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zur Kenntnisnahme - Berliner Beauftragter für Datenschutz und ...

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Bericht des <strong>Berliner</strong> Beauftragten<br />

<strong>für</strong> <strong>Datenschutz</strong> <strong>und</strong> Informationsfreiheit<br />

Einstellungen in das Schengener Informationssystem<br />

(SIS) richten sich nach den Artikeln 95–100 des<br />

Schengener Durchführungsabkommens <strong>und</strong> erfolgen<br />

über das INPOL- System beim B<strong>und</strong>eskriminalamt.<br />

Auch hierzu erteilt der Polizeipräsident keine Auskünfte.<br />

Bei Eingaben des Landes Berlin in das SIS<br />

würde das B<strong>und</strong>eskriminalamt an die Staatsanwaltschaft<br />

Berlin mit der Standardformulierung „Für die<br />

Auskunft, die Sie in Ihrem Schreiben begehren, ist die<br />

Staatsanwaltschaft nach Maßgabe des Verfahrens<br />

rechtszuständig. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige<br />

Staatsanwaltschaft. Ich weise Sie aber gleichzeitig<br />

darauf hin, dass der Verweis an die Staatsanwaltschaft<br />

nicht auf etwaige Maßnahmen schließen<br />

lässt“ verweisen.<br />

Das Auskunftsrecht der Betroffenen tritt hinter einem<br />

öffentlichen Interesse an der Geheimhaltung oder einem<br />

überwiegenden Geheimhaltungsinteresse Dritter<br />

<strong>zur</strong>ück 48<br />

. Im Falle einer Auskunftsverweigerung hat<br />

der Polizeipräsident Betroffene darauf hinzuweisen,<br />

dass sie sich an uns wenden können. Uns gegenüber<br />

muss er dann die Gründe <strong>für</strong> die Auskunftsverweigerung<br />

darlegen. Wir dürfen den Betroffenen aber keine<br />

Mitteilung machen, die Rückschlüsse über den Erkenntnisstand<br />

zulassen, es sei denn, der Polizeipräsident<br />

stimmt einer weitergehenden Auskunft ausdrücklich<br />

zu. Manchmal ist die Vorgehensweise des Polizeipräsidenten<br />

allerdings nicht oder nur schwerlich nachvollziehbar.<br />

So hat ein der <strong>Berliner</strong> Polizei gut bekannter Petent<br />

um Auskunft nicht nur beim Polizeipräsidenten, sondern<br />

auch beim B<strong>und</strong>eskriminalamt gebeten. Der Polizeipräsident<br />

hat darauf lediglich eine Teilauskunft<br />

erteilt <strong>und</strong> machte gegenüber dem Petenten von seiner<br />

Befugnis Gebrauch, zu bestimmten Einzeldaten eine<br />

weitergehende Auskunft zu verweigern. Das BKA<br />

hingegen hat aufgr<strong>und</strong> des Auskunftsersuchens des<br />

gleichen Petenten bei der <strong>Berliner</strong> Polizei nachgefragt<br />

<strong>und</strong> im Einvernehmen mit dem Polizeipräsidenten genau<br />

die Daten mitgeteilt, über die der Polizeipräsident<br />

die Auskunft verweigert hat. Gegen eine Auskunftserteilung<br />

durch das B<strong>und</strong>eskriminalamt hatte er also<br />

48 § 50 Abs. 2 ASOG<br />

Stellungnahme des Senats<br />

Dies kann sinnvollerweise nur das B<strong>und</strong>eskriminalamt<br />

leisten. Die vom <strong>Berliner</strong> Beauftragten <strong>für</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>und</strong> Informationsfreiheit geforderte beschränkte<br />

Auskunft des Polizeipräsidenten in Berlin über die<br />

allein von <strong>Berliner</strong> Seite eingegebenen INPOL-Daten<br />

würde im Übrigen kaum zu einer Verkürzung des Verfahrens<br />

beitragen. Der Betroffene muss in jedem Fall<br />

auch einen Auskunftsantrag beim B<strong>und</strong>eskriminalamt<br />

stellen, um zu erfahren ob <strong>und</strong> wenn ja welche sonstigen<br />

Daten über ihn im INPOL-System gespeichert<br />

sind.<br />

Die Mitteilung der fraglichen Daten durch das B<strong>und</strong>eskriminalamt<br />

an den Petenten beruhte auf einem<br />

Bearbeitungsfehler seitens des B<strong>und</strong>eskriminalamts.<br />

Der Polizeipräsident in Berlin hatte einer entsprechenden<br />

Auskunftserteilung nicht zugestimmt. Folgerichtig<br />

konnte auch einer Mitteilung der Daten durch den<br />

<strong>Berliner</strong> Beauftragten <strong>für</strong> <strong>Datenschutz</strong> <strong>und</strong> Informationsfreiheit<br />

nicht zugestimmt werden.<br />

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