Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...
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4 und 5 sowie in § 7 Absatz 5. Sämtliche Änderungen<br />
stehen unter der auflösenden Bedingung der<br />
Ablehnung der Neufassung des Gesellschaftsvertrages<br />
der Fondsgesellschaft durch die Beschlussfassung<br />
der Gesellschafter der Fondsgesellschaft.<br />
Die Fondsgesellschaft bietet nunmehr Stille Beteiligungen<br />
der Anlageform ImmoZins in einer Gesamtsumme<br />
von bis zu 1<strong>1.</strong>500.000 € (bisher 17.500.000 €)<br />
an, die – abhängig von der Mindestlaufzeit – in drei<br />
Formen eingegangen werden können, davon<br />
▪ „ImmoZins 5,00” mit 5.500.000 € (bisher<br />
8.000.000 €),<br />
▪ „ImmoZins 5,75” mit 3.000.000 € (bisher<br />
6.000.000 €) und<br />
▪ „ImmoZins 6,25“ mit 3.000.000 € (bisher<br />
3.500.000 €).<br />
Eine andere Aufteilung zwischen den Beteiligungsformen<br />
ist grundsätzlich möglich.<br />
Neben der unverändert gebliebenen Möglichkeit<br />
einer Überzeichnung in Höhe von 10 % (vgl. § 5<br />
Absatz (1) des Fondsgesellschaftsvertrages) ist die<br />
Geschäftsführung für den Fall einer Nicht- bzw. nicht<br />
ausreichenden Hereinnahme der zusätzlichen Finanzierungsmittel<br />
im Wege der Beteiligungen gemäß<br />
§ 5 Absatz (8) neue Fassung berechtigt, über die in<br />
§ 5 Absatz (1) des Fondsgesellschaftsvertrages definierten<br />
Grenzen hinaus, Stille Beteiligungen „Immo-<br />
Zins 5,75“ bzw. „ImmoZins 6,25“ in Höhe von bis<br />
zu weiteren 3.000.000 € aufzunehmen, um eine<br />
eventuelle Finanzierungslücke zu schließen.<br />
zu III. Beschreibung des Treuhandvertrages<br />
zwischen den Treugebern und der Aequitas<br />
Treuhand GmbH sowie Angaben über die<br />
Treuhandkommanditistin<br />
Die Treuhandkommanditistin ist mit der treuhänderischen<br />
Übernahme der ersten Kommanditbeteiligung<br />
der Fondsgesellschaft beigetreten und wurde am<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
26.10.2011 mit einer Hafteinlage von 10.000 € im<br />
Handelsregister eingetragen.<br />
zu 6. Vergütung der Treuhandkommanditistin<br />
Die Treuhandkommanditistin erhält von der Fondsgesellschaft<br />
im Zeitraum bis zum 3<strong>1.</strong>12.2012 eine<br />
einmalige Vergütung in Höhe von 18.000 € (bisher<br />
20.000 €) zuzüglich eventueller Umsatzsteuer<br />
in gesetzlicher Höhe, fällig in zwei Teilbeträgen in<br />
Höhe von 10.000 € am 30.12.2011 und in Höhe<br />
von 8.000 € am 30.12.2012 (jeweils zuzüglich<br />
eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe). Ab<br />
2013 erhält die Treuhandkommanditistin nunmehr<br />
eine jährliche Vergütung in Höhe von 12.500 € (bisher<br />
15.000 €) zuzüglich eventueller Umsatzsteuer<br />
in gesetzlicher Höhe, fällig am 30.12. eines jeden<br />
Jahres. Die jährliche Vergütung erhöht sich ab dem<br />
0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2014 um 2 % p. a. Die Gesamtvergütung der<br />
Treuhandkommanditistin über die geplante Fondslaufzeit<br />
bis Ende 2026 beträgt nunmehr 217.674 €<br />
zuzüglich eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher<br />
Höhe.<br />
Die Änderung steht ebenfalls unter der auflösenden<br />
Bedingung der Ablehnung der Neufassung des<br />
Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft durch<br />
die Beschlussfassung der Gesellschafter der Fondsgesellschaft.<br />
zu IV. Beschreibung des Vertrages über Mittelverwendungskontrolle<br />
sowie Angaben<br />
über den Mittelverwendungskontrolleur<br />
Zwischen der Fondsgesellschaft und der Objektgesellschaft<br />
1 einerseits sowie dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
andererseits wurde am 30.0<strong>1.</strong>2012<br />
ein <strong>Nachtrag</strong> zum Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
vereinbart, der in seinem vollständigen Wortlaut auf<br />
S. 85 f des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s abgedruckt ist. Wegen der<br />
vereinbarten Änderungen wird grundsätzlich hierauf<br />
verwiesen.<br />
Die geänderte Gesamtvergütung für die Wahrnehmung<br />
der Aufgaben des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
beträgt nur noch 25.000 € zuzüglich Umsatzsteuer<br />
in gesetzlicher Höhe und bei Verlängerung der<br />
<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />
N 1<br />
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