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zur Kenntnisnahme - Berliner Beauftragter für Datenschutz und ...

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Bericht des <strong>Berliner</strong> Beauftragten<br />

<strong>für</strong> <strong>Datenschutz</strong> <strong>und</strong> Informationsfreiheit<br />

wegen der Art der Verwendung oder wegen ihrer Offenk<strong>und</strong>igkeit<br />

nicht entgegenstehen.<br />

§ 4 IVG verlangt zwar eine Risikoanalyse vor der Entscheidung<br />

über den Einsatz oder die wesentliche Änderung<br />

eines automatisierten Verfahrens der allgemeinen<br />

Verwaltungstätigkeit, ob <strong>und</strong> in welchem Umfang<br />

mit der Nutzung der Informationstechnik Gefahren<br />

<strong>für</strong> die Rechte der Betroffenen oder <strong>für</strong> die Funktionsfähigkeit<br />

der Verwaltung verb<strong>und</strong>en sind, jedoch<br />

wird diese Forderung von der weitergehenden Anforderung<br />

aus § 5 Abs. 3 BlnDSG abgedeckt, wonach<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich vor der Entscheidung über den Einsatz<br />

oder die wesentliche Änderung der automatisierten<br />

Datenverarbeitung die zu treffenden technischen <strong>und</strong><br />

organisatorischen Maßnahmen auf der Gr<strong>und</strong>lage einer<br />

Risikoanalyse <strong>und</strong> eines Sicherheitskonzepts zu<br />

ermitteln sind.<br />

Ende April ging das Verfahren in eine Erprobungsphase,<br />

über deren Ergebnisse wir noch nicht informiert<br />

wurden.<br />

Software <strong>zur</strong> Unterstützung<br />

der ESF- <strong>und</strong> EFRE-Verwaltung<br />

ESF steht <strong>für</strong> den Europäischen Strukturfonds <strong>und</strong><br />

EFRE <strong>für</strong> den Europäischen Fonds <strong>für</strong> Regionale Entwicklung.<br />

Die Durchführung der Förderungsmaßnahmen<br />

von <strong>Berliner</strong> Projekten erfolgt durch zwei Verwaltungsbehörden<br />

im Hause der Senatsverwaltung <strong>für</strong><br />

Wirtschaft, Technologie <strong>und</strong> Frauen. Die Arbeit dieser<br />

Verwaltungsbehörden soll durch eine neue Software<br />

unterstützt werden.<br />

Im Zentrum der datenschutzrechtlichen Betrachtungen<br />

dieser Software lag die Frage, in welchen Phasen der<br />

Datenflüsse zwischen Fördermittelempfängern <strong>und</strong><br />

entscheidenden, steuernden <strong>und</strong> kontrollierenden Instanzen<br />

der Personenbezug der Daten erforderlich ist,<br />

soweit überhaupt personenbezogene Daten anfallen.<br />

Stellungnahme des Senats<br />

Für ESF existiert eine solche Software bereits seit dem<br />

Jahr 2000. Dieses vorhandene System bedurfte inhaltlicher<br />

<strong>und</strong> insbesondere technischer Anpassungen. Für<br />

EFRE ist eine Neuentwicklung in der Förderperiode<br />

2007 – 2013 erforderlich, da die Bestätigung des Verwaltungs-<br />

<strong>und</strong> Kontrollsystems durch die Europäische<br />

Kommission ohne IT-Begleitsystem nicht möglich ist.<br />

Für den ESF wird die Software nicht nur durch die Senatsverwaltung<br />

<strong>für</strong> Wirtschaft, Technologie <strong>und</strong> Frauen<br />

– ESF Verwaltungsbehörde genutzt, es handelt sich<br />

vielmehr um ein onlinegestütztes, integriertes Antrags-,<br />

Berichterstattungs- <strong>und</strong> Prüfverfahren.<br />

Beim EFRE wird die Software durch die Senatsverwaltung<br />

<strong>für</strong> Wirtschaft, Technologie <strong>und</strong> Frauen –<br />

EFRE Verwaltungsbehörde, die zwischengeschalteten<br />

Stellen <strong>und</strong> ggf. ihre Dienstlei-ster sowie teilweise<br />

auch durch die Antragsteller online oder per Schnittstelle<br />

genutzt. Überwiegend geben dabei die zwischengeschalteten<br />

Stellen – dies sind die Senatsverwaltungen<br />

<strong>und</strong> ggf. ihre Dienstleister (nicht: die Bezirksämter<br />

oder Private)– selbst die teilweise personenbezogenen<br />

Daten der bewilligten Projekte in das<br />

System ein. Der weitaus größte Teil der Daten ist dabei<br />

nicht personenbezogen.<br />

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