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zur Kenntnisnahme - Berliner Beauftragter für Datenschutz und ...

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Bericht des <strong>Berliner</strong> Beauftragten<br />

<strong>für</strong> <strong>Datenschutz</strong> <strong>und</strong> Informationsfreiheit<br />

nannte man den Betroffenen die genaue Bankverbindung.<br />

Die Täter benutzten zuerst die Daten der über<br />

70-Jährigen, weil sie davon ausgingen, dass diese<br />

ängstlicher seien <strong>und</strong> sich eher zu einem Vertragsschluss<br />

verleiten ließen. Als Verbraucherschützer<br />

durch eine einstweilige Verfügung das Verfahren<br />

stoppten, wurde ein neues Unternehmen gegründet,<br />

welches zwar die gleiche Masche anwandte. Die<br />

Anrufer nannten sich jetzt jedoch „Verbraucherschützer“,<br />

offenbar eine kleine Rache wegen der Untersagungsverfügung.<br />

Man hatte inzwischen auch dazugelernt.<br />

So gaben die „Verbraucherschützer“ keine Firmenadresse<br />

mehr an. Sie waren nur noch über Fax<br />

erreichbar. Offenbar war bei beiden Unternehmen die<br />

erhoffte Akquisequote jedoch nicht groß genug. So<br />

ging man dazu über, den Betroffenen unter Verweis<br />

auf das Telefongespräch fertige Verträge (Mitgliedschaften)<br />

zuzuleiten, auch wenn die Betroffenen am<br />

Telefon nur die Zusendung von Informationsmaterial<br />

akzeptiert hatten. Wir haben gegen die Verantwortlichen<br />

beider Unternehmen Strafantrag gestellt. Angesichts<br />

der Schnelllebigkeit der „Branche“ sind langfristig<br />

angelegte aufsichtsbehördliche Maßnahmen<br />

hier fehl am Platz.<br />

Inzwischen wurde das Geschäft mit den illegalen Datensätzen<br />

weiter verfeinert. Call-Center kamen zu dem<br />

Ergebnis, dass man sich die arbeitsintensiven Cold<br />

Calls sparen kann. So versandte das Call-Center eines<br />

großen deutschen Medienunternehmens ohne vorheriges<br />

Telefongespräch gleich fertige Verträge <strong>für</strong> eine<br />

Clubmitgliedschaft. Da man über die Bankverbindung<br />

der Betroffenen verfügte, konnte man das Geld per<br />

Lastschrift abbuchen. Als die Sache aufflog, hat der<br />

Medienkonzern „eine Rückabwicklung“ der angeblichen<br />

Verträge akzeptiert.<br />

Die B<strong>und</strong>esregierung hat im Dezember die beim sog.<br />

<strong>Datenschutz</strong>gipfel am 4. September gegebene Zusage<br />

insoweit eingelöst, als sie den Entwurf zu einer weiteren<br />

Änderung des B<strong>und</strong>esdatenschutzgesetzes<br />

(BDSG) beschlossen hat 28 ,<br />

der die überfällige Streichung<br />

des „Listenprivilegs“ <strong>für</strong> den Adresshandel vorsieht.<br />

Künftig setzt danach der Handel mit Adressdaten<br />

in aller Regel die ausdrückliche schriftliche Einwilligung<br />

der Betroffenen voraus. Allerdings enthält<br />

der Regierungsentwurf nicht die zwingend gebotene<br />

Pflicht <strong>zur</strong> Kennzeichnung über die Herkunft der Daten.<br />

Wer Werbebriefe erhält, sollte jeweils durch einen<br />

kurzen Zusatz auf die Datenquelle hingewiesen werden.<br />

Nur so lässt sich der illegale Datenhandel auch<br />

praktisch erkennen <strong>und</strong> eindämmen. Dieser Mangel<br />

des Gesetzentwurfs wird hoffentlich – neben anderen<br />

Defiziten – während der parlamentarischen Beratung<br />

28 BR-Drs. 4/09<br />

Stellungnahme des Senats<br />

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