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zur Kenntnisnahme - Berliner Beauftragter für Datenschutz und ...

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Bericht des <strong>Berliner</strong> Beauftragten<br />

<strong>für</strong> <strong>Datenschutz</strong> <strong>und</strong> Informationsfreiheit<br />

oder die Kellerbereiche mit Sperrmüll zugestellt.<br />

Müllcontainerbereiche werden von Unbefugten oder<br />

von Mietern selbst dermaßen verunreinigt <strong>und</strong> zweckentfremdet,<br />

dass in extremen Fällen eine fachgerechte<br />

Entsorgung des normalen Hausmülls durch die BSR<br />

kaum noch möglich ist. Vermieter <strong>und</strong> Hausverwaltungen<br />

erhoffen sich, mit der Installation von Videoüberwachungskameras<br />

die Verursacher identifizieren<br />

<strong>und</strong> damit überführen zu können.<br />

Nach unserer Erfahrung sind der Abschreckungseffekt<br />

<strong>und</strong> die Effizienz von Videokameras gerade in diesen<br />

Bereichen jedoch nur von kurzer Dauer. Oftmals sind<br />

gespeicherte Bildaufnahmen, die ein Fehlverhalten belegen<br />

sollen, trotz hochwertiger Kameratechnik wenig<br />

aussagekräftig. Verursacher sind häufig nicht eindeutig<br />

zu identifizieren, so dass nur eine Anzeige gegen<br />

Unbekannt aufgegeben werden kann. Darüber hinaus<br />

gerät eine Vielzahl unbeteiligter Personen in den<br />

Überwachungsbereich, deren schutzwürdige Interessen<br />

überwiegen.<br />

Wir empfehlen den verantwortlichen Stellen, über eine<br />

Alternative nachzudenken, mit der einerseits die<br />

Zwecke von Vermieter bzw. Hausverwaltung erfüllt<br />

werden <strong>und</strong> gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte aller<br />

betroffenen Mieter gewahrt bleiben:<br />

Bei den überwachten Bereichen handelt es sich meistens<br />

um Hauseingangs- <strong>und</strong> Hofbereiche, zu denen<br />

nur die dort wohnenden Mieter Zugang haben sollten.<br />

Mit einer entsprechenden Schließanlage an der Hauseingangstür<br />

wäre zu gewährleisten, dass nur diese<br />

Mieter Zugang zum Haus <strong>und</strong> zum Hof haben. Damit<br />

wäre fremden Personen, die in der Vergangenheit die<br />

Bereiche <strong>für</strong> Sachbeschädigung bzw. illegale Müllentsorgung<br />

genutzt haben, der Zugang verwehrt. Zusätzlich<br />

kann eine Gegensprechanlage installiert werden,<br />

mit der die Mieter ihre Gäste einlassen. Erst wenn<br />

diese alternativen, datenschutzfre<strong>und</strong>lichen Maßnahmen<br />

die Situation im Überwachungsbereich nicht verbessern,<br />

kann über eine Videoüberwachung nachgedacht<br />

werden.<br />

Mieter dürfen gr<strong>und</strong>sätzlich keine private Videoüberwachung<br />

in Mehrfamilienhäusern betreiben, da sie im<br />

Gegensatz zum Vermieter kein Hausrecht in den Treppenhäusern<br />

<strong>und</strong> Fluren innehaben. Zum Schutz ihres<br />

Eigentums oder ihrer persönlichen Sicherheit ist ihnen<br />

allenfalls gestattet, in ihrer Mietwohnung eine Überwachungsanlage<br />

anzubringen, die ausschließlich Bereiche<br />

innerhalb der Wohnung erfasst. Es ist allerdings<br />

fraglich, ob eine solche Überwachungsmaßnahme ein<br />

geeignetes Mittel ist, die Privatsphäre zu schützen.<br />

Die Installation einer Alarmanlage wäre sicher ein effektiveres<br />

Mittel.<br />

Videoüberwachung von Privatgr<strong>und</strong>stücken<br />

Stellungnahme des Senats<br />

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