Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...
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Die Beteiligung erfolgt ohne Agio; die Beteiligungssumme<br />
ist fällig 14 Tage ab Annahme der Beitrittserklärung.<br />
Die Gewinnbeteiligung erfolgt ab dem auf die Einzahlung<br />
folgenden Monatsersten, wobei die Stillen Beteiligten<br />
eine ergebnisunabhängige Mindestverzinsung, bezogen<br />
auf die geleistete Einlage, erhalten:<br />
▪ für „ImmoZins 5,00“ (Mindestlaufzeit bis zum<br />
3<strong>1.</strong>12.2015) eine Mindestverzinsung von 5,00 % p.a.<br />
▪ für „ImmoZins 5,75“ (Mindestlaufzeit bis zum<br />
3<strong>1.</strong>12.2018) eine Mindestverzinsung von 5,75 % p.a.<br />
▪ für „ImmoZins 6,25“ (Mindestlaufzeit bis zum<br />
3<strong>1.</strong>12.2021) eine Mindestverzinsung von 6,25 % p.a.<br />
Die näheren Einzelheiten regelt ein gesonderter Vertrag<br />
über eine Stille Beteiligung („ImmoZins“).<br />
(6) Die Geschäftsführung ist berechtigt, für den Fall, dass<br />
die Stillen Beteiligungen zum jeweiligen Erstkündigungszeitpunkt<br />
gemäß Absatz (5) in Verbindung mit dem Stillen<br />
Beteiligungsvertrag ungekündigt fortbestehen und unter<br />
Berücksichtigung der Entwicklung der Zinskonditionen am<br />
Kapitalmarkt, den Stillen Gesellschaftern eine Erhöhung<br />
der Mindestverzinsung gemäß Absatz (5) in Verbindung<br />
mit dem Stillen Beteiligungsvertrag wie folgt anzubieten:<br />
▪ für „ImmoZins 5,00“ Erhöhung der Mindestverzinsung<br />
ab dem 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2016 von 5,00 % p.a. auf bis zu<br />
5,75 % p.a.<br />
▪ für „ImmoZins 5,75“ Erhöhung der Mindestverzinsung<br />
ab dem 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2019 von 5,75 % p.a. auf bis zu<br />
6,25 % p.a.<br />
Die Erhöhung der Mindestverzinsung soll jeweils für<br />
das nächste Kalenderjahr gelten. Ein Anspruch der Stillen<br />
Gesellschafter auf eine Erhöhung der Mindestverzinsung<br />
besteht nicht. Das Angebot hat bis zum 3<strong>1.</strong>07.<br />
eines jeden Jahres, bei „ImmoZins 5,00“ erstmals bis<br />
zum 3<strong>1.</strong>07.2015, bei „ImmoZins 5,75“ erstmals bis zum<br />
3<strong>1.</strong>07.2018, in schriftlicher Form zu erfolgen, falls eine<br />
Erhöhung der Mindestverzinsung stattfindet. Die Erklärung<br />
der Geschäftsführung bedarf keiner Annahme durch den<br />
Stillen Gesellschafter.<br />
(7) Die Geschäftsführung ist berechtigt, von den in den<br />
Absätzen (3) und (5) genannten Zahlungsfristen Abwei<br />
chungen zuzulassen, die durch Ausweis in der Beitrittserklärung<br />
festzulegen sind.<br />
(8) Sollte die Summe des gezeichneten Gesamtkapitals<br />
(Gesellschaftskapital sowie einzuwerbende Stille Beteiligungen)<br />
mit Ablauf des Platzierungszeitraumes zur Durchführung<br />
der bereits realisierten Investitionen nicht ausreichen<br />
und das fehlende Gesamtkapital auch nicht durch<br />
eine anderweitige Finanzierung geschlossen werden können,<br />
ist die persönlich haftende Gesellschafterin berechtigt,<br />
gegenüber sämtlichen Gesellschaftern sowie Stillen<br />
Beteiligten die Auflösung und Rückabwicklung der Gesellschaft<br />
zu erklären. Die Erklärung hat binnen vier Wochen<br />
nach Ablauf des Platzierungszeitraumes zu erfolgen. Die<br />
Rückabwicklung erfolgt in diesem Falle durch Rückzahlung<br />
der bis zu diesem Zeitpunkt tatsächlich eingezahlten<br />
Kapitaleinlagen (bzw. Stillen Beteiligungen) ohne Agio.<br />
Eine Verzinsung der bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten<br />
Mittel oder Erstattung der beim Gesellschafter bzw.<br />
Stillen Beteiligten ausgelösten Kosten erfolgt nicht. Die an<br />
die Stillen Gesellschafter bis zu diesem Zeitpunkt bereits<br />
ausgezahlten Mindestverzinsungen werden nicht zurückgefordert.<br />
§ 6 Beitritt von Anlegern<br />
(1) Eine Beteiligung an der Gesellschaft kann unmittelbar<br />
(nachfolgend „Direktkommanditist“ genannt) oder mittelbar<br />
über die Treuhandkommanditistin (nachfolgend „Treugeber“<br />
genannt) erfolgen.<br />
(2) Anleger kann jede natürliche Person werden, die in<br />
Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Die Beteiligung<br />
von juristischen Personen, Personenhandelsgesellschaften,<br />
Gesellschaften bürgerlichen Rechts, sonstigen<br />
Gesellschaften oder Gemeinschaften, wie zum Beispiel<br />
Ehepaaren, oder in Deutschland nur beschränkt Steuerpflichtigen<br />
ist mit Zustimmung der Geschäftsführung<br />
ebenfalls möglich. Die Zustimmung wird erteilt, wenn<br />
keine berechtigten Interessen der Gesellschaft entgegen<br />
stehen. Unbeschadet der vorstehenden Regelungen setzt<br />
eine Beteiligung als Direktkommanditist in jedem Fall eine<br />
Registerfähigkeit voraus.<br />
(3) Der Beitritt des Anlegers erfolgt durch Einreichung<br />
einer Beitrittserklärung und deren Annahme.<br />
Verträge<br />
Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />
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Grundlagen