zur Kenntnisnahme - Berliner Beauftragter für Datenschutz und ...
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Bericht des <strong>Berliner</strong> Beauftragten<br />
<strong>für</strong> <strong>Datenschutz</strong> <strong>und</strong> Informationsfreiheit<br />
nannte man den Betroffenen die genaue Bankverbindung.<br />
Die Täter benutzten zuerst die Daten der über<br />
70-Jährigen, weil sie davon ausgingen, dass diese<br />
ängstlicher seien <strong>und</strong> sich eher zu einem Vertragsschluss<br />
verleiten ließen. Als Verbraucherschützer<br />
durch eine einstweilige Verfügung das Verfahren<br />
stoppten, wurde ein neues Unternehmen gegründet,<br />
welches zwar die gleiche Masche anwandte. Die<br />
Anrufer nannten sich jetzt jedoch „Verbraucherschützer“,<br />
offenbar eine kleine Rache wegen der Untersagungsverfügung.<br />
Man hatte inzwischen auch dazugelernt.<br />
So gaben die „Verbraucherschützer“ keine Firmenadresse<br />
mehr an. Sie waren nur noch über Fax<br />
erreichbar. Offenbar war bei beiden Unternehmen die<br />
erhoffte Akquisequote jedoch nicht groß genug. So<br />
ging man dazu über, den Betroffenen unter Verweis<br />
auf das Telefongespräch fertige Verträge (Mitgliedschaften)<br />
zuzuleiten, auch wenn die Betroffenen am<br />
Telefon nur die Zusendung von Informationsmaterial<br />
akzeptiert hatten. Wir haben gegen die Verantwortlichen<br />
beider Unternehmen Strafantrag gestellt. Angesichts<br />
der Schnelllebigkeit der „Branche“ sind langfristig<br />
angelegte aufsichtsbehördliche Maßnahmen<br />
hier fehl am Platz.<br />
Inzwischen wurde das Geschäft mit den illegalen Datensätzen<br />
weiter verfeinert. Call-Center kamen zu dem<br />
Ergebnis, dass man sich die arbeitsintensiven Cold<br />
Calls sparen kann. So versandte das Call-Center eines<br />
großen deutschen Medienunternehmens ohne vorheriges<br />
Telefongespräch gleich fertige Verträge <strong>für</strong> eine<br />
Clubmitgliedschaft. Da man über die Bankverbindung<br />
der Betroffenen verfügte, konnte man das Geld per<br />
Lastschrift abbuchen. Als die Sache aufflog, hat der<br />
Medienkonzern „eine Rückabwicklung“ der angeblichen<br />
Verträge akzeptiert.<br />
Die B<strong>und</strong>esregierung hat im Dezember die beim sog.<br />
<strong>Datenschutz</strong>gipfel am 4. September gegebene Zusage<br />
insoweit eingelöst, als sie den Entwurf zu einer weiteren<br />
Änderung des B<strong>und</strong>esdatenschutzgesetzes<br />
(BDSG) beschlossen hat 28 ,<br />
der die überfällige Streichung<br />
des „Listenprivilegs“ <strong>für</strong> den Adresshandel vorsieht.<br />
Künftig setzt danach der Handel mit Adressdaten<br />
in aller Regel die ausdrückliche schriftliche Einwilligung<br />
der Betroffenen voraus. Allerdings enthält<br />
der Regierungsentwurf nicht die zwingend gebotene<br />
Pflicht <strong>zur</strong> Kennzeichnung über die Herkunft der Daten.<br />
Wer Werbebriefe erhält, sollte jeweils durch einen<br />
kurzen Zusatz auf die Datenquelle hingewiesen werden.<br />
Nur so lässt sich der illegale Datenhandel auch<br />
praktisch erkennen <strong>und</strong> eindämmen. Dieser Mangel<br />
des Gesetzentwurfs wird hoffentlich – neben anderen<br />
Defiziten – während der parlamentarischen Beratung<br />
28 BR-Drs. 4/09<br />
Stellungnahme des Senats<br />
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