10.12.2012 Aufrufe

zur Kenntnisnahme - Berliner Beauftragter für Datenschutz und ...

zur Kenntnisnahme - Berliner Beauftragter für Datenschutz und ...

zur Kenntnisnahme - Berliner Beauftragter für Datenschutz und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Bericht des <strong>Berliner</strong> Beauftragten<br />

<strong>für</strong> <strong>Datenschutz</strong> <strong>und</strong> Informationsfreiheit<br />

ner Zuständigkeit keine erkennungsdienstlichen Maßnahmen<br />

gegen den Petenten als Beschuldigten durchführen,<br />

<strong>zur</strong> Zweckerfüllung ausreichend. Die britischen<br />

Behörden waren in diesem Fall diejenigen, die<br />

den Umfang der durchzuführenden Handlungen bestimmen<br />

durften. Eine effektive Rechtshilfe setzt eine<br />

Bindung der deutschen Behörden an das Ersuchen Voraus.<br />

Allerdings dürfen dabei die innerstaatlich vorgesehenen<br />

Befugnisse nicht überschritten werden.<br />

Für die deutschen Behörden stand der Petent nicht unter<br />

Tatverdacht. Gegen ihn wurde kein Strafverfahren<br />

eingeleitet, wie uns von der Staatsanwaltschaft bestätigt<br />

wurde. Der Polizeipräsident in Berlin hat im<br />

Schriftwechsel nicht erklärt, dass er den Versuch<br />

unternommen hat, die Fingerabdrücke auf freiwilliger<br />

Basis mit Einwilligung des Betroffenen zu erhalten.<br />

Es waren somit keine Gründe <strong>für</strong> die Überschreitung<br />

des Ersuchens ersichtlich. Wie bei einer innerstaatlichen<br />

Maßnahme sind die Gr<strong>und</strong>rechtseingriffe so gering<br />

wie möglich zu halten, wenn sie <strong>zur</strong> Erfüllung<br />

eines internationalen Amtshilfeersuchens erfolgen.<br />

Somit lag ein unzulässiger Eingriff in die Gr<strong>und</strong>rechte<br />

vor.<br />

Rechtshilfeersuchen ausländischer Strafverfolgungsbehörden<br />

berechtigen die Polizei nicht dazu, innerstaatliche<br />

Befugnisgrenzen zu missachten.<br />

4. Melde- <strong>und</strong> Personenstandswesen<br />

4.1 Entwurf <strong>für</strong> ein B<strong>und</strong>esmeldegesetz<br />

Letztes Jahr haben wir die in einem Eckpunktepapier<br />

zusammengefassten Forderungen der <strong>Datenschutz</strong>beauftragten<br />

des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Länder an ein B<strong>und</strong>esmeldegesetz<br />

vorgestellt 49<br />

. Diese Forderungen sind<br />

weitgehend aktuell. Der mittlerweile vom B<strong>und</strong>esministerium<br />

des Innern vorgelegte Referentenentwurf<br />

setzt sie nur un<strong>zur</strong>eichend um.<br />

So sieht der Entwurf neben dem kommunalen Register<br />

ein – in fast vollständigem Datenumfang der Meldebehörden<br />

– zusätzliches zentrales B<strong>und</strong>esmelderegister<br />

<strong>und</strong> damit eine doppelte Datenhaltung vor. Das<br />

Vorhaben widerspricht dem Gr<strong>und</strong>satz der Datenvermeidung,<br />

der Vermeidung einer Vorratsdatenhaltung<br />

<strong>und</strong> dem Erforderlichkeitsprinzip. Ferner berücksichtigt<br />

der Entwurf nicht das verfassungsrechtliche Verbot<br />

eines einheitlichen <strong>und</strong> verwaltungsübergreifenden<br />

Identifikationsmerkmals. Die Ordnungsmerkmale in<br />

den Melderegistern sollen auch an andere öffentliche<br />

Stellen übermittelt werden. Zudem wird danach im<br />

49 JB 2007, 4.1<br />

Stellungnahme des Senats<br />

suchens zuständige Dienststelle beim Landeskriminalamt<br />

Berlin wurde hierüber in Kenntnis gesetzt.<br />

Nach der ersten Stufe der Föderalismusreform ist das<br />

Meldewesen nach Artikel 73 Abs.1 Nr.3 GG in die<br />

ausschließliche Gesetzgebung des B<strong>und</strong>es übergegangen.<br />

Dem B<strong>und</strong> obliegt damit die Schaffung eines<br />

neuen B<strong>und</strong>esmeldegesetzes. Die Ausführungen des<br />

<strong>Berliner</strong> Beauftragten <strong>für</strong> <strong>Datenschutz</strong> <strong>und</strong> Informationsfreiheit<br />

beziehen sich auf einen ersten Referentenentwurf<br />

<strong>für</strong> ein B<strong>und</strong>esmeldegesetz, den das B<strong>und</strong>esministerium<br />

des Innern im April 2008 <strong>zur</strong> Diskussion<br />

vorgelegt hatte. Da auf Seiten des B<strong>und</strong>es unterschiedliche<br />

Vorstellungen über die künftige Struktur des<br />

Meldewesens bestehen, konnte der ursprünglich ins<br />

Auge gefasste Zeitplan <strong>für</strong> das Gesetzgebungsverfahren<br />

nicht eingehalten werden. Das Gesetzesvorhaben<br />

wird nunmehr aller Voraussicht nach in die nächste<br />

Legislaturperiode verschoben werden. Der Senat sieht<br />

vor diesem Hintergr<strong>und</strong> <strong>für</strong> eine Kommentierung des<br />

Gesetzesvorhabens des B<strong>und</strong>es keine Veranlassung.<br />

47

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!