zur Kenntnisnahme - Berliner Beauftragter für Datenschutz und ...
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Bericht des <strong>Berliner</strong> Beauftragten<br />
<strong>für</strong> <strong>Datenschutz</strong> <strong>und</strong> Informationsfreiheit<br />
schaften) betrieben wurde, durch ein mo-dernes<br />
Vorgangsverwaltungs- <strong>und</strong> –bearbeitungssys-tem<br />
ersetzt werden. Dazu sind die bisher in ASTA<br />
gespeicherten Daten nach MODESTA zu migrieren.<br />
In der ersten Ausbaustufe bleibt das primäre Bearbeitungsmedium<br />
bei den Strafverfolgungsbehörden die<br />
Papierakte. Es entsteht aber bereits eine elektronische<br />
Akte, die jedoch nur die bei der Behörde erstellten<br />
Dokumente aufnimmt. Die erste Stufe beinhaltet die<br />
automatisierte Schriftguterstellung <strong>und</strong> einen parallel<br />
zum Papierfluss eingerichteten Workflow der elektronischen<br />
Akte. In der zweiten Stufe werden die Akten<br />
vollständig elektronisch geführt <strong>und</strong> ausschließlich<br />
elektronisch bearbeitet. Papiereingänge müssen gescannt<br />
werden. In dieser Stufe werden auch die in<br />
POLIKS vorhandenen Dokumente der Vorgänge neben<br />
den Metadaten an MODESTA übertragen.<br />
Das vorgelegte Pflichtenheft sieht nur Schnittstellen<br />
von MODESTA zum Verfahren POLIKS der <strong>Berliner</strong><br />
Polizei, AULAK (Registratur-Fachanwendung der ordentlichen<br />
Gerichte) <strong>und</strong> JUKOS (Fachanwendung<br />
<strong>zur</strong> Geldstrafenvollstreckung) vor. Alle übrigen<br />
Schnittstellen müssen weiter über ASTA abgewickelt<br />
werden, so dass das Altverfahren in Betrieb bleiben<br />
<strong>und</strong> über eine Schnittstelle aus MODESTA befüllt<br />
werden muss. Bei den weiteren Schnittstellen handelt<br />
es sich um die Verbindungen zum BZR (B<strong>und</strong>eszentralregister),<br />
VZR (Verkehrszentralregister), GZR<br />
(Gewerbezentralregister), StaLA (Statistik), ZStV<br />
(Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister),<br />
LABO (Melde- <strong>und</strong> Ausländerangelegenheiten)<br />
<strong>und</strong> zu ZEDA/S (Namensdatei in Strafsachen des AG<br />
Tiergarten). Vorgesehen ist ein Server-Based-Computing-Betrieb<br />
mit mehreren Server-Parks im ITDZ<br />
<strong>und</strong> mit Thin Clients an den Arbeitsplätzen. Dies ist<br />
aus IT-Sicherheitsgründen zu begrüßen, da dadurch<br />
fast alle Risiken, die von Clients <strong>und</strong> ihren Benutzerinnen<br />
<strong>und</strong> Benutzern ausgehen, unterb<strong>und</strong>en werden.<br />
In einer ersten rechtlichen Bewertung des Verfahrens<br />
sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass die von der<br />
Generalstaatsanwaltschaft angegebenen Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />
aus der Strafprozessordnung zwar auf die Speicherung,<br />
Änderung <strong>und</strong> Nutzung von personenbezogenen<br />
Daten, nicht jedoch auf alle denkbaren Übermittlungsvorgänge<br />
anwendbar sind. MODESTA soll<br />
nicht nur die Datenübermittlung nach § 487 Abs. 1<br />
StPO unterstützen, der lediglich die Datenübermittlung<br />
zu Zwecken des Strafverfahrens, der internationalen<br />
Rechtshilfe in Strafsachen <strong>und</strong> von Gnadensachen<br />
erlaubt. Soweit eine Datenübermittlung zu anderen<br />
Zwecken erfolgt, richtet sich dies nach bereichsspezifischem<br />
Recht, zu dem jedoch noch nachvollziehbare<br />
Angaben fehlen.<br />
Stellungnahme des Senats<br />
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