Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...
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§ 22 Jahresabschluss, Sonderwerbungskosten<br />
(1) In den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres<br />
haben die Geschäftsführer für das vorangegangene<br />
Geschäftsjahr unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />
Buchführung und Bilanzierung den Jahresabschluss<br />
der Gesellschaft aufzustellen.<br />
(2) Die Gesellschafterversammlung beschließt, ob der<br />
Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer zu prüfen<br />
ist und wer die Prüfung ggf. durchführt. Für das erste<br />
(Rumpf) Geschäftsjahr kann der Abschlussprüfer von den<br />
Geschäftsführern bestimmt werden.<br />
(3) Der Jahresabschluss nebst Geschäftsbericht ist allen<br />
Gesellschaftern schriftlich oder in anderer geeigneter<br />
Form zuzusenden. Alle Gesellschafter sind berechtigt,<br />
einen etwaigen Prüfungsbericht einzusehen.<br />
(4) Sonderwerbungskosten von Anlegern müssen bis spätestens<br />
28.02. des Folgejahres bei der Gesellschaft unter<br />
Vorlage der erforderlichen Belege angemeldet werden.<br />
§ 23 Ergebnisbeteiligung, Vermögensbeteiligung<br />
und Entnahmen<br />
(1) Die Beteiligung der Gesellschafter am Ergebnis der<br />
Gesellschaft (nach Berücksichtigung der Vergütungen<br />
für die persönlich haftende Gesellschafterin und die<br />
geschäftsführende Kommanditistin) bestimmt sich grundsätzlich<br />
nach dem Verhältnis ihrer per 3<strong>1.</strong>12. gezeichneten<br />
Kapitaleinlage.<br />
Die Ergebnisse der Geschäftsjahre 2011 und 2012<br />
(jeweils nach Berücksichtigung der Vergütungen für die<br />
persönlich haftende Gesellschafterin und die geschäftsführende<br />
Kommanditistin) werden davon abweichend so<br />
verteilt, dass alle in diesen beiden Geschäftsjahren beitretenden<br />
Gesellschafter unabhängig vom konkreten Zeitpunkt<br />
ihres Beitritts entsprechend dem Verhältnis ihrer per<br />
3<strong>1.</strong>12.2012 gezeichneten Kapitalanteile gleich behandelt<br />
werden.<br />
Den jeweils später beitretenden Gesellschaftern werden<br />
– soweit nicht gesetzliche Vorschriften oder Anweisungen<br />
der Finanzverwaltung entgegenstehen – von den<br />
nach ihrem Beitritt anfallenden Gewinnen bzw. Verlusten<br />
der Gesellschaft solange Vorabanteile zugewiesen,<br />
bis sämtlichen Gesellschaftern – entsprechend ihren per<br />
3<strong>1.</strong>12.2012 gezeichneten Kapitalanteilen – Gewinne<br />
oder Verluste aus dem Zeitraum vom Beginn der Gesellschaft<br />
bis zum 3<strong>1.</strong>12.2012 in gleicher anteiliger Höhe<br />
zugerechnet sind.<br />
Für den Fall, dass die Geschäftsführung von ihrem Recht<br />
zur Verlängerung des Platzierungszeitraums über den<br />
3<strong>1.</strong>12.2012 Gebrauch macht, werden die Ergebnisse der<br />
Geschäftsjahre 2011 bis 2013 (jeweils nach Berücksichtigung<br />
der Vergütungen für die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
und die geschäftsführende Kommanditistin) so<br />
verteilt, dass alle in diesen Geschäftsjahren beitretenden<br />
Gesellschafter unabhängig vom konkreten Zeitpunkt ihres<br />
Beitritts entsprechend dem Verhältnis ihrer per 3<strong>1.</strong>12.2013<br />
gezeichneten Kapitalanteile gleich behandelt werden.<br />
(2) Am Vermögen der Gesellschaft sind die Anleger entsprechend<br />
dem Stand ihres Kapitalkontos I (eingezahltes<br />
Kapital) per 3<strong>1.</strong>12. eines jeden Jahres beteiligt.<br />
(3) Nach der Prognoserechnung der Gesellschaft erhalten<br />
Anleger der Beteiligungsvariante „ImmoWachstum“<br />
(§ 5 Absatz (3) a)) zunächst eine Ausschüttung in Form von<br />
Gutschriften von 6 % p. a. bezogen auf die einbezahlte<br />
Starteinlage von 65 %, fällig zum 30.12. des laufenden<br />
Jahres. Die Ausschüttung erfolgt zeitanteilig, beginnend<br />
mit dem auf den Eingang der Beitrittserklärung und der<br />
vertragsgemäßen Einzahlung folgenden Monat. Hinsichtlich<br />
des zweiten Teils der Einzahlungen gelten für sie die<br />
gleichen Regeln gemäß nachfolgendem Absatz (4).<br />
(4) Nach der Prognoserechnung der Gesellschaft erhalten<br />
Anleger der Beteiligungsvariante „ImmoSpar Top“<br />
(§ 5 Absatz (3) b)) und „ImmoSpar“ (§ 5 Absatz (3) c))<br />
zunächst eine Ausschüttung in Form von Gutschriften von<br />
5,75 % p. a., bezogen auf den Stand ihres Kapitalkontos I<br />
am 3<strong>1.</strong>12. des Vorjahres, fällig zum 30.12. eines Jahres. Im<br />
Übrigen gilt Absatz (9) Satz 2 entsprechend.<br />
(5) Ab dem auf das Erreichen der vollen Zeichnungssumme<br />
auf Kapitalkonto I folgenden Monat erhalten<br />
Anleger der Beteiligungsvarianten „ImmoWachstum“,<br />
„ImmoSpar Top“ und „ImmoSpar“ ihre Ausschüttungen<br />
in Form von Auszahlungen jeweils hälftig zum 15.06. und<br />
15.12. eines Jahres.<br />
Verträge<br />
Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />
1<strong>1.</strong>0<br />
211<br />
Grundlagen