zur Kenntnisnahme - Berliner Beauftragter für Datenschutz und ...
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Bericht des <strong>Berliner</strong> Beauftragten<br />
<strong>für</strong> <strong>Datenschutz</strong> <strong>und</strong> Informationsfreiheit<br />
oder die Kellerbereiche mit Sperrmüll zugestellt.<br />
Müllcontainerbereiche werden von Unbefugten oder<br />
von Mietern selbst dermaßen verunreinigt <strong>und</strong> zweckentfremdet,<br />
dass in extremen Fällen eine fachgerechte<br />
Entsorgung des normalen Hausmülls durch die BSR<br />
kaum noch möglich ist. Vermieter <strong>und</strong> Hausverwaltungen<br />
erhoffen sich, mit der Installation von Videoüberwachungskameras<br />
die Verursacher identifizieren<br />
<strong>und</strong> damit überführen zu können.<br />
Nach unserer Erfahrung sind der Abschreckungseffekt<br />
<strong>und</strong> die Effizienz von Videokameras gerade in diesen<br />
Bereichen jedoch nur von kurzer Dauer. Oftmals sind<br />
gespeicherte Bildaufnahmen, die ein Fehlverhalten belegen<br />
sollen, trotz hochwertiger Kameratechnik wenig<br />
aussagekräftig. Verursacher sind häufig nicht eindeutig<br />
zu identifizieren, so dass nur eine Anzeige gegen<br />
Unbekannt aufgegeben werden kann. Darüber hinaus<br />
gerät eine Vielzahl unbeteiligter Personen in den<br />
Überwachungsbereich, deren schutzwürdige Interessen<br />
überwiegen.<br />
Wir empfehlen den verantwortlichen Stellen, über eine<br />
Alternative nachzudenken, mit der einerseits die<br />
Zwecke von Vermieter bzw. Hausverwaltung erfüllt<br />
werden <strong>und</strong> gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte aller<br />
betroffenen Mieter gewahrt bleiben:<br />
Bei den überwachten Bereichen handelt es sich meistens<br />
um Hauseingangs- <strong>und</strong> Hofbereiche, zu denen<br />
nur die dort wohnenden Mieter Zugang haben sollten.<br />
Mit einer entsprechenden Schließanlage an der Hauseingangstür<br />
wäre zu gewährleisten, dass nur diese<br />
Mieter Zugang zum Haus <strong>und</strong> zum Hof haben. Damit<br />
wäre fremden Personen, die in der Vergangenheit die<br />
Bereiche <strong>für</strong> Sachbeschädigung bzw. illegale Müllentsorgung<br />
genutzt haben, der Zugang verwehrt. Zusätzlich<br />
kann eine Gegensprechanlage installiert werden,<br />
mit der die Mieter ihre Gäste einlassen. Erst wenn<br />
diese alternativen, datenschutzfre<strong>und</strong>lichen Maßnahmen<br />
die Situation im Überwachungsbereich nicht verbessern,<br />
kann über eine Videoüberwachung nachgedacht<br />
werden.<br />
Mieter dürfen gr<strong>und</strong>sätzlich keine private Videoüberwachung<br />
in Mehrfamilienhäusern betreiben, da sie im<br />
Gegensatz zum Vermieter kein Hausrecht in den Treppenhäusern<br />
<strong>und</strong> Fluren innehaben. Zum Schutz ihres<br />
Eigentums oder ihrer persönlichen Sicherheit ist ihnen<br />
allenfalls gestattet, in ihrer Mietwohnung eine Überwachungsanlage<br />
anzubringen, die ausschließlich Bereiche<br />
innerhalb der Wohnung erfasst. Es ist allerdings<br />
fraglich, ob eine solche Überwachungsmaßnahme ein<br />
geeignetes Mittel ist, die Privatsphäre zu schützen.<br />
Die Installation einer Alarmanlage wäre sicher ein effektiveres<br />
Mittel.<br />
Videoüberwachung von Privatgr<strong>und</strong>stücken<br />
Stellungnahme des Senats<br />
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