Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...
Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...
Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />
nachteilig auf die Objektgesellschaft 1 und damit<br />
die Fondsgesellschaft sowie die Anleger auswirken.<br />
Sofern bis zu den mit dem Verkäufer vereinbarten<br />
Fälligkeitszeitpunkten kein Darlehensvertrag abgeschlossen<br />
werden kann oder die Darlehensausreichung<br />
trotz abgeschlossenem Darlehensvertrag<br />
nicht erfolgt, besteht das Risiko, dass der Verkäufer<br />
vom Kaufvertrag zurücktritt und die vereinbarte Vertragsstrafe<br />
verlangt. Ergänzend wird auf die Ausführungen<br />
unter Ziffer 2. verwiesen.<br />
Seit der globalen Finanzkrise im Jahr 2008 hat sich<br />
die Darlehensvergabepraxis der Banken erheblich<br />
erschwert. Zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />
belastet außerdem die sog. EUSchuldenkrise<br />
den gesamten Finanzsektor. Es besteht das Risiko,<br />
dass Darlehensmittel nicht zur Auszahlung gelangen<br />
könnten oder die Auszahlung an eine Vielzahl<br />
zusätzlicher Voraussetzungen geknüpft wird, woraus<br />
zusätzliche Kosten für die Objektgesellschaften als<br />
Darlehensnehmer resultieren könnten, die zu Lasten<br />
der Liquiditätsreserve des Fonds gingen und letztlich<br />
vom Anleger getragen werden müssten.<br />
Zudem könnten für sämtliche Finanzierungen die<br />
Finanzierungskonditionen ungünstiger sein als angenommen.<br />
Dies gilt infolge der Finanzierung mit einem<br />
variablen Zinssatz sowohl für die bereits zugesagten<br />
bzw. ausgereichten Bankdarlehen als auch für<br />
die kalkulierten weiteren Erst und Anschlussfinanzierungen.<br />
Dies könnte zu einer Verminderung der<br />
prognostizierten Gutschriften/Auszahlungen an die<br />
Anleger führen.<br />
Vermietungsrisiken<br />
Die Gesamtvermietungsstruktur der beiden erworbenen<br />
Immobilienportfolios der Objektgesellschaft 1<br />
zeichnet sich zwar durch eine breite Streuung ohne<br />
Großmieter aus. Da die Vermietung der einzelnen<br />
Objekte aber von Groß bzw. Ankermietern abhängig<br />
ist und es sich in vielen Fällen um Einmieterobjekte<br />
handelt, könnte ein Ausfall der Groß bzw.<br />
Ankermieter einzelner Objekte oder gar des einzigen<br />
Mieters eines Objekts gravierende negative Folgen<br />
für das jeweilige Objekt und damit auch nachteiligen<br />
Einfluss auf die Immobilienportfolios und deren<br />
024 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />
03.0<br />
Wertentwicklung insgesamt haben, vor allem wenn<br />
nennenswerte Teile der Mieteinnahmen gegenüber<br />
der Kalkulation wegfallen.<br />
Für den Fall des Auslaufens von Mietverträgen mit<br />
Groß bzw. Ankermietern von Objekten oder dem<br />
einzigen Mieter eines Objekts besteht ein erhöhtes<br />
Anschlussvermietungsrisiko, unter Umständen verbunden<br />
mit der Notwendigkeit größerer Revitalisierungsaufwendungen.<br />
Soweit die in der Prognoserechnung<br />
kalkulierten Beträge nicht ausreichen, würden diese<br />
Kosten zu Lasten der Liquiditätsreserve des Fonds<br />
und damit der Anleger gehen.<br />
Bei einer stark negativen Entwicklung der Standortverhältnisse<br />
ist es auch denkbar, dass einzelne<br />
Immobilienobjekte nach Auslaufen der Grund bzw.<br />
Festmietzeit mit den Groß bzw. Ankermietern oder<br />
den einzigen Mietern des Objekts nicht oder nur mit<br />
erheblichen Mietabschlägen neu vermietet werden<br />
können, was sich negativ auf die Einnahmensituation<br />
der Objektgesellschaft 1 sowie den Verlauf und die<br />
Wertentwicklung der Immobilienportfolios sowie die<br />
Beteiligung der Anleger insgesamt auswirken würde.<br />
Besondere Rücktrittsrechte des Verkäufers<br />
Der Verkäufer hat sich in den Kaufverträgen verschiedene<br />
besondere Rücktrittsrechte vom Kaufvertrag<br />
vorbehalten. Der Verkäufer ist u. a. auch dann<br />
zum Rücktritt berechtigt, wenn für bestimmte Kaufobjekte<br />
die jeweiligen Baugenehmigungen innerhalb<br />
bestimmter Fristen nicht erteilt oder wieder aufgehoben<br />
werden.<br />
Liegen Leistungsstörungen (insbesondere Zahlungsverzug)<br />
bezüglich eines oder mehrerer Kaufobjekte<br />
vor, kann der Veräußerer auch von der Veräußerung<br />
von Objekten zurücktreten, für die keine Pflichtverletzungen<br />
gegeben sind.<br />
Vollzugsrisiken<br />
Für den Vollzug des Erwerbs der einzelnen Immobilien<br />
des Portfolios II der Objektgesellschaft 1 sind<br />
zuvor noch eine Reihe von vertraglichen und grundbuchrechtlichen<br />
Maßnahmen sowie der Abschluss<br />
diverser Vereinbarungen mit Dritten erforderlich. Der<br />
Veräußerer ist bei einzelnen Objekten selbst noch