Innenseiten_WAK_2018_vollst
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Fleischer/in<br />
Hotelfachmann/frau<br />
Tätigkeit<br />
Fleischer/innen beurteilen die Fleischqualität, zerlegen<br />
das Fleisch und bereiten es verkaufsgerecht vor oder<br />
verarbeiten es zu Fleisch- und Wurstwaren weiter. Beispielsweise<br />
zerkleinern, kochen, brühen oder räuchern<br />
Fleischer/innen das Fleisch und geben je nach Rezept weitere<br />
Zutaten, Würzmittel und Konservierungsstoffe hinzu.<br />
Neben Wurst stellen sie z. B. auch Feinkosterzeugnisse,<br />
Fertiggerichte, Salate oder Konserven her und verpacken<br />
die Produkte sachgerecht. Bei all ihren Tätigkeiten setzen<br />
Fleischer/innen die gesetzlichen Vorgaben, wie das<br />
Lebensmittelrecht und die Hygienevorschriften, genau<br />
um, auch wenn sie die in der Fleischerei verwendeten<br />
Maschinen und Geräte reinigen.<br />
Anforderungen:<br />
Für die Ausbildung zum Fleischer bzw. zur Fleischerin<br />
sollten sie folgende Neigungen mitbringen: Vorliebe für<br />
Umgang mit Nahrungsmitteln, Lebensmitteln, Getränken<br />
(z. B.Fleischerzeugnisse herstellen, Feinkost und Imbisse<br />
zubereiten und verkaufen), Neigung zu handwerklicher<br />
Tätigkeit (Fleisch- und Wurstwaren herstellen), Neigung<br />
zu Tätigkeit mit körperlichem Einsatz (z. B. große Fleischstücke<br />
zerlegen), Neigung zum Umgang mit technischen<br />
Geräten, Maschinen und Anlagen (z. B. Kutter, Fleischwolf,<br />
Wurstfüller, Schneidemaschinen), Interesse an Ernährungs-<br />
und Gesundheitsfragen. Gemäß § 42 und 43 des<br />
Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten<br />
beim Menschen sind beim Umgang mit<br />
Lebensmitteln eine Belehrung und eine Bescheinigung<br />
des Gesundheitsamtes erforderlich.<br />
Ausbildungsdauer:<br />
3 Jahre<br />
Aufstiegsmöglichkeiten:<br />
Wer beruflich vorankommen will und eine leitende Position<br />
anstrebt, kann eine Aufstiegsweiterbildung ins Auge<br />
fassen. Dies kann eine Weiterbildung als Meister/in oder<br />
Techniker/in sein. Darüber hinaus haben Personen mit<br />
einer Hochschulzugangsberechtigung die Möglichkeit,<br />
ein Studium in Betracht zu ziehen. Auch der Schritt in<br />
die Selbstständigkeit ist möglich.<br />
Tätigkeit:<br />
Hotelfachleute stehen den Gästen in den verschiedenen<br />
Hotelbereichen zur Verfügung und sorgen für einen<br />
reibungslosen Geschäftsablauf: beim Empfang, im Service,<br />
im Sekretariat, in der Buchhaltung oder in der<br />
Werbung. Hotelfachleute betreuen Gäste vor, während<br />
und nach ihrem Aufenthalt in Hotels: Sie kümmern sich<br />
um Reservierungen, um die Bedienung und Betreuung<br />
ihrer Gäste im Haus. Sie planen und organisieren die<br />
wesentlichen Arbeitsabläufe im Hotel im unmittelbaren<br />
Zusammenhang mit den Gästen.<br />
Anforderungen:<br />
Die Bewerber/innen sollten die deutsche Sprache beherrschen,<br />
gute Kenntnisse in mindestens einer Fremdsprache,<br />
gute Manieren und sicheres Auftreten haben,<br />
kaufmännisches Interesse mitbringen, Interesse an<br />
Service und Dienstleistung haben sowie gerne mit<br />
Menschen umgehen. Die Bereitschaft zur Schicht- und<br />
Wochenendarbeit wird vorausgesetzt.<br />
Ausbildungsdauer:<br />
3 Jahre<br />
Aufstiegsmöglichkeiten:<br />
Folgende Weiterbildungen sind möglich: Spezialisierung<br />
z. B. auf Betriebswirtschaft und Rechnungswesen im<br />
Hotel- und Gaststättenwesen, Marketing oder Werbung,<br />
Betriebsführung und Organisation. Wer beruflich aufsteigen<br />
möchte, kann dies im Rahmen einer Weiterbildung als<br />
Hotelmeister/in oder als staatlich geprüfte/r Gastronom/<br />
in. Auszubildende mit Hochschulzugangsberechtigung<br />
haben die Möglichkeit im Fach Hotel- und Tourismusmanagement<br />
zu studieren.<br />
Quellen:<br />
Alle Beschreibungen der Ausbildungsberufe auf den<br />
folgenden Seiten wurden teilweise aus den Angaben des<br />
Bundesmininsteriums für Wirtschaft und Technologie –<br />
Ausbildungsberufe, dem Bundesinstitut für Berufsbildung –<br />
Ausbildungsberufe und BERUFENET – ein Angebot der Bundesagentur<br />
für Arbeit entnommen. (2)<br />
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