Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...
Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...
Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Rechtliche Grundlagen<br />
bezogen auf den jeweiligen Stand seines Kapitalkontos I,<br />
die auf seinen Gewinnanspruch angerechnet wird. Im<br />
Rumpfgeschäftsjahr 2011 bzw. bei Beteiligung nach dem<br />
0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2012 ermittelt sich die Mindestverzinsung für das<br />
erste Geschäftsjahr zeitanteilig.<br />
Die Mindestverzinsungen sind fällig jeweils zeitanteilig<br />
am 30.06. und am 3<strong>1.</strong>12., erstmalig am 3<strong>1.</strong>12.201<strong>1.</strong> Ein<br />
nach Beendigung der Stillen Gesellschaft verbleibender<br />
Mehrgewinn ist nach Feststellung des Jahresabschlusses<br />
der Fondsgesellschaft für das jeweilige Geschäftsjahr<br />
zum Ausgleich fällig.<br />
3. Beschlussfassungen/Gesellschafterversammlungen<br />
der Fondsgesellschaft<br />
Der Stille Gesellschafter ist berechtigt, an Gesellschafterversammlungen<br />
der Fondsgesellschaft teilzunehmen. Es<br />
steht ihm grundsätzlich weder ein Vorschlags noch ein<br />
Stimmrecht zu. In besonderen Ausnahmefällen bedürfen<br />
Beschlüsse bei der Fondsgesellschaft der Zustimmung der<br />
Stillen Gesellschafter. Näheres ergibt sich aus § 7 des<br />
Vertrages über eine Stille Beteiligung.<br />
4. Nachrangigkeit<br />
Der Anspruch auf Auszahlung des Abfindungsguthabens<br />
und etwaiger Zinsen ist solange insoweit ausgeschlossen,<br />
als dessen Geltendmachung einen Grund für die<br />
Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Fondsgesellschaft<br />
darstellen würde, vgl. auch §§ 14 Abs. 5,<br />
15 des Vertrages über eine Stille Beteiligung. Das Stille<br />
Beteiligungskapital steht insoweit – obwohl gem. § 10<br />
Abs. 1 des Vertrages über eine Stille Beteiligung eine Teilnahme<br />
am laufenden Verlust ausgeschlossen ist – in einer<br />
Mitfinanzierungsverantwortung für die Fondsgesellschaft.<br />
Insoweit wird auf die Darstellungen unter „Wesentliche,<br />
tatsächliche und rechtliche Risiken“ verwiesen.<br />
5. Sonstiges<br />
Bezüglich der weiteren Einzelheiten der Beteiligung als<br />
Stiller Gesellschafter wird auf den Vertrag über eine Stille<br />
Beteiligung verwiesen, der im vollständigen Wortlaut auf<br />
Seite 216 ff. abgedruckt ist.<br />
124 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />
08.0<br />
III. Beschreibung des Treuhandvertrages zwischen<br />
den Treugebern und der Aequitas Treuhand<br />
GmbH sowie Angaben über die Treuhandkommanditistin<br />
Treuhandkommanditistin wird die Aequitas Treuhand<br />
GmbH, mit Sitz in Kulmbach. Die Treuhandkommanditistin<br />
tritt der Fondsgesellschaft mit der treuhänderischen<br />
Übernahme der ersten Kommanditbeteiligung bei. Rechtsgrundlage<br />
der Tätigkeit der Treuhandkommanditistin ist<br />
der Treuhandvertrag, abgedruckt auf den Seiten 221 ff.<br />
des Verkaufsprospekts. Die Treuhandkommanditistin hat<br />
die folgenden Aufgaben sowie folgende wesentliche<br />
Rechte und Pflichten:<br />
▪ Die Treuhandkommanditistin übernimmt und verwaltet<br />
für den Treugeber eine Kommanditbeteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft und hält diese treuhänderisch im<br />
eigenen Namen, aber im Interesse und für Rechnung<br />
des Treugebers.<br />
▪ Die Treuhandkommanditistin ist verpflichtet, an allen zur<br />
Durchführung des Erwerbs der Kommanditbeteiligung<br />
erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken.<br />
▪ Sie nimmt für den Treugeber dessen Stimmrechte entsprechend<br />
seinen Anweisungen wahr, soweit dieser die<br />
Stimmrechte nicht selbst ausüben möchte.<br />
▪ Die Treuhandkommanditistin führt und verwaltet das<br />
Treuhandvermögen getrennt von ihrem sonstigen Vermögen.<br />
Die weiteren Einzelheiten zu den Regelungen des Treuhandvertrages<br />
sind nachstehend erläutert:<br />
<strong>1.</strong> Gegenstand der Treuhandschaft<br />
Bei einer Beteiligung des Anlegers/Treugebers an der<br />
Fondsgesellschaft über die Treuhandkommanditistin – die<br />
Aequitas Treuhand GmbH – verwaltet diese für den Treugeber<br />
dessen Beteiligung und hält diese treuhänderisch<br />
im eigenen Namen aber im Interesse und für Rechnung<br />
des Treugebers.<br />
Die Treuhandkommanditistin hat und wird Treuhandaufgaben<br />
auch bei anderen Gesellschaften und für andere<br />
Personen übernommen bzw. übernehmen.