Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...
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Verträge<br />
Vertrag über eine Stille Beteiligung<br />
(„ImmoZins“)<br />
§ 1 Begründung der Stillen Gesellschaft<br />
<strong>1.</strong> Die Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co.<br />
KG (nachfolgend auch „Fondsgesellschaft“ genannt) hat<br />
als Geschäftszweck den Erwerb sowie die langfristige<br />
Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Immobilien,<br />
insbesondere Einzelhandelsimmobilien in Deutschland.<br />
Gesellschaftszweck ist ebenso die Beteiligung an<br />
Objektgesellschaften, die ihrerseits den Erwerb sowie<br />
die langfristige Vermietung, Verpachtung und Verwaltung<br />
von Immobilien, insbesondere Einzelhandelsimmobilien in<br />
Deutschland, zum Gegenstand haben. Die Fondsgesellschaft<br />
darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen,<br />
die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar<br />
zu dienen geeignet sind. Die Fondsgesellschaft ist nicht<br />
berechtigt, in irgendeiner Weise gewerblich tätig zu werden.<br />
2. Die Fondsgesellschaft hat ihren Sitz in Aschheim, Landkreis<br />
München und ist im Handelsregister beim Amtsgericht<br />
München unter HRA 97319 eingetragen.<br />
3. Gründungsgesellschafter der Einzelhandelsfonds<br />
Deutschland 1 GmbH & Co. KG sind die <strong>NGF</strong> Verwaltung<br />
GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin<br />
sowie die <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH als geschäftsführende<br />
Kommanditistin.<br />
4. Die Fondsgesellschaft hat bislang eine Kommanditbeteiligung<br />
in Höhe von 94,6 % des Kapitals an der Einzelhandelsobjekte<br />
Deutschland 1 GmbH & Co. Besitz<br />
KG (nachfolgend auch „Objektgesellschaft 1“ genannt)<br />
übernommen. Die Objektgesellschaft 1 hat ihren Sitz in<br />
Aschheim, Landkreis München und ist im Handelsregister<br />
beim Amtsgericht München unter HRA 95716 eingetragen.<br />
Gegenstand der Objektgesellschaft 1 sind der<br />
Erwerb sowie die langfristige Vermietung, Verpachtung<br />
und Verwaltung von Immobilien, insbesondere Einzelhandelsimmobilien<br />
in Deutschland. Zu diesem Zweck hat sie<br />
bereits Kaufverträge über den Erwerb von insgesamt zehn<br />
Immobilien abgeschlossen.<br />
5. Der Stille Gesellschafter beteiligt sich an der Fondsgesellschaft<br />
mit Wirkung ab Annahme seines Antrags<br />
216 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />
1<strong>1.</strong>0<br />
(Beitrittserklärung ImmoZins) auf Abschluss eines Vertrages.<br />
Durch die Annahme der Beitrittserklärung wird die<br />
Stille Gesellschaft (nachfolgend auch als „Gesellschaft“<br />
bezeichnet) begründet („Beitrittsvereinbarung“).<br />
6. Für die Annahme der Beitrittserklärung genügt im Falle<br />
der Schriftform eine Unterzeichnung durch Faksimile.<br />
Die Annahme ist auch per Telefax, EMail oder in anderer<br />
dokumentierbarer Weise zulässig. Der Stille Gesellschafter<br />
verzichtet auf die ausdrückliche Erklärung der<br />
Annahme (Zugang der Annahmeerklärung). Eine Bestätigung<br />
der Annahme wird dem Stillen Gesellschafter informationshalber<br />
zugesandt.<br />
§ 2 Dauer der Stillen Gesellschaft, Geschäftsjahr<br />
<strong>1.</strong> Die Stille Gesellschaft kann in folgenden Formen<br />
eingegangen werden:<br />
a) „ImmoZins 5,00”, kündbar frühestens zum 3<strong>1.</strong>12.2015,<br />
b) „ImmoZins 5,75”, kündbar frühestens zum 3<strong>1.</strong>12.2018<br />
und<br />
c) „ImmoZins 6,25“, kündbar frühestens zum 3<strong>1.</strong>12.202<strong>1.</strong><br />
2. Die Kündigung kann beiderseits per ÜbergabeEinschreiben<br />
spätestens bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres<br />
erfolgen. Mangels fristgerechter Kündigung verlängert<br />
sich die Laufzeit jeweils um ein Jahr.<br />
3. § 5 Absatz 8 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />
gilt entsprechend.<br />
4. Das Geschäftsjahr der Stillen Gesellschaft entspricht<br />
dem der Fondsgesellschaft.<br />
§ 3 Einlage<br />
<strong>1.</strong> Der Stille Gesellschafter soll eine Einlage von mindestens<br />
2.000 € (in Worten: zweitausend Euro) leisten, darüber<br />
hinausgehende Beträge müssen durch <strong>1.</strong>000 ohne<br />
Rest teilbar sein.<br />
2. Die Einlage ist innerhalb von 14 Tagen ab Annahme<br />
der Beitrittserklärung zur Zahlung auf das in der Beitrittserklärung<br />
genannte Bankkonto der Fondsgesellschaft fällig.<br />
3. Die Fondsgesellschaft beabsichtigt, neben der Erhöhung<br />
des Gesellschaftskapitals durch Aufnahme von<br />
Anlegern, Stille Beteiligungen in einer Gesamtsumme