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Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...

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Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />

nachteilig auf die Objektgesellschaft 1 und damit<br />

die Fondsgesellschaft sowie die Anleger auswirken.<br />

Sofern bis zu den mit dem Verkäufer vereinbarten<br />

Fälligkeitszeitpunkten kein Darlehensvertrag abgeschlossen<br />

werden kann oder die Darlehensausreichung<br />

trotz abgeschlossenem Darlehensvertrag<br />

nicht erfolgt, besteht das Risiko, dass der Verkäufer<br />

vom Kaufvertrag zurücktritt und die vereinbarte Vertragsstrafe<br />

verlangt. Ergänzend wird auf die Ausführungen<br />

unter Ziffer 2. verwiesen.<br />

Seit der globalen Finanzkrise im Jahr 2008 hat sich<br />

die Darlehensvergabepraxis der Banken erheblich<br />

erschwert. Zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

belastet außerdem die sog. EU­Schuldenkrise<br />

den gesamten Finanzsektor. Es besteht das Risiko,<br />

dass Darlehensmittel nicht zur Auszahlung gelangen<br />

könnten oder die Auszahlung an eine Vielzahl<br />

zusätzlicher Voraussetzungen geknüpft wird, woraus<br />

zusätzliche Kosten für die Objektgesellschaften als<br />

Darlehensnehmer resultieren könnten, die zu Lasten<br />

der Liquiditätsreserve des Fonds gingen und letztlich<br />

vom Anleger getragen werden müssten.<br />

Zudem könnten für sämtliche Finanzierungen die<br />

Finanzierungskonditionen ungünstiger sein als angenommen.<br />

Dies gilt infolge der Finanzierung mit einem<br />

variablen Zinssatz sowohl für die bereits zugesagten<br />

bzw. ausgereichten Bankdarlehen als auch für<br />

die kalkulierten weiteren Erst­ und Anschlussfinanzierungen.<br />

Dies könnte zu einer Verminderung der<br />

prognostizierten Gutschriften/Auszahlungen an die<br />

Anleger führen.<br />

Vermietungsrisiken<br />

Die Gesamtvermietungsstruktur der beiden erworbenen<br />

Immobilienportfolios der Objektgesellschaft 1<br />

zeichnet sich zwar durch eine breite Streuung ohne<br />

Großmieter aus. Da die Vermietung der einzelnen<br />

Objekte aber von Groß­ bzw. Ankermietern abhängig<br />

ist und es sich in vielen Fällen um Einmieterobjekte<br />

handelt, könnte ein Ausfall der Groß­ bzw.<br />

Ankermieter einzelner Objekte oder gar des einzigen<br />

Mieters eines Objekts gravierende negative Folgen<br />

für das jeweilige Objekt und damit auch nachteiligen<br />

Einfluss auf die Immobilienportfolios und deren<br />

024 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

03.0<br />

Wertentwicklung insgesamt haben, vor allem wenn<br />

nennenswerte Teile der Mieteinnahmen gegenüber<br />

der Kalkulation wegfallen.<br />

Für den Fall des Auslaufens von Mietverträgen mit<br />

Groß­ bzw. Ankermietern von Objekten oder dem<br />

einzigen Mieter eines Objekts besteht ein erhöhtes<br />

Anschlussvermietungsrisiko, unter Umständen verbunden<br />

mit der Notwendigkeit größerer Revitalisierungsaufwendungen.<br />

Soweit die in der Prognoserechnung<br />

kalkulierten Beträge nicht ausreichen, würden diese<br />

Kosten zu Lasten der Liquiditätsreserve des Fonds<br />

und damit der Anleger gehen.<br />

Bei einer stark negativen Entwicklung der Standortverhältnisse<br />

ist es auch denkbar, dass einzelne<br />

Immobilienobjekte nach Auslaufen der Grund­ bzw.<br />

Festmietzeit mit den Groß­ bzw. Ankermietern oder<br />

den einzigen Mietern des Objekts nicht oder nur mit<br />

erheblichen Mietabschlägen neu vermietet werden<br />

können, was sich negativ auf die Einnahmensituation<br />

der Objektgesellschaft 1 sowie den Verlauf und die<br />

Wertentwicklung der Immobilienportfolios sowie die<br />

Beteiligung der Anleger insgesamt auswirken würde.<br />

Besondere Rücktrittsrechte des Verkäufers<br />

Der Verkäufer hat sich in den Kaufverträgen verschiedene<br />

besondere Rücktrittsrechte vom Kaufvertrag<br />

vorbehalten. Der Verkäufer ist u. a. auch dann<br />

zum Rücktritt berechtigt, wenn für bestimmte Kaufobjekte<br />

die jeweiligen Baugenehmigungen innerhalb<br />

bestimmter Fristen nicht erteilt oder wieder aufgehoben<br />

werden.<br />

Liegen Leistungsstörungen (insbesondere Zahlungsverzug)<br />

bezüglich eines oder mehrerer Kaufobjekte<br />

vor, kann der Veräußerer auch von der Veräußerung<br />

von Objekten zurücktreten, für die keine Pflichtverletzungen<br />

gegeben sind.<br />

Vollzugsrisiken<br />

Für den Vollzug des Erwerbs der einzelnen Immobilien<br />

des Portfolios II der Objektgesellschaft 1 sind<br />

zuvor noch eine Reihe von vertraglichen und grundbuchrechtlichen<br />

Maßnahmen sowie der Abschluss<br />

diverser Vereinbarungen mit Dritten erforderlich. Der<br />

Veräußerer ist bei einzelnen Objekten selbst noch

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