Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...
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Rechtliche Grundlagen N 1<br />
Mittelverwendungskontrolle über den 3<strong>1.</strong>12.2012<br />
hinaus 35.000 € zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher<br />
Höhe. Die Änderung der Vergütung steht allerdings<br />
unter der auflösenden Bedingung der Ablehnung<br />
der Neufassung des Gesellschaftsvertrages<br />
der Fondsgesellschaft durch die Beschlussfassung<br />
der Gesellschafter der Fondsgesellschaft.<br />
zu V. Wesentliche Dienstleistungsverträge<br />
sowie sonstige Verträge der Fondsgesellschaft<br />
und der Objektgesellschaften<br />
zu <strong>1.</strong> und 2. Dienstleistungsverträge der Fondsgesellschaft<br />
sowie der Objektgesellschaften<br />
Aufgrund der Änderungen der Investitions- und Finanzierungspläne<br />
sowie der Prognoserechnungen der<br />
Fondsgesellschaft und der Objektgesellschaften, insbesondere<br />
im Hinblick auf das deutlich reduzierte<br />
einzuwerbende Gesamtkapital (Gesellschaftskapital<br />
sowie einzuwerbende Stille Beteiligungen (Immo-<br />
Zins)) sowie die deutlich reduzierten kalkulierten<br />
Immobilienanschaffungskosten hat die Geschäftsführung<br />
der Fondsgesellschaft sowie der Objektgesellschaft<br />
1 mit den Vertragspartnern der Dienstleistungsverträge<br />
entsprechende Nachträge über die<br />
Anpassung (Reduzierung) der bislang vereinbarten<br />
Vergütungen abgeschlossen.<br />
Sämtliche Nachträge wurden am 27.0<strong>1.</strong>2012 vereinbart,<br />
wobei diese jeweils unter der auflösenden<br />
Bedingung der Ablehnung der Neufassung des<br />
Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft durch<br />
die Beschlussfassung der Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />
stehen.<br />
Die jeweils reduzierten Vergütungen sind den Angaben<br />
unter 7.<strong>1.</strong>1 Investitions- und Finanzierungsplan<br />
konsolidiert (Prognose), S. 16 des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s im<br />
Einzelnen zu entnehmen.<br />
Des Weiteren hat die Fondsgesellschaft mit der Unacum<br />
Vertriebs- und Servicemanagement AG (im Folgenden<br />
„Unacum“ genannt) am 27.0<strong>1.</strong>2012 eine Vereinbarung<br />
geschlossen, wonach die Unacum auch<br />
mit der Vermittlung der Beteiligungen gemäß § 5<br />
Absatz (8) des Fondsgesellschaftsvertrages neue<br />
56 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />
Fassung (Immoauszahlplan I und II) beauftragt wird.<br />
Die Unacum darf sich bei der Erfüllung ihrer vertragsgegenständlichen<br />
Aufgaben auch Dritter bedienen.<br />
Sofern die Fondsgeschäftsführung von ihrem Recht<br />
auf Überzeichnung der Stillen Beteiligungen (Immo-<br />
Zins) in den Beteiligungsformen „ImmoZins 5,75“<br />
bzw. „ImmoZins 6,25“ in Höhe von bis zu weiteren<br />
3.000.000 € Gebrauch macht, um eine eventuelle<br />
Finanzierungslücke bei der Fondsgesellschaft zu<br />
schließen, ist die Unacum ebenfalls (entsprechend<br />
den bisherigen Regelungen) beauftragt.<br />
Die Unacum erhält für die Vermittlung der Finanzierungsmittel<br />
Immoauszahlplan I eine Provision in Höhe<br />
von 8 % der von den Beteiligten bei der Fondsgesellschaft<br />
eingezahlten Einlagen, fällig nach Abschluss<br />
des entsprechenden Beteiligungsvertrages sowie<br />
Geldeingang bei der Fondsgesellschaft.<br />
Für die Vermittlung der Finanzierungsmittel Immoauszahlplan<br />
II beträgt die Provision 13 % der von den<br />
Beteiligten bei der Fondsgesellschaft eingezahlten<br />
Einlagen, fällig nach Abschluss des entsprechenden<br />
Beteiligungsvertrages sowie Geldeingang bei der<br />
Fondsgesellschaft.<br />
Im Fall der Rückabwicklung der Fondsgesellschaft<br />
gemäß § 5 Absatz (10) neue Fassung des Fondsgesellschaftsvertrages<br />
hat sich die Unacum verpflichtet,<br />
die vorbeschriebenen Vergütungen an die Fondsgesellschaft<br />
insoweit zurückzuzahlen, als dies erforderlich<br />
ist, damit den Kommanditisten bzw. Treugebern<br />
sowie Stillen Beteiligten (ImmoZins) ihr bis zum Zeitpunkt<br />
der Rückabwicklung tatsächlich eingezahltes<br />
Kapital (ohne Agio) zurückgezahlt werden kann.<br />
Die Vereinbarung steht weiterhin unter der auflösenden<br />
Bedingung der Ablehnung der Neufassung des<br />
Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft durch<br />
die Beschlussfassung der Gesellschafter der Fondsgesellschaft.<br />
Etwaige bei Eintritt der auflösenden<br />
Bedingung bereits an die Unacum gezahlte Vergütungen<br />
für die Vermittlung der Beteiligungen gemäß<br />
§ 5 Absatz (8) des Fondsgesellschaftsvertrages<br />
neue Fassung (Immoauszahlplan I und II) müssten<br />
von dieser wieder zurückgewährt werden.