PDF-Version - Berliner Mieterverein e.V.
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alle Illustrationen: Julia Gandras<br />
Hintergrund<br />
es geht auch mündlich<br />
MietvertragsforMulare<br />
Der teufel steckt im Detail<br />
Hand aufs Herz: Haben sie sich den Mietvertrag von vorne bis hinten<br />
durchgelesen, bevor sie ihn unterschrieben haben? Häufig hat man gar<br />
nicht die Zeit dazu, außerdem gehen viele Mieter davon aus, dass es einen<br />
standard-Mietvertrag gibt und dass es auf das Kleingedruckte ohnehin<br />
nicht ankäme. Doch diese annahme ist falsch.<br />
Die Zahl der Mietvertragsformulare<br />
ist schier unübersehbar, heißt es<br />
beim <strong>Berliner</strong> <strong>Mieterverein</strong> (BMV).<br />
Circa 1000 verschiedene gedruckte<br />
Formulare gibt es, dazu einige Zehntausend<br />
auf den Computern von<br />
Hausverwaltungen und Anwaltsbüros<br />
entstandene „individuelle“ Formularverträge.<br />
Weit verbreitet ist das Formular des<br />
Grundeigentum-Verlags. Es wird<br />
Sie sind in eine Wohnung eingezogen, doch der Mietvertrag,<br />
den man Ihnen zuschicken wollte, lässt auf<br />
sich warten? Dann sollten Sie keinesfalls bei der Hausverwaltung<br />
nachhaken. Mündliche Mietverträge sind<br />
nämlich auch gültig – und für den Mieter sogar günstiger,<br />
weil dann automatisch die günstigeren Bestimmungen<br />
des BGB gelten. Schönheitsreparaturen muss<br />
der Mieter dann beispielsweise nicht übernehmen. bl<br />
Der Mietvertrag des DMB kann kostenlos<br />
heruntergeladen werden unter www.mieterbund.de<br />
Vermieter wählen<br />
in der Regel den<br />
Mietvertrag aus,<br />
der ihnen am besten<br />
„passt“ – dagegen<br />
kann man nichts tun<br />
ständig aktualisiert und der neuesten<br />
Rechtsprechung angepasst.<br />
Wer im Schreibwarenladen nach<br />
einem Mustermietvertrag fragt,<br />
wird wiederum fast immer einen<br />
des RNK-Verlages erhalten. Immer<br />
mehr Hausverwaltungen benutzen<br />
aber ihre eigenen Verträge, meist<br />
aus verschiedenen Quellen zusammengeschrieben<br />
– und nicht immer<br />
von einem Juristen geprüft. Für den<br />
Mieter kann das sogar ein Glücksfall<br />
sein, wie Rechtsanwalt Daniel Friedrichs<br />
er klärt.<br />
Überspitzt könne man sagen: „Je<br />
ausgefallener, desto besser für den<br />
Mieter, weil dann einzelne Klauseln<br />
unwirksam sein können.“ Wenn der<br />
Vermieter nämlich etwas in den Vertrag<br />
hineinschreibt, was den Mieter<br />
unangemessen benachteiligt, dann<br />
riskiert er die Ungültigkeit seiner<br />
Vereinbarung, wenn sie gegen Treu<br />
und Glauben verstößt, im Widerspruch<br />
zur gesetzlichen Regelung<br />
steht oder den Vertragszweck gefährdet.<br />
Unwirksam sind in Formularen<br />
auch überraschende und intransparente,<br />
also schwer verständliche<br />
Vereinbarungen. An ihre<br />
Stelle tritt die – meist<br />
mieterfreundlichere<br />
– gesetzliche Regelung.<br />
Bekanntestes Beispiel<br />
für häufig unwirksameVertragsformulierungen<br />
sind<br />
die Schönheitsreparaturen.<br />
Weil der Bundesgerichtshof<br />
(BGH)<br />
starre Renovierungsfristen<br />
für unzulässig<br />
erklärt hat, gilt in sol-<br />
Vor der Unterschrift<br />
den Vertrag auf Herz<br />
und Nieren prüfen –<br />
jedenfalls, soweit das geht<br />
chen Fällen die gesetzliche Vorgabe,<br />
wonach der Vermieter für die<br />
Schönheitsreparaturen verantwortlich<br />
ist. Auch ein zeitweiliger Kündigungsausschluss<br />
nur für den Mieter<br />
ohne Gegenleistung des Vermieters<br />
benachteiligt den Mieter in unangemessener<br />
Weise. „Lässt sich der<br />
Vermieter im Vertrag zu viel versprechen,<br />
bekommt er also gar nichts“,<br />
fasst Friedrichs zusammen. Gleichzeitig<br />
lasse ein ausgefallenes Vertragswerk<br />
auch ein anstrengendes<br />
Mietverhältnis erwarten, weiß der<br />
Anwalt aus Erfahrung.<br />
ein einziges Wort<br />
kann entscheidend sein<br />
Festzuhalten bleibt: Während man<br />
bei den Formularverträgen des<br />
Grundeigentum-Verlags davon ausgehen<br />
kann, dass sie auf dem neuesten<br />
Stand und damit rechtssicher<br />
sind, ist das bei diversen Vorlagen<br />
aus dem Internet oder auch aus dem<br />
Schreibwarenladen nicht immer der<br />
Fall. Hier sind häufig veraltete Regelungen<br />
enthalten. Ob eine Klausel<br />
gültig ist oder nicht, hängt mitunter<br />
von einem Wort, etwa dem Zusatz<br />
„im Allgemeinen“ ab. Ein Laie kann<br />
das unmöglich beurteilen.<br />
„Am besten ist natürlich, man unter<br />
schreibt nicht sofort, sondern<br />
lässt den Vertrag vorher juristisch<br />
überprüfen“, erklärt Rechtsexper te<br />
Frank Maciejewski vom <strong>Berliner</strong><br />
22 MieterMagazin 6/2011