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AB Archiv des Badewesens Juni 2017

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Ausschüsse und Arbeitskreise · Verbände | <strong>AB</strong> <strong>Archiv</strong> <strong>des</strong> <strong>Badewesens</strong> 06/<strong>2017</strong> 342<br />

Der Arbeitskreis Organisation zu Gast bei der<br />

KölnBäder GmbH<br />

Wie wird die Zukunft <strong>des</strong> Badebetriebes aussehen? DGfdB-Experten arbeiten an Antworten<br />

Dipl.-Sportwiss. Michael Weilandt, Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., Essen<br />

Am 4. und 5. April kam der Arbeitskreis<br />

(AK) Organisation der Deutschen<br />

Gesellschaft für das Badewesen<br />

e. V. (DGfdB), Essen, im Agrippabad<br />

in Köln zu seiner Frühjahrsitzung<br />

zusammen. Die KölnBäder GmbH<br />

hatte eingeladen und das Kölner AK-<br />

Mitglied Gerhard Schneider für eine<br />

perfekte Sitzungsumgebung gesorgt,<br />

was auch das Aben<strong>des</strong>sen in einer typisch<br />

Kölner Altstadtkneipe umfasste.<br />

Die Themen drehten sich um die<br />

Verkehrssicherungspflicht und die<br />

verschiedenen Richtlinien, die der AK<br />

verantwortlich bearbeitet. Aber der<br />

Blick ging auch in die Zukunft, z. B.<br />

mit der Frage, wie die Wasseraufsicht<br />

angesichts eines fortschreitenden Fachkräftemangels<br />

künftig aussehen könnte.<br />

Aber auch die Badegäste der Zukunft<br />

sind im Visier <strong>des</strong> AK Organisation;<br />

mit einer Arbeitsunterlage soll<br />

künftig Badbetreibern eine Hilfestellung<br />

für die Kooperation mit Kindertagesstätten<br />

gegeben werden.<br />

Das Schwimmbad für die<br />

Generationen<br />

Der AK hatte bereits im vergangenen<br />

Herbst die Arbeit an zwei Themen aufgenommen,<br />

die über die Spannweite<br />

von drei Generationen reichen. Es wird<br />

eine DGfdB-Arbeitsunterlage mit dem<br />

Titel „Empfehlungen für die Kooperation<br />

mit Kindertagesstätten“ geben, bei<br />

der es im weitesten Sinne um die Kunden<br />

der Zukunft geht. Es ist festzustellen,<br />

dass es auf Seiten von Kindertagesstätten<br />

immer wieder Bedenken gibt,<br />

mit Kindergruppen in ein Schwimmbad<br />

zu gehen. Hier spielen Fragen der<br />

Aufsicht und der Haftung eine Rolle,<br />

aber auch eine gewisse Unsicherheit,<br />

wie solch ein Besuch sicher organisiert<br />

und durchgeführt werden kann. In der<br />

geplanten Arbeitsunterlage sollen Badbetreibern<br />

Hinweise (z. B. Vertragsgestaltung,<br />

Organisation der Aufsicht,<br />

geeignete Organisationsformen und<br />

kindgerechte Angebote) gegeben werden,<br />

wie sie Kindertagesstätten in dieser<br />

Hinsicht unterstützen können. Vor<br />

allem soll die Arbeitsunterlage aber<br />

auch ein Ansporn sein, die Zusammenarbeit<br />

ganz aktiv zu suchen; Kinder<br />

sind nicht nur die Kunden der Zukunft,<br />

sondern mit der Ansprache an Kindertagesstätten<br />

erreicht man ebenfalls die<br />

Eltern und ggf. auch die Großeltern.<br />

Um letztere geht es beim zweiten Thema,<br />

das der AK Organisation aufgreift,<br />

der Badebetrieb mit Senioren. Dabei<br />

geht es um ganz praktische Probleme,<br />

z. B. wie mit demenziellen Badegästen<br />

umzugehen ist. Aber der Kreis ist weiter<br />

zu ziehen: Es geht letztlich darum,<br />

das Bad seniorengerecht zu gestalten<br />

und damit einer immer größer werdenden<br />

Zielgruppe gerecht zu werden.<br />

Die DIN 18 040-1 „Barrierefreies Bauen<br />

– Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich<br />

zugängliche Gebäude“ setzt<br />

die Anforderungen <strong>des</strong> § 4 <strong>des</strong> Behindertengleichstellungsgesetzes<br />

(BGG)<br />

(siehe Infokasten) um und hat die Barrierefreiheit<br />

baulicher Anlagen als Ziel,<br />

damit diese für Menschen mit Behinderungen<br />

in der allgemein üblichen<br />

Weise, ohne besondere Erschwernis<br />

und grundsätzlich ohne fremde Hilfe,<br />

zugänglich und nutzbar sind.<br />

Sie berücksichtigt vor allem die Bedürfnisse<br />

von Menschen<br />

mit einer Sehbehinderung, mit<br />

Blindheit oder einer Hörbehinderung,<br />

mit motorischen Einschränkungen,<br />

oder von Menschen,<br />

die Mobilitätshilfen und Rollstühle<br />

benutzen.<br />

Einige Anforderungen dieser Norm sollen<br />

aber auch zu Nutzungserleichterungen<br />

für andere Personengruppen<br />

führen, und dazu gehören eben auch<br />

Menschen, die bereits älter sind, Kinder<br />

oder auch Eltern mit Kinderwagen.

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