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LSV kompakt Dezember 2009 - Die Landwirtschaftliche ...

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tEiLnahmE an<br />

besonderen<br />

VersorgUngsformen<br />

aufgrund einer<br />

satzungsänderung<br />

ergeben sich für<br />

Versicherte der<br />

<strong>Landwirtschaftliche</strong>n<br />

Krankenkasse<br />

nordrhein-Westfalen<br />

(LKK) zum 1. Januar 2010<br />

Änderungen hinsichtlich<br />

der Befreiung von der<br />

Praxisgebühr.<br />

neben der herkömmlichen<br />

ärztlichen Versorgung bietet<br />

die landwirtschaftliche Krankenkasse<br />

Versorgungsformen an, die besondere<br />

Krankheitsbilder berücksichtigen<br />

und die in zusätzlichen Versorgungsverträgen<br />

geregelt sind.<br />

Versicherte, die an solch einem strukturierten<br />

Behandlungsprogramm<br />

(Disease Management Programm –<br />

DMP) oder einer besonderen ambulanten<br />

ärztlichen Versorgung teilnehmen,<br />

wurden bisher von der Praxisgebühr<br />

für die vertragsärztliche Ver-<br />

<strong>LSV</strong>­info<br />

Versorgungsverträge über Disease<br />

Management-Programme gibt es<br />

lan desweit in nRw für folgende<br />

erkrankungen:<br />

■ brustkrebs<br />

■ koronare Herzerkrankungen<br />

■ Diabetes mellitus typ 1<br />

■ Diabetes mellitus typ 2<br />

■ asthma-erkrankungen /<br />

chronisch obstruktive bronchitis<br />

sorgung befreit. <strong>Die</strong>se Regelung ist<br />

nur noch bis zum 31. <strong>Dezember</strong> <strong>2009</strong><br />

gültig. Ab dem 1. Januar 2010 erhalten<br />

Versicherte, die neu an einer der<br />

vorgenannten Versorgungsformen<br />

teilnehmen, eine einmalige Prämie<br />

in Höhe von 40 Euro. In allen am 1.<br />

Januar 2010 bereits laufenden Fällen<br />

wird diese Prämie nicht gezahlt.<br />

Verträge als grundlage<br />

Voraussetzung für die Zahlung der<br />

einmaligen Prämie ist das Bestehen<br />

entsprechender Verträge zwischen<br />

der LKK und den Leistungsanbietern.<br />

Eine Liste aller aktuellen Verträge der<br />

LKK ist im Internet unter www.nrw.<br />

lsv.de > Aktuelles veröffentlicht oder<br />

kann bei der LKK eingesehen werden.<br />

freiwilligkeit<br />

<strong>Die</strong> Teilnahme an den besonderen<br />

Versorgungsformen ist freiwillig und<br />

erfordert eine schriftliche Erklärung<br />

des Versicherten oder des gesetzlichen<br />

Vertreters gegenüber dem behandelnden<br />

Arzt.<br />

hausarztzentrierte Versorgung<br />

Bei einer Teilnahme an der hausarztzentrierten<br />

Versorgung waren Versicherte<br />

der LKK bislang von der Zahlung<br />

der Praxisgebühr für den behandelnden<br />

Hausarzt befreit. Aufgrund<br />

der Änderung der Satzung<br />

läuft diese Befreiung mit dem 31. <strong>Dezember</strong><br />

<strong>2009</strong> aus. <strong>Die</strong> vorliegenden<br />

Befreiungsmitteilungen verlieren mit<br />

diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit und<br />

dürfen ab dem 1. Januar 2010 nicht<br />

mehr genutzt werden.<br />

<strong>Die</strong> Versicherten der LKK wurden<br />

über diese Änderung bereits schriftlich<br />

informiert. Gleichzeitig sind die<br />

Kassenärztlichen Vereinigungen in<br />

Westfalen-Lippe und im Rheinland<br />

gebeten worden, die Vertragsärzte<br />

über die Änderung zu unterrichten. ■<br />

Paul Florien<br />

geSundheit ■ ❘ ❘ ❘ ❘ ❘<br />

<strong>Dezember</strong> i 09 <strong>LSV</strong> <strong>kompakt</strong> 7

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