PDF-Version - Berliner Mieterverein e.V.
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DEgEWo-UMfrAgE zUM KLIMAScHUTz<br />
Bestätigung mit fragezeichen<br />
87 prozent der <strong>Berliner</strong> halten energetische<br />
Modernisierungen für wichtig,<br />
aber nur 53 prozent wollen deswegen<br />
mehr Miete zahlen – so das<br />
Ergebnis einer repräsentativen Umfrage<br />
der Wohnungsbaugesellschaft<br />
Degewo zu Klimaschutz und Mieten.<br />
Die Degewo sieht darin eine<br />
Be stätigung ihrer Sanierungsvorhaben.<br />
Doch bei genauer Betrachtung<br />
sagt die Studie nicht viel aus.<br />
In den kommenden fünf Jahren wird<br />
die Degewo 5725 Wohnungen energetisch<br />
modernisieren und 262 Millionen<br />
Euro investieren. „Die große<br />
Zustimmung der <strong>Berliner</strong> für diese<br />
auch unter Klimagesichtspunkten<br />
wichtigen Sanierungsmaßnahmen<br />
ist für uns eine enorme Bestätigung“,<br />
sagt Degewo-Vorstand Frank Bielka.<br />
Wieder einmal E<br />
versucht eine Firma<br />
im Graubereich<br />
des Wohnungsvermittlungsgesetzes<br />
Geld zu verdienen<br />
MieterMagazin 6/2011<br />
Dass eine breite Mehrheit Maßnahmen<br />
zur Energieeinsparung generell<br />
wichtig findet, heißt allerdings<br />
noch nicht, dass man im Einzelfall<br />
bedenkenlos zustimmt. Auf die Frage<br />
„Halten Sie es für gerecht, dass<br />
Wohnungsunternehmen ihre Mieter<br />
an den Kosten für eine energetische<br />
Modernisierung beteiligen – über<br />
eine Modernisierungsumlage oder<br />
eine höhere Miete?“ antworteten<br />
53 Prozent mit Ja und 40 Prozent<br />
mit Nein. Die zentrale Frage, in welcher<br />
Höhe die Mieter eine Umlage<br />
akzeptieren, wurde nicht gestellt.<br />
„Wir wer den künftig noch stärker<br />
unseren Mietern gegenüber erklä ren<br />
müssen, dass wir die Investi tio nen<br />
nicht zum Selbstzweck vornehmen“,<br />
sagt Frank Bielka. Sein Vorstandskollege<br />
Christoph Beck sieht „auch die<br />
nAcHMIETErSUcHporTAL YooM<br />
geldschneiderei mit nachmietern<br />
„Ich bekomme geld fürs Ausziehen“<br />
– so begrüßt eine mit Umzugskartons<br />
verhüllte frau die Besucher der<br />
Internetseite www.yoom.de. „Mieter<br />
bekommen beim Auszug geld<br />
und nachmieter eine Traumwohnung<br />
ohne Makler“, verspricht der<br />
Anbieter. Klingt gut, doch der <strong>Berliner</strong><br />
<strong>Mieterverein</strong> warnt vor dem<br />
Angebot.<br />
Wenn man kurzentschlossen umziehen<br />
will oder muss, aber noch durch<br />
die Kündigungsfrist an die alte Wohnung<br />
gebunden ist, kann ein Nachmieter<br />
Abhilfe schaffen. Wer über<br />
„Yoom“ einen Nachmieter findet,<br />
kann damit sogar Geld verdienen<br />
– so die Werbung. Der Nachmieter<br />
zahle einen Betrag bis zur Höhe einer<br />
Nettokaltmiete an den Vormieter,<br />
wenn der Mietvertrag tatsächlich<br />
unterschrieben ist.<br />
Wer über das Portal einen Nachmieter<br />
finden will, muss auf der Internet<br />
seite seine Wohnung genau be -<br />
schreiben, Fotos hochladen, Besichtigungstermine<br />
organisieren und<br />
Foto: Sabine Münch<br />
Foto: Sabine Münch<br />
meist auch Schufa-Auskünfte, Gehaltsnachweise<br />
und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen<br />
von den<br />
Interessenten einsammeln. Yoom<br />
kassiert beim Zustandekommen eines<br />
Vertrages vom neuen Mieter ei-<br />
ne Gebühr in Höhe von 99 Euro. Um<br />
das Angebot in der Startphase attraktiver<br />
zu machen, ist die Gebühr<br />
seit März jedoch vorübergehend auf<br />
Null gesetzt.<br />
Der <strong>Berliner</strong> <strong>Mieterverein</strong> (BMV)<br />
hält das Angebot für rechtswidrig.<br />
„Wenn die Plattform keine Wohnung<br />
nachweist, darf sie keine Gebühr kassieren“,<br />
erklärt der stellvertretende<br />
BMV-Geschäftsführer Michael Rog -<br />
Po litik in der Pflicht, hier den Vermitt<br />
lerauftrag mit zu übernehmen“.<br />
Die Befragten erwarten von der Politik<br />
allerdings nicht viel: 67 Prozent<br />
halten Wahlversprechen, den Anstieg<br />
der Mietpreise in Berlin langfristig<br />
begrenzen zu können, für wenig<br />
realistisch.<br />
Jens Sethmann<br />
Das Ergebnis einer<br />
Degewo-Umfrage<br />
zur energetischen<br />
Modernisierung<br />
lässt viel Raum für<br />
Interpretationen<br />
genbrodt. Es verstößt gegen das<br />
Wohnungsvermittlungsgesetz, wenn<br />
Yoom Geld verlangt, ohne als Gegenleistung<br />
die Wohnung nachgewiesen<br />
oder vermittelt zu haben.<br />
Diese typischen Maklertätigkeiten<br />
übernimmt beim „Yoom“-Modell ja<br />
der Mieter selbst.<br />
Zudem bewegt man sich mit den<br />
Geldforderungen vom Nachmieter<br />
rechtlich auf dünnem Eis. Nach dem<br />
Wohnungsvermittlungsgesetz darf<br />
man vom Nachmieter nur nachgewiesene<br />
Umzugskosten und Abstandszahlungen<br />
verlangen, die dem<br />
realistischen Wert der Einrichtungsgegenstände<br />
entsprechen. Damit<br />
soll verhindert werden, dass die Not<br />
eines Wohnungssuchenden ausgenutzt<br />
wird, indem für wertloses Mobiliar<br />
Phantasiesummen verlangt<br />
werden. Wer als Nachmieter ungerechtfertigte<br />
Zahlungen geleistet<br />
hat, kann diese zurückfordern. Die<br />
Nachmietersuche indessen funktioniert<br />
grundsätzlich nur dann, wenn<br />
auch der Vermie ter mitspielt.<br />
Jens Sethmann<br />
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