MTD_DDG_2017_10
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diabeteszeitung · 2. Jahrgang · Nr. <strong>10</strong> · 25. Oktober <strong>2017</strong><br />
Im Blickpunkt<br />
27<br />
Schreckschüsse in Richtung<br />
ärztliche Fortbildung<br />
Rechtsanwälte sehen Kammern unter Handlungsdruck<br />
WIESBADEN. Das Antikorruptionsgesetz<br />
schlägt derzeit nicht<br />
nur bei Kooperationsverträgen<br />
Wellen. Auch die Beteiligung<br />
von Pharmaunternehmen an<br />
ärztlichen Fortbildungen ist in<br />
die Diskussion geraten.<br />
Pharmafirma bezahlen lassen. Dass<br />
die Berufsordnungen der Landesärztekammern<br />
nach wie vor die<br />
Finanzierung von Reisen, Teilnehmergebühren<br />
und Übernachtungen<br />
als zulässig einstufen, halten Broglie<br />
und Pranschke-Schade für „nicht<br />
mehr zeitgemäß“, wenngleich daraus<br />
aus ihrer Sicht kein strafrechtlich<br />
relevantes Verhalten resultiert.<br />
Die Kammern sollten dem Zeitgeist<br />
»Dem Zeitgeist<br />
folgen«<br />
folgen, meinen die beiden Anwälte.<br />
„Die Zulässigkeit der Fremdfinanzierung<br />
von Fortbildungsaufwendungen<br />
für Ärzte sollte schon aufgrund<br />
der strafrechtlich veränderten<br />
Situation aus den Berufsordnungen<br />
gestrichen werden.“<br />
Einen Anfangsverdacht auf Bestechung<br />
zu hegen, wenn ein Veranstalter<br />
Gelder von Pharmafirmen zur<br />
Unterstützung einer Fortbildungsveranstaltung<br />
bekommt, halten<br />
sie allerdings für „zu weit gehend“,<br />
wenn gemäß Transparenzkodex der<br />
Arzneimittel industrie „die Summe<br />
und die Firma als Sponsor bei der<br />
Ankündigung der Veranstaltung<br />
ausgewiesen sind“.<br />
REI<br />
Staatsanwälte aus Thüringen<br />
haben gegenüber KV, Kammer<br />
und Landeskrankenhausgesellschaft<br />
die Ansicht vertreten, dass<br />
ein Anfangsverdacht für strafbares<br />
Verhalten nach § 299a StGB bereits<br />
dann anzunehmen sei, wenn Ärzten<br />
die Teilnahme an einer Fachveranstaltung<br />
von der Industrie finanziert<br />
wird. Das gelte sowohl für die Einladung<br />
einzelner Ärzte als auch für<br />
kollektives Veranstaltungssponsoring.<br />
Dabei erlaubt die Berufsordnung<br />
der Ärzte beides „in angemessenem<br />
Umfang“.<br />
Häufigere Verordnung als<br />
versteckte Gegenleistung?<br />
Auch der Justiziar der Ärztekammer<br />
Niedersachsen, Hon.-Prof. Dr. jur.<br />
Karsten Scholz, sprach gegenüber<br />
den „Praxisnachrichten“ der<br />
KBV eine Warnung aus. Es könne<br />
„strafrechtlich relevant“ werden,<br />
wenn einem Arzt die – aufgrund des<br />
Sponsorings eh schon vergüns tigte –<br />
Tagungsgebühr, Hotel- und Anreisekosten<br />
erstattet würden, ohne dass<br />
dieser dafür einen Vortrag oder eine<br />
Moderation beisteuere. Denn dann<br />
stelle sich die Frage, ob es eine „versteckte<br />
Gegenleistung“ gebe, etwa die<br />
unausgesprochene Zusage an den<br />
Pharmavertreter, von ihm beworbene<br />
Produkte häufiger zu verordnen.<br />
Empfehlung für Veranstaltungen<br />
der Fachgesellschaften<br />
Die Wiesbadener Fachanwälte für<br />
Medizinrecht Maximilian Broglie<br />
und Stefanie Pranschke-Schade<br />
können sich der Einschätzung des<br />
Justiziars durchaus anschließen. Die<br />
Pauschalität der Äußerungen aus<br />
Thüringen teilen sie dagegen nicht.<br />
Um einem Anfangsverdacht aus<br />
dem Weg zu gehen, sollten Ärzte bei<br />
der Wahl einer Fortbildungsveranstaltung<br />
darauf achten, dass in der<br />
Programmgestaltung kein Einfluss<br />
der Pharmaindustrie erkennbar ist,<br />
raten die Rechtsanwälte. „Dies dürfte<br />
in der Regel bei Veranstaltungen der<br />
wissenschaftlichen Fachgesellschaften<br />
gewährleistet sein.“<br />
Zudem sollten Ärzte anfallende<br />
Tagungsgebühren, Reise- und<br />
Übernachtungskosten lieber selber<br />
tragen und sich nicht von einer<br />
Ȁrzte sollten<br />
anfallende Kosten<br />
selber tragen«<br />
1702_APR_D–SADE.GLU.17.07.1904<br />
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eine wirtschaftliche Verordnung.<br />
1 EPAR Scientific Discussion: http://www.ema.europa.eu/docs/en_GB/document_library/EPAR_-_Scientific_Discussion/human/000557/WC500025246.pdf; [Zugriff 23.06.<strong>2017</strong>]; 2 APIDRA ® Fachinformation, Stand Januar <strong>2017</strong>; 3 Garg SK et al. Endocr<br />
Pract 2005; 11: 11–7; (Ergebnisse einer 12-wöchigen, randomisierten, offenen, kontrollierten, multizentrischen Studie, in der die Wirksamkeit von APIDRA ® (Injektion ab 0–15 min vor oder bis zu 20min nach Beginn der Mahlzeit) mit der Wirksamkeit<br />
von Humaninsulin (Injektion 30–45 min vor den Mahlzeiten) in Patienten mit Typ-1-Diabetes verglichen wurde (n =860)); Zu 1–3: Quellen beziehen sich auf den Injektionszeitpunkt, flexible Gabe in einem Zeitfenster von 35min (ab 15 min vor der<br />
Mahlzeit und bis zu 20min nach Beginn der Mahlzeit) möglich.<br />
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Anwendungsgebiete: Zur Behandlung von Erwachsenen, Jugendlichen. u. Kindern. ab 6 J. mit Diabetes mellitus, sofern die Behandlung mit Insulin erforderlich ist. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der<br />
sonstigen Bestandteile, Hypoglykämie. Warnhinweise/Vorsichtsmaßnahmen: Umstellung auf andere/n Insulintyp/-marke/-ursprung nur unter strenger ärztlicher Überwachung. Gleichzeitige Behandlung mit oralen Antidiabetika gegebenenfalls<br />
anpassen. Bei unzureichender Dosierung oder Abbruch der Behandlung Hyperglykämie und diabetische Ketoazidose möglich. Lange Diabetesdauer, intensivierte Insulintherapie, diabetische Neuropathie, Betablocker oder Wechsel von Insulin<br />
tierischen Ursprungs zu Humaninsulin können Warnsymptome einer Hypoglykämie verschleiern. Bei verstärkt. körperlicher Aktivität oder Ernährungsumstellung, Krankheit oder seelischer Belastung kann Dosis-Anpassung erforderlich sein.<br />
Unbehandelte hypo- oder hyperglykämische Reaktionen können zu Bewusstlosigkeit, Koma oder zum Tod führen. Bei Kombination mit Pioglitazon Herzinsuffizienz<br />
möglich, besonders bei Patienten mit Risikofaktoren. Bei Verschlechterung der kardialen Symptome Pioglitazon absetzen. Metacresol kann allergische Reaktionen<br />
hervorrufen. Funktionsstörungen der Insulinpumpe oder Anwendungsfehler können zu Hyperglykämie, hyperglykämischer Ketose oder diabetischen Ketoazidose führen.<br />
Nebenwirkungen: Stoffwechsel, Ernähr.: Sehr häufig Hypoglykämie. Unbekannt Hyperglykämie (kann zu diabetischer Ketoazidose führen) Haut, Unterhautzellgew.: Häufig<br />
Reaktionen an der Injektionsstelle, lokale Überempfindlichkeitsreaktionen. Selten Lipodystrophie. Allgemein: Gelegentlich systemische Überempfindlichkeitsreaktionen.<br />
Verschreibungspflichtig. Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, D-65926 Frankfurt am Main. Stand: Januar <strong>2017</strong> (SADE.GLU.17.03.0654).