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AB Archiv des Badewesens August 2017

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463 <strong>AB</strong> <strong>Archiv</strong> <strong>des</strong> <strong>Badewesens</strong> 08/<strong>2017</strong> | Bäderbetrieb · Organisation<br />

ßen Einsatzes <strong>des</strong> elektronischen Aufzeichnungssystems<br />

nach § 146 a Absatz<br />

1 AO.<br />

Im Klartext heißt das, dass die Kasse<br />

ab dem 1. Januar 2018 jederzeit ohne<br />

vorherige Ankündigung geprüft werden<br />

kann.<br />

Auf Verlangen sind Aufzeichnungen,<br />

Bücher sowie für die Kassenführung<br />

erhebliche sonstige Organisationsunterlagen<br />

über die der für die Kassen-<br />

Nachschau unterliegenden Sachverhalte<br />

und Zeiträume vorzulegen.<br />

Wenn die bei der Kassen-Nachschau<br />

getroffenen Feststellungen hierzu Anlass<br />

geben, kann ohne vorherige Prüfungsanordnung<br />

zu einer Außenprüfung<br />

nach § 193 AO übergegangen werden.<br />

Auch der § 379 AO wurde hierzu<br />

geändert. Dieser befasst sich mit der<br />

Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten.<br />

Bereits Anfang 2018 tritt die Änderung<br />

zur Kassen-Nachschau in Kraft.<br />

Die folgenden Dinge sollten jetzt dringend<br />

auf den Prüfstand:<br />

die Organisationsunterlagen (Bedienungsanleitung<br />

der Kasse, Programmieranleitung,<br />

Programmabrufe<br />

nach jeder Änderung, Protokolle<br />

über die Einrichtung von<br />

Passwörtern und Zugriffsrechte<br />

usw.),<br />

die Verfahrensdokumentation (genaue<br />

Beschreibung für den Ablauf<br />

von Kassiervorgängen, Schichtund<br />

Tagesabrechnungen. Welche<br />

Kasse ist wann und wo im Einsatz?<br />

Dienstpläne usw.),<br />

das Belegwesen (Wie werden Stornos<br />

und Warenrücknahmen behandelt?<br />

Werden Belege ordnungsgemäß<br />

erstellt? Gibt es<br />

Zählprotokolle? Wie werden Kassenfehlbeträge<br />

behandelt? usw.),<br />

die <strong>Archiv</strong>ierung der Daten und<br />

die Zugriffsrechte sowie<br />

die Personalschulung (Hat das<br />

Personal genügend kaufmännisches<br />

Grundwissen, um Geschäftsvorfälle<br />

selbstständig und ordnungsgemäß<br />

zu bearbeiten und<br />

ggf. Auskunft erteilen zu können?<br />

Verhaltensregeln und Kassenanweisungen<br />

erarbeiten, Klärung<br />

von Zuständigkeiten bei einer Kassen-Nachschau<br />

usw.).<br />

Das sind viele Fragen, auf die dringend<br />

Antworten gefunden werden sollten,<br />

denn bereits kleine formelle Fehler<br />

können zur Außenprüfung führen. Ab<br />

dem Jahr 2020 kann allein schon die<br />

Ordnungswidrigkeit nach § 379 AO mit<br />

einer Geldbuße von 5000 bis 25 000 €<br />

geahndet werden.<br />

jh <br />

Bäderbetrieb

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