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nachrichtennachrichten - AGV Bau Saar

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NACHRICHTEN<br />

14<br />

genheimzulage und der Vorzieheffekte<br />

aus der Mehrwertsteuererhöhung an Dynamik<br />

verlieren. Ähnliches gilt für den öffentlichen<br />

<strong>Bau</strong>, dessen Dynamik trotz der<br />

wieder zunehmenden kommunalen Investitionen<br />

unter der restriktiven Investitionspolitik<br />

von Bund und Ländern leiden<br />

wird. Für beide <strong>Bau</strong>sparten erwartet der<br />

Hauptverband deshalb lediglich ein Umsatzplus<br />

von nominal jeweils 1%.<br />

Erfreulicherweise habe der <strong>Bau</strong>aufschwung<br />

inzwischen auch den <strong>Bau</strong>arbeitsmarkt<br />

erreicht, erklärte Keitel. Nach<br />

den Daten der Sozialkassen des deutschen<br />

<strong>Bau</strong>gewerbes habe sich die Zahl<br />

der gewerblichen Arbeitnehmer im Mai<br />

2006 stabilisiert. Seitdem sei ein allmählicher<br />

aber stetiger Beschäftigungsaufbau<br />

zu beobachten. Der Hauptverband<br />

erwarte deshalb, dass sich die Beschäftigung<br />

im deutschen <strong>Bau</strong>hauptgewerbe<br />

2006 bei etwa 717.000 Beschäftigten stabilisieren<br />

werde. Für 2007 sei ein leichter<br />

Beschäftigungsaufbau auf 722.000 Beschäftigte<br />

zu erwarten.<br />

<strong>Bau</strong>arbeitsmarkt<br />

● Gute Ausbildung bester Schutz gegen<br />

Arbeitslosigkeit<br />

● 40 % weniger arbeitslose Facharbeiter,<br />

aber nur 3 % weniger arbeitslose<br />

Hilfsarbeiter<br />

„Auf dem <strong>Bau</strong>arbeitsmarkt haben es weniger<br />

Qualifizierte nach wie vor schwerer<br />

als Fachkräfte. Die anziehende <strong>Bau</strong>konjunktur<br />

ging bisher nahezu spurlos an<br />

den geringqualifizierten arbeitslosen<br />

<strong>Bau</strong>leuten vorbei“. So kommentierte der<br />

Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes<br />

der Deutschen <strong>Bau</strong>industrie, RA<br />

Michael Knipper, am 29. Januar 2007 in<br />

Berlin eine Sonderauswertung der Bundesagentur<br />

für Arbeit (BA) zur Struktur der<br />

Arbeitslosigkeit im <strong>Bau</strong>hauptgewerbe.<br />

„Eine gute Qualifikation ist der beste<br />

Schutz gegen Arbeitslosigkeit. Deshalb<br />

appellieren wir an alle, die sich für eine<br />

Beschäftigung in der <strong>Bau</strong>branche interessieren,<br />

unbedingt auch eine Berufsausbildung<br />

in einem der mehr als 30<br />

<strong>Bau</strong>berufe aufzunehmen.“<br />

Der <strong>Bau</strong>aufschwung - so die Zahlen der<br />

Bundesagentur für Arbeit - kommt bislang<br />

lediglich den arbeitslosen Fachkräften<br />

zugute. Im Berichtsmonat September<br />

2006 verringerte sich ihre Zahl um 40 %<br />

auf nur noch 86.000. Die Zahl der arbeitslosen<br />

<strong>Bau</strong>hilfsarbeiter bewegte sich<br />

dagegen - trotz der guten konjunkturellen<br />

Lage - weiterhin auf hohem Niveau:<br />

sie nahm lediglich um 3 % auf 47.000 ab.<br />

Per Saldo meldet die BA einen Rückgang<br />

von 30 % auf 133.000.<br />

Hochbauberufe hatten im September<br />

2006 die besten Chancen am <strong>Bau</strong>arbeitsmarkt.<br />

Die Zahl der arbeitslosen<br />

Maurer und Betonbauer ging um 43 %,<br />

die der arbeitslosen Zimmerer, Dachdecker<br />

und Gerüstbauer um 40 % zurück.<br />

Die Zahl der arbeitslosen Straßen- und<br />

Tiefbauer sank dagegen nur um 32 %.<br />

Für den Hauptverband verbirgt sich dahinter<br />

das starke Gefälle zwischen dem<br />

florierenden Wirtschaftsbau und einer<br />

noch ein wenig zögerlichen konjunkturellen<br />

Belebung im öffentlichen <strong>Bau</strong>.<br />

B ETRIEBSWIRTSCHAFT<br />

Bestellung eines<br />

Datenschutzbeauftragten<br />

Pflicht<br />

„entschärft“<br />

Die frühere Verpflichtung für jedes Unternehmen,<br />

das mehr als vier Arbeitnehmer<br />

mit der Erhebung, verarbeitung<br />

oder Nutzung personenbezogener<br />

Daten beschäftigt, einen Datenschutzbeauftragten<br />

zu bestellen (§ 4 f<br />

Abs. 1 BDSG) ist mir Wirkung zum 26.<br />

August 2006 durch das Gesetz zum<br />

Abbau bürokratischer Hemmnisse abgemildert<br />

worden: Inzwischen besteht<br />

die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten<br />

nur dann, wenn<br />

mehr als neun Personen ständig mit<br />

der automatisierten Verarbeitung personenbezogener<br />

Daten beschäftigt<br />

sind.<br />

Die Erhöhung der maßgeblichen Personenzahl<br />

von vier auf neun soll ausweislich<br />

der Gesetzesbegründung einen<br />

sachgerechten Ausgleich im<br />

Spannungsverhältnis zwischen dem<br />

Ziel, kleinere Unternehmen zu entlasten<br />

und dem Erfordernis, personenbezogene<br />

Daten zu schützen, schaffen.<br />

Denn hierbei handele es sich entweder<br />

um Unternehmen, die in der Regel<br />

ein im Hinblick auf den Datenschutz<br />

eher weniger belastendes Massengeschäft<br />

abwickeln oder einen<br />

überschaubaren Kundenkreis bedienen.<br />

Die Entlastungswirkung kann freilich<br />

auch für größere Unternehmen<br />

eintreten, wenn diese nur in geringem<br />

Umfang personenbezogene Daten<br />

verarbeiten.<br />

Die Neufassung stellt darauf ab, wie<br />

viele Personen „in der Regel“ mit der<br />

automatisierten Verarbeitung personenbezogener<br />

Daten „ständig“ beschäftigt<br />

werden. Dadurch wird vermieden,<br />

dass Unternehmen nur deshalb<br />

einer anderen Kategorie zugeordnet<br />

werden, weil sie die maßgebli-<br />

Für das deutsche <strong>Bau</strong>hauptgewerbe erwartet<br />

der Hauptverband für das Jahr<br />

2007 - trotz einer Verlangsamung des<br />

Umsatzwachstums auf 3,5 % - einen<br />

weiteren Beschäftigungsaufbau auf etwa<br />

722.000 Beschäftigte. Die Zahl der Arbeitslosen<br />

mit baugewerblichen Berufen<br />

soll folglich im Jahresdurchschnitt um etwa<br />

15 % zurückgehen.<br />

che Personengrenze für die Verpflichtung<br />

zur Bestellung eines Beauftragten für den<br />

Datenschutz nur kurzzeitig überschreiten.<br />

Auch sind Personen, die nur gelegentlich, z.<br />

B. als Urlaubsvertretung personenbezogene<br />

Daten automatisiert verarbeiten, nicht mitzuzählen.<br />

Das Wort „Arbeitnehmer“ ist durch das Wort<br />

„Personen“ ersetzt worden, da aus datenschutzrechtlicher<br />

Sicht allein die Anzahl der<br />

mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener<br />

Daten beschäftigten Personen<br />

– unabhängig von ihrem arbeitsrechtlichen<br />

Status als Arbeitnehmer, freier Mitarbeiter<br />

oder Auszubildender – entscheidend<br />

ist.

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