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zur Kenntnisnahme - Berliner Beauftragter für Datenschutz und ...

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Bericht des <strong>Berliner</strong> Beauftragten<br />

<strong>für</strong> <strong>Datenschutz</strong> <strong>und</strong> Informationsfreiheit<br />

schaften) betrieben wurde, durch ein mo-dernes<br />

Vorgangsverwaltungs- <strong>und</strong> –bearbeitungssys-tem<br />

ersetzt werden. Dazu sind die bisher in ASTA<br />

gespeicherten Daten nach MODESTA zu migrieren.<br />

In der ersten Ausbaustufe bleibt das primäre Bearbeitungsmedium<br />

bei den Strafverfolgungsbehörden die<br />

Papierakte. Es entsteht aber bereits eine elektronische<br />

Akte, die jedoch nur die bei der Behörde erstellten<br />

Dokumente aufnimmt. Die erste Stufe beinhaltet die<br />

automatisierte Schriftguterstellung <strong>und</strong> einen parallel<br />

zum Papierfluss eingerichteten Workflow der elektronischen<br />

Akte. In der zweiten Stufe werden die Akten<br />

vollständig elektronisch geführt <strong>und</strong> ausschließlich<br />

elektronisch bearbeitet. Papiereingänge müssen gescannt<br />

werden. In dieser Stufe werden auch die in<br />

POLIKS vorhandenen Dokumente der Vorgänge neben<br />

den Metadaten an MODESTA übertragen.<br />

Das vorgelegte Pflichtenheft sieht nur Schnittstellen<br />

von MODESTA zum Verfahren POLIKS der <strong>Berliner</strong><br />

Polizei, AULAK (Registratur-Fachanwendung der ordentlichen<br />

Gerichte) <strong>und</strong> JUKOS (Fachanwendung<br />

<strong>zur</strong> Geldstrafenvollstreckung) vor. Alle übrigen<br />

Schnittstellen müssen weiter über ASTA abgewickelt<br />

werden, so dass das Altverfahren in Betrieb bleiben<br />

<strong>und</strong> über eine Schnittstelle aus MODESTA befüllt<br />

werden muss. Bei den weiteren Schnittstellen handelt<br />

es sich um die Verbindungen zum BZR (B<strong>und</strong>eszentralregister),<br />

VZR (Verkehrszentralregister), GZR<br />

(Gewerbezentralregister), StaLA (Statistik), ZStV<br />

(Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister),<br />

LABO (Melde- <strong>und</strong> Ausländerangelegenheiten)<br />

<strong>und</strong> zu ZEDA/S (Namensdatei in Strafsachen des AG<br />

Tiergarten). Vorgesehen ist ein Server-Based-Computing-Betrieb<br />

mit mehreren Server-Parks im ITDZ<br />

<strong>und</strong> mit Thin Clients an den Arbeitsplätzen. Dies ist<br />

aus IT-Sicherheitsgründen zu begrüßen, da dadurch<br />

fast alle Risiken, die von Clients <strong>und</strong> ihren Benutzerinnen<br />

<strong>und</strong> Benutzern ausgehen, unterb<strong>und</strong>en werden.<br />

In einer ersten rechtlichen Bewertung des Verfahrens<br />

sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass die von der<br />

Generalstaatsanwaltschaft angegebenen Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />

aus der Strafprozessordnung zwar auf die Speicherung,<br />

Änderung <strong>und</strong> Nutzung von personenbezogenen<br />

Daten, nicht jedoch auf alle denkbaren Übermittlungsvorgänge<br />

anwendbar sind. MODESTA soll<br />

nicht nur die Datenübermittlung nach § 487 Abs. 1<br />

StPO unterstützen, der lediglich die Datenübermittlung<br />

zu Zwecken des Strafverfahrens, der internationalen<br />

Rechtshilfe in Strafsachen <strong>und</strong> von Gnadensachen<br />

erlaubt. Soweit eine Datenübermittlung zu anderen<br />

Zwecken erfolgt, richtet sich dies nach bereichsspezifischem<br />

Recht, zu dem jedoch noch nachvollziehbare<br />

Angaben fehlen.<br />

Stellungnahme des Senats<br />

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