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Verzeichnis der Vorlesungen und Übungen, Stunden- und Studienpläne Sommersemester 1930

Sächsische Technische Hochschule zu Dresden enschl. Abteilung Forstliche Hochschule Tharandt

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Promotion .<br />

Hektor <strong>und</strong> Senat können den Grad eines Doktor-Ingenieurs, eines Doktors <strong>der</strong><br />

technischen Wissenschaften, eines Doktors <strong>der</strong> Wirtschaftswissenschaften <strong>und</strong> eines Doktors<br />

<strong>der</strong> Kulturwissenschaften verleihen.<br />

I<br />

För die Abteilung J!'orstliche Hochschule Tharandt besteht eine eigene Promotionsordnung,<br />

auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong>en die Würde eines Doktor-Ingenienrs <strong>der</strong> Forstwissenschaften<br />

verliehen werden kann.<br />

Das Gesuch um Verleihung <strong>der</strong> Würde des Doktor-Ingenieurs, des Doktors <strong>der</strong><br />

technischen Wissenschaften, des Doktors <strong>der</strong> Wirtschaftswissenschaften o<strong>der</strong> des Doktors<br />

<strong>der</strong> Kulturwissenschaften ist schriftli(!h an Rektor <strong>und</strong> Senat zu richtell.<br />

Die Promotion zum Doktor-Ingenieur ist an folgende Bedingungen geknüpft:<br />

1. Die Beibringung des Reifezeugnisses eines Gymnasiums, Realgymnasiums, einer<br />

Oberrealschule, deutschen Oberschule, einer Aufbauschule des Deutschen Reiches<br />

o<strong>der</strong> einer sächsischen Studienanstalt.<br />

Die Reifezeugnisse <strong>der</strong> Gewerbeakademie Chemnitz <strong>und</strong> <strong>der</strong> bayrischen<br />

Industrieschulen sind vom Ministerium bis auf weiteres anerkannt worden.<br />

,V elche Reifezeugnisse sonst noch als gleichwertig mit den vorbezeichneten Reifezeugnissen<br />

zugelassen werden können, bleibt beson<strong>der</strong>er Entschließung vorbehalten.<br />

2. Den Nachweis über die Erlaugung des Grades eines Diplom-Ingenieurs an einer<br />

Technischen Hochschule des Deutschen Reiches.<br />

Ob <strong>und</strong> inwieweit die Ablegung einer Diplom- o<strong>der</strong> sonstigen Prüfung an<br />

einer an<strong>der</strong>en Hochschule o<strong>der</strong> an einer ausländischen Technischen Hochschule<br />

als Ersatz für die Erlangung des vorerwähnten Diplomingenieur-Grades gelten<br />

kann, unterliegt beson<strong>der</strong>er Entscheidung. Jedenfalls gilt aber als Ersatz für die<br />

Erlangung jenes Grades die Ablegung <strong>der</strong> 2. Hauptprüfung für den höheren<br />

technischen Staatsdienst eines deutschen B<strong>und</strong>esstaates.<br />

3. Die Einreichung einer in deutscher Sprache abgefaßten wissenschaftlichen AbhancUung<br />

(Dissertation), welche die Befilhigung des Bewerbers zum selbständigen<br />

wissenschaftlichen Arbeiten auf technischem, wirtschaftlich-technischem o<strong>der</strong> mathematisch-naturwissenschaftlichem<br />

Gebiete nachweist.<br />

Die Diplom-Arbeit kann nicht als Doktordissertation verwendet werden.<br />

4. Die Ablegung einer mündlichen Prüfung.<br />

5. Die Entrichtung einer Prüfuugsgebühr von Rl\f 240.-.<br />

Bei <strong>der</strong> Promotion zum Doktor <strong>der</strong> technischen Wissenschaften (doctor<br />

rerum technicarum) tritt an die Stelle des lngenieur-Diploms das Zeugnis über eine in einem<br />

deutschen B<strong>und</strong>esstaate bestandene staatliche Prüfung für das höhere Schulamt o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Ausweis als geprüfter Kahrungsmittelchemiker, nebst dem Nachweise, daß <strong>der</strong> Bewerber<br />

einen Teil seiner Ausbildung an einer Technischen Hochschule erhalten hat.<br />

Bei <strong>der</strong> Prom otion zum D 0 k tor d e r \V irtschaftswisscnschaften (doctor rernm<br />

oeconomicarum) tritt an Stelle des Ingenieur-Diploms <strong>der</strong> Ausweis über die Erlangung<br />

des Grades eines Diplom -Volkswirtes einer Technischen Hochschule des Deutschen<br />

Reiches. Die Dissertation hat ein Gebiet <strong>der</strong> Wirtschaftswissenschaften zu behandeln.<br />

Bei <strong>der</strong> Promotion zum Doktor <strong>der</strong> Kulturwissenschaften tritt an die<br />

teile des Diplomingenieur-Zeugnisses das Zeugnis über di e an <strong>der</strong> Technischen Hochschule<br />

Dresden bestaudene Prüfung für das Lehramt an den Volksschulen. Der Nachweis über ein<br />

Studium von mindestens 8 Semestern ist zu erbringen. Die Dissertation hat eines <strong>der</strong> in § 8 <strong>der</strong><br />

Priifungsordnung für das Lehramt an <strong>der</strong> Volksschule genannten Kernfächer zu behandeln_<br />

Im übrigen wird auf die nachstehend verzeichneten Druckschriften verwiesen, die<br />

wie die bereits erwähnten Prüfungsordnungen usw. durch das Sekretariat gegen Nachmthme<br />

bezogen werden können:<br />

Studienordnung, Diplomprüfungsordnung für die einzelnen Studienzweige, Prüfungsordnung<br />

f(ir Kandidaten des höheren Schulamts <strong>und</strong> für das Lehramt an Berufs- <strong>und</strong> an<br />

Volksschulen, Promotionsordnung, tatut.<br />

,<br />

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