NR. 1 20. Dezember 2006 17. JAHRGANG - Stadtverwaltung Tanna
NR. 1 20. Dezember 2006 17. JAHRGANG - Stadtverwaltung Tanna
NR. 1 20. Dezember 2006 17. JAHRGANG - Stadtverwaltung Tanna
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Als schlechten Faschingsscherz betrachteten<br />
viele <strong>Tanna</strong>er die im September<br />
jedem Haushalt zugestellte Ordnungsbehördliche<br />
Verordnung (OVO) inkl. Bußgeldkatalog<br />
der Stadt <strong>Tanna</strong>. Mit welchen wichtigen<br />
Themen müssen sich doch heutzutage <strong>Stadtverwaltung</strong><br />
und auch Stadträte befassen!<br />
Nach Aussagen hier ungenannt bleibender<br />
Stadträte erwägt man jetzt sogar die Installation<br />
von Videoüberwachungssystemen im Stadtgebiet<br />
– dies jedoch nicht zur Aufspürung hochgefährlicher<br />
die Allgemeinheit bedrohender Terroristen,<br />
sondern zur Ermittlung und Beweisaufnahme<br />
von Verstößen gegen die hiesige oben genannte<br />
Verordnung.<br />
Inzwischen haben sich diverse Bürgerinitiativen<br />
mit dem Ziel gegründet, dieser Verordnung<br />
zu Leibe zu rücken. Ganz stark tritt der Verein der<br />
Tänner Tierfreunde in die Öffentlichkeit, um unsinnige<br />
Passagen dieser Verordnung zukünftig<br />
auszuschließen. So wird im §11 Abs. 2 Nr. 4 aufgeführt,<br />
dass das „unbeaufsichtigte Herumlaufen<br />
von Tieren“ nicht gestattet sei. Unklar bleibt, wie<br />
man das Streunen der Katzen kontrollieren soll,<br />
welches ja nach Aussagen der Verordnung nunmehr<br />
unzulässig ist. Ortschaftsratsmitglied Dieter<br />
Seidel berichtete dieser Zeitung, dass er tagelang<br />
vergeblich versuchte, seiner Katze Paula<br />
klarzumachen, dass sie nunmehr die häuslichen<br />
Gefilde nicht mehr verlassen dürfe, da ihrem<br />
Herrchen sonst Bußgelder drohen. Leider konnten<br />
wir trotz intensiver Bemühungen von Katze<br />
Paula zu ihrer fortwährenden Ordnungswidrigkeit<br />
keine Stellungnahme erhalten.<br />
Bedenklich bleibt auch der Paragraph 21 Abs.<br />
5 der OVO in dem es heißt, dass „das Überlassen<br />
der Aufsicht über Tiere in der Öffentlichkeit an<br />
ungeeignete Personen nicht gestattet“ sei. So<br />
führt in letzter Zeit der allbekannte promovierte<br />
<strong>Tanna</strong>er Philologe und Mundartforscher Dr.R.P.<br />
Letzte Meldung<br />
einen größeren Hund der Rasse Bernhardiner im<br />
Stadtgebiet aus – dies jedoch ohne die nötigen<br />
Voraussetzungen in Sachen Hundehaltung zu<br />
besitzen. Äußerst fraglich ist zudem auch, ob dieser<br />
Hund überhaupt die von Dr.R.P. oftmals gebrauchte<br />
urwüchsige <strong>Tanna</strong>er Mundart bei Ermahnungen<br />
oder Hinweisen versteht. Wie uns<br />
bekannt wurde, will die <strong>Stadtverwaltung</strong> nun<br />
massiv gegen solche ungesetzlichen Umtriebe<br />
vorgehen und diesen Erstverstoßfall in Form eines<br />
Bußgeldbescheides ahnden.<br />
Grundsätzlich unklar bleibt vielen Tierbesitzern,<br />
wie man das Streunen von Hunden und<br />
Katzen insbesondere zu gewissen Jahreszeiten<br />
unterbinden kann – da dem unbezwingbaren<br />
biologischen Drang zur Fortpflanzung meist<br />
nichts entgegenzusetzen ist. Dieser Vorgang ist<br />
auch bei den hier ansässigen Säugetieren der<br />
Spezies Homo sapiens tannensis mitunter vorhanden<br />
und wird unverständlicherweise im Bußgeldkatalog<br />
nicht aufgeführt und geahndet.<br />
Kommen wir nun noch zu einem Problem,<br />
dass insbesondere die Tänner Wirtsleute und ihre<br />
Gäste beschäftigt. Nach großem Biergenuss ist es<br />
oftmals den Besuchern <strong>Tanna</strong>er Gaststätten nicht<br />
möglich, den Weg nach Hause ohne einen kurzen<br />
Abzweig zum Zwecke des Wasserabschlagens<br />
zurückzulegen. Insbesondere sind den Redakteuren<br />
dieser Zeitung viele Tänner mit einer so genannten<br />
„Konfirmandenblase“ bekannt – und<br />
gerade diesem Personenkreis macht das nunmehr<br />
verfügte Verunreinigungsverbot öffentlicher<br />
Straßen und Plätze stark zu schaffen. Die<br />
oftmals diesbezüglich genutzten Straßenabzweigungen<br />
(z.B. die Sölln- oder Röschenluck) oder<br />
Plätze (wie der Sparkatzenplatz) zeigen auch aus<br />
diesem Grund bisher eine einmalige reiche Flora<br />
und Fauna, die nunmehr mangels zugeführter<br />
Nährstoffe zu veröden, ja sogar zu versteppen<br />
drohen. Wie inzwischen aus der <strong>Stadtverwaltung</strong><br />
59<br />
zu erfahren war, wird man diverse Häuserecken,<br />
Abzweige und Plätze für dieses Geschäft freigeben<br />
– da man laut Grundgesetz der Bundesrepublik<br />
Deutschland die Notdurft dem mündigen Bürger<br />
nicht verwehren darf.<br />
Aus ganz geheimen <strong>Stadtverwaltung</strong>squellen<br />
ist uns nun auch noch zu Ohren gekommen, dass<br />
die vorliegende Verordnung erweitert wird. Wie<br />
bereits bekannt, ist es strengsten verboten Wildtiere<br />
zu halten – konkret wird dieses Haltungsverbot<br />
zukünftig um Elefanten, Tiger, Hyänen,<br />
Löwen, Galapagosschildkröten, alle Arten von<br />
Sauriern und Drachen erweitert. Ebenso soll es<br />
zukünftig verboten sein Knechte, Mägde, Sklaven,<br />
Au-pair-Mädchen und Hexen egal welcher<br />
Hautfarbe zu halten.<br />
In einer unserer nächsten Ausgaben werden<br />
wir weiterführend berichten.<br />
Matthias Wolfram<br />
Lediglich der Amtsschimmel darf in <strong>Tanna</strong><br />
noch frei herumlaufen.