AB Archiv des Badewesens Juni 2017
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Ausschüsse und Arbeitskreise · Verbände | <strong>AB</strong> <strong>Archiv</strong> <strong>des</strong> <strong>Badewesens</strong> 06/<strong>2017</strong> 342<br />
Der Arbeitskreis Organisation zu Gast bei der<br />
KölnBäder GmbH<br />
Wie wird die Zukunft <strong>des</strong> Badebetriebes aussehen? DGfdB-Experten arbeiten an Antworten<br />
Dipl.-Sportwiss. Michael Weilandt, Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., Essen<br />
Am 4. und 5. April kam der Arbeitskreis<br />
(AK) Organisation der Deutschen<br />
Gesellschaft für das Badewesen<br />
e. V. (DGfdB), Essen, im Agrippabad<br />
in Köln zu seiner Frühjahrsitzung<br />
zusammen. Die KölnBäder GmbH<br />
hatte eingeladen und das Kölner AK-<br />
Mitglied Gerhard Schneider für eine<br />
perfekte Sitzungsumgebung gesorgt,<br />
was auch das Aben<strong>des</strong>sen in einer typisch<br />
Kölner Altstadtkneipe umfasste.<br />
Die Themen drehten sich um die<br />
Verkehrssicherungspflicht und die<br />
verschiedenen Richtlinien, die der AK<br />
verantwortlich bearbeitet. Aber der<br />
Blick ging auch in die Zukunft, z. B.<br />
mit der Frage, wie die Wasseraufsicht<br />
angesichts eines fortschreitenden Fachkräftemangels<br />
künftig aussehen könnte.<br />
Aber auch die Badegäste der Zukunft<br />
sind im Visier <strong>des</strong> AK Organisation;<br />
mit einer Arbeitsunterlage soll<br />
künftig Badbetreibern eine Hilfestellung<br />
für die Kooperation mit Kindertagesstätten<br />
gegeben werden.<br />
Das Schwimmbad für die<br />
Generationen<br />
Der AK hatte bereits im vergangenen<br />
Herbst die Arbeit an zwei Themen aufgenommen,<br />
die über die Spannweite<br />
von drei Generationen reichen. Es wird<br />
eine DGfdB-Arbeitsunterlage mit dem<br />
Titel „Empfehlungen für die Kooperation<br />
mit Kindertagesstätten“ geben, bei<br />
der es im weitesten Sinne um die Kunden<br />
der Zukunft geht. Es ist festzustellen,<br />
dass es auf Seiten von Kindertagesstätten<br />
immer wieder Bedenken gibt,<br />
mit Kindergruppen in ein Schwimmbad<br />
zu gehen. Hier spielen Fragen der<br />
Aufsicht und der Haftung eine Rolle,<br />
aber auch eine gewisse Unsicherheit,<br />
wie solch ein Besuch sicher organisiert<br />
und durchgeführt werden kann. In der<br />
geplanten Arbeitsunterlage sollen Badbetreibern<br />
Hinweise (z. B. Vertragsgestaltung,<br />
Organisation der Aufsicht,<br />
geeignete Organisationsformen und<br />
kindgerechte Angebote) gegeben werden,<br />
wie sie Kindertagesstätten in dieser<br />
Hinsicht unterstützen können. Vor<br />
allem soll die Arbeitsunterlage aber<br />
auch ein Ansporn sein, die Zusammenarbeit<br />
ganz aktiv zu suchen; Kinder<br />
sind nicht nur die Kunden der Zukunft,<br />
sondern mit der Ansprache an Kindertagesstätten<br />
erreicht man ebenfalls die<br />
Eltern und ggf. auch die Großeltern.<br />
Um letztere geht es beim zweiten Thema,<br />
das der AK Organisation aufgreift,<br />
der Badebetrieb mit Senioren. Dabei<br />
geht es um ganz praktische Probleme,<br />
z. B. wie mit demenziellen Badegästen<br />
umzugehen ist. Aber der Kreis ist weiter<br />
zu ziehen: Es geht letztlich darum,<br />
das Bad seniorengerecht zu gestalten<br />
und damit einer immer größer werdenden<br />
Zielgruppe gerecht zu werden.<br />
Die DIN 18 040-1 „Barrierefreies Bauen<br />
– Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich<br />
zugängliche Gebäude“ setzt<br />
die Anforderungen <strong>des</strong> § 4 <strong>des</strong> Behindertengleichstellungsgesetzes<br />
(BGG)<br />
(siehe Infokasten) um und hat die Barrierefreiheit<br />
baulicher Anlagen als Ziel,<br />
damit diese für Menschen mit Behinderungen<br />
in der allgemein üblichen<br />
Weise, ohne besondere Erschwernis<br />
und grundsätzlich ohne fremde Hilfe,<br />
zugänglich und nutzbar sind.<br />
Sie berücksichtigt vor allem die Bedürfnisse<br />
von Menschen<br />
mit einer Sehbehinderung, mit<br />
Blindheit oder einer Hörbehinderung,<br />
mit motorischen Einschränkungen,<br />
oder von Menschen,<br />
die Mobilitätshilfen und Rollstühle<br />
benutzen.<br />
Einige Anforderungen dieser Norm sollen<br />
aber auch zu Nutzungserleichterungen<br />
für andere Personengruppen<br />
führen, und dazu gehören eben auch<br />
Menschen, die bereits älter sind, Kinder<br />
oder auch Eltern mit Kinderwagen.