Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...
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9.-10. Geschäftsführungskosten sowie sonstige Kosten<br />
Objektgesellschaften 1 und 2<br />
Die Positionen beinhalten jeweils die erwarteten<br />
Kosten für die Geschäftsführung sowie für Steuerberatungskosten,<br />
eventuelle nicht abzugsfähige<br />
Vorsteuer und sonstige Fondskosten.<br />
Die Höhe der Geschäftsführungsvergütung auf<br />
Ebene der Objektgesellschaft 1 ist gesellschaftsvertraglich<br />
fest vereinbart und beträgt in der Vermietungsphase<br />
anfänglich 47.000 € p. a. Bei der<br />
Objektgesellschaft 2 sind anfänglich 1<strong>1.</strong>500 € kalkuliert.<br />
Die Vergütungen verändern sich vereinbarungs-<br />
bzw. annahmegemäß alle vier Jahre um 80 %<br />
der Veränderung des Verbraucherpreisindexes für<br />
Deutschland bei einer angenommenen Inflationsrate<br />
von 2,25 % p. a.<br />
Die kalkulierten Kosten für Steuerberatung, eventuelle<br />
nicht abzugsfähige Vorsteuer sowie sonstige<br />
Kosten belaufen sich auf anfänglich 30.000 € p. a.<br />
bei der Objektgesellschaft 1 und 15.000 € p. a.<br />
bei der Objektgesellschaft 2. Die Höhe der Kosten<br />
beruht auf Schätzungen der Anbieterin. Die angenommenen<br />
Kosten verändern sich alle vier Jahre<br />
um 80 % der Veränderung des Verbraucherpreisindexes<br />
für Deutschland bei einer angenommenen<br />
Inflationsrate von 2,25 % p. a.<br />
1<strong>1.</strong> Zinsen Bankdarlehen Objektgesellschaft 1<br />
Die Darlehenszinsen wurden entsprechend den in<br />
der Darlehensübersicht dargestellten Annahmen<br />
ermittelt. Bis 3<strong>1.</strong>12.2017 wurde hierbei auf Basis<br />
der bereits getroffenen Darlehensvereinbarung für<br />
das Portfolio I mit dem Zinssatz gemäß der vereinbarten<br />
Obergrenze von 5,5 % p. a. kalkuliert.<br />
Der tatsächliche, variabel vereinbarte Zinssatz<br />
unterschreitet zum Zeitpunkt der Aufstellung des<br />
<strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s den kalkulierten Zinssatz erheblich<br />
(ca. 3,53 % p. a.). Ab 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2018 wurde für den<br />
gesamten weiteren Prognosezeitraum ein Zinssatz<br />
von 6,0 % p. a. angenommen.<br />
Für das Portfolio II wurde auf Basis des verbindlich<br />
vereinbarten Darlehensvertrages bis Ende des Jahres<br />
2018 mit dem Zinssatz gemäß der vereinbar-<br />
Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />
ten Obergrenze von 6,15 % p. a. kalkuliert. Auch<br />
hier unterschreitet der tatsächliche, variabel vereinbarte<br />
Zinssatz zum Zeitpunkt der Aufstellung des <strong>1.</strong><br />
<strong>Nachtrag</strong>s den kalkulierten Zinssatz erheblich (ca.<br />
3,48 % p. a.). Ab 2019 wurde für den gesamten<br />
weiteren Prognosezeitraum ein Zinssatz von 6,0 %<br />
p. a. angenommen.<br />
12. Zinsen Bankdarlehen Objektgesellschaft 2<br />
Die Darlehenszinsen wurden entsprechend den<br />
in der Darlehensübersicht dargestellten Annahmen<br />
ermittelt. Ein entsprechender Darlehensvertrag<br />
wurde bislang weder abgeschlossen noch<br />
vorverhandelt. Bis 3<strong>1.</strong>12.2018 wurde hierbei mit<br />
einem festen Zinssatz von 5,5 % p. a. kalkuliert. Ab<br />
0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2019 wurde für den gesamten weiteren Prognosezeitraum<br />
ein Zinssatz von 6,0 % p. a. angenommen.<br />
13. Zinsen Immoauszahlplan I Fondsgesellschaft<br />
Die Zinsen Immoauszahlplan I betreffen die von<br />
der Fondsgesellschaft plangemäß an die entsprechenden<br />
Beteiligten zu zahlenden Zinsbeträge in<br />
Höhe von 5,1 % p. a., bezogen auf die jeweils eingezahlte<br />
Einlage. Ab 0<strong>1.</strong>07.2017 erhöht sich die<br />
jährliche Mindestverzinsung auf 6,1 %. Durch die<br />
laufenden Tilgungsleistungen nehmen die jährlichen<br />
Zinsbelastungen für die Fondsgesellschaft bis zum<br />
Zeitpunkt der kalkulierten vollständigen Kapitalrückführung<br />
im Jahr 2021 sukzessive ab. Hinsichtlich<br />
weiterer Einzelheiten wird auf die Ausführungen auf<br />
Seite 58 f des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s verwiesen.<br />
14. Zinsen Immoauszahlplan II Fondsgesellschaft<br />
Die Zinsen Immoauszahlplan II betreffen die von<br />
der Fondsgesellschaft plangemäß an die entsprechenden<br />
Beteiligten zu zahlenden Zinsbeträge in<br />
Höhe von 5,1 % p. a., bezogen auf die jeweils eingezahlte<br />
Einlage. Ab 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2019 erhöht sich die<br />
jährliche Mindestverzinsung auf 6,1 %. Durch die<br />
laufenden Tilgungsleistungen nehmen die jährlichen<br />
Zinsbelastungen für die Fondsgesellschaft bis zum<br />
Zeitpunkt der kalkulierten vollständigen Kapitalrückführung<br />
im Jahr 2023 sukzessive ab. Hinsichtlich<br />
weiterer Einzelheiten wird auf die Ausführungen auf<br />
Seite 59 des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s verwiesen.<br />
<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />
N 1<br />
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