AB Archiv des Badewesens Juni 2017
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Deutsche Gesellschaft für das Badewesen · Verbände | <strong>AB</strong> <strong>Archiv</strong> <strong>des</strong> <strong>Badewesens</strong> 06/<strong>2017</strong> 340<br />
Richtlinien-Beschlüsse <strong>des</strong> Technischen<br />
Ausschusses<br />
Der Technische Ausschuss verabschiedete im Mai vier Blaudrucke<br />
Annette Kopec, Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., Essen<br />
Der Technische Ausschuss (TA) der<br />
Deutschen Gesellschaft für das Badewesen<br />
e. V. (DGfdB), Essen, hat während<br />
seiner Sitzung am 11. Mai in<br />
Nordhorn vier Richtlinien als Blaudrucke<br />
verabschiedet. Für die Blaudrucke<br />
gilt eine Einspruchsfrist bis<br />
zum 1. August <strong>2017</strong>.<br />
Nach den Grundsätzen für das Regelwerk<br />
der DGfdB werden Blaudrucke<br />
auf blauem Papier gedruckt. Zur besseren<br />
Lesbarkeit wird hiervon jedoch<br />
künftig abgesehen; ein blauer Streifen<br />
an der linken Blattseite kennzeichnet<br />
die Richtlinien nun als Blaudrucke.<br />
Verfahren und Abwicklung <strong>des</strong><br />
Einspruchsverfahrens<br />
In den Grundsätzen für das Regelwerk<br />
der DGfdB ist die Abwicklung <strong>des</strong> Einspruchsverfahrens<br />
festgelegt. Danach<br />
können Einsprüche und Kommentare<br />
ausschließlich auf einem vorgegebenen<br />
Formblatt eingereicht werden, einem<br />
Word-Dokument, das auf www.<br />
baederportal.com unter dem Menüpunkt<br />
„Regelwerk“ zum Download zur<br />
Verfügung gestellt wird. Die Einsprüche<br />
sind per E-Mail an die eigens für<br />
Regelwerkseinsprüche eingerichtete<br />
E-Mail-Adresse regelwerk@baeder<br />
portal.com zu schicken.<br />
Einsprüche, die auf dem Postweg eingehen<br />
oder an eine andere E-Mail-Adresse<br />
geschickt werden, sollen nach<br />
Möglichkeit berücksichtigt werden; für<br />
die Bearbeitung kann aber keine Gewähr<br />
übernommen werden. Dieses Verfahren<br />
ist notwendig, weil ein möglicherweise<br />
umfangreiches Einspruchsverfahren<br />
nur auf diese Weise rationell<br />
und sachgerecht abgewickelt werden<br />
kann; es ist überdies auch bei anderen<br />
regelwerksgebenden Einrichtungen,<br />
wie z. B. dem Deutschen Institut<br />
für Normung (DIN), üblich. Weiterhin<br />
sind alle Einsprecher aufgefordert, das<br />
Word-Dokument, das als fertiger Einspruch<br />
an die Geschäftsstelle geschickt<br />
wird, so umzubenennen, dass der Name<br />
<strong>des</strong> Einsprechers erkennbar ist.<br />
Verabschiedung von Richtlinien zum<br />
Blaudruck<br />
Die nachfolgend vorgestellten Blaudrucke<br />
wurden in Nordhorn vom TA als<br />
Entwurfsfassungen verabschiedet, die<br />
gemäß den Grundsätzen für das Regelwerk<br />
der DGfdB einer am 1. August<br />
<strong>2017</strong> ablaufenden Einspruchsfrist unterliegen.<br />
Bis zu diesem Zeitpunkt können<br />
Einsprüche oder Kommentare bei<br />
der DGfdB-Geschäftsstelle eingereicht<br />
werden, die dann in einem Einspruchsverfahren<br />
beraten werden.<br />
DGfdB R 25.11 „Brandschutz im<br />
Bäderbau“<br />
Hallenbäder zählen zu den Gebäuden,<br />
die nicht besonders häufig durch Feuer<br />
beschädigt oder zerstört werden.<br />
Wenn es aber einmal zu einem Entstehungsbrand<br />
gekommen ist, insbesondere<br />
durch die elektrischen Anlagen,<br />
Saunaöfen, Gastronomie, Dacharbeiten<br />
oder vorsätzliche Brandstiftung,<br />
kann es auch bei Bädern zu ausgedehnten<br />
Bränden kommen. Dies zeigt sich<br />
besonders bei Gebäuden mit Dachkonstruktionen<br />
oder Bekleidungen aus<br />
Holz, bei unzureichender baulicher Unterteilung<br />
oder ungenügend ausgeführten<br />
Lüftungsanlagen. Die Folgen sind<br />
Kosten für Instandsetzung oder sogar<br />
Neubau sowie ggf. lange Betriebsunterbrechungen.<br />
Noch vor den finanziellen Schadenpotenzialen<br />
ist die Verkehrssicherungspflicht<br />
<strong>des</strong> Bauherrn und <strong>des</strong> Badbetreibers<br />
zu stellen, um die Personengefährdung<br />
auf ein möglichst geringes<br />
Maß zu begrenzen.