Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...
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Rechtliche Grundlagen N 1<br />
tigen Konten der Objektgesellschaft 1 an die HYPO<br />
NOE Gruppe Bank AG verpfändet.<br />
Außerdem hat sich die finanzierende Bank eine<br />
Garantie der FIHM Fonds und Immobilien Holding<br />
München AG über ursprünglich bis zu <strong>1.</strong>523.000 €<br />
für den Fall des Abschlusses eines Zinssicherungsgeschäftes<br />
bei Erreichen der Trigger-Rate vor<br />
vollständiger Auszahlung des Kredites ausbedungen.<br />
Nachdem zum Zeitpunkt der Aufstellung des<br />
<strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s die Trigger-Rate nicht erreicht wurde<br />
(und auch nicht absehbar ist, dass diese bis zum<br />
Zeitpunkt der vollständigen Auszahlung des Kredites<br />
erreicht wird), ist diese Sicherheit bislang nicht<br />
gestellt. Weiter hat die finanzierende Bank eine<br />
Garantie der FIHM Fonds und Immobilien Holding<br />
München AG über bis zu 500.000 € für den Fall,<br />
dass die Mieterdienstbarkeiten zum Objekt Haßloch<br />
nicht in einer für die finanzierende Bank akzeptablen<br />
Form geändert werden konnten, beauflagt. Die<br />
endgültige Höhe dieser Garantie wird erst zu einem<br />
späteren Zeitpunkt einseitig durch die finanzierende<br />
Bank festgelegt, die Garantie ist zum Zeitpunkt der<br />
Aufstellung des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s noch nicht gestellt.<br />
Ferner wurden zugunsten der finanzierenden Bank<br />
u.a. verschiedene Informations- und Zustimmungsrechte<br />
sowie die Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen<br />
durch die Objektgesellschaft 1 vereinbart.<br />
Bei Verletzung dieser Pflichten ist die HYPO NOE<br />
Gruppe Bank AG berechtigt, das Darlehen fristlos<br />
zu kündigen und den ausgereichten Kreditbetrag<br />
sofort fällig zu stellen. Gleichzeitig erhöht sich die<br />
Marge von 185 um 150 Basispunkte bzw. um 50<br />
Basispunkte bei der Verletzung bestimmter Finanzkennzahlen.<br />
Die ganze oder teilweise Übertragung des Kreditverhältnisses<br />
auf Dritte ist der Objektgesellschaft 1<br />
nicht gestattet. Die HYPO NOE Gruppe Bank AG<br />
ist berechtigt, den Kredit zu syndizieren, d.h. das Kreditrisiko<br />
auf Dritte zu übertragen. Für den Darlehensvertrag<br />
gilt grundsätzlich österreichisches Recht. Als<br />
Gerichtsstand wurde Wien vereinbart.<br />
58 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />
Zwischenfinanzierungsverträge der Fondsgesellschaft<br />
und der Objektgesellschaft 1<br />
Die Laufzeit des Darlehensvertrags vom 20.06.2011<br />
zwischen der Fondsgesellschaft und einer Privatperson<br />
zur Zwischenfinanzierung in Höhe von<br />
2.500.000 € wurde mit <strong>Nachtrag</strong> vom 05.12.2011<br />
bis zum 3<strong>1.</strong>05.2012 verlängert (vormals 29.12.2011).<br />
Die Fondsgesellschaft ist jedoch bereits vorher zur<br />
Tilgung berechtigt.<br />
„Vertrag Immoauszahlplan I“ und „Vertrag Immoauszahlplan<br />
II“<br />
Die Geschäftsführung plant, zur Finanzierung der<br />
bereits erfolgten Übernahme einer Kommanditbeteiligung<br />
in Höhe von ca. 94,6 % an der Objektgesellschaft<br />
1 sowie der geplanten weiteren Immobilieninvestition<br />
über eine (Kommandit-)Beteiligung an einer<br />
noch zu errichtenden Objektgesellschaft 2 zusätzliche<br />
Stille Beteiligungen als sogenannter Immoauszahlplan<br />
I bzw. Immoauszahlplan II in Höhe von bis<br />
zu insgesamt 3.000.000 € bis längstens 3<strong>1.</strong>12.2012<br />
aufzunehmen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des<br />
<strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s sind noch keine diesbezüglichen Verträge<br />
seitens der Fondsgesellschaft abgeschlossen.<br />
Vertragspartner des Immoauszahlplan I können<br />
ausschließlich diejenigen werden, die bereits sog.<br />
„Auszahlplan PLUS“ – Beteiligte sind. Bei diesen<br />
Beteiligten handelt es sich um bisherige Stille Gesellschafter<br />
der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH<br />
& Co. Renditefonds 6 Plus KG mit Sitz in Aschheim,<br />
Landkreis München, eingetragen im Handelsregister<br />
beim Amtsgericht München unter HRA 9571<strong>1.</strong> Es ist<br />
beabsichtigt, die bisherigen Auszahlpläne der Beteiligten<br />
im Wege individueller Änderungsvereinbarungen<br />
auf die Fondsgesellschaft zu übertragen, wobei<br />
die Auszahlpläne zu grundsätzlich unveränderten<br />
Bedingungen mit der Fondsgesellschaft fortgeführt<br />
werden.<br />
Die Beteiligten des Immoauszahlplan I haben keine<br />
Verlustbeteiligung und erhalten eine vom Geschäftsergebnis<br />
der Fondsgesellschaft unabhängige Mindestverzinsung.<br />
Am Vermögen der Fondsgesellschaft<br />
sind sie nicht beteiligt. Der Immoauszahlplan I ist mit<br />
einer ergebnisunabhängigen Mindestverzinsung<br />
von 5,1 % p.a., ab 0<strong>1.</strong>07.2017 6,1 % p. a., bezogen