zur Kenntnisnahme - Berliner Beauftragter für Datenschutz und ...
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Bericht des <strong>Berliner</strong> Beauftragten<br />
<strong>für</strong> <strong>Datenschutz</strong> <strong>und</strong> Informationsfreiheit<br />
wegen der Art der Verwendung oder wegen ihrer Offenk<strong>und</strong>igkeit<br />
nicht entgegenstehen.<br />
§ 4 IVG verlangt zwar eine Risikoanalyse vor der Entscheidung<br />
über den Einsatz oder die wesentliche Änderung<br />
eines automatisierten Verfahrens der allgemeinen<br />
Verwaltungstätigkeit, ob <strong>und</strong> in welchem Umfang<br />
mit der Nutzung der Informationstechnik Gefahren<br />
<strong>für</strong> die Rechte der Betroffenen oder <strong>für</strong> die Funktionsfähigkeit<br />
der Verwaltung verb<strong>und</strong>en sind, jedoch<br />
wird diese Forderung von der weitergehenden Anforderung<br />
aus § 5 Abs. 3 BlnDSG abgedeckt, wonach<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich vor der Entscheidung über den Einsatz<br />
oder die wesentliche Änderung der automatisierten<br />
Datenverarbeitung die zu treffenden technischen <strong>und</strong><br />
organisatorischen Maßnahmen auf der Gr<strong>und</strong>lage einer<br />
Risikoanalyse <strong>und</strong> eines Sicherheitskonzepts zu<br />
ermitteln sind.<br />
Ende April ging das Verfahren in eine Erprobungsphase,<br />
über deren Ergebnisse wir noch nicht informiert<br />
wurden.<br />
Software <strong>zur</strong> Unterstützung<br />
der ESF- <strong>und</strong> EFRE-Verwaltung<br />
ESF steht <strong>für</strong> den Europäischen Strukturfonds <strong>und</strong><br />
EFRE <strong>für</strong> den Europäischen Fonds <strong>für</strong> Regionale Entwicklung.<br />
Die Durchführung der Förderungsmaßnahmen<br />
von <strong>Berliner</strong> Projekten erfolgt durch zwei Verwaltungsbehörden<br />
im Hause der Senatsverwaltung <strong>für</strong><br />
Wirtschaft, Technologie <strong>und</strong> Frauen. Die Arbeit dieser<br />
Verwaltungsbehörden soll durch eine neue Software<br />
unterstützt werden.<br />
Im Zentrum der datenschutzrechtlichen Betrachtungen<br />
dieser Software lag die Frage, in welchen Phasen der<br />
Datenflüsse zwischen Fördermittelempfängern <strong>und</strong><br />
entscheidenden, steuernden <strong>und</strong> kontrollierenden Instanzen<br />
der Personenbezug der Daten erforderlich ist,<br />
soweit überhaupt personenbezogene Daten anfallen.<br />
Stellungnahme des Senats<br />
Für ESF existiert eine solche Software bereits seit dem<br />
Jahr 2000. Dieses vorhandene System bedurfte inhaltlicher<br />
<strong>und</strong> insbesondere technischer Anpassungen. Für<br />
EFRE ist eine Neuentwicklung in der Förderperiode<br />
2007 – 2013 erforderlich, da die Bestätigung des Verwaltungs-<br />
<strong>und</strong> Kontrollsystems durch die Europäische<br />
Kommission ohne IT-Begleitsystem nicht möglich ist.<br />
Für den ESF wird die Software nicht nur durch die Senatsverwaltung<br />
<strong>für</strong> Wirtschaft, Technologie <strong>und</strong> Frauen<br />
– ESF Verwaltungsbehörde genutzt, es handelt sich<br />
vielmehr um ein onlinegestütztes, integriertes Antrags-,<br />
Berichterstattungs- <strong>und</strong> Prüfverfahren.<br />
Beim EFRE wird die Software durch die Senatsverwaltung<br />
<strong>für</strong> Wirtschaft, Technologie <strong>und</strong> Frauen –<br />
EFRE Verwaltungsbehörde, die zwischengeschalteten<br />
Stellen <strong>und</strong> ggf. ihre Dienstlei-ster sowie teilweise<br />
auch durch die Antragsteller online oder per Schnittstelle<br />
genutzt. Überwiegend geben dabei die zwischengeschalteten<br />
Stellen – dies sind die Senatsverwaltungen<br />
<strong>und</strong> ggf. ihre Dienstleister (nicht: die Bezirksämter<br />
oder Private)– selbst die teilweise personenbezogenen<br />
Daten der bewilligten Projekte in das<br />
System ein. Der weitaus größte Teil der Daten ist dabei<br />
nicht personenbezogen.<br />
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