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Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...

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Rechtliche Grundlagen N 1<br />

Mittelverwendungskontrolle über den 3<strong>1.</strong>12.2012<br />

hinaus 35.000 € zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher<br />

Höhe. Die Änderung der Vergütung steht allerdings<br />

unter der auflösenden Bedingung der Ablehnung<br />

der Neufassung des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft durch die Beschlussfassung<br />

der Gesellschafter der Fondsgesellschaft.<br />

zu V. Wesentliche Dienstleistungsverträge<br />

sowie sonstige Verträge der Fondsgesellschaft<br />

und der Objektgesellschaften<br />

zu <strong>1.</strong> und 2. Dienstleistungsverträge der Fondsgesellschaft<br />

sowie der Objektgesellschaften<br />

Aufgrund der Änderungen der Investitions- und Finanzierungspläne<br />

sowie der Prognoserechnungen der<br />

Fondsgesellschaft und der Objektgesellschaften, insbesondere<br />

im Hinblick auf das deutlich reduzierte<br />

einzuwerbende Gesamtkapital (Gesellschaftskapital<br />

sowie einzuwerbende Stille Beteiligungen (Immo-<br />

Zins)) sowie die deutlich reduzierten kalkulierten<br />

Immobilienanschaffungskosten hat die Geschäftsführung<br />

der Fondsgesellschaft sowie der Objektgesellschaft<br />

1 mit den Vertragspartnern der Dienstleistungsverträge<br />

entsprechende Nachträge über die<br />

Anpassung (Reduzierung) der bislang vereinbarten<br />

Vergütungen abgeschlossen.<br />

Sämtliche Nachträge wurden am 27.0<strong>1.</strong>2012 vereinbart,<br />

wobei diese jeweils unter der auflösenden<br />

Bedingung der Ablehnung der Neufassung des<br />

Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft durch<br />

die Beschlussfassung der Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

stehen.<br />

Die jeweils reduzierten Vergütungen sind den Angaben<br />

unter 7.<strong>1.</strong>1 Investitions- und Finanzierungsplan<br />

konsolidiert (Prognose), S. 16 des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s im<br />

Einzelnen zu entnehmen.<br />

Des Weiteren hat die Fondsgesellschaft mit der Unacum<br />

Vertriebs- und Servicemanagement AG (im Folgenden<br />

„Unacum“ genannt) am 27.0<strong>1.</strong>2012 eine Vereinbarung<br />

geschlossen, wonach die Unacum auch<br />

mit der Vermittlung der Beteiligungen gemäß § 5<br />

Absatz (8) des Fondsgesellschaftsvertrages neue<br />

56 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Fassung (Immoauszahlplan I und II) beauftragt wird.<br />

Die Unacum darf sich bei der Erfüllung ihrer vertragsgegenständlichen<br />

Aufgaben auch Dritter bedienen.<br />

Sofern die Fondsgeschäftsführung von ihrem Recht<br />

auf Überzeichnung der Stillen Beteiligungen (Immo-<br />

Zins) in den Beteiligungsformen „ImmoZins 5,75“<br />

bzw. „ImmoZins 6,25“ in Höhe von bis zu weiteren<br />

3.000.000 € Gebrauch macht, um eine eventuelle<br />

Finanzierungslücke bei der Fondsgesellschaft zu<br />

schließen, ist die Unacum ebenfalls (entsprechend<br />

den bisherigen Regelungen) beauftragt.<br />

Die Unacum erhält für die Vermittlung der Finanzierungsmittel<br />

Immoauszahlplan I eine Provision in Höhe<br />

von 8 % der von den Beteiligten bei der Fondsgesellschaft<br />

eingezahlten Einlagen, fällig nach Abschluss<br />

des entsprechenden Beteiligungsvertrages sowie<br />

Geldeingang bei der Fondsgesellschaft.<br />

Für die Vermittlung der Finanzierungsmittel Immoauszahlplan<br />

II beträgt die Provision 13 % der von den<br />

Beteiligten bei der Fondsgesellschaft eingezahlten<br />

Einlagen, fällig nach Abschluss des entsprechenden<br />

Beteiligungsvertrages sowie Geldeingang bei der<br />

Fondsgesellschaft.<br />

Im Fall der Rückabwicklung der Fondsgesellschaft<br />

gemäß § 5 Absatz (10) neue Fassung des Fondsgesellschaftsvertrages<br />

hat sich die Unacum verpflichtet,<br />

die vorbeschriebenen Vergütungen an die Fondsgesellschaft<br />

insoweit zurückzuzahlen, als dies erforderlich<br />

ist, damit den Kommanditisten bzw. Treugebern<br />

sowie Stillen Beteiligten (ImmoZins) ihr bis zum Zeitpunkt<br />

der Rückabwicklung tatsächlich eingezahltes<br />

Kapital (ohne Agio) zurückgezahlt werden kann.<br />

Die Vereinbarung steht weiterhin unter der auflösenden<br />

Bedingung der Ablehnung der Neufassung des<br />

Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft durch<br />

die Beschlussfassung der Gesellschafter der Fondsgesellschaft.<br />

Etwaige bei Eintritt der auflösenden<br />

Bedingung bereits an die Unacum gezahlte Vergütungen<br />

für die Vermittlung der Beteiligungen gemäß<br />

§ 5 Absatz (8) des Fondsgesellschaftsvertrages<br />

neue Fassung (Immoauszahlplan I und II) müssten<br />

von dieser wieder zurückgewährt werden.

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