AB Archiv des Badewesens August 2017
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Sichtbeton · Bäderbetrieb | <strong>AB</strong> <strong>Archiv</strong> <strong>des</strong> <strong>Badewesens</strong> 08/<strong>2017</strong> 458<br />
Bei Sichtbetonflächen sollten dazu vornehmlich<br />
mechanische Reinigungsverfahren<br />
gegenüber chemischen bevorzugt<br />
werden, wie bereits zuvor ausgeführt<br />
wurde. Dabei können die Flächen<br />
mit Bürsten abgefegt oder mit Industriesaugern<br />
abgesaugt werden. Sind<br />
danach noch Ablagerungen und Anhaftungen<br />
z. B. in Form von Mörtelspritzern<br />
sichtbar, so sollten diese mittels<br />
Spachteln mechanisch weitgehend<br />
entfernt werden. Nur in äußersten Notfällen<br />
und dann nur unter ständiger<br />
Beobachtung und rechtzeitigem Eingreifen<br />
fachlich versierter Personen<br />
können punktuell saure Reinigungsmittel<br />
eingesetzt werden, um verbliebene<br />
Reste zu entfernen, die ansonsten<br />
nur unter mechanischer Zerstörung<br />
der Oberfläche entfernt werden könnten.<br />
Ein gelegentliches Problem stellen Metalleinschlüsse<br />
infolge von Trenn- und<br />
Schleifarbeiten in der Nähe von Sichtbetonflächen<br />
dar. Diese Einflüsse führen<br />
später in den meisten Fällen zu<br />
Rostansätzen, die unschön aussehen.<br />
Deshalb gilt es, derartige Einschlüsse<br />
zu vermeiden, indem die beschriebenen<br />
Arbeiten in Verbindung mit Schutzmaßnahmen<br />
und/oder mit ausreichendem<br />
Abstand zu Sichtbetonflächen ausgeführt<br />
werden.<br />
Abbildung 9: Angriff saurer Reinigungsmittel auf Prüfkörper aus Zementmörtel; Foto: Säurefliesner-Vereinigung,<br />
Burgwedel<br />
nigungsmitteln ist die Schädigung von<br />
Sichtbetonoberflächen auch hier nicht<br />
auszuschließen, wie Abbildung 9 zeigt.<br />
Es versteht sich daher fast von selbst,<br />
dass im Wesentlichen nur neutrale bzw.<br />
gelegentlich alkalische Reinigungsmittel<br />
Verwendung finden sollten. Bei<br />
der Auswahl sollte ein besonderes Augenmerk<br />
auf solche Produkte gelegt<br />
werden, die in den Spalten 8.2 und 8.3<br />
der Liste RK zur Vor- und Nachbehandlung<br />
nach erfolgter Reinigung keinen<br />
Eintrag aufweisen. 5) Dennoch gilt, dass<br />
Sichtbetonflächen nach der Reinigung<br />
stets ausreichend mit Wasser von Trinkwasserqualität<br />
abgespült und möglichst<br />
schnell abgetrocknet werden sollten.<br />
Generell sollte der Auftrag der Reinigungsmittel<br />
auf senkrechte Flächen<br />
immer von unten nach oben erfolgen,<br />
um so ggf. Laufstreifen zu verhindern.<br />
Darüber hinaus sind Schädigungen<br />
durch die „Verschleppung“ von nicht<br />
geeigneten Reinigungsmitteln aus anderen<br />
Reinigungsbereichen zu vermeiden.<br />
Die Reinigung in Nassbereichen<br />
ist kaum zu bewerkstelligen, da Kalkbeläge<br />
aus dem Spritzwasser mit saurem<br />
Reiniger entfernt werden müssen,<br />
die auch den Sichtbeton angreifen.<br />
Erstreinigung<br />
Bei der Errichtung neuer oder Sanierung<br />
bestehender Bäder kommt es<br />
zwangsläufig zur Ablagerung von Baustaub<br />
und Anhaftung unerwünschter<br />
Stoffe auf Sichtbetonflächen. Im Rahmen<br />
der sog. Bauschlussreinigung sollen<br />
die Oberflächen ihre gewünschte<br />
Sauberkeit und Optik erlangen.<br />
Farbspritzer, die infolge von Malerund<br />
Lackierarbeiten an benachbarten<br />
Flächen zum Sichtbeton auf diesen gelangt<br />
sind, lassen sich hingegen häufig<br />
durch den Einsatz alkalischer und/<br />
oder lösungsmittelhaltiger Reinigungsmittel<br />
beseitigen.<br />
Die Bauschlussreinigung ist Bestandteil<br />
der Bauleistung und sollte von<br />
Fachfirmen unter vorheriger Bekanntgabe<br />
und Genehmigung der Reinigungsmittel<br />
und -verfahren durch den<br />
Bauherren oder seinen Beauftragten<br />
durchgeführt werden.<br />
Grundreinigung<br />
Von Zeit zu Zeit finden in Schwimmbädern<br />
sog. Revisionsschließungen<br />
statt. In dieser Zeit können Sichtbetonflächen<br />
– insbesondere solche, die außerhalb<br />
der Reichweite bei der täglichen<br />
Unterhaltsreinigung liegen – gereinigt<br />
und ggf. auf Schäden hin untersucht<br />
werden. Auch in diesen Fällen<br />
sollten sich die Reinigungsverfahren<br />
im Wesentlichen auf mechanische<br />
Prozesse stützen.<br />
Gelegentlich kann bei Prüfungen während<br />
der Revisionsschließung festgestellt<br />
werden, dass es zu Schäden beim