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Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...

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§ 22 Jahresabschluss, Sonderwerbungskosten<br />

(1) In den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres<br />

haben die Geschäftsführer für das vorangegangene<br />

Geschäftsjahr unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />

Buchführung und Bilanzierung den Jahresabschluss<br />

der Gesellschaft aufzustellen.<br />

(2) Die Gesellschafterversammlung beschließt, ob der<br />

Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer zu prüfen<br />

ist und wer die Prüfung ggf. durchführt. Für das erste<br />

(Rumpf­) Geschäftsjahr kann der Abschlussprüfer von den<br />

Geschäftsführern bestimmt werden.<br />

(3) Der Jahresabschluss nebst Geschäftsbericht ist allen<br />

Gesellschaftern schriftlich oder in anderer geeigneter<br />

Form zuzusenden. Alle Gesellschafter sind berechtigt,<br />

einen etwaigen Prüfungsbericht einzusehen.<br />

(4) Sonderwerbungskosten von Anlegern müssen bis spätestens<br />

28.02. des Folgejahres bei der Gesellschaft unter<br />

Vorlage der erforderlichen Belege angemeldet werden.<br />

§ 23 Ergebnisbeteiligung, Vermögensbeteiligung<br />

und Entnahmen<br />

(1) Die Beteiligung der Gesellschafter am Ergebnis der<br />

Gesellschaft (nach Berücksichtigung der Vergütungen<br />

für die persönlich haftende Gesellschafterin und die<br />

geschäftsführende Kommanditistin) bestimmt sich grundsätzlich<br />

nach dem Verhältnis ihrer per 3<strong>1.</strong>12. gezeichneten<br />

Kapitaleinlage.<br />

Die Ergebnisse der Geschäftsjahre 2011 und 2012<br />

(jeweils nach Berücksichtigung der Vergütungen für die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin und die geschäftsführende<br />

Kommanditistin) werden davon abweichend so<br />

verteilt, dass alle in diesen beiden Geschäftsjahren beitretenden<br />

Gesellschafter unabhängig vom konkreten Zeitpunkt<br />

ihres Beitritts entsprechend dem Verhältnis ihrer per<br />

3<strong>1.</strong>12.2012 gezeichneten Kapitalanteile gleich behandelt<br />

werden.<br />

Den jeweils später beitretenden Gesellschaftern werden<br />

– soweit nicht gesetzliche Vorschriften oder Anweisungen<br />

der Finanzverwaltung entgegenstehen – von den<br />

nach ihrem Beitritt anfallenden Gewinnen bzw. Verlusten<br />

der Gesellschaft solange Vorabanteile zugewiesen,<br />

bis sämtlichen Gesellschaftern – entsprechend ihren per<br />

3<strong>1.</strong>12.2012 gezeichneten Kapitalanteilen – Gewinne<br />

oder Verluste aus dem Zeitraum vom Beginn der Gesellschaft<br />

bis zum 3<strong>1.</strong>12.2012 in gleicher anteiliger Höhe<br />

zugerechnet sind.<br />

Für den Fall, dass die Geschäftsführung von ihrem Recht<br />

zur Verlängerung des Platzierungszeitraums über den<br />

3<strong>1.</strong>12.2012 Gebrauch macht, werden die Ergebnisse der<br />

Geschäftsjahre 2011 bis 2013 (jeweils nach Berücksichtigung<br />

der Vergütungen für die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

und die geschäftsführende Kommanditistin) so<br />

verteilt, dass alle in diesen Geschäftsjahren beitretenden<br />

Gesellschafter unabhängig vom konkreten Zeitpunkt ihres<br />

Beitritts entsprechend dem Verhältnis ihrer per 3<strong>1.</strong>12.2013<br />

gezeichneten Kapitalanteile gleich behandelt werden.<br />

(2) Am Vermögen der Gesellschaft sind die Anleger entsprechend<br />

dem Stand ihres Kapitalkontos I (eingezahltes<br />

Kapital) per 3<strong>1.</strong>12. eines jeden Jahres beteiligt.<br />

(3) Nach der Prognoserechnung der Gesellschaft erhalten<br />

Anleger der Beteiligungsvariante „ImmoWachstum“<br />

(§ 5 Absatz (3) a)) zunächst eine Ausschüttung in Form von<br />

Gutschriften von 6 % p. a. bezogen auf die einbezahlte<br />

Starteinlage von 65 %, fällig zum 30.12. des laufenden<br />

Jahres. Die Ausschüttung erfolgt zeitanteilig, beginnend<br />

mit dem auf den Eingang der Beitrittserklärung und der<br />

vertragsgemäßen Einzahlung folgenden Monat. Hinsichtlich<br />

des zweiten Teils der Einzahlungen gelten für sie die<br />

gleichen Regeln gemäß nachfolgendem Absatz (4).<br />

(4) Nach der Prognoserechnung der Gesellschaft erhalten<br />

Anleger der Beteiligungsvariante „ImmoSpar Top“<br />

(§ 5 Absatz (3) b)) und „ImmoSpar“ (§ 5 Absatz (3) c))<br />

zunächst eine Ausschüttung in Form von Gutschriften von<br />

5,75 % p. a., bezogen auf den Stand ihres Kapitalkontos I<br />

am 3<strong>1.</strong>12. des Vorjahres, fällig zum 30.12. eines Jahres. Im<br />

Übrigen gilt Absatz (9) Satz 2 entsprechend.<br />

(5) Ab dem auf das Erreichen der vollen Zeichnungssumme<br />

auf Kapitalkonto I folgenden Monat erhalten<br />

Anleger der Beteiligungsvarianten „ImmoWachstum“,<br />

„ImmoSpar Top“ und „ImmoSpar“ ihre Ausschüttungen<br />

in Form von Auszahlungen jeweils hälftig zum 15.06. und<br />

15.12. eines Jahres.<br />

Verträge<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

1<strong>1.</strong>0<br />

211<br />

Grundlagen

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