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zur Kenntnisnahme - Berliner Beauftragter für Datenschutz und ...

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Bericht des <strong>Berliner</strong> Beauftragten<br />

<strong>für</strong> <strong>Datenschutz</strong> <strong>und</strong> Informationsfreiheit<br />

scheinlich machen, oder weil die Maßnahmen im Falle<br />

eines Schadens diesen ausreichend begrenzen.<br />

Die IT-Sicherheitsgr<strong>und</strong>sätze des Senats 24<br />

legen fest,<br />

dass die IT-Gr<strong>und</strong>schutz-Kataloge des B<strong>und</strong>esamtes<br />

<strong>für</strong> die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) 25<br />

bei der Erarbeitung von Sicherheitskonzepten zu verwenden<br />

sind. Um dies zu vereinfachen, hat das IT-<br />

Kompetenzzentrum bei der Senatsverwaltung <strong>für</strong> Inneres<br />

ein „Modellsicherheitskonzept” erstellt <strong>und</strong> aktualisiert<br />

es laufend. Nur mit vergleichbaren <strong>und</strong> fachlich<br />

abgesicherten Vorgehensweisen lässt sich sicherstellen,<br />

dass die Risikoanalysen so vollständig wie<br />

möglich sind <strong>und</strong> es nicht Zufälligkeiten unterliegt,<br />

welche Risiken man entdeckt. Die Sicherheitsgr<strong>und</strong>sätze<br />

verlangen auch, dass alljährlich ein IT-Sicherheitsbericht<br />

aus Einzelberichten der <strong>Berliner</strong> Behörden<br />

zusammengestellt wird. Der aktuell vorliegende<br />

IT-Sicherheitsbericht 2008 stellt die Situation zum<br />

Zeitpunkt der Erhebung im Jahre 2007 dar. Die folgenden<br />

Angaben stützen sich also auf die Selbstdarstellungen<br />

der Behörden <strong>und</strong> geben nicht Ergebnisse<br />

unserer Kontrollen wieder:<br />

Von den 71 Behörden, die mit ihren Mitteilungen am<br />

Bericht teilgenommen haben, gaben 47 an, dass ein<br />

behördliches Sicherheitskonzept vorliegt. Die übrigen<br />

24 Behörden arbeiteten zum Termin der Abfrage an<br />

einem Sicherheitskonzept. Immerhin ist daraus zu<br />

schließen, dass die nach 2001 zunächst geübte Zurückhaltung<br />

bei der Erarbeitung von Sicherheitskonzepten<br />

inzwischen aufgegeben wurde. Keine Behörde<br />

scheint mehr am Sinn von Sicherheitskonzepten zu<br />

zweifeln. Auch die methodischen Vorgaben (Gr<strong>und</strong>schutz-Kataloge<br />

oder Modellsicherheitskonzept) werden<br />

erfreulicherweise beachtet. Von den 47 gemeldeten<br />

Sicherheitskonzepten waren 37 von der Behördenleitung<br />

bestätigt. Für die übrigen zehn Behörden muss<br />

also angenommen werden, dass eine Umsetzung in<br />

konkrete Maßnahmen noch nicht die Billigung der<br />

Leitungen hat <strong>und</strong> daher offen bleibt.<br />

Erfreulich ist auch, dass in der Mehrzahl der Behörden<br />

der vorgeschriebene IT-Sicherheitsprozess angelaufen<br />

ist, der <strong>für</strong> die permanente Überprüfung <strong>und</strong> Ergänzung<br />

der Sicherheitskonzepte gebraucht wird. In 32<br />

Behörden wurde sogar ein IT-Sicherheitsmanagement<br />

eingerichtet. Dies gilt allerdings nicht <strong>für</strong> jene sieben<br />

Behörden, die angaben, <strong>für</strong> die IT-Sicherheit keinerlei<br />

Ressourcen <strong>zur</strong> Verfügung zu haben. Da die Bereitstellung<br />

von Ressourcen auch in Zeiten der Mittelknappheit<br />

stets eine Prioritätenabwägung darstellt, ist<br />

es diesen Behörden offenbar gleichgültig, ob die In-<br />

Stellungnahme des Senats<br />

Der jährlich erstellte IT-Sicherheitsbericht <strong>für</strong> die <strong>Berliner</strong><br />

Verwaltung ist ein Steuerungsinstrument <strong>zur</strong> Gewährleistung<br />

des sicheren IT-Einsatzes in der <strong>Berliner</strong><br />

Verwaltung. Er basiert auf den Zulieferungen der einzelnen<br />

Behörden <strong>und</strong> stellt den erreichten Sachstand<br />

dar. Daraus werden die entsprechenden Maßnahmen<br />

abgeleitet, um erkannten Risiken wirksam begegnen<br />

zu können.<br />

Dazu zählt auch die weitere Sensibilisierung aller Verantwortlichen<br />

<strong>für</strong> die die besondere Bedeutung eines<br />

sicheren IT-Einsatzes. Der Senat unterstützt die Auffassung<br />

des <strong>Berliner</strong> Beauftragten <strong>für</strong> <strong>Datenschutz</strong> <strong>und</strong><br />

Informationsfreiheit, dass IT-Sicherheit eine hohe<br />

Priorität besitzt.<br />

24 Gr<strong>und</strong>sätze <strong>zur</strong> Gewährleistung der notwendigen Sicherheit beim IT-Einsatz in der -<strong>Berliner</strong> Verwaltung (IT-<br />

Sicherheitsgr<strong>und</strong>sätze) vom 11. Dezember 2007<br />

25 http://www.bsi.de/gshb/index.htm<br />

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