zur Kenntnisnahme - Berliner Beauftragter für Datenschutz und ...
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Bericht des <strong>Berliner</strong> Beauftragten<br />
<strong>für</strong> <strong>Datenschutz</strong> <strong>und</strong> Informationsfreiheit<br />
werden sie in der Regel „nur“ <strong>zur</strong> Arbeitsunterstützung<br />
<strong>und</strong> inhaltlichen Qualitätsverbesserung aufgr<strong>und</strong><br />
komfortabler Suchmöglichkeiten verwendet. Die führende<br />
Akte blieb zumindest bisher stets die Papierakte,<br />
schon deshalb, weil nur sie den notwendigen Beweiswert<br />
bei gerichtlichen Auseinandersetzungen bieten<br />
konnte. Dies muss sich ändern, wenn Anträge elektronisch<br />
gestellt, bearbeitet <strong>und</strong> beschieden wer werden<br />
sollen, wie es die DLR vorsieht. Der Übergang von<br />
der führenden Papierakte <strong>zur</strong> führenden <strong>und</strong> damit<br />
verbindlichen elektronischen Akte – vom papierlosen<br />
Büro wollen wir dabei noch nicht sprechen – wird mit<br />
großen Umwälzungen in den Behörden <strong>und</strong> in den<br />
Köpfen ihrer Dienstkräfte verb<strong>und</strong>en sein.<br />
Die Senatsverwaltung <strong>für</strong> Inneres <strong>und</strong> Sport hat zum<br />
Ende des Jahres einen Zwischenbericht <strong>zur</strong> „Schaffung<br />
der Rahmenbedingungen <strong>für</strong> einen flächendekkenden<br />
Einsatz eines DMS/VBS-Systems in der <strong>Berliner</strong><br />
Verwaltung“ vorgelegt. Den Schwerpunkt der<br />
Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen<br />
soll eine überarbeitete Gemeinsame Geschäftsordnung<br />
der <strong>Berliner</strong> Verwaltung (GGO I) bilden. Sie wird<br />
vorsehen, dass die elektronisch gestützten Verwaltungsprozesse<br />
keinen höheren rechtlichen Anforderungen<br />
unterliegen als die traditionell papiergeb<strong>und</strong>enen<br />
Prozesse, dass die elektronische Akte <strong>und</strong> der<br />
elektronische Geschäftsgang explizit zugelassen wird<br />
<strong>und</strong> dass das Scannen des Schriftguts <strong>und</strong> der rechtssichere<br />
<strong>und</strong> wirtschaftliche Einsatz der qualifizierten<br />
digitalen Signatur sowie die Aussonderungsverfahren<br />
abgesichert werden. Ferner wird der Bedarf nach einem<br />
Rahmenaktenplan geprüft. Die Schaffung der<br />
technischen Rahmenbedingungen soll die Erfahrungen<br />
des Projekts SIDOK einbeziehen, damit die rechtssichere<br />
Ablage von Dokumenten aus IT-Fachverfahren,<br />
die Registratur, die rechtssichere elektronische Akte<br />
<strong>und</strong> Vorgangsbearbeitung möglich werden.<br />
Stellungnahme des Senats<br />
Für die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen<br />
wurde das Projekt „ProRecht DMS/VBS“ mit<br />
dem Ziel, im Laufe des Jahres 2009 die rechtlichen<br />
Rahmenbedingungen herzustellen, initiiert. Im besonderen<br />
Fokus steht dabei die GGO I, die hinsichtlich<br />
des internen elektronischen Schriftverkehrs anzupassen<br />
ist. In der Voruntersuchung wurden die rechtlichen<br />
Anforderungen an den Einsatz von DMS/VBS<br />
anhand der Schritte des Geschäftsgangs sowie spezifischer<br />
Themenstellungen beschrieben <strong>und</strong> mit den<br />
bestehenden Regelungen verglichen. Das Projekt wird<br />
voraussichtlich Ende Juni 2009 abgeschlossen sein.<br />
Der Entscheidungsinstanz des Projektes wird ein Entwurf<br />
<strong>für</strong> die Neufassung der GGO I vorgelegt sowie<br />
mögliche Inhalte <strong>für</strong> ein „Organisations- <strong>und</strong> Umsetzungshandbuch“<br />
(Arbeitstitel). Die bekannte Struktur<br />
der GGO I soll dabei bestehen bleiben <strong>und</strong> um gr<strong>und</strong>legende<br />
In-halte der elektronischen Vorgangsbearbeitung<br />
ergänzt (medienneutrale Formulierungen etc.) sowie<br />
von entbehrlichen Regelungen entlastet werden.<br />
Die GGO I trifft dabei gr<strong>und</strong>sätzliche Regelungen.<br />
Weitere Em-pfehlungen sollen bsw. im „Organisations-<br />
<strong>und</strong> Umsetzungshandbuch“ enthalten sein, das<br />
organisatorische Gestaltungsoptionen der in der GGO<br />
I beschriebenen Regelungen (Empfehlungen zum<br />
Vorgehen <strong>zur</strong> Analyse des Schriftgutes, <strong>zur</strong> Organisation<br />
des Posteingang <strong>und</strong> –ausgangs, Organisation der<br />
Aussonderung von Schriftgut, Leitlinien <strong>zur</strong> Aktenrelevanz<br />
von Schriftgut etc.) beinhaltet.<br />
Für die Herstellung der organisatorischen Rahmenbedingungen<br />
wurde eine Voruntersuchung in einem behördenübergreifenden<br />
Projekt – ProOrgBeSchul -<br />
durchgeführt. Die Entscheidungsinstanz des Projektes<br />
hat am 2. April 2009 die Ergebnisse des Projektes <strong>zur</strong><br />
Kenntnis genommen <strong>und</strong> die Senatsverwaltung <strong>für</strong> Inneres<br />
<strong>und</strong> Sport gebeten, einen Dienstleister auszuwählen,<br />
zu beauftragen <strong>und</strong> die Steuerung <strong>für</strong> den<br />
Aufbau dieser Dienstleistung zu übernehmen. Das<br />
Projekt <strong>zur</strong> Voruntersuchung ist damit beendet. Aufbauend<br />
auf den Ergebnissen des Projektes soll nun eine<br />
Entscheidung <strong>für</strong> eine sinnvolle <strong>und</strong> erfolgreiche<br />
Anbindung der zentralen Organisationsberatung <strong>für</strong><br />
DMS/VBS bei einem Dienstleister des Landes Berlin<br />
vorbereitet werden.<br />
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