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Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...

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Rechtliche Grundlagen<br />

bezogen auf den jeweiligen Stand seines Kapitalkontos I,<br />

die auf seinen Gewinnanspruch angerechnet wird. Im<br />

Rumpfgeschäftsjahr 2011 bzw. bei Beteiligung nach dem<br />

0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2012 ermittelt sich die Mindestverzinsung für das<br />

erste Geschäftsjahr zeitanteilig.<br />

Die Mindestverzinsungen sind fällig jeweils zeitanteilig<br />

am 30.06. und am 3<strong>1.</strong>12., erstmalig am 3<strong>1.</strong>12.201<strong>1.</strong> Ein<br />

nach Beendigung der Stillen Gesellschaft verbleibender<br />

Mehrgewinn ist nach Feststellung des Jahresabschlusses<br />

der Fondsgesellschaft für das jeweilige Geschäftsjahr<br />

zum Ausgleich fällig.<br />

3. Beschlussfassungen/Gesellschafterversammlungen<br />

der Fondsgesellschaft<br />

Der Stille Gesellschafter ist berechtigt, an Gesellschafterversammlungen<br />

der Fondsgesellschaft teilzunehmen. Es<br />

steht ihm grundsätzlich weder ein Vorschlags­ noch ein<br />

Stimmrecht zu. In besonderen Ausnahmefällen bedürfen<br />

Beschlüsse bei der Fondsgesellschaft der Zustimmung der<br />

Stillen Gesellschafter. Näheres ergibt sich aus § 7 des<br />

Vertrages über eine Stille Beteiligung.<br />

4. Nachrangigkeit<br />

Der Anspruch auf Auszahlung des Abfindungsguthabens<br />

und etwaiger Zinsen ist solange insoweit ausgeschlossen,<br />

als dessen Geltendmachung einen Grund für die<br />

Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Fondsgesellschaft<br />

darstellen würde, vgl. auch §§ 14 Abs. 5,<br />

15 des Vertrages über eine Stille Beteiligung. Das Stille<br />

Beteiligungskapital steht insoweit – obwohl gem. § 10<br />

Abs. 1 des Vertrages über eine Stille Beteiligung eine Teilnahme<br />

am laufenden Verlust ausgeschlossen ist – in einer<br />

Mitfinanzierungsverantwortung für die Fondsgesellschaft.<br />

Insoweit wird auf die Darstellungen unter „Wesentliche,<br />

tatsächliche und rechtliche Risiken“ verwiesen.<br />

5. Sonstiges<br />

Bezüglich der weiteren Einzelheiten der Beteiligung als<br />

Stiller Gesellschafter wird auf den Vertrag über eine Stille<br />

Beteiligung verwiesen, der im vollständigen Wortlaut auf<br />

Seite 216 ff. abgedruckt ist.<br />

124 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

III. Beschreibung des Treuhandvertrages zwischen<br />

den Treugebern und der Aequitas Treuhand<br />

GmbH sowie Angaben über die Treuhandkommanditistin<br />

Treuhandkommanditistin wird die Aequitas Treuhand<br />

GmbH, mit Sitz in Kulmbach. Die Treuhandkommanditistin<br />

tritt der Fondsgesellschaft mit der treuhänderischen<br />

Übernahme der ersten Kommanditbeteiligung bei. Rechtsgrundlage<br />

der Tätigkeit der Treuhandkommanditistin ist<br />

der Treuhandvertrag, abgedruckt auf den Seiten 221 ff.<br />

des Verkaufsprospekts. Die Treuhandkommanditistin hat<br />

die folgenden Aufgaben sowie folgende wesentliche<br />

Rechte und Pflichten:<br />

▪ Die Treuhandkommanditistin übernimmt und verwaltet<br />

für den Treugeber eine Kommanditbeteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft und hält diese treuhänderisch im<br />

eigenen Namen, aber im Interesse und für Rechnung<br />

des Treugebers.<br />

▪ Die Treuhandkommanditistin ist verpflichtet, an allen zur<br />

Durchführung des Erwerbs der Kommanditbeteiligung<br />

erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken.<br />

▪ Sie nimmt für den Treugeber dessen Stimmrechte entsprechend<br />

seinen Anweisungen wahr, soweit dieser die<br />

Stimmrechte nicht selbst ausüben möchte.<br />

▪ Die Treuhandkommanditistin führt und verwaltet das<br />

Treuhandvermögen getrennt von ihrem sonstigen Vermögen.<br />

Die weiteren Einzelheiten zu den Regelungen des Treuhandvertrages<br />

sind nachstehend erläutert:<br />

<strong>1.</strong> Gegenstand der Treuhandschaft<br />

Bei einer Beteiligung des Anlegers/Treugebers an der<br />

Fondsgesellschaft über die Treuhandkommanditistin – die<br />

Aequitas Treuhand GmbH – verwaltet diese für den Treugeber<br />

dessen Beteiligung und hält diese treuhänderisch<br />

im eigenen Namen aber im Interesse und für Rechnung<br />

des Treugebers.<br />

Die Treuhandkommanditistin hat und wird Treuhandaufgaben<br />

auch bei anderen Gesellschaften und für andere<br />

Personen übernommen bzw. übernehmen.

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