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Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...

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4 und 5 sowie in § 7 Absatz 5. Sämtliche Änderungen<br />

stehen unter der auflösenden Bedingung der<br />

Ablehnung der Neufassung des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft durch die Beschlussfassung<br />

der Gesellschafter der Fondsgesellschaft.<br />

Die Fondsgesellschaft bietet nunmehr Stille Beteiligungen<br />

der Anlageform ImmoZins in einer Gesamtsumme<br />

von bis zu 1<strong>1.</strong>500.000 € (bisher 17.500.000 €)<br />

an, die – abhängig von der Mindestlaufzeit – in drei<br />

Formen eingegangen werden können, davon<br />

▪ „ImmoZins 5,00” mit 5.500.000 € (bisher<br />

8.000.000 €),<br />

▪ „ImmoZins 5,75” mit 3.000.000 € (bisher<br />

6.000.000 €) und<br />

▪ „ImmoZins 6,25“ mit 3.000.000 € (bisher<br />

3.500.000 €).<br />

Eine andere Aufteilung zwischen den Beteiligungsformen<br />

ist grundsätzlich möglich.<br />

Neben der unverändert gebliebenen Möglichkeit<br />

einer Überzeichnung in Höhe von 10 % (vgl. § 5<br />

Absatz (1) des Fondsgesellschaftsvertrages) ist die<br />

Geschäftsführung für den Fall einer Nicht- bzw. nicht<br />

ausreichenden Hereinnahme der zusätzlichen Finanzierungsmittel<br />

im Wege der Beteiligungen gemäß<br />

§ 5 Absatz (8) neue Fassung berechtigt, über die in<br />

§ 5 Absatz (1) des Fondsgesellschaftsvertrages definierten<br />

Grenzen hinaus, Stille Beteiligungen „Immo-<br />

Zins 5,75“ bzw. „ImmoZins 6,25“ in Höhe von bis<br />

zu weiteren 3.000.000 € aufzunehmen, um eine<br />

eventuelle Finanzierungslücke zu schließen.<br />

zu III. Beschreibung des Treuhandvertrages<br />

zwischen den Treugebern und der Aequitas<br />

Treuhand GmbH sowie Angaben über die<br />

Treuhandkommanditistin<br />

Die Treuhandkommanditistin ist mit der treuhänderischen<br />

Übernahme der ersten Kommanditbeteiligung<br />

der Fondsgesellschaft beigetreten und wurde am<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

26.10.2011 mit einer Hafteinlage von 10.000 € im<br />

Handelsregister eingetragen.<br />

zu 6. Vergütung der Treuhandkommanditistin<br />

Die Treuhandkommanditistin erhält von der Fondsgesellschaft<br />

im Zeitraum bis zum 3<strong>1.</strong>12.2012 eine<br />

einmalige Vergütung in Höhe von 18.000 € (bisher<br />

20.000 €) zuzüglich eventueller Umsatzsteuer<br />

in gesetzlicher Höhe, fällig in zwei Teilbeträgen in<br />

Höhe von 10.000 € am 30.12.2011 und in Höhe<br />

von 8.000 € am 30.12.2012 (jeweils zuzüglich<br />

eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe). Ab<br />

2013 erhält die Treuhandkommanditistin nunmehr<br />

eine jährliche Vergütung in Höhe von 12.500 € (bisher<br />

15.000 €) zuzüglich eventueller Umsatzsteuer<br />

in gesetzlicher Höhe, fällig am 30.12. eines jeden<br />

Jahres. Die jährliche Vergütung erhöht sich ab dem<br />

0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2014 um 2 % p. a. Die Gesamtvergütung der<br />

Treuhandkommanditistin über die geplante Fondslaufzeit<br />

bis Ende 2026 beträgt nunmehr 217.674 €<br />

zuzüglich eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher<br />

Höhe.<br />

Die Änderung steht ebenfalls unter der auflösenden<br />

Bedingung der Ablehnung der Neufassung des<br />

Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft durch<br />

die Beschlussfassung der Gesellschafter der Fondsgesellschaft.<br />

zu IV. Beschreibung des Vertrages über Mittelverwendungskontrolle<br />

sowie Angaben<br />

über den Mittelverwendungskontrolleur<br />

Zwischen der Fondsgesellschaft und der Objektgesellschaft<br />

1 einerseits sowie dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

andererseits wurde am 30.0<strong>1.</strong>2012<br />

ein <strong>Nachtrag</strong> zum Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

vereinbart, der in seinem vollständigen Wortlaut auf<br />

S. 85 f des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s abgedruckt ist. Wegen der<br />

vereinbarten Änderungen wird grundsätzlich hierauf<br />

verwiesen.<br />

Die geänderte Gesamtvergütung für die Wahrnehmung<br />

der Aufgaben des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

beträgt nur noch 25.000 € zuzüglich Umsatzsteuer<br />

in gesetzlicher Höhe und bei Verlängerung der<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

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