zur Kenntnisnahme - Berliner Beauftragter für Datenschutz und ...
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Bericht des <strong>Berliner</strong> Beauftragten<br />
<strong>für</strong> <strong>Datenschutz</strong> <strong>und</strong> Informationsfreiheit<br />
Computing“ ist also Computerleistung aus dem Internet.<br />
Welche Leistungen das sein können, ist von Anbieter<br />
zu Anbieter unterschiedlich. Manchmal handelt<br />
es sich um Server samt Betriebssystemen, auf denen<br />
die K<strong>und</strong>en ihre Anwendungen installieren <strong>und</strong> betreiben<br />
können. So hat der Internet-Buchhändler Amazon<br />
seine überschüssigen Kapazitäten <strong>für</strong> diverse<br />
Plattformen inzwischen offenbar zu einem ertragreichen<br />
zweiten Standbein ausgebaut, das es mit dem<br />
Elastic-Computer-Cloud-(EC2-)Angebot Unternehmen<br />
ermöglicht, die eigenen Anwendungen auf einer<br />
solchen Infrastruktur betreiben zu können.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich kann jeder IT-Dienst über das Cloud<br />
Computing genutzt werden. Der K<strong>und</strong>schaft wird keine<br />
Systemkomponenten mehr geliefert, sondern eine<br />
zu bezahlende Dienstleistung. Da die Dienstleistungen<br />
in großer Kapazität weltweit über das Internet zu Verfügung<br />
gestellt werden, bleiben sie kostengünstig <strong>und</strong><br />
von überall erreichbar. Die Dienstleistungen werden<br />
vielen K<strong>und</strong>innen <strong>und</strong> K<strong>und</strong>en angeboten, die Ressourcen<br />
werden gemeinsam genutzt, so dass weitere<br />
Kostenvorteile entstehen.<br />
Über den Stand der Entwicklung des Cloud Computing<br />
gibt es unterschiedliche Expertenmeinungen.<br />
Während Amazon bereits sein EC2-Angebot vermarktet,<br />
kann das Google-Angebot (Google App Engine)<br />
noch von möglicher K<strong>und</strong>schaft getestet werden.<br />
Auch IBM <strong>und</strong> Microsoft haben Produkte zum Cloud<br />
Computing angekündigt. Man geht dennoch davon<br />
aus, dass der Trend zum Cloud Computing kein kurzzeitiger<br />
Hype sein wird, da die Vorteile <strong>für</strong> Anwender<br />
<strong>und</strong> Anbieter auf der Hand liegen. So sehr sich aber<br />
die Begeisterung <strong>für</strong> den angeblichen Megatrend 10<br />
ausbreitet, so mehren sich warnende Stimmen, die<br />
sowohl datenschutzrechtliche als auch sicherheitstechnische<br />
Fragen anschneiden.<br />
<strong>Datenschutz</strong> <strong>und</strong> IT-Sicherheit<br />
beim Cloud Computing<br />
Nach den Gr<strong>und</strong>sätzen der Europäischen <strong>Datenschutz</strong>richtlinie<br />
<strong>für</strong> die Übermittlung von personenbezogenen<br />
Daten in Drittländer haben die Mitgliedstaaten in<br />
ihren nationalen Gesetzen Regelungen geschaffen, die<br />
die Zulässigkeit solcher Übermittlungen einschränken.<br />
Cloud Computing ist eine spezielle Ausprägung der<br />
Datenverarbeitung im Auftrag 11<br />
. Verarbeitet ein Auftragnehmer<br />
Daten <strong>für</strong> einen Auftraggeber, so gilt der<br />
Auftragnehmer nicht als Dritter im Sinne des Daten-<br />
10 Ch. Witte: Cloud Computing ist ein Megatrend, http://www.computerwoche.de/1877014<br />
11 § 11 BDSG<br />
Stellungnahme des Senats<br />
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