08.04.17 Lindauer Bürgerzeitung
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AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B) 08. April 2017 • BZ Ausgabe KW 14/17<br />
5<br />
Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />
Nr. 110 “Thermal- und Freizeitbad,<br />
Eissporthalle”<br />
– Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB –<br />
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 29.03.2017 in öffentlicher<br />
Sitzung die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans<br />
Nr. 110 “Thermal- und Freizeitbad, Eissporthalle“ in der<br />
Planfassung des Entwurfs vom 01.03.2017 gemäß § 3 (2) BauGB und<br />
parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger<br />
öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB beschlossen.<br />
Ziel und Zweck der Planung<br />
Zur Umsetzung der vorliegenden konkreten Planung wird für den Bereich<br />
des „Eichwaldbades“ ein vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />
aufgestellt. Dieser bildet das Fundament für das sich anschließende<br />
Baugenehmigungsverfahren.<br />
Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden konkret folgende<br />
Planungsziele zu Grunde gelegt:<br />
• Realisierung eines zeitgemäßen Bäderangebotes<br />
• Neubau eines modernen Thermal- und Familienbades<br />
• Aufwertung des See- und Freibades „Eichwaldbad“ durch die<br />
Neuanlage von Außenbecken, von Funktionsgebäuden wie Kasse,<br />
Umkleiden und Sanitärbereichen sowie durch die Neugestaltung<br />
der Gastronomie<br />
• Schaffung einer Pufferzone als Ausgleichsfläche zwischen der<br />
intensiven Liegewiesennutzung des See- und Freibades und<br />
dem angrenzenden Naturschutzgebiet „Reutiner Bucht“<br />
• Nutzungsextensivierung des Eichenhains, Verlegung der Kfz-<br />
Stellplätze<br />
Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans<br />
sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung<br />
bzw. Nutzung der Fläche entsprechend der obigen Planungsziele<br />
geschaffen werden.<br />
Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />
gemäß § 30 (2) BauGB i.V.m. § 12 BauGB genau auf das Vorhaben<br />
abgestimmt und mittels Durchführungsvertrag und der Zuordnungsfestsetzung<br />
an das Vorhaben gebunden.<br />
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im zweistufigen<br />
Regelverfahren durchgeführt. Der Begründung ist ein Umweltbericht<br />
beigefügt. Dieser enthält Aussagen zu den gemäß § 2 (4)<br />
BauGB ermittelten und bewerteten Umweltbelangen.<br />
Räumliche Abgrenzung des Plangebietes<br />
Das Plangebiet befindet sich östlich der Insel zwischen Bahnlinie<br />
Lindau-Bregenz und dem Bodenseeufer. Die Fläche ist Teil eines<br />
Grünzugs, der sich von der Staatsgrenze im Osten bis zur Seebrücke<br />
im Westen zieht und unterschiedlich intensiv genutzte Bereiche umfasst.<br />
Neben dem „Eichwaldbad“ und der Eislaufhalle befinden sich<br />
hier öffentlich zugängliche Freiflächen, Naturschutzgebiete (Schilfzonen),<br />
einige Wohngebäude und Kleingärten.<br />
Im Osten des Plangebiets liegen auf der anderen Seite des Bösenreutiner<br />
Tobelbachs einige Wohnhäuser innerhalb des Landschaftsschutzgebietes<br />
„Bayerisches Bodenseeufer“. Im Süden wird das<br />
Plangebiet von der Wasserfläche des Bodensees begrenzt, im Norden<br />
von den Flächen der Bahn sowie von Wohngebäuden. Im Westen<br />
schließt sich das Naturschutzgebiet „Reutiner Bucht“ mit Schilfflächen<br />
an. Der Reutiner Bahnhof mit seinem städtebaulichen Entwicklungspotenzial,<br />
auf ehemals von der Bahn genutzten Flächen, liegt<br />
ebenfalls westlich in Richtung Insel.<br />
Der vorgesehene Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bauungsplans<br />
Nr. 110 “Thermal- und Freizeitbad, Eissporthalle“ ist<br />
in der unten aufgeführten Skizze schwarz umrandet dargestellt<br />
(unmaßstäblich).<br />
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen<br />
Schutzgut<br />
Mensch/Erholung<br />
Boden<br />
Wasser<br />
Klima/Luft<br />
Pflanzen/Tiere<br />
Landschaftsbild<br />
Kultur- und Sachgüter<br />
Öffentliche Auslegung<br />
Art der Information<br />
Amtsblatt Stadt Lindau<br />
(Bodensee)<br />
Bestehende Nutzung als Freizeitbad; Erholungsfunktion; Lärmauswirkungen auf benachbarte Bebauung<br />
durch Betrieb der Freizeit- und Sportanlagen und durch Verkehr; Schallschutzmaßnahmen; Verkehrs- und<br />
Lärmuntersuchung zu Bestands- und Neuverkehr; Beeinträchtigungen durch Staub und Abgase während der<br />
Bauphase<br />
Hinweise auf Bodenqualität und Bodenzusammensetzung; Hinweise auf Altlasten und Kontamination auf<br />
ehemaligen Bahnflächen; Aufschüttungen; Baugrunduntersuchung; Bodenaufbau; umweltgeologische und<br />
sedimentologische Bewertung; Versickerungsfähigkeit der Böden<br />
Lage am Bodensee; Oberflächengewässer im Planbereich; keine Wasser- und Quellschutzgebiete betroffen;<br />
Überschwemmungsgebiet betroffen; mögliche Altlastengefahr; Grundwasserverhältnisse; Versickerungsfähigkeit<br />
der Böden; Wasserbedarf für die Einrichtung; Entwässerungskonzept (Schmutz- und Niederschlagswasser)<br />
Eichwald als Frischluftentstehungsgebiet; Funktion des Baumbestandes für Mikroklima und Lufthygiene;<br />
Verminderung der Regelwirkung über Luftaustausch<br />
Angrenzendes Naturschutzgebiet, FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet, bestehendes Landschaftsschutzgebiet;<br />
Biotope im Umfeld des Plangebiets; bestehende intensive Freibadnutzung; alter ökologisch bedeutsamer<br />
Baumbestand; Lichtimmissionen; Fachbeitrag Artenschutz: Untersuchung betroffener Arten (Fledermäuse,<br />
Amphibien, Reptilien, Insekten, Vögel); Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation von<br />
Eingriffen<br />
Sensible Lage am Bodenseeufer; bestehender Grünzug; landschaftsprägender Eichwald; bestehender Baubestand<br />
Benachbartes Denkmal „Villa Schnakenfliege“; in der Nähe befindliche Bodendenkmäler<br />
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Begründung,<br />
der Vorhaben- und Erschließungsplan und die nach Einschätzung<br />
der Stadt Lindau (B) wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen<br />
Stellungnahmen mit Stand vom 01.03.2017 liegen<br />
in der Zeit vom<br />
Dienstag, 18.04.2017 bis einschließlich Freitag, 19.05.2017<br />
im Stadtbauamt der Stadt Lindau (B), Bregenzer Straße 8, Foyer,<br />
während der Öffnungszeiten, öffentlich aus. Die Öffnungszeiten<br />
sind von Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich<br />
am Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.<br />
Die Planunterlagen können auch im Internet, auf der Homepage der<br />
Stadt Lindau (B), eingesehen und heruntergeladen werden.<br />
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben<br />
werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen<br />
können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt<br />
bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung<br />
(VwGO - Normenkontrolle) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen<br />
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen<br />
der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber<br />
hätten geltend gemacht werden können.<br />
Lindau (B), den 30.03.2017<br />
STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
gez. Dr. Gerhard Ecker<br />
Oberbürgermeister<br />
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses:<br />
Bebauungsplan Nr. 24 „Im vorderen Weyen“, 5. Änderung und Erweiterung „Karl-Wolfart-Straße“<br />
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 29.03.2017 in öffentlicher<br />
Sitzung den Bebauungsplan Nr. 24 „Im vorderen Weyen“, 5.<br />
Änderung und Erweiterung „Karl-Wolfart-Straße“ in der Planfassung<br />
vom 27.01.2017 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss<br />
wird hiermit nach § 10 Abs. 3 des Bau gesetzbuches (BauGB)<br />
ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekannt machung tritt<br />
der Bebauungsplan Nr. 24 „Im vorderen Weyen“, 5. Änderung und<br />
Erweiterung „Karl-Wolfart-Straße“ in Kraft. Der Bebauungsplan<br />
wird mit der Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung<br />
vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an<br />
zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Jedermann kann den Bebauungsplan<br />
mit der Begründung sowie die zusammenfassende<br />
Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die<br />
Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem<br />
Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen<br />
der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden<br />
anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei<br />
der Stadt Lindau (B) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.<br />
Möglichkeit hierzu besteht während der Öffnungszeiten<br />
für den allgemeinen Besucherverkehr bei der Stadt Lindau (B),<br />
Stadtbauamt, in der Bregenzer Straße 8. Die Öffnungszeiten sind<br />
von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und zusätzlich<br />
am Mittwoch von 14 Uhr bis 17.30 Uhr.<br />
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung<br />
von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der<br />
Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird<br />
hingewiesen.<br />
Unbeachtlich werden demnach<br />
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche<br />
Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche<br />
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des<br />
Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und<br />
Amtsblatt Stadt Lindau<br />
(Bodensee)<br />
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekannt machung des<br />
Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung<br />
des die Verletzung oder Mangel begründenden Sachverhalts<br />
geltend gemacht worden sind.<br />
Zusätzlich wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und<br />
2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche<br />
für die entsprechend §§ 39 bis 42 BauGB eingetretenen<br />
Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren<br />
nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile<br />
eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.<br />
Lindau (B), den 30.03.2017<br />
STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
gez. Dr. Gerhard Ecker<br />
Oberbürgermeister