Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...
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Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken N 1<br />
Wesentliche tatsächliche<br />
und rechtliche Risiken<br />
Ergänzungen und Änderungen zu Kapitel 3 „Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken“<br />
(S. 19-30 des Verkaufsprospekts)<br />
zu 2. Risiken aus der Platzierung des Anlegerkapitals<br />
und Rückabwicklungsrisiko (anlagegefährdend)<br />
Kann nicht rechtzeitig ausreichend Anlegerkapital<br />
eingeworben werden, müssten unter Umständen<br />
weitere Kaufverträge über die bereits erworbenen<br />
Immobilien des Portfolios II der Objektgesellschaft 1<br />
aufgehoben werden mit der Folge dauerhafter<br />
Einnahmeausfälle aufgrund verminderter Mieten<br />
sowie zusätzlicher an den Verkäufer zu zahlender<br />
Kosten. Dies würde sich erheblich negativ auf die<br />
Fondsgesellschaft und damit die Anleger auswirken<br />
bis hin zu Kapitalverlusten.<br />
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s<br />
besteht das Risiko einer Rückabwicklung der Fondsgesellschaft<br />
mangels ausreichender Aufbringung<br />
von Eigenkapital für die bereits realisierten Investitionen<br />
der Objektgesellschaft 1 unverändert fort.<br />
Die zur teilweisen Vor- bzw. Zwischenfinanzierung<br />
von der Fondsgesellschaft sowie der Objektgesellschaft<br />
1 aufgenommenen Darlehensmittel sind<br />
noch nicht getilgt.<br />
Sollte die Fondsgesellschaft weiterhin Anlegerkapital<br />
nicht in der angenommenen Höhe oder zu<br />
den unterstellten Zeitpunkten einwerben, besteht<br />
das erhöhte Risiko einer erheblich abweichenden<br />
Entwicklung der Fondsgesellschaft gegenüber den<br />
prognostizierten Werten zu Lasten der Anleger.<br />
10 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />
zu 4. Risiken hinsichtlich Prognoserechnung,<br />
Gutschriften/Auszahlungen und Liquiditätsreserve<br />
(anlagegefährdend, bisher prognosegefährdend)<br />
Die in den geänderten Investitions- und Finanzierungsplänen<br />
sowie in den Prognoserechnungen des<br />
<strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s enthaltenen Annahmen setzen voraus,<br />
dass die dazu notwendigen gesellschaftsvertraglichen<br />
Änderungen von den Gesellschaftern der<br />
Fondsgesellschaft mit der notwendigen Mehrheit<br />
beschlossen werden. Auch die in den Nachträgen<br />
zu den Dienstleistungsverträgen der Fondsgesellschaft<br />
sowie der Objektgesellschaft 1 vereinbarten<br />
Vergütungsreduzierungen stehen unter der auflösenden<br />
Bedingung der Ablehnung der Neufassung des<br />
Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft in der<br />
Fassung des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s.<br />
Sollten die Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />
den ihnen zur Beschlussfassung vorzulegenden<br />
Gesellschaftsvertragsänderungen nicht mit der erforderlichen<br />
Mehrheit zustimmen, könnten die in den<br />
geänderten Investitions- und Finanzierungsplänen<br />
sowie in den Prognoserechnungen des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s<br />
enthaltenen Annahmen nicht realisiert werden<br />
mit der Folge erheblicher negativer Auswirkungen<br />
auf die Anleger sowie die Stillen Beteiligten. In diesem<br />
Fall müsste mit dem teilweisen oder ganzen<br />
Verlust der Kapitaleinlagen einschließlich etwaigen<br />
Agios gerechnet werden.<br />
In den geänderten Investitions- und Finanzierungsplänen<br />
sowie in den Prognoserechnungen des