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Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...

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Verträge<br />

Vertrag über eine Stille Beteiligung<br />

(„ImmoZins“)<br />

§ 1 Begründung der Stillen Gesellschaft<br />

<strong>1.</strong> Die Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co.<br />

KG (nachfolgend auch „Fondsgesellschaft“ genannt) hat<br />

als Geschäftszweck den Erwerb sowie die langfristige<br />

Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Immobilien,<br />

insbesondere Einzelhandelsimmobilien in Deutschland.<br />

Gesellschaftszweck ist ebenso die Beteiligung an<br />

Objektgesellschaften, die ihrerseits den Erwerb sowie<br />

die langfristige Vermietung, Verpachtung und Verwaltung<br />

von Immobilien, insbesondere Einzelhandelsimmobilien in<br />

Deutschland, zum Gegenstand haben. Die Fondsgesellschaft<br />

darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen,<br />

die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar<br />

zu dienen geeignet sind. Die Fondsgesellschaft ist nicht<br />

berechtigt, in irgendeiner Weise gewerblich tätig zu werden.<br />

2. Die Fondsgesellschaft hat ihren Sitz in Aschheim, Landkreis<br />

München und ist im Handelsregister beim Amtsgericht<br />

München unter HRA 97319 eingetragen.<br />

3. Gründungsgesellschafter der Einzelhandelsfonds<br />

Deutschland 1 GmbH & Co. KG sind die <strong>NGF</strong> Verwaltung<br />

GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin<br />

sowie die <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH als geschäftsführende<br />

Kommanditistin.<br />

4. Die Fondsgesellschaft hat bislang eine Kommanditbeteiligung<br />

in Höhe von 94,6 % des Kapitals an der Einzelhandelsobjekte<br />

Deutschland 1 GmbH & Co. Besitz<br />

KG (nachfolgend auch „Objektgesellschaft 1“ genannt)<br />

übernommen. Die Objektgesellschaft 1 hat ihren Sitz in<br />

Aschheim, Landkreis München und ist im Handelsregister<br />

beim Amtsgericht München unter HRA 95716 eingetragen.<br />

Gegenstand der Objektgesellschaft 1 sind der<br />

Erwerb sowie die langfristige Vermietung, Verpachtung<br />

und Verwaltung von Immobilien, insbesondere Einzelhandelsimmobilien<br />

in Deutschland. Zu diesem Zweck hat sie<br />

bereits Kaufverträge über den Erwerb von insgesamt zehn<br />

Immobilien abgeschlossen.<br />

5. Der Stille Gesellschafter beteiligt sich an der Fondsgesellschaft<br />

mit Wirkung ab Annahme seines Antrags<br />

216 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

1<strong>1.</strong>0<br />

(Beitrittserklärung ImmoZins) auf Abschluss eines Vertrages.<br />

Durch die Annahme der Beitrittserklärung wird die<br />

Stille Gesellschaft (nachfolgend auch als „Gesellschaft“<br />

bezeichnet) begründet („Beitrittsvereinbarung“).<br />

6. Für die Annahme der Beitrittserklärung genügt im Falle<br />

der Schriftform eine Unterzeichnung durch Faksimile.<br />

Die Annahme ist auch per Telefax, E­Mail oder in anderer<br />

dokumentierbarer Weise zulässig. Der Stille Gesellschafter<br />

verzichtet auf die ausdrückliche Erklärung der<br />

Annahme (Zugang der Annahmeerklärung). Eine Bestätigung<br />

der Annahme wird dem Stillen Gesellschafter informationshalber<br />

zugesandt.<br />

§ 2 Dauer der Stillen Gesellschaft, Geschäftsjahr<br />

<strong>1.</strong> Die Stille Gesellschaft kann in folgenden Formen<br />

eingegangen werden:<br />

a) „ImmoZins 5,00”, kündbar frühestens zum 3<strong>1.</strong>12.2015,<br />

b) „ImmoZins 5,75”, kündbar frühestens zum 3<strong>1.</strong>12.2018<br />

und<br />

c) „ImmoZins 6,25“, kündbar frühestens zum 3<strong>1.</strong>12.202<strong>1.</strong><br />

2. Die Kündigung kann beiderseits per Übergabe­Einschreiben<br />

spätestens bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres<br />

erfolgen. Mangels fristgerechter Kündigung verlängert<br />

sich die Laufzeit jeweils um ein Jahr.<br />

3. § 5 Absatz 8 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />

gilt entsprechend.<br />

4. Das Geschäftsjahr der Stillen Gesellschaft entspricht<br />

dem der Fondsgesellschaft.<br />

§ 3 Einlage<br />

<strong>1.</strong> Der Stille Gesellschafter soll eine Einlage von mindestens<br />

2.000 € (in Worten: zweitausend Euro) leisten, darüber<br />

hinausgehende Beträge müssen durch <strong>1.</strong>000 ohne<br />

Rest teilbar sein.<br />

2. Die Einlage ist innerhalb von 14 Tagen ab Annahme<br />

der Beitrittserklärung zur Zahlung auf das in der Beitrittserklärung<br />

genannte Bankkonto der Fondsgesellschaft fällig.<br />

3. Die Fondsgesellschaft beabsichtigt, neben der Erhöhung<br />

des Gesellschaftskapitals durch Aufnahme von<br />

Anlegern, Stille Beteiligungen in einer Gesamtsumme

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