nachrichtennachrichten - AGV Bau Saar
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NACHRICHTEN<br />
14<br />
genheimzulage und der Vorzieheffekte<br />
aus der Mehrwertsteuererhöhung an Dynamik<br />
verlieren. Ähnliches gilt für den öffentlichen<br />
<strong>Bau</strong>, dessen Dynamik trotz der<br />
wieder zunehmenden kommunalen Investitionen<br />
unter der restriktiven Investitionspolitik<br />
von Bund und Ländern leiden<br />
wird. Für beide <strong>Bau</strong>sparten erwartet der<br />
Hauptverband deshalb lediglich ein Umsatzplus<br />
von nominal jeweils 1%.<br />
Erfreulicherweise habe der <strong>Bau</strong>aufschwung<br />
inzwischen auch den <strong>Bau</strong>arbeitsmarkt<br />
erreicht, erklärte Keitel. Nach<br />
den Daten der Sozialkassen des deutschen<br />
<strong>Bau</strong>gewerbes habe sich die Zahl<br />
der gewerblichen Arbeitnehmer im Mai<br />
2006 stabilisiert. Seitdem sei ein allmählicher<br />
aber stetiger Beschäftigungsaufbau<br />
zu beobachten. Der Hauptverband<br />
erwarte deshalb, dass sich die Beschäftigung<br />
im deutschen <strong>Bau</strong>hauptgewerbe<br />
2006 bei etwa 717.000 Beschäftigten stabilisieren<br />
werde. Für 2007 sei ein leichter<br />
Beschäftigungsaufbau auf 722.000 Beschäftigte<br />
zu erwarten.<br />
<strong>Bau</strong>arbeitsmarkt<br />
● Gute Ausbildung bester Schutz gegen<br />
Arbeitslosigkeit<br />
● 40 % weniger arbeitslose Facharbeiter,<br />
aber nur 3 % weniger arbeitslose<br />
Hilfsarbeiter<br />
„Auf dem <strong>Bau</strong>arbeitsmarkt haben es weniger<br />
Qualifizierte nach wie vor schwerer<br />
als Fachkräfte. Die anziehende <strong>Bau</strong>konjunktur<br />
ging bisher nahezu spurlos an<br />
den geringqualifizierten arbeitslosen<br />
<strong>Bau</strong>leuten vorbei“. So kommentierte der<br />
Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes<br />
der Deutschen <strong>Bau</strong>industrie, RA<br />
Michael Knipper, am 29. Januar 2007 in<br />
Berlin eine Sonderauswertung der Bundesagentur<br />
für Arbeit (BA) zur Struktur der<br />
Arbeitslosigkeit im <strong>Bau</strong>hauptgewerbe.<br />
„Eine gute Qualifikation ist der beste<br />
Schutz gegen Arbeitslosigkeit. Deshalb<br />
appellieren wir an alle, die sich für eine<br />
Beschäftigung in der <strong>Bau</strong>branche interessieren,<br />
unbedingt auch eine Berufsausbildung<br />
in einem der mehr als 30<br />
<strong>Bau</strong>berufe aufzunehmen.“<br />
Der <strong>Bau</strong>aufschwung - so die Zahlen der<br />
Bundesagentur für Arbeit - kommt bislang<br />
lediglich den arbeitslosen Fachkräften<br />
zugute. Im Berichtsmonat September<br />
2006 verringerte sich ihre Zahl um 40 %<br />
auf nur noch 86.000. Die Zahl der arbeitslosen<br />
<strong>Bau</strong>hilfsarbeiter bewegte sich<br />
dagegen - trotz der guten konjunkturellen<br />
Lage - weiterhin auf hohem Niveau:<br />
sie nahm lediglich um 3 % auf 47.000 ab.<br />
Per Saldo meldet die BA einen Rückgang<br />
von 30 % auf 133.000.<br />
Hochbauberufe hatten im September<br />
2006 die besten Chancen am <strong>Bau</strong>arbeitsmarkt.<br />
Die Zahl der arbeitslosen<br />
Maurer und Betonbauer ging um 43 %,<br />
die der arbeitslosen Zimmerer, Dachdecker<br />
und Gerüstbauer um 40 % zurück.<br />
Die Zahl der arbeitslosen Straßen- und<br />
Tiefbauer sank dagegen nur um 32 %.<br />
Für den Hauptverband verbirgt sich dahinter<br />
das starke Gefälle zwischen dem<br />
florierenden Wirtschaftsbau und einer<br />
noch ein wenig zögerlichen konjunkturellen<br />
Belebung im öffentlichen <strong>Bau</strong>.<br />
B ETRIEBSWIRTSCHAFT<br />
Bestellung eines<br />
Datenschutzbeauftragten<br />
Pflicht<br />
„entschärft“<br />
Die frühere Verpflichtung für jedes Unternehmen,<br />
das mehr als vier Arbeitnehmer<br />
mit der Erhebung, verarbeitung<br />
oder Nutzung personenbezogener<br />
Daten beschäftigt, einen Datenschutzbeauftragten<br />
zu bestellen (§ 4 f<br />
Abs. 1 BDSG) ist mir Wirkung zum 26.<br />
August 2006 durch das Gesetz zum<br />
Abbau bürokratischer Hemmnisse abgemildert<br />
worden: Inzwischen besteht<br />
die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten<br />
nur dann, wenn<br />
mehr als neun Personen ständig mit<br />
der automatisierten Verarbeitung personenbezogener<br />
Daten beschäftigt<br />
sind.<br />
Die Erhöhung der maßgeblichen Personenzahl<br />
von vier auf neun soll ausweislich<br />
der Gesetzesbegründung einen<br />
sachgerechten Ausgleich im<br />
Spannungsverhältnis zwischen dem<br />
Ziel, kleinere Unternehmen zu entlasten<br />
und dem Erfordernis, personenbezogene<br />
Daten zu schützen, schaffen.<br />
Denn hierbei handele es sich entweder<br />
um Unternehmen, die in der Regel<br />
ein im Hinblick auf den Datenschutz<br />
eher weniger belastendes Massengeschäft<br />
abwickeln oder einen<br />
überschaubaren Kundenkreis bedienen.<br />
Die Entlastungswirkung kann freilich<br />
auch für größere Unternehmen<br />
eintreten, wenn diese nur in geringem<br />
Umfang personenbezogene Daten<br />
verarbeiten.<br />
Die Neufassung stellt darauf ab, wie<br />
viele Personen „in der Regel“ mit der<br />
automatisierten Verarbeitung personenbezogener<br />
Daten „ständig“ beschäftigt<br />
werden. Dadurch wird vermieden,<br />
dass Unternehmen nur deshalb<br />
einer anderen Kategorie zugeordnet<br />
werden, weil sie die maßgebli-<br />
Für das deutsche <strong>Bau</strong>hauptgewerbe erwartet<br />
der Hauptverband für das Jahr<br />
2007 - trotz einer Verlangsamung des<br />
Umsatzwachstums auf 3,5 % - einen<br />
weiteren Beschäftigungsaufbau auf etwa<br />
722.000 Beschäftigte. Die Zahl der Arbeitslosen<br />
mit baugewerblichen Berufen<br />
soll folglich im Jahresdurchschnitt um etwa<br />
15 % zurückgehen.<br />
che Personengrenze für die Verpflichtung<br />
zur Bestellung eines Beauftragten für den<br />
Datenschutz nur kurzzeitig überschreiten.<br />
Auch sind Personen, die nur gelegentlich, z.<br />
B. als Urlaubsvertretung personenbezogene<br />
Daten automatisiert verarbeiten, nicht mitzuzählen.<br />
Das Wort „Arbeitnehmer“ ist durch das Wort<br />
„Personen“ ersetzt worden, da aus datenschutzrechtlicher<br />
Sicht allein die Anzahl der<br />
mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener<br />
Daten beschäftigten Personen<br />
– unabhängig von ihrem arbeitsrechtlichen<br />
Status als Arbeitnehmer, freier Mitarbeiter<br />
oder Auszubildender – entscheidend<br />
ist.