Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...
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2. Der Treugeber übernimmt hiermit alle Rechte und<br />
Pflichten der Treuhandkommanditistin aus dem Gesellschaftsvertrag<br />
mit Ausnahme der gesetzlich oder in dem<br />
Gesellschaftsvertrag ausschließlich für die Treuhandkommanditistin<br />
vorgesehenen Rechte und Pflichten.<br />
3. Der Treugeber verpflichtet sich, der Treuhandkommanditistin<br />
die erforderlichen Informationen und Auskünfte im<br />
Hinblick auf die Identifizierungsverpflichtungen nach dem<br />
Geldwäschegesetz vollständig und richtig zu erteilen. Er ist<br />
des Weiteren verpflichtet, etwaige Änderungen, insbesondere<br />
bei Änderungen bezüglich der wirtschaftlichen Berechtigung,<br />
unverzüglich der Treuhandkommanditistin mitzuteilen.<br />
Die Treuhandkommanditistin kann sich bei der Erfüllung ihrer<br />
Identifizierungsverpflichtungen Dritter bedienen.<br />
§ 6 Rücktrittsrecht der Treuhandkommanditistin, weitere<br />
Rechte bei Zahlungsverzug<br />
<strong>1.</strong> Befindet sich der Treugeber mit seinen Einzahlungsverpflichtungen<br />
in Verzug, kann die Fondsgesellschaft nach<br />
Fristsetzung von vier Wochen mit Ablehnungsandrohung<br />
den Rücktritt von der Beitrittsvereinbarung sowie in Vollmacht<br />
für die Treuhandkommanditistin den Rücktritt vom<br />
Treuhandvertrag erklären.<br />
2. Die Fondsgesellschaft ist in Abstimmung und in Vollmacht<br />
der Treuhandkommanditistin weiter berechtigt, die Rechte<br />
nach § 10 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />
geltend zu machen.<br />
§ 7 Freistellung der Treuhandkommanditistin<br />
<strong>1.</strong> Der Treugeber stellt die Treuhandkommanditistin von<br />
allen Verbindlichkeiten frei, die bei pflichtgemäßer Erfüllung<br />
dieses Treuhandvertrages und des Gesellschaftsvertrages<br />
im Zusammenhang mit der Übernahme, dem<br />
Halten und der Verwaltung der übernommenen Kommanditbeteiligung<br />
stehen.<br />
2. Werden an den Treugeber Ausschüttungen in Form von<br />
Gutschriften oder Auszahlungen vorgenommen, während<br />
der Kapitalanteil der Treuhandkommanditistin durch Verlust<br />
oder durch Ausschüttungen in Form von Gutschriften oder<br />
Auszahlungen unter den Betrag der Haftsumme herabgemindert<br />
ist (§ 172 Abs. 4 HGB), lebt die Freistellungsverpflichtung<br />
des Treugebers bis zu der Höhe wieder auf, bis zu der<br />
die anteilige Haftung der Treuhandkommanditistin durch die<br />
an den Treugeber vorgenommenen Ausschüttungen in Form<br />
von Gutschriften oder Auszahlungen wieder auflebt.<br />
§ 8 Forderungsabtretung<br />
<strong>1.</strong> Die Treuhandkommanditistin tritt hiermit dem Treugeber<br />
die Ansprüche aus dem für ihn treuhänderisch gehaltenen<br />
Kapitalanteil auf festgestellte Gewinne, beschlossene Ausschüttungen<br />
in Form von Gutschriften und Auszahlungen,<br />
Auseinandersetzungsguthaben in dem Umfang ab, wie<br />
diese Ansprüche dem Treugeber nach Maßgabe des<br />
Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft und dieses<br />
Treuhandvertrages zustehen. Der Treugeber nimmt diese<br />
Abtretung mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung an.<br />
2. Die Abtretung gemäß Absatz 1 ist auflösend bedingt<br />
durch den Rücktritt der Treuhandkommanditistin gemäß<br />
§ 6 Absatz 1 dieses Vertrages. Die Treuhandkommanditistin<br />
bleibt ermächtigt, die an den Treugeber abgetretenen<br />
Ansprüche im eigenen Namen einzuziehen.<br />
§ 9 Aufschiebend bedingte Anteilsabtretung<br />
<strong>1.</strong> Für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />
über ihr Vermögen tritt die Treuhandkommanditistin hiermit<br />
den treuhänderisch gehaltenen Kapitalanteil an den Treugeber<br />
in Höhe der von ihm übernommenen Kapitaleinlage<br />
ab.<br />
2. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend, wenn die<br />
Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgelehnt wird oder von<br />
Gläubigern der Treuhandkommanditistin Maßnahmen der<br />
Einzelzwangsvollstreckung in den Kapitalanteil betrieben<br />
werden oder der Treuhandvertrag anderweitig ohne Veranlassung<br />
durch den Treugeber aus einem wichtigen Grund<br />
endet.<br />
§ 10 Bevollmächtigung des Treugebers<br />
Die Treuhandkommanditistin erteilt hiermit dem Treugeber<br />
Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechtes aus dem für ihn<br />
treuhänderisch gehaltenen Kapitalanteil und der ihr aus diesem<br />
Kapitalanteil zustehenden Kontroll und Widerspruchsrechte<br />
(§§ 164, 166 HGB).<br />
§ 11 Treuhandvermögen, Treugeberregister, Datenschutz<br />
<strong>1.</strong> Die Treuhandkommanditistin hat das Treuhandvermögen<br />
getrennt von ihrem sonstigen Vermögen zu halten und<br />
zu verwalten.<br />
Verträge<br />
Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />
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Grundlagen