LSV kompakt Dezember 2009 - Die Landwirtschaftliche ...
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tEiLnahmE an<br />
besonderen<br />
VersorgUngsformen<br />
aufgrund einer<br />
satzungsänderung<br />
ergeben sich für<br />
Versicherte der<br />
<strong>Landwirtschaftliche</strong>n<br />
Krankenkasse<br />
nordrhein-Westfalen<br />
(LKK) zum 1. Januar 2010<br />
Änderungen hinsichtlich<br />
der Befreiung von der<br />
Praxisgebühr.<br />
neben der herkömmlichen<br />
ärztlichen Versorgung bietet<br />
die landwirtschaftliche Krankenkasse<br />
Versorgungsformen an, die besondere<br />
Krankheitsbilder berücksichtigen<br />
und die in zusätzlichen Versorgungsverträgen<br />
geregelt sind.<br />
Versicherte, die an solch einem strukturierten<br />
Behandlungsprogramm<br />
(Disease Management Programm –<br />
DMP) oder einer besonderen ambulanten<br />
ärztlichen Versorgung teilnehmen,<br />
wurden bisher von der Praxisgebühr<br />
für die vertragsärztliche Ver-<br />
<strong>LSV</strong>info<br />
Versorgungsverträge über Disease<br />
Management-Programme gibt es<br />
lan desweit in nRw für folgende<br />
erkrankungen:<br />
■ brustkrebs<br />
■ koronare Herzerkrankungen<br />
■ Diabetes mellitus typ 1<br />
■ Diabetes mellitus typ 2<br />
■ asthma-erkrankungen /<br />
chronisch obstruktive bronchitis<br />
sorgung befreit. <strong>Die</strong>se Regelung ist<br />
nur noch bis zum 31. <strong>Dezember</strong> <strong>2009</strong><br />
gültig. Ab dem 1. Januar 2010 erhalten<br />
Versicherte, die neu an einer der<br />
vorgenannten Versorgungsformen<br />
teilnehmen, eine einmalige Prämie<br />
in Höhe von 40 Euro. In allen am 1.<br />
Januar 2010 bereits laufenden Fällen<br />
wird diese Prämie nicht gezahlt.<br />
Verträge als grundlage<br />
Voraussetzung für die Zahlung der<br />
einmaligen Prämie ist das Bestehen<br />
entsprechender Verträge zwischen<br />
der LKK und den Leistungsanbietern.<br />
Eine Liste aller aktuellen Verträge der<br />
LKK ist im Internet unter www.nrw.<br />
lsv.de > Aktuelles veröffentlicht oder<br />
kann bei der LKK eingesehen werden.<br />
freiwilligkeit<br />
<strong>Die</strong> Teilnahme an den besonderen<br />
Versorgungsformen ist freiwillig und<br />
erfordert eine schriftliche Erklärung<br />
des Versicherten oder des gesetzlichen<br />
Vertreters gegenüber dem behandelnden<br />
Arzt.<br />
hausarztzentrierte Versorgung<br />
Bei einer Teilnahme an der hausarztzentrierten<br />
Versorgung waren Versicherte<br />
der LKK bislang von der Zahlung<br />
der Praxisgebühr für den behandelnden<br />
Hausarzt befreit. Aufgrund<br />
der Änderung der Satzung<br />
läuft diese Befreiung mit dem 31. <strong>Dezember</strong><br />
<strong>2009</strong> aus. <strong>Die</strong> vorliegenden<br />
Befreiungsmitteilungen verlieren mit<br />
diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit und<br />
dürfen ab dem 1. Januar 2010 nicht<br />
mehr genutzt werden.<br />
<strong>Die</strong> Versicherten der LKK wurden<br />
über diese Änderung bereits schriftlich<br />
informiert. Gleichzeitig sind die<br />
Kassenärztlichen Vereinigungen in<br />
Westfalen-Lippe und im Rheinland<br />
gebeten worden, die Vertragsärzte<br />
über die Änderung zu unterrichten. ■<br />
Paul Florien<br />
geSundheit ■ ❘ ❘ ❘ ❘ ❘<br />
<strong>Dezember</strong> i 09 <strong>LSV</strong> <strong>kompakt</strong> 7