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AB Archiv des Badewesens Juni 2017

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Deutsche Gesellschaft für das Badewesen · Verbände | <strong>AB</strong> <strong>Archiv</strong> <strong>des</strong> <strong>Badewesens</strong> 06/<strong>2017</strong> 340<br />

Richtlinien-Beschlüsse <strong>des</strong> Technischen<br />

Ausschusses<br />

Der Technische Ausschuss verabschiedete im Mai vier Blaudrucke<br />

Annette Kopec, Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., Essen<br />

Der Technische Ausschuss (TA) der<br />

Deutschen Gesellschaft für das Badewesen<br />

e. V. (DGfdB), Essen, hat während<br />

seiner Sitzung am 11. Mai in<br />

Nordhorn vier Richtlinien als Blaudrucke<br />

verabschiedet. Für die Blaudrucke<br />

gilt eine Einspruchsfrist bis<br />

zum 1. August <strong>2017</strong>.<br />

Nach den Grundsätzen für das Regelwerk<br />

der DGfdB werden Blaudrucke<br />

auf blauem Papier gedruckt. Zur besseren<br />

Lesbarkeit wird hiervon jedoch<br />

künftig abgesehen; ein blauer Streifen<br />

an der linken Blattseite kennzeichnet<br />

die Richtlinien nun als Blaudrucke.<br />

Verfahren und Abwicklung <strong>des</strong><br />

Einspruchsverfahrens<br />

In den Grundsätzen für das Regelwerk<br />

der DGfdB ist die Abwicklung <strong>des</strong> Einspruchsverfahrens<br />

festgelegt. Danach<br />

können Einsprüche und Kommentare<br />

ausschließlich auf einem vorgegebenen<br />

Formblatt eingereicht werden, einem<br />

Word-Dokument, das auf www.<br />

baederportal.com unter dem Menüpunkt<br />

„Regelwerk“ zum Download zur<br />

Verfügung gestellt wird. Die Einsprüche<br />

sind per E-Mail an die eigens für<br />

Regelwerkseinsprüche eingerichtete<br />

E-Mail-Adresse regelwerk@baeder<br />

portal.com zu schicken.<br />

Einsprüche, die auf dem Postweg eingehen<br />

oder an eine andere E-Mail-Adresse<br />

geschickt werden, sollen nach<br />

Möglichkeit berücksichtigt werden; für<br />

die Bearbeitung kann aber keine Gewähr<br />

übernommen werden. Dieses Verfahren<br />

ist notwendig, weil ein möglicherweise<br />

umfangreiches Einspruchsverfahren<br />

nur auf diese Weise rationell<br />

und sachgerecht abgewickelt werden<br />

kann; es ist überdies auch bei anderen<br />

regelwerksgebenden Einrichtungen,<br />

wie z. B. dem Deutschen Institut<br />

für Normung (DIN), üblich. Weiterhin<br />

sind alle Einsprecher aufgefordert, das<br />

Word-Dokument, das als fertiger Einspruch<br />

an die Geschäftsstelle geschickt<br />

wird, so umzubenennen, dass der Name<br />

<strong>des</strong> Einsprechers erkennbar ist.<br />

Verabschiedung von Richtlinien zum<br />

Blaudruck<br />

Die nachfolgend vorgestellten Blaudrucke<br />

wurden in Nordhorn vom TA als<br />

Entwurfsfassungen verabschiedet, die<br />

gemäß den Grundsätzen für das Regelwerk<br />

der DGfdB einer am 1. August<br />

<strong>2017</strong> ablaufenden Einspruchsfrist unterliegen.<br />

Bis zu diesem Zeitpunkt können<br />

Einsprüche oder Kommentare bei<br />

der DGfdB-Geschäftsstelle eingereicht<br />

werden, die dann in einem Einspruchsverfahren<br />

beraten werden.<br />

DGfdB R 25.11 „Brandschutz im<br />

Bäderbau“<br />

Hallenbäder zählen zu den Gebäuden,<br />

die nicht besonders häufig durch Feuer<br />

beschädigt oder zerstört werden.<br />

Wenn es aber einmal zu einem Entstehungsbrand<br />

gekommen ist, insbesondere<br />

durch die elektrischen Anlagen,<br />

Saunaöfen, Gastronomie, Dacharbeiten<br />

oder vorsätzliche Brandstiftung,<br />

kann es auch bei Bädern zu ausgedehnten<br />

Bränden kommen. Dies zeigt sich<br />

besonders bei Gebäuden mit Dachkonstruktionen<br />

oder Bekleidungen aus<br />

Holz, bei unzureichender baulicher Unterteilung<br />

oder ungenügend ausgeführten<br />

Lüftungsanlagen. Die Folgen sind<br />

Kosten für Instandsetzung oder sogar<br />

Neubau sowie ggf. lange Betriebsunterbrechungen.<br />

Noch vor den finanziellen Schadenpotenzialen<br />

ist die Verkehrssicherungspflicht<br />

<strong>des</strong> Bauherrn und <strong>des</strong> Badbetreibers<br />

zu stellen, um die Personengefährdung<br />

auf ein möglichst geringes<br />

Maß zu begrenzen.

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