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Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...

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Die Beteiligung erfolgt ohne Agio; die Beteiligungssumme<br />

ist fällig 14 Tage ab Annahme der Beitrittserklärung.<br />

Die Gewinnbeteiligung erfolgt ab dem auf die Einzahlung<br />

folgenden Monatsersten, wobei die Stillen Beteiligten<br />

eine ergebnisunabhängige Mindestverzinsung, bezogen<br />

auf die geleistete Einlage, erhalten:<br />

▪ für „ImmoZins 5,00“ (Mindestlaufzeit bis zum<br />

3<strong>1.</strong>12.2015) eine Mindestverzinsung von 5,00 % p.a.<br />

▪ für „ImmoZins 5,75“ (Mindestlaufzeit bis zum<br />

3<strong>1.</strong>12.2018) eine Mindestverzinsung von 5,75 % p.a.<br />

▪ für „ImmoZins 6,25“ (Mindestlaufzeit bis zum<br />

3<strong>1.</strong>12.2021) eine Mindestverzinsung von 6,25 % p.a.<br />

Die näheren Einzelheiten regelt ein gesonderter Vertrag<br />

über eine Stille Beteiligung („ImmoZins“).<br />

(6) Die Geschäftsführung ist berechtigt, für den Fall, dass<br />

die Stillen Beteiligungen zum jeweiligen Erstkündigungszeitpunkt<br />

gemäß Absatz (5) in Verbindung mit dem Stillen<br />

Beteiligungsvertrag ungekündigt fortbestehen und unter<br />

Berücksichtigung der Entwicklung der Zinskonditionen am<br />

Kapitalmarkt, den Stillen Gesellschaftern eine Erhöhung<br />

der Mindestverzinsung gemäß Absatz (5) in Verbindung<br />

mit dem Stillen Beteiligungsvertrag wie folgt anzubieten:<br />

▪ für „ImmoZins 5,00“ Erhöhung der Mindestverzinsung<br />

ab dem 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2016 von 5,00 % p.a. auf bis zu<br />

5,75 % p.a.<br />

▪ für „ImmoZins 5,75“ Erhöhung der Mindestverzinsung<br />

ab dem 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2019 von 5,75 % p.a. auf bis zu<br />

6,25 % p.a.<br />

Die Erhöhung der Mindestverzinsung soll jeweils für<br />

das nächste Kalenderjahr gelten. Ein Anspruch der Stillen<br />

Gesellschafter auf eine Erhöhung der Mindestverzinsung<br />

besteht nicht. Das Angebot hat bis zum 3<strong>1.</strong>07.<br />

eines jeden Jahres, bei „ImmoZins 5,00“ erstmals bis<br />

zum 3<strong>1.</strong>07.2015, bei „ImmoZins 5,75“ erstmals bis zum<br />

3<strong>1.</strong>07.2018, in schriftlicher Form zu erfolgen, falls eine<br />

Erhöhung der Mindestverzinsung stattfindet. Die Erklärung<br />

der Geschäftsführung bedarf keiner Annahme durch den<br />

Stillen Gesellschafter.<br />

(7) Die Geschäftsführung ist berechtigt, von den in den<br />

Absätzen (3) und (5) genannten Zahlungsfristen Abwei­<br />

chungen zuzulassen, die durch Ausweis in der Beitrittserklärung<br />

festzulegen sind.<br />

(8) Sollte die Summe des gezeichneten Gesamtkapitals<br />

(Gesellschaftskapital sowie einzuwerbende Stille Beteiligungen)<br />

mit Ablauf des Platzierungszeitraumes zur Durchführung<br />

der bereits realisierten Investitionen nicht ausreichen<br />

und das fehlende Gesamtkapital auch nicht durch<br />

eine anderweitige Finanzierung geschlossen werden können,<br />

ist die persönlich haftende Gesellschafterin berechtigt,<br />

gegenüber sämtlichen Gesellschaftern sowie Stillen<br />

Beteiligten die Auflösung und Rückabwicklung der Gesellschaft<br />

zu erklären. Die Erklärung hat binnen vier Wochen<br />

nach Ablauf des Platzierungszeitraumes zu erfolgen. Die<br />

Rückabwicklung erfolgt in diesem Falle durch Rückzahlung<br />

der bis zu diesem Zeitpunkt tatsächlich eingezahlten<br />

Kapitaleinlagen (bzw. Stillen Beteiligungen) ohne Agio.<br />

Eine Verzinsung der bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten<br />

Mittel oder Erstattung der beim Gesellschafter bzw.<br />

Stillen Beteiligten ausgelösten Kosten erfolgt nicht. Die an<br />

die Stillen Gesellschafter bis zu diesem Zeitpunkt bereits<br />

ausgezahlten Mindestverzinsungen werden nicht zurückgefordert.<br />

§ 6 Beitritt von Anlegern<br />

(1) Eine Beteiligung an der Gesellschaft kann unmittelbar<br />

(nachfolgend „Direktkommanditist“ genannt) oder mittelbar<br />

über die Treuhandkommanditistin (nachfolgend „Treugeber“<br />

genannt) erfolgen.<br />

(2) Anleger kann jede natürliche Person werden, die in<br />

Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Die Beteiligung<br />

von juristischen Personen, Personenhandelsgesellschaften,<br />

Gesellschaften bürgerlichen Rechts, sonstigen<br />

Gesellschaften oder Gemeinschaften, wie zum Beispiel<br />

Ehepaaren, oder in Deutschland nur beschränkt Steuerpflichtigen<br />

ist mit Zustimmung der Geschäftsführung<br />

ebenfalls möglich. Die Zustimmung wird erteilt, wenn<br />

keine berechtigten Interessen der Gesellschaft entgegen<br />

stehen. Unbeschadet der vorstehenden Regelungen setzt<br />

eine Beteiligung als Direktkommanditist in jedem Fall eine<br />

Registerfähigkeit voraus.<br />

(3) Der Beitritt des Anlegers erfolgt durch Einreichung<br />

einer Beitrittserklärung und deren Annahme.<br />

Verträge<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

1<strong>1.</strong>0<br />

203<br />

Grundlagen

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