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Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...

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Rechtliche Grundlagen N 1<br />

tigen Konten der Objektgesellschaft 1 an die HYPO<br />

NOE Gruppe Bank AG verpfändet.<br />

Außerdem hat sich die finanzierende Bank eine<br />

Garantie der FIHM Fonds und Immobilien Holding<br />

München AG über ursprünglich bis zu <strong>1.</strong>523.000 €<br />

für den Fall des Abschlusses eines Zinssicherungsgeschäftes<br />

bei Erreichen der Trigger-Rate vor<br />

vollständiger Auszahlung des Kredites ausbedungen.<br />

Nachdem zum Zeitpunkt der Aufstellung des<br />

<strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s die Trigger-Rate nicht erreicht wurde<br />

(und auch nicht absehbar ist, dass diese bis zum<br />

Zeitpunkt der vollständigen Auszahlung des Kredites<br />

erreicht wird), ist diese Sicherheit bislang nicht<br />

gestellt. Weiter hat die finanzierende Bank eine<br />

Garantie der FIHM Fonds und Immobilien Holding<br />

München AG über bis zu 500.000 € für den Fall,<br />

dass die Mieterdienstbarkeiten zum Objekt Haßloch<br />

nicht in einer für die finanzierende Bank akzeptablen<br />

Form geändert werden konnten, beauflagt. Die<br />

endgültige Höhe dieser Garantie wird erst zu einem<br />

späteren Zeitpunkt einseitig durch die finanzierende<br />

Bank festgelegt, die Garantie ist zum Zeitpunkt der<br />

Aufstellung des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s noch nicht gestellt.<br />

Ferner wurden zugunsten der finanzierenden Bank<br />

u.a. verschiedene Informations- und Zustimmungsrechte<br />

sowie die Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen<br />

durch die Objektgesellschaft 1 vereinbart.<br />

Bei Verletzung dieser Pflichten ist die HYPO NOE<br />

Gruppe Bank AG berechtigt, das Darlehen fristlos<br />

zu kündigen und den ausgereichten Kreditbetrag<br />

sofort fällig zu stellen. Gleichzeitig erhöht sich die<br />

Marge von 185 um 150 Basispunkte bzw. um 50<br />

Basispunkte bei der Verletzung bestimmter Finanzkennzahlen.<br />

Die ganze oder teilweise Übertragung des Kreditverhältnisses<br />

auf Dritte ist der Objektgesellschaft 1<br />

nicht gestattet. Die HYPO NOE Gruppe Bank AG<br />

ist berechtigt, den Kredit zu syndizieren, d.h. das Kreditrisiko<br />

auf Dritte zu übertragen. Für den Darlehensvertrag<br />

gilt grundsätzlich österreichisches Recht. Als<br />

Gerichtsstand wurde Wien vereinbart.<br />

58 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Zwischenfinanzierungsverträge der Fondsgesellschaft<br />

und der Objektgesellschaft 1<br />

Die Laufzeit des Darlehensvertrags vom 20.06.2011<br />

zwischen der Fondsgesellschaft und einer Privatperson<br />

zur Zwischenfinanzierung in Höhe von<br />

2.500.000 € wurde mit <strong>Nachtrag</strong> vom 05.12.2011<br />

bis zum 3<strong>1.</strong>05.2012 verlängert (vormals 29.12.2011).<br />

Die Fondsgesellschaft ist jedoch bereits vorher zur<br />

Tilgung berechtigt.<br />

„Vertrag Immoauszahlplan I“ und „Vertrag Immoauszahlplan<br />

II“<br />

Die Geschäftsführung plant, zur Finanzierung der<br />

bereits erfolgten Übernahme einer Kommanditbeteiligung<br />

in Höhe von ca. 94,6 % an der Objektgesellschaft<br />

1 sowie der geplanten weiteren Immobilieninvestition<br />

über eine (Kommandit-)Beteiligung an einer<br />

noch zu errichtenden Objektgesellschaft 2 zusätzliche<br />

Stille Beteiligungen als sogenannter Immoauszahlplan<br />

I bzw. Immoauszahlplan II in Höhe von bis<br />

zu insgesamt 3.000.000 € bis längstens 3<strong>1.</strong>12.2012<br />

aufzunehmen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des<br />

<strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s sind noch keine diesbezüglichen Verträge<br />

seitens der Fondsgesellschaft abgeschlossen.<br />

Vertragspartner des Immoauszahlplan I können<br />

ausschließlich diejenigen werden, die bereits sog.<br />

„Auszahlplan PLUS“ – Beteiligte sind. Bei diesen<br />

Beteiligten handelt es sich um bisherige Stille Gesellschafter<br />

der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH<br />

& Co. Renditefonds 6 Plus KG mit Sitz in Aschheim,<br />

Landkreis München, eingetragen im Handelsregister<br />

beim Amtsgericht München unter HRA 9571<strong>1.</strong> Es ist<br />

beabsichtigt, die bisherigen Auszahlpläne der Beteiligten<br />

im Wege individueller Änderungsvereinbarungen<br />

auf die Fondsgesellschaft zu übertragen, wobei<br />

die Auszahlpläne zu grundsätzlich unveränderten<br />

Bedingungen mit der Fondsgesellschaft fortgeführt<br />

werden.<br />

Die Beteiligten des Immoauszahlplan I haben keine<br />

Verlustbeteiligung und erhalten eine vom Geschäftsergebnis<br />

der Fondsgesellschaft unabhängige Mindestverzinsung.<br />

Am Vermögen der Fondsgesellschaft<br />

sind sie nicht beteiligt. Der Immoauszahlplan I ist mit<br />

einer ergebnisunabhängigen Mindestverzinsung<br />

von 5,1 % p.a., ab 0<strong>1.</strong>07.2017 6,1 % p. a., bezogen

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