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08.04.17 Lindauer Bürgerzeitung

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AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B) 08. April 2017 • BZ Ausgabe KW 14/17<br />

5<br />

Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />

Nr. 110 “Thermal- und Freizeitbad,<br />

Eissporthalle”<br />

– Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB –<br />

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 29.03.2017 in öffentlicher<br />

Sitzung die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans<br />

Nr. 110 “Thermal- und Freizeitbad, Eissporthalle“ in der<br />

Planfassung des Entwurfs vom 01.03.2017 gemäß § 3 (2) BauGB und<br />

parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger<br />

öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB beschlossen.<br />

Ziel und Zweck der Planung<br />

Zur Umsetzung der vorliegenden konkreten Planung wird für den Bereich<br />

des „Eichwaldbades“ ein vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />

aufgestellt. Dieser bildet das Fundament für das sich anschließende<br />

Baugenehmigungsverfahren.<br />

Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden konkret folgende<br />

Planungsziele zu Grunde gelegt:<br />

• Realisierung eines zeitgemäßen Bäderangebotes<br />

• Neubau eines modernen Thermal- und Familienbades<br />

• Aufwertung des See- und Freibades „Eichwaldbad“ durch die<br />

Neuanlage von Außenbecken, von Funktionsgebäuden wie Kasse,<br />

Umkleiden und Sanitärbereichen sowie durch die Neugestaltung<br />

der Gastronomie<br />

• Schaffung einer Pufferzone als Ausgleichsfläche zwischen der<br />

intensiven Liegewiesennutzung des See- und Freibades und<br />

dem angrenzenden Naturschutzgebiet „Reutiner Bucht“<br />

• Nutzungsextensivierung des Eichenhains, Verlegung der Kfz-<br />

Stellplätze<br />

Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans<br />

sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung<br />

bzw. Nutzung der Fläche entsprechend der obigen Planungsziele<br />

geschaffen werden.<br />

Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />

gemäß § 30 (2) BauGB i.V.m. § 12 BauGB genau auf das Vorhaben<br />

abgestimmt und mittels Durchführungsvertrag und der Zuordnungsfestsetzung<br />

an das Vorhaben gebunden.<br />

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im zweistufigen<br />

Regelverfahren durchgeführt. Der Begründung ist ein Umweltbericht<br />

beigefügt. Dieser enthält Aussagen zu den gemäß § 2 (4)<br />

BauGB ermittelten und bewerteten Umweltbelangen.<br />

Räumliche Abgrenzung des Plangebietes<br />

Das Plangebiet befindet sich östlich der Insel zwischen Bahnlinie<br />

Lindau-Bregenz und dem Bodenseeufer. Die Fläche ist Teil eines<br />

Grünzugs, der sich von der Staatsgrenze im Osten bis zur Seebrücke<br />

im Westen zieht und unterschiedlich intensiv genutzte Bereiche umfasst.<br />

Neben dem „Eichwaldbad“ und der Eislaufhalle befinden sich<br />

hier öffentlich zugängliche Freiflächen, Naturschutzgebiete (Schilfzonen),<br />

einige Wohngebäude und Kleingärten.<br />

Im Osten des Plangebiets liegen auf der anderen Seite des Bösenreutiner<br />

Tobelbachs einige Wohnhäuser innerhalb des Landschaftsschutzgebietes<br />

„Bayerisches Bodenseeufer“. Im Süden wird das<br />

Plangebiet von der Wasserfläche des Bodensees begrenzt, im Norden<br />

von den Flächen der Bahn sowie von Wohngebäuden. Im Westen<br />

schließt sich das Naturschutzgebiet „Reutiner Bucht“ mit Schilfflächen<br />

an. Der Reutiner Bahnhof mit seinem städtebaulichen Entwicklungspotenzial,<br />

auf ehemals von der Bahn genutzten Flächen, liegt<br />

ebenfalls westlich in Richtung Insel.<br />

Der vorgesehene Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bauungsplans<br />

Nr. 110 “Thermal- und Freizeitbad, Eissporthalle“ ist<br />

in der unten aufgeführten Skizze schwarz umrandet dargestellt<br />

(unmaßstäblich).<br />

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen<br />

Schutzgut<br />

Mensch/Erholung<br />

Boden<br />

Wasser<br />

Klima/Luft<br />

Pflanzen/Tiere<br />

Landschaftsbild<br />

Kultur- und Sachgüter<br />

Öffentliche Auslegung<br />

Art der Information<br />

Amtsblatt Stadt Lindau<br />

(Bodensee)<br />

Bestehende Nutzung als Freizeitbad; Erholungsfunktion; Lärmauswirkungen auf benachbarte Bebauung<br />

durch Betrieb der Freizeit- und Sportanlagen und durch Verkehr; Schallschutzmaßnahmen; Verkehrs- und<br />

Lärmuntersuchung zu Bestands- und Neuverkehr; Beeinträchtigungen durch Staub und Abgase während der<br />

Bauphase<br />

Hinweise auf Bodenqualität und Bodenzusammensetzung; Hinweise auf Altlasten und Kontamination auf<br />

ehemaligen Bahnflächen; Aufschüttungen; Baugrunduntersuchung; Bodenaufbau; umweltgeologische und<br />

sedimentologische Bewertung; Versickerungsfähigkeit der Böden<br />

Lage am Bodensee; Oberflächengewässer im Planbereich; keine Wasser- und Quellschutzgebiete betroffen;<br />

Überschwemmungsgebiet betroffen; mögliche Altlastengefahr; Grundwasserverhältnisse; Versickerungsfähigkeit<br />

der Böden; Wasserbedarf für die Einrichtung; Entwässerungskonzept (Schmutz- und Niederschlagswasser)<br />

Eichwald als Frischluftentstehungsgebiet; Funktion des Baumbestandes für Mikroklima und Lufthygiene;<br />

Verminderung der Regelwirkung über Luftaustausch<br />

Angrenzendes Naturschutzgebiet, FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet, bestehendes Landschaftsschutzgebiet;<br />

Biotope im Umfeld des Plangebiets; bestehende intensive Freibadnutzung; alter ökologisch bedeutsamer<br />

Baumbestand; Lichtimmissionen; Fachbeitrag Artenschutz: Untersuchung betroffener Arten (Fledermäuse,<br />

Amphibien, Reptilien, Insekten, Vögel); Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation von<br />

Eingriffen<br />

Sensible Lage am Bodenseeufer; bestehender Grünzug; landschaftsprägender Eichwald; bestehender Baubestand<br />

Benachbartes Denkmal „Villa Schnakenfliege“; in der Nähe befindliche Bodendenkmäler<br />

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Begründung,<br />

der Vorhaben- und Erschließungsplan und die nach Einschätzung<br />

der Stadt Lindau (B) wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen<br />

Stellungnahmen mit Stand vom 01.03.2017 liegen<br />

in der Zeit vom<br />

Dienstag, 18.04.2017 bis einschließlich Freitag, 19.05.2017<br />

im Stadtbauamt der Stadt Lindau (B), Bregenzer Straße 8, Foyer,<br />

während der Öffnungszeiten, öffentlich aus. Die Öffnungszeiten<br />

sind von Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich<br />

am Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.<br />

Die Planunterlagen können auch im Internet, auf der Homepage der<br />

Stadt Lindau (B), eingesehen und heruntergeladen werden.<br />

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben<br />

werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen<br />

können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt<br />

bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung<br />

(VwGO - Normenkontrolle) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen<br />

geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen<br />

der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber<br />

hätten geltend gemacht werden können.<br />

Lindau (B), den 30.03.2017<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Gerhard Ecker<br />

Oberbürgermeister<br />

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses:<br />

Bebauungsplan Nr. 24 „Im vorderen Weyen“, 5. Änderung und Erweiterung „Karl-Wolfart-Straße“<br />

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 29.03.2017 in öffentlicher<br />

Sitzung den Bebauungsplan Nr. 24 „Im vorderen Weyen“, 5.<br />

Änderung und Erweiterung „Karl-Wolfart-Straße“ in der Planfassung<br />

vom 27.01.2017 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss<br />

wird hiermit nach § 10 Abs. 3 des Bau gesetzbuches (BauGB)<br />

ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekannt machung tritt<br />

der Bebauungsplan Nr. 24 „Im vorderen Weyen“, 5. Änderung und<br />

Erweiterung „Karl-Wolfart-Straße“ in Kraft. Der Bebauungsplan<br />

wird mit der Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung<br />

vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an<br />

zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Jedermann kann den Bebauungsplan<br />

mit der Begründung sowie die zusammenfassende<br />

Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die<br />

Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem<br />

Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen<br />

der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden<br />

anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei<br />

der Stadt Lindau (B) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.<br />

Möglichkeit hierzu besteht während der Öffnungszeiten<br />

für den allgemeinen Besucherverkehr bei der Stadt Lindau (B),<br />

Stadtbauamt, in der Bregenzer Straße 8. Die Öffnungszeiten sind<br />

von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und zusätzlich<br />

am Mittwoch von 14 Uhr bis 17.30 Uhr.<br />

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung<br />

von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der<br />

Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird<br />

hingewiesen.<br />

Unbeachtlich werden demnach<br />

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche<br />

Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche<br />

Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des<br />

Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und<br />

Amtsblatt Stadt Lindau<br />

(Bodensee)<br />

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekannt machung des<br />

Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung<br />

des die Verletzung oder Mangel begründenden Sachverhalts<br />

geltend gemacht worden sind.<br />

Zusätzlich wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und<br />

2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche<br />

für die entsprechend §§ 39 bis 42 BauGB eingetretenen<br />

Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren<br />

nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile<br />

eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.<br />

Lindau (B), den 30.03.2017<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Gerhard Ecker<br />

Oberbürgermeister

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