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zur Kenntnisnahme - Berliner Beauftragter für Datenschutz und ...

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Bericht des <strong>Berliner</strong> Beauftragten<br />

<strong>für</strong> <strong>Datenschutz</strong> <strong>und</strong> Informationsfreiheit<br />

werden sie in der Regel „nur“ <strong>zur</strong> Arbeitsunterstützung<br />

<strong>und</strong> inhaltlichen Qualitätsverbesserung aufgr<strong>und</strong><br />

komfortabler Suchmöglichkeiten verwendet. Die führende<br />

Akte blieb zumindest bisher stets die Papierakte,<br />

schon deshalb, weil nur sie den notwendigen Beweiswert<br />

bei gerichtlichen Auseinandersetzungen bieten<br />

konnte. Dies muss sich ändern, wenn Anträge elektronisch<br />

gestellt, bearbeitet <strong>und</strong> beschieden wer werden<br />

sollen, wie es die DLR vorsieht. Der Übergang von<br />

der führenden Papierakte <strong>zur</strong> führenden <strong>und</strong> damit<br />

verbindlichen elektronischen Akte – vom papierlosen<br />

Büro wollen wir dabei noch nicht sprechen – wird mit<br />

großen Umwälzungen in den Behörden <strong>und</strong> in den<br />

Köpfen ihrer Dienstkräfte verb<strong>und</strong>en sein.<br />

Die Senatsverwaltung <strong>für</strong> Inneres <strong>und</strong> Sport hat zum<br />

Ende des Jahres einen Zwischenbericht <strong>zur</strong> „Schaffung<br />

der Rahmenbedingungen <strong>für</strong> einen flächendekkenden<br />

Einsatz eines DMS/VBS-Systems in der <strong>Berliner</strong><br />

Verwaltung“ vorgelegt. Den Schwerpunkt der<br />

Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen<br />

soll eine überarbeitete Gemeinsame Geschäftsordnung<br />

der <strong>Berliner</strong> Verwaltung (GGO I) bilden. Sie wird<br />

vorsehen, dass die elektronisch gestützten Verwaltungsprozesse<br />

keinen höheren rechtlichen Anforderungen<br />

unterliegen als die traditionell papiergeb<strong>und</strong>enen<br />

Prozesse, dass die elektronische Akte <strong>und</strong> der<br />

elektronische Geschäftsgang explizit zugelassen wird<br />

<strong>und</strong> dass das Scannen des Schriftguts <strong>und</strong> der rechtssichere<br />

<strong>und</strong> wirtschaftliche Einsatz der qualifizierten<br />

digitalen Signatur sowie die Aussonderungsverfahren<br />

abgesichert werden. Ferner wird der Bedarf nach einem<br />

Rahmenaktenplan geprüft. Die Schaffung der<br />

technischen Rahmenbedingungen soll die Erfahrungen<br />

des Projekts SIDOK einbeziehen, damit die rechtssichere<br />

Ablage von Dokumenten aus IT-Fachverfahren,<br />

die Registratur, die rechtssichere elektronische Akte<br />

<strong>und</strong> Vorgangsbearbeitung möglich werden.<br />

Stellungnahme des Senats<br />

Für die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

wurde das Projekt „ProRecht DMS/VBS“ mit<br />

dem Ziel, im Laufe des Jahres 2009 die rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen herzustellen, initiiert. Im besonderen<br />

Fokus steht dabei die GGO I, die hinsichtlich<br />

des internen elektronischen Schriftverkehrs anzupassen<br />

ist. In der Voruntersuchung wurden die rechtlichen<br />

Anforderungen an den Einsatz von DMS/VBS<br />

anhand der Schritte des Geschäftsgangs sowie spezifischer<br />

Themenstellungen beschrieben <strong>und</strong> mit den<br />

bestehenden Regelungen verglichen. Das Projekt wird<br />

voraussichtlich Ende Juni 2009 abgeschlossen sein.<br />

Der Entscheidungsinstanz des Projektes wird ein Entwurf<br />

<strong>für</strong> die Neufassung der GGO I vorgelegt sowie<br />

mögliche Inhalte <strong>für</strong> ein „Organisations- <strong>und</strong> Umsetzungshandbuch“<br />

(Arbeitstitel). Die bekannte Struktur<br />

der GGO I soll dabei bestehen bleiben <strong>und</strong> um gr<strong>und</strong>legende<br />

In-halte der elektronischen Vorgangsbearbeitung<br />

ergänzt (medienneutrale Formulierungen etc.) sowie<br />

von entbehrlichen Regelungen entlastet werden.<br />

Die GGO I trifft dabei gr<strong>und</strong>sätzliche Regelungen.<br />

Weitere Em-pfehlungen sollen bsw. im „Organisations-<br />

<strong>und</strong> Umsetzungshandbuch“ enthalten sein, das<br />

organisatorische Gestaltungsoptionen der in der GGO<br />

I beschriebenen Regelungen (Empfehlungen zum<br />

Vorgehen <strong>zur</strong> Analyse des Schriftgutes, <strong>zur</strong> Organisation<br />

des Posteingang <strong>und</strong> –ausgangs, Organisation der<br />

Aussonderung von Schriftgut, Leitlinien <strong>zur</strong> Aktenrelevanz<br />

von Schriftgut etc.) beinhaltet.<br />

Für die Herstellung der organisatorischen Rahmenbedingungen<br />

wurde eine Voruntersuchung in einem behördenübergreifenden<br />

Projekt – ProOrgBeSchul -<br />

durchgeführt. Die Entscheidungsinstanz des Projektes<br />

hat am 2. April 2009 die Ergebnisse des Projektes <strong>zur</strong><br />

Kenntnis genommen <strong>und</strong> die Senatsverwaltung <strong>für</strong> Inneres<br />

<strong>und</strong> Sport gebeten, einen Dienstleister auszuwählen,<br />

zu beauftragen <strong>und</strong> die Steuerung <strong>für</strong> den<br />

Aufbau dieser Dienstleistung zu übernehmen. Das<br />

Projekt <strong>zur</strong> Voruntersuchung ist damit beendet. Aufbauend<br />

auf den Ergebnissen des Projektes soll nun eine<br />

Entscheidung <strong>für</strong> eine sinnvolle <strong>und</strong> erfolgreiche<br />

Anbindung der zentralen Organisationsberatung <strong>für</strong><br />

DMS/VBS bei einem Dienstleister des Landes Berlin<br />

vorbereitet werden.<br />

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