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Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - Landessozialgericht der ...

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Grundsicherung für Arbeitsuchende<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> Richter am LSG Kuhnke<br />

Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit<br />

Urteil vom 9. Februar 2010 (Az.: 1 BvL 1/09, 1<br />

BvL 3/09, 1 BvL 4/09) entschieden hatte, dass<br />

die Regelungen <strong>der</strong> Regelleistung nach § 20<br />

bzw. § 28 des Sozialgesetzbuches Zweites<br />

Buch (SGB II) a.F. verfassungswidrig sind, weil<br />

die Ermittlung <strong>der</strong> jeweiligen Regelleistung<br />

wegen Abweichung von dem Strukturprinzip<br />

des Statistikmodells mit <strong>der</strong> Verfassung nicht<br />

in Einklang zu bringen sei, und <strong>der</strong> Gesetzgeber<br />

hierauf durch Art. 2 des Gesetzes zur Ermittlung<br />

von Regelbedarfen und zur Än<strong>der</strong>ung<br />

des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch<br />

vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453)<br />

die Regelungen zum 1. Januar 2011 neu bestimmt<br />

hatte, war die Hoffnung groß, dass<br />

hierdurch Rechtsfrieden in größerem Maße<br />

eintreten würde. Dies lässt sich zumindest<br />

anhand <strong>der</strong> Verfahrenseingänge in 2011 beim<br />

<strong>Landessozialgericht</strong> zum Rechtsgebiet <strong>der</strong><br />

Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht feststellen.<br />

Die Berufungs- und Beschwerdeeingänge<br />

blieben weiterhin hoch. Am Ende des<br />

Geschäftsjahres 2011 umfasste dieses Rechtsgebiet<br />

1.321 unerledigte Verfahren. Nach dem<br />

zahlenmäßig stärksten Rechtsgebiet <strong>der</strong> Rentenversicherung<br />

(1.482) entsprach dies rund<br />

einem Viertel aller noch anhängigen Verfahren<br />

(5.152), womit bis zu 40 Richterinnen und<br />

Richter (von insgesamt 56) des Hauses – neben<br />

<strong>der</strong> Zuständigkeit für weitere Verfahren<br />

auf an<strong>der</strong>en Rechtsgebieten – in weiterhin<br />

zwölf Senaten zuständig waren und sind. Dies<br />

macht einerseits deutlich, welcher hohe Stellenwert<br />

diesem Rechtsgebiet in <strong>der</strong> täglichen<br />

Bearbeitung zukommt, ohne dass damit eine<br />

Wertung gegenüber an<strong>der</strong>en Rechtsgebieten,<br />

für die die Sozialgerichtsbarkeit zuständig ist,<br />

verbunden ist, an<strong>der</strong>erseits welche – nicht nur<br />

richterliche – Personalkapazität erfor<strong>der</strong>lich<br />

ist, um <strong>der</strong> Verfahren Herr zu werden. Obwohl<br />

in <strong>der</strong> Zwischenzeit eine Vielzahl von Streitfragen<br />

grundsätzlich vom Bundessozialgericht<br />

(BSG) seit 2005 bis heute geklärt werden<br />

konnte (s. z.B. Tätigkeitsberichte des BSG auf<br />

www.bsg.bund.de zu Medien), umfassten die<br />

beim <strong>Landessozialgericht</strong> 2011 eingehenden<br />

Verfahren weiterhin auch Fragen von grundsätzlicher<br />

Bedeutung (s. u.), was damit zu-<br />

sammenhängen mag, dass <strong>der</strong> Gesetzgeber<br />

seit In Krafttreten des SGB II insgesamt 56<br />

Gesetzesän<strong>der</strong>ungen (bis 1. April 2011, vgl.<br />

Mün<strong>der</strong>, Lehr- und Praxiskommentar – SGB II<br />

– Grundsicherung für Arbeitsuchende, 4. Aufl.,<br />

2011, Einleitung Rn. 28); vorgenommen hat.<br />

Zwangsläufig geht damit eine Unsicherheit in<br />

<strong>der</strong> Rechtsanwendung einher, was zu neuen<br />

und weiteren Verfahrenseingängen führen<br />

wird. Auch im Geschäftsjahr 2011 ist die tägliche<br />

richterliche Arbeit zu diesem Rechtsgebiet<br />

beson<strong>der</strong>s geprägt von Verfahren des einstweiligen<br />

Rechtsschutzes. Sie nahmen in dem<br />

Geschäftsjahr den mit Abstand größten Umfang<br />

im Gericht (869 von insgesamt 2.155<br />

Verfahren zu diesem Rechtsgebiet) ein. Dies<br />

erklärt sich daraus, dass bei Streitigkeiten von<br />

existenzsichernden Leistungen in <strong>der</strong> Regel<br />

eine beson<strong>der</strong>e Eilbedürftigkeit gegeben ist,<br />

die sogar in Einzelfällen Entscheidungen innerhalb<br />

von Stunden erfor<strong>der</strong>n (z. B. bei <strong>der</strong><br />

Frage nach Mietschuldenübernahme, wenn<br />

eine bevorstehende Zwangsräumung <strong>der</strong><br />

Wohnung am nächsten Tag zu erwarten ist).<br />

Thematische Schwerpunkte <strong>der</strong> Berufungs-<br />

und Beschwerdeverfahren bildeten – wie in<br />

den Vorjahren – auch im Jahr 2011 die Themen<br />

<strong>der</strong> Leistungsberechtigung, Bedarfsgemeinschaften/Haushaltsgemeinschaften,Anrechnung<br />

von Einkommen, Aufhebung und<br />

Erstattung von Leistungen, Leistungen zur<br />

Einglie<strong>der</strong>ung in Arbeit, Kosten <strong>der</strong> Unterkunft<br />

und Heizung, Sanktionen. Hieraus sollen einige<br />

erwähnenswerte Entscheidungen des <strong>Landessozialgericht</strong>s<br />

aus dem Berichtszeitraum auch<br />

zum Verfahrensrecht dargestellt werden; alle<br />

Entscheidungen sind in Juris veröffentlicht:<br />

1. Leistungsberechtigte<br />

Eine Leistungsberechtigung für einen sich im<br />

offenen Strafvollzug befindenden Freigänger,<br />

dessen Haftzeit noch für 10 Monate andauerte,<br />

hat <strong>der</strong> 14. Senat in seinem Beschluss vom<br />

15. April 2011 – L 14 AS 218/11 B ER – verneint.<br />

Leistungen zum Lebensunterhalt und<br />

Kosten <strong>der</strong> Unterkunft/Heizung für die in <strong>der</strong><br />

Zwischenzeit weiterhin angemietete Wohnung<br />

waren deswegen vom Jobcenter nicht zu<br />

übernehmen.<br />

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