Maria Magdalena Torsten C. Fischer Donnerwetter! Torsten C ... - KV
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soll, was neben einem erheblichen<br />
Einkommenssprung auch eine erhebliche<br />
Erhöhung seiner Einkommenssteuerlast<br />
nach sich zieht, bietet es<br />
sich an, den Steuervorteil erst im<br />
entsprechenden Jahr wahrzunehmen.<br />
Interessant ist dies also besonders<br />
für Personen, die in einem Zeitraum<br />
von zehn Jahren jedenfalls einmal<br />
über eine herausragende Steuerlast<br />
verfügen, wohingegen der zu stiftende<br />
Betrag nicht einmalig zur Verfügung<br />
steht, sondern über einen<br />
Zeitraum von bis zu zehn Jahren erwirtschaftet<br />
wird (zum Beispiel Mieteinnahmen<br />
aus Immobilienvermögen).<br />
Vereinseinnahmen<br />
Erfreulich ist auch die Anhebung<br />
der Besteuerungsgrenze für die wirtschaftliche<br />
Betätigung von gemeinnützigen<br />
Körperschaften (zum Beispiel<br />
von Vereinen mit gemeinnütziger<br />
Anerkennung) auf 35.000 €<br />
(vormals 30.678 €). Dies ist ein Bruttobetrag<br />
inklusive Mehrwertsteuer<br />
und gilt auch für Einnahmen aus Veranstaltungen.<br />
Beispiel: Der Hausbauverein HBV e.V.<br />
vermietet wochentags die Veranstaltungsräume<br />
an ein juristisches Repetitorium.<br />
Die Einnahmen sind nun bis<br />
zu einer Höhe von 35.000 € steuerfrei.<br />
Diese ganz legalen „Steuer-<br />
ZUR PERSON<br />
1925 studierte er aber erneut in<br />
Münster und promovierte 1926 dort<br />
bei dem Philosophen Max Ettlinger<br />
zum Dr. phil. („Der Ethische Güterbegriff<br />
im System des Aristoteles und<br />
Kant. Eine Voruntersuchung zur Begründung<br />
der Ethik“). Er stellte die<br />
120-Seiten-Dissertation unter das<br />
tricks” gelten natürlich auch für das<br />
ehrenamtliche Engagement in der<br />
Kirchengemeinde, im Sportverein<br />
oder bei anderen als gemeinnützig<br />
anerkannten Organisationen. Wer<br />
also (noch) kein Ehrenamt in einem<br />
gemeinnützigen verbindungsnahen<br />
Verein bekleidet, kann dennoch mit<br />
den andernorts erlangten Steuerboni<br />
seine Verbindung dank staatlicher<br />
Hilfe kostenneutral finanziell unterstützen.<br />
Vielleicht tun sich auch ei-<br />
Motto „Summo Bono Sacrum“ – im<br />
höchsten Gut liegt das Heilige. Diese<br />
Thematik sollte ihn noch einige Jahre<br />
wissenschaftlich beschäftigen: 1931<br />
promovierte er, wiederum in Münster,<br />
über „Die Entfaltung des Gottesbegriffs<br />
zum Begriff des höchsten Gutes<br />
nach Albert dem Großen“ auch zum<br />
AUS DEM <strong>KV</strong><br />
nige Alte Herren (es bedarf derer sieben)<br />
zusammen und gründen weitere<br />
gemeinnützige Fördervereine. Die<br />
vom Staat rückvergüteten Aufwendungen<br />
für die zu besetzenden Vorstandsämter<br />
sind als Spende bei den<br />
Aktivitates und dem Alten Herrn XX<br />
sicher sehr willkommen - und für ein<br />
Abendessen mit der besseren Hälfte<br />
dürfte es auch noch reichen.<br />
Moritz Strate (Wf, Pal)<br />
Hier unbekannt:<br />
Ein Germane, Grotenburger und Ravensberger, den sogar der Papst kennt<br />
Sein Name ist Prof. Dr. Dr. Heinrich Kühle. 1895 in Duderstadt/Eichsfeld geboren, starb er 1966 in<br />
Münster/Westfalen. Er studierte in Münster Philosophie und Theologie, trat dort dem KStV Germania<br />
bei und wurde 1919 Mitgründer des KStV Ravensberg, der damals dem Gedankengut der Jugendbewegung<br />
verpflichtet war. Kühle war in dieser Reformverbindung Senior und wurde dort<br />
auch A-Philister. Von Münster wechselte er zum Studium nach München und an die deutsche Universität<br />
in Prag und wurde 1922 zum Priester des Bistums Hildesheim geweiht. 1923/24 war Kühle Kaplan in<br />
Hannover. Dort trat er als B-Philister dem AV Grotenburg bei.<br />
Dr. theol. 1933 wurde er in Münster<br />
über eine moraltheologische Beurteilung<br />
der Todesstrafe für Moraltheologie<br />
habilitiert (Habil.-Schr.:<br />
„Staat und Todesstrafe“).<br />
Noch 1933, also sehr schnell, erhielt<br />
der Privatdozent einen Lehr-<br />
157 AM<br />
Quelle: fotolia c Jörg Vollmer