Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...
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Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />
des ganzen oder teilweisen Nutzungsausschlusses<br />
der Immobilien. Unzureichender oder gar fehlender<br />
Versicherungsschutz kann sich nachteilig bis hin zum<br />
Anlageverlust auswirken.<br />
6. Folgeinvestition (prognosegefährdend)<br />
Die Investitionen der Fondsgesellschaft stehen zum<br />
Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung bezogen auf das<br />
angestrebte Gesamtinvestitionsvolumen erst zu ca.<br />
zwei Dritteln, nämlich hinsichtlich der Beteiligung<br />
an der Einzelhandelsobjekte Deutschland 1 GmbH<br />
& Co. Besitz KG fest (teilweiser Blindpool). Demzufolge<br />
sind die tatsächlichen wirtschaftlichen Eckdaten<br />
für die Folgeinvestition noch nicht bekannt.<br />
Es besteht das Risiko, dass die im Investitions und<br />
Finanzierungsplan sowie in der Prognoserechnung<br />
für die Folgeinvestition getroffenen Annahmen nicht<br />
oder nur teilweise eintreten bzw. das eine geeignete<br />
Folgeinvestition nicht oder nur mit zeitlicher Verzögerung<br />
getätigt werden kann. Dies könnte geringere<br />
Gutschriften/Auszahlungen an die Anleger und eine<br />
verminderte Entwicklung der Vermögenswerte der<br />
Fondsgesellschaft nach sich ziehen.<br />
7. Managementrisiko, Risiko von Interessenskollisionen,<br />
geringer Einfluss der Kommanditisten<br />
(anlagegefährdend)<br />
Bei den handelnden Personen können Fehlentscheidungen<br />
mit negativen Auswirkungen auf Ertrag und<br />
Wertentwicklung der Fondsgesellschaft sowie der<br />
Objektgesellschaften nicht ausgeschlossen werden.<br />
Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich,<br />
für fehlerhafte Geschäftsführungsmaßnahmen bei<br />
grundlegenden Investitionsentscheidungen, wie der<br />
Folgeinvestition über die künftige Beteiligung an der<br />
Objektgesellschaft 2. Auch die laufende Bewirtschaftung<br />
der Immobilien, einschließlich der Aufrechterhaltung<br />
eines ausreichenden Versicherungsschutzes<br />
sowie insbesondere die Verhandlung und der<br />
Abschluss der Finanzierungsverträge stellen hohe<br />
Anforderungen an die Qualität des Managements.<br />
Fehlerhafte Managemententscheidungen können zu<br />
negativen Abweichungen bei der Wertentwicklung<br />
026 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />
03.0<br />
der Objektgesellschaften und der Fondsgesellschaft<br />
und damit für den Anleger führen. Wechsel in der<br />
Geschäftsführung können zu höheren Kostenbelastungen<br />
führen als kalkuliert.<br />
Zwischen der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
und der Objektgesellschaften einerseits sowie<br />
dem Management bzw. der Leitungsebene der<br />
Anbieterin, der <strong>Next</strong> <strong>Generation</strong> <strong>Funds</strong> München<br />
GmbH, als einem der wesentlichen und maßgeblichen<br />
Dienstleistungspartner andererseits besteht<br />
eine Vielzahl an persönlichen und zum Teil kapitalmäßigen<br />
Verflechtungen. Darüber hinaus bestehen<br />
verschiedene Verflechtungen mit anderen Unternehmen<br />
der FIHM Unternehmensgruppe, die vorliegend<br />
mit der Erbringung unterschiedlicher Dienstleistungen<br />
beauftragt sind. Etwaige Interessenskollisionen mit<br />
der Folge nachteiliger Managemententscheidungen<br />
für die Fondsgesellschaft bzw. die Objektgesellschaften<br />
können nicht ausgeschlossen werden.<br />
Die Mitwirkungsrechte der Anleger beschränken<br />
sich im Wesentlichen auf Abstimmung bei Gesellschaftsversammlungen<br />
der Fondsgesellschaft sowie<br />
auf Kontroll und Einsichtsrechte. Zudem verfügen<br />
Stille Gesellschafter bei der Fondsgesellschaft nur<br />
in ganz bestimmten Fällen über Stimmrechte.<br />
Auch bei wesentlichen Entscheidungen der Fondsgesellschaft<br />
kann der Anleger überstimmt werden<br />
und es können Entscheidungen ergehen, die nicht in<br />
seinem Interesse sind.<br />
8. Haftungsrisiken der Anleger (anlegergefährdend)<br />
Für Direktkommanditisten besteht eine persönliche<br />
unbeschränkte Haftung gegenüber Dritten im Zeitraum<br />
zwischen ihrem Eintritt in die Fondsgesellschaft<br />
und ihrer Eintragung in das Handelsregister für Verbindlichkeiten<br />
der Fondsgesellschaft, die in diesem<br />
Zeitraum begründet wurden, sofern dem Vertragspartner<br />
die beschränkte Haftung nicht bekannt ist.<br />
Die Direktkommanditisten werden mit einer Haftsumme<br />
in Höhe von 10 % der gezeichneten Einlage<br />
(ohne Agio) im Handelsregister eingetragen. Ihre