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RAL 1015 taxi news Heft 2-2014

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W RECHT & STEUERN<br />

tet werden. Einfache Ordnungswidrigkeiten<br />

werden generell mit einem Punkt, grobe<br />

Ordnungswidrigkeiten (mit Regelfahrverbot)<br />

werden mit zwei Punkten, „einfache" Straftaten<br />

mit zwei Punkten und Straftaten mit Entziehung<br />

der Fahrerlaubnis mit drei Punkten<br />

bewertet.<br />

Nach der Anzahl der verhängten Punkte richtet<br />

sich dann die Tilgungszeit. Taten mit einem<br />

Punkt werden, unabhängig von folgenden<br />

Taten, in 2 1/2 Jahren ab Rechtskraft getilgt,<br />

Taten mit zwei Punkten nach 5 Jahren (das<br />

gilt auch für grobe Ordnungswidrigkeiten)<br />

und Taten mit drei Punkten nach 10 Jahren.<br />

Zusammenfassend wird man wohl sagen<br />

dürfen, dass die „kleinen Fische" eher milde<br />

behandelt werden. Bei den groben Taten und<br />

der hieraus folgenden fünf- oder gar zehnjährigen<br />

Tilgungsfrist hat es der Verurteilte wesentlich<br />

schwerer. Ob dies allerdings zu einer<br />

Vereinfachung oder gar Entlastung der Justiz<br />

führen wird, wage ich dann doch ein wenig<br />

zu bezweifeln. Nach aller Erfahrung wird<br />

dann lediglich vor Gericht härter gekämpft<br />

werden, eine Erwartung, die viele andere mit<br />

mir teilen.<br />

Welche Delikte nun im Einzelnen wie bewertet<br />

werden, mag sich jeder Einzelne selbst<br />

heraussuchen. Im Internet oder auch bei einschlägigen<br />

Organisationen, wie dem ADAC,<br />

gibt es Dutzende von Tabellen, die eigentlich<br />

keine Frage offen lassen. Auf eines sei<br />

noch hingewiesen: Die „Überliegefrist“, die<br />

vielen Betroffenen und Verteidigern in den<br />

letzten Jahren das Leben deutlich schwer gemacht<br />

hat, wird abgeschafft und wird ab dem<br />

30.04.<strong>2014</strong> keine Anwendung mehr finden.<br />

Jede Tat wird grundsätzlich in der festgelegten<br />

Frist nach Rechtskraft der Entscheidung<br />

endgültig aus dem Register gestrichen und<br />

kann nach Tilgungsreife nicht mehr verwendet<br />

werden.<br />

Bleibt noch die Frage der Überleitung, will<br />

sagen, was passiert demjenigen, der nach<br />

altem Recht Punkte erworben hat und diese<br />

in das neue Recht „mitnimmt“. Angesichts<br />

der Verkehrstreue der hier angesprochenen<br />

Leserschaft dürfte dieses Problem nicht sonderlich<br />

relevant werden; es soll deshalb auch<br />

nur kurz angesprochen werden.<br />

Am 30.04.<strong>2014</strong> werden alle Delikte, die ab<br />

dem 01.05.<strong>2014</strong> nicht mehr eintragungsfähig<br />

sind, aus dem Register gelöscht. Dies geschieht<br />

ohne Antrag, sozusagen „von Amts<br />

wegen“, und betrifft alle Verstöße, die im<br />

neuen Katalog nicht mehr aufgeführt werden.<br />

Für alle Eintragungen, die am 30.04.<strong>2014</strong><br />

noch nicht tilgungsreif sind, gelten weiterhin<br />

die bisherigen Tilgungsbestimmungen,<br />

d. h. die Ordnungswidrigkeiten werden generell<br />

nach zwei Jahren gelöscht, während<br />

Straftaten der üblichen Tilgungsfrist von 5<br />

bzw. 10 Jahren (Alkohol) unterliegen. Diese<br />

werden dann allerdings unabhängig von neu<br />

hinzukommenden Delikten, die nach dem<br />

01.05.<strong>2014</strong> eingetragen werden, gelöscht. Die<br />

früher so lästige „Überliegefrist“ ist ab dem<br />

01.05.<strong>2014</strong> Geschichte. Ansonsten werden<br />

die Punkte wie folgt umgestellt:<br />

Punktestand<br />

alt<br />

1 bis 3 1<br />

4 bis 5 2<br />

6 bis 7 3<br />

8 bis 10 4<br />

11 bis 13 5<br />

14 bis 15 6<br />

16 bis 17 7<br />

≥ 18 8<br />

Zuordnung<br />

neu<br />

Mit anderen Worten, es lohnt sich, mit möglichst<br />

wenig Punkten in das neue Zeitalter<br />

einzutreten. Wer – insbesondere bei laufenden<br />

Verfahren – Zweifel über die richtige<br />

„Taktik“ hat, sollte einen Fachmann oder<br />

(natürlich) auch eine Fachfrau befragen. Dass<br />

die vielfach im Internet angebotene „Beratung“<br />

nicht immer das Optimale darstellt,<br />

weiß zumindest<br />

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8 <strong>taxi</strong> <strong>news</strong> 2/<strong>2014</strong>

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