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VSAO JOURNAL Nr. 5 - Oktober 2014

Wettbewerb - Sportverletzungen/Orthopädie / Zulassungsstopp / IFAS

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Politik<br />

Auf den PUNKT gebracht<br />

Selber schuld – selber zahlen?<br />

Das Schweizer Gesundheitswesen ist ordentlich<br />

komplex; ganze Lehrbücher werden<br />

gefüllt mit den entsprechenden Entscheidungsmechanismen<br />

und nur wenige<br />

Menschen haben wirklich den Überblick.<br />

Kompliziert sind auch die entsprechenden<br />

Finanzströme: Bund, Kantone, Gemeinden,<br />

Krankenkassen und Patienten finanzieren<br />

in unterschiedlichster Zusammensetzung<br />

die verschiedenen Leistungen des<br />

Gesundheitswesens.<br />

Als Patient habe ich definitiv keine Ahnung,<br />

wer jetzt genau was bezahlt. Das<br />

interessiert mich eigentlich auch herzlich<br />

wenig. Mich interessiert die monatliche<br />

Krankenkassenprämie. Trotzdem fehlt<br />

mir ehrlicherweise die Zeit, jedes Jahr die<br />

Krankenkassenprämien zu vergleichen<br />

und die Grundversicherung zu wechseln.<br />

Und wozu brauche ich eigentlich diese<br />

Versicherung, obwohl ich momentan ja<br />

gar keine Leistungen von ihr beziehe?<br />

Muss ich doch einmal pro Jahr zum Arzt,<br />

dann bezahle ich die Rechnung ja trotzdem<br />

selbst, weil ich als «gutes Risiko»<br />

eine hohe Franchise gewählt habe. Die<br />

Antwort ist einfach: Es ist eine Versicherung!<br />

Sollte ich einmal ein ernsthaftes<br />

gesundheitliches Problem haben, dann<br />

weiss ich, dass mir eine hervorragende<br />

medizinische Behandlung zu Gute kommen<br />

wird, die ich mir aus meinem Ersparten<br />

niemals leisten könnte. Für diese<br />

Sicherheit, im Falle eines Falles wohl<br />

versorgt zu sein, bezahle ich gerne!<br />

In diesem Zusammenhang macht mir ein<br />

Vorschlag der Kommission für soziale Sicherheit<br />

und Gesundheit des Nationalrates<br />

Bauchweh: Sie möchte, dass jugendliche<br />

Rauschtrinker künftig die Kosten ihres<br />

Spitalaufenthalts selber bezahlen<br />

müssten. Diese Idee erscheint auf den<br />

ersten Blick verlockend und entspricht<br />

einem verständlichen Wunsch der Bevölkerung,<br />

nämlich etwas gegen die Alkoholexzesse<br />

Jugendlicher zu unternehmen.<br />

Und natürlich drängt sich die Frage auf,<br />

weshalb die Allgemeinheit für jemanden<br />

bezahlen soll, der bewusst so viel trinkt,<br />

dass er anschliessend hospitalisiert werden<br />

muss.<br />

Auf den zweiten Blick jedoch entpuppt sich<br />

der nationalrätliche Vorschlag als radikale<br />

Abkehr vom Solidaritätsprinzip in der<br />

medizinischen Grundversorgung. Je nach<br />

Verschulden soll man neu nicht mehr<br />

versichert sein für die beanspruchten medizinischen<br />

Leistungen. Damit beschreitet<br />

man einen gefährlichen Weg: Der Schritt<br />

wäre klein, auch von Rauchern, Base-<br />

Jumpern, Übergewichtigen usw. die Übernahme<br />

der Behandlungskosten zu verlangen,<br />

denn irgendwie sind die ja auch selber<br />

schuld an ihren medizinischen Problemen.<br />

Man kann den Gedanken noch<br />

weiter spinnen und sich fragen, ob plötzlich<br />

auch Träger von gewissen Erbkrankheiten<br />

ins Visier geraten könnten oder<br />

Eltern, die sich entscheiden, ein behindertes<br />

Kind zur Welt zu bringen. Mit der Aufhebung<br />

des Solidaritätsprinzips auch nur<br />

in einem Fall würde eine Barriere angehoben,<br />

die bislang ein gefährliches Territorium<br />

abgrenzte. Deshalb bin ich sehr<br />

froh, dass der <strong>VSAO</strong> gemeinsam mit vielen<br />

Akteuren des Gesundheitswesens diesen<br />

unsinnigen Vorschlag ablehnt! ■<br />

Nico van der Heiden,<br />

stv. Geschäftsführer/Leiter Politik<br />

und Kommunikation <strong>VSAO</strong><br />

8 <strong>VSAO</strong> <strong>JOURNAL</strong> ASMAC <strong>Nr</strong>. 5 <strong>Oktober</strong> <strong>2014</strong>

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