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Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...

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Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken N 1<br />

Wesentliche tatsächliche<br />

und rechtliche Risiken<br />

Ergänzungen und Änderungen zu Kapitel 3 „Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken“<br />

(S. 19-30 des Verkaufsprospekts)<br />

zu 2. Risiken aus der Platzierung des Anlegerkapitals<br />

und Rückabwicklungsrisiko (anlagegefährdend)<br />

Kann nicht rechtzeitig ausreichend Anlegerkapital<br />

eingeworben werden, müssten unter Umständen<br />

weitere Kaufverträge über die bereits erworbenen<br />

Immobilien des Portfolios II der Objektgesellschaft 1<br />

aufgehoben werden mit der Folge dauerhafter<br />

Einnahmeausfälle aufgrund verminderter Mieten<br />

sowie zusätzlicher an den Verkäufer zu zahlender<br />

Kosten. Dies würde sich erheblich negativ auf die<br />

Fondsgesellschaft und damit die Anleger auswirken<br />

bis hin zu Kapitalverlusten.<br />

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s<br />

besteht das Risiko einer Rückabwicklung der Fondsgesellschaft<br />

mangels ausreichender Aufbringung<br />

von Eigenkapital für die bereits realisierten Investitionen<br />

der Objektgesellschaft 1 unverändert fort.<br />

Die zur teilweisen Vor- bzw. Zwischenfinanzierung<br />

von der Fondsgesellschaft sowie der Objektgesellschaft<br />

1 aufgenommenen Darlehensmittel sind<br />

noch nicht getilgt.<br />

Sollte die Fondsgesellschaft weiterhin Anlegerkapital<br />

nicht in der angenommenen Höhe oder zu<br />

den unterstellten Zeitpunkten einwerben, besteht<br />

das erhöhte Risiko einer erheblich abweichenden<br />

Entwicklung der Fondsgesellschaft gegenüber den<br />

prognostizierten Werten zu Lasten der Anleger.<br />

10 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

zu 4. Risiken hinsichtlich Prognoserechnung,<br />

Gutschriften/Auszahlungen und Liquiditätsreserve<br />

(anlagegefährdend, bisher prognosegefährdend)<br />

Die in den geänderten Investitions- und Finanzierungsplänen<br />

sowie in den Prognoserechnungen des<br />

<strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s enthaltenen Annahmen setzen voraus,<br />

dass die dazu notwendigen gesellschaftsvertraglichen<br />

Änderungen von den Gesellschaftern der<br />

Fondsgesellschaft mit der notwendigen Mehrheit<br />

beschlossen werden. Auch die in den Nachträgen<br />

zu den Dienstleistungsverträgen der Fondsgesellschaft<br />

sowie der Objektgesellschaft 1 vereinbarten<br />

Vergütungsreduzierungen stehen unter der auflösenden<br />

Bedingung der Ablehnung der Neufassung des<br />

Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft in der<br />

Fassung des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s.<br />

Sollten die Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

den ihnen zur Beschlussfassung vorzulegenden<br />

Gesellschaftsvertragsänderungen nicht mit der erforderlichen<br />

Mehrheit zustimmen, könnten die in den<br />

geänderten Investitions- und Finanzierungsplänen<br />

sowie in den Prognoserechnungen des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s<br />

enthaltenen Annahmen nicht realisiert werden<br />

mit der Folge erheblicher negativer Auswirkungen<br />

auf die Anleger sowie die Stillen Beteiligten. In diesem<br />

Fall müsste mit dem teilweisen oder ganzen<br />

Verlust der Kapitaleinlagen einschließlich etwaigen<br />

Agios gerechnet werden.<br />

In den geänderten Investitions- und Finanzierungsplänen<br />

sowie in den Prognoserechnungen des

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