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NR. 1 20. Dezember 2006 17. JAHRGANG - Stadtverwaltung Tanna

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Als schlechten Faschingsscherz betrachteten<br />

viele <strong>Tanna</strong>er die im September<br />

jedem Haushalt zugestellte Ordnungsbehördliche<br />

Verordnung (OVO) inkl. Bußgeldkatalog<br />

der Stadt <strong>Tanna</strong>. Mit welchen wichtigen<br />

Themen müssen sich doch heutzutage <strong>Stadtverwaltung</strong><br />

und auch Stadträte befassen!<br />

Nach Aussagen hier ungenannt bleibender<br />

Stadträte erwägt man jetzt sogar die Installation<br />

von Videoüberwachungssystemen im Stadtgebiet<br />

– dies jedoch nicht zur Aufspürung hochgefährlicher<br />

die Allgemeinheit bedrohender Terroristen,<br />

sondern zur Ermittlung und Beweisaufnahme<br />

von Verstößen gegen die hiesige oben genannte<br />

Verordnung.<br />

Inzwischen haben sich diverse Bürgerinitiativen<br />

mit dem Ziel gegründet, dieser Verordnung<br />

zu Leibe zu rücken. Ganz stark tritt der Verein der<br />

Tänner Tierfreunde in die Öffentlichkeit, um unsinnige<br />

Passagen dieser Verordnung zukünftig<br />

auszuschließen. So wird im §11 Abs. 2 Nr. 4 aufgeführt,<br />

dass das „unbeaufsichtigte Herumlaufen<br />

von Tieren“ nicht gestattet sei. Unklar bleibt, wie<br />

man das Streunen der Katzen kontrollieren soll,<br />

welches ja nach Aussagen der Verordnung nunmehr<br />

unzulässig ist. Ortschaftsratsmitglied Dieter<br />

Seidel berichtete dieser Zeitung, dass er tagelang<br />

vergeblich versuchte, seiner Katze Paula<br />

klarzumachen, dass sie nunmehr die häuslichen<br />

Gefilde nicht mehr verlassen dürfe, da ihrem<br />

Herrchen sonst Bußgelder drohen. Leider konnten<br />

wir trotz intensiver Bemühungen von Katze<br />

Paula zu ihrer fortwährenden Ordnungswidrigkeit<br />

keine Stellungnahme erhalten.<br />

Bedenklich bleibt auch der Paragraph 21 Abs.<br />

5 der OVO in dem es heißt, dass „das Überlassen<br />

der Aufsicht über Tiere in der Öffentlichkeit an<br />

ungeeignete Personen nicht gestattet“ sei. So<br />

führt in letzter Zeit der allbekannte promovierte<br />

<strong>Tanna</strong>er Philologe und Mundartforscher Dr.R.P.<br />

Letzte Meldung<br />

einen größeren Hund der Rasse Bernhardiner im<br />

Stadtgebiet aus – dies jedoch ohne die nötigen<br />

Voraussetzungen in Sachen Hundehaltung zu<br />

besitzen. Äußerst fraglich ist zudem auch, ob dieser<br />

Hund überhaupt die von Dr.R.P. oftmals gebrauchte<br />

urwüchsige <strong>Tanna</strong>er Mundart bei Ermahnungen<br />

oder Hinweisen versteht. Wie uns<br />

bekannt wurde, will die <strong>Stadtverwaltung</strong> nun<br />

massiv gegen solche ungesetzlichen Umtriebe<br />

vorgehen und diesen Erstverstoßfall in Form eines<br />

Bußgeldbescheides ahnden.<br />

Grundsätzlich unklar bleibt vielen Tierbesitzern,<br />

wie man das Streunen von Hunden und<br />

Katzen insbesondere zu gewissen Jahreszeiten<br />

unterbinden kann – da dem unbezwingbaren<br />

biologischen Drang zur Fortpflanzung meist<br />

nichts entgegenzusetzen ist. Dieser Vorgang ist<br />

auch bei den hier ansässigen Säugetieren der<br />

Spezies Homo sapiens tannensis mitunter vorhanden<br />

und wird unverständlicherweise im Bußgeldkatalog<br />

nicht aufgeführt und geahndet.<br />

Kommen wir nun noch zu einem Problem,<br />

dass insbesondere die Tänner Wirtsleute und ihre<br />

Gäste beschäftigt. Nach großem Biergenuss ist es<br />

oftmals den Besuchern <strong>Tanna</strong>er Gaststätten nicht<br />

möglich, den Weg nach Hause ohne einen kurzen<br />

Abzweig zum Zwecke des Wasserabschlagens<br />

zurückzulegen. Insbesondere sind den Redakteuren<br />

dieser Zeitung viele Tänner mit einer so genannten<br />

„Konfirmandenblase“ bekannt – und<br />

gerade diesem Personenkreis macht das nunmehr<br />

verfügte Verunreinigungsverbot öffentlicher<br />

Straßen und Plätze stark zu schaffen. Die<br />

oftmals diesbezüglich genutzten Straßenabzweigungen<br />

(z.B. die Sölln- oder Röschenluck) oder<br />

Plätze (wie der Sparkatzenplatz) zeigen auch aus<br />

diesem Grund bisher eine einmalige reiche Flora<br />

und Fauna, die nunmehr mangels zugeführter<br />

Nährstoffe zu veröden, ja sogar zu versteppen<br />

drohen. Wie inzwischen aus der <strong>Stadtverwaltung</strong><br />

59<br />

zu erfahren war, wird man diverse Häuserecken,<br />

Abzweige und Plätze für dieses Geschäft freigeben<br />

– da man laut Grundgesetz der Bundesrepublik<br />

Deutschland die Notdurft dem mündigen Bürger<br />

nicht verwehren darf.<br />

Aus ganz geheimen <strong>Stadtverwaltung</strong>squellen<br />

ist uns nun auch noch zu Ohren gekommen, dass<br />

die vorliegende Verordnung erweitert wird. Wie<br />

bereits bekannt, ist es strengsten verboten Wildtiere<br />

zu halten – konkret wird dieses Haltungsverbot<br />

zukünftig um Elefanten, Tiger, Hyänen,<br />

Löwen, Galapagosschildkröten, alle Arten von<br />

Sauriern und Drachen erweitert. Ebenso soll es<br />

zukünftig verboten sein Knechte, Mägde, Sklaven,<br />

Au-pair-Mädchen und Hexen egal welcher<br />

Hautfarbe zu halten.<br />

In einer unserer nächsten Ausgaben werden<br />

wir weiterführend berichten.<br />

Matthias Wolfram<br />

Lediglich der Amtsschimmel darf in <strong>Tanna</strong><br />

noch frei herumlaufen.

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