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zur Kenntnisnahme - Berliner Beauftragter für Datenschutz und ...

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Bericht des <strong>Berliner</strong> Beauftragten<br />

<strong>für</strong> <strong>Datenschutz</strong> <strong>und</strong> Informationsfreiheit<br />

Computing“ ist also Computerleistung aus dem Internet.<br />

Welche Leistungen das sein können, ist von Anbieter<br />

zu Anbieter unterschiedlich. Manchmal handelt<br />

es sich um Server samt Betriebssystemen, auf denen<br />

die K<strong>und</strong>en ihre Anwendungen installieren <strong>und</strong> betreiben<br />

können. So hat der Internet-Buchhändler Amazon<br />

seine überschüssigen Kapazitäten <strong>für</strong> diverse<br />

Plattformen inzwischen offenbar zu einem ertragreichen<br />

zweiten Standbein ausgebaut, das es mit dem<br />

Elastic-Computer-Cloud-(EC2-)Angebot Unternehmen<br />

ermöglicht, die eigenen Anwendungen auf einer<br />

solchen Infrastruktur betreiben zu können.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich kann jeder IT-Dienst über das Cloud<br />

Computing genutzt werden. Der K<strong>und</strong>schaft wird keine<br />

Systemkomponenten mehr geliefert, sondern eine<br />

zu bezahlende Dienstleistung. Da die Dienstleistungen<br />

in großer Kapazität weltweit über das Internet zu Verfügung<br />

gestellt werden, bleiben sie kostengünstig <strong>und</strong><br />

von überall erreichbar. Die Dienstleistungen werden<br />

vielen K<strong>und</strong>innen <strong>und</strong> K<strong>und</strong>en angeboten, die Ressourcen<br />

werden gemeinsam genutzt, so dass weitere<br />

Kostenvorteile entstehen.<br />

Über den Stand der Entwicklung des Cloud Computing<br />

gibt es unterschiedliche Expertenmeinungen.<br />

Während Amazon bereits sein EC2-Angebot vermarktet,<br />

kann das Google-Angebot (Google App Engine)<br />

noch von möglicher K<strong>und</strong>schaft getestet werden.<br />

Auch IBM <strong>und</strong> Microsoft haben Produkte zum Cloud<br />

Computing angekündigt. Man geht dennoch davon<br />

aus, dass der Trend zum Cloud Computing kein kurzzeitiger<br />

Hype sein wird, da die Vorteile <strong>für</strong> Anwender<br />

<strong>und</strong> Anbieter auf der Hand liegen. So sehr sich aber<br />

die Begeisterung <strong>für</strong> den angeblichen Megatrend 10<br />

ausbreitet, so mehren sich warnende Stimmen, die<br />

sowohl datenschutzrechtliche als auch sicherheitstechnische<br />

Fragen anschneiden.<br />

<strong>Datenschutz</strong> <strong>und</strong> IT-Sicherheit<br />

beim Cloud Computing<br />

Nach den Gr<strong>und</strong>sätzen der Europäischen <strong>Datenschutz</strong>richtlinie<br />

<strong>für</strong> die Übermittlung von personenbezogenen<br />

Daten in Drittländer haben die Mitgliedstaaten in<br />

ihren nationalen Gesetzen Regelungen geschaffen, die<br />

die Zulässigkeit solcher Übermittlungen einschränken.<br />

Cloud Computing ist eine spezielle Ausprägung der<br />

Datenverarbeitung im Auftrag 11<br />

. Verarbeitet ein Auftragnehmer<br />

Daten <strong>für</strong> einen Auftraggeber, so gilt der<br />

Auftragnehmer nicht als Dritter im Sinne des Daten-<br />

10 Ch. Witte: Cloud Computing ist ein Megatrend, http://www.computerwoche.de/1877014<br />

11 § 11 BDSG<br />

Stellungnahme des Senats<br />

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