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Betriebliches Gesundheitsmanagement Magazin 2017

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der Arbeitnehmer natürlich ein dementsprechend<br />

reduziertes Entgelt, das allerdings<br />

über der Geringfügigkeitsgrenze<br />

liegen muss. Und er erhält daneben auch<br />

anteiliges Krankengeld aus den Mitteln<br />

der Krankenversicherung, das sogenannte<br />

Wiedereingliederungsgeld.<br />

Klar geregelt ist auch das Ausmaß der<br />

Reduktion: mindestens ein Viertel und<br />

höchstens die Hälfte. Man kann auch<br />

mit weniger als 50 Prozent beginnen,<br />

allerdings muss die Arbeitszeit dann<br />

ansteigen und während der gesamten<br />

WIETZ im Durchschnitt zwischen 50<br />

und 75 Prozent liegen.<br />

Wer sanft wiedereinsteigen möchte,<br />

braucht auch keine Angst zu haben, dass<br />

sich an seinem Vertrag etwas ändert. Die<br />

WIETZ hat keine kollektivvertraglichen<br />

Auswirkungen. Durch die reduzierte Arbeitszeit<br />

kann es aber sinnvoll sein, dass<br />

Arbeitnehmer für die Zeit der Reduktion<br />

eine andere Tätigkeit ausübt als vor<br />

der Erkrankung.<br />

Flexibles Ende<br />

So wie die Genesung und die subjektive<br />

Belastbarkeit nicht starr verlaufen, so<br />

wenig ist auch die WIETZ in Beton<br />

gegossen. Der Arbeitnehmer könnte<br />

freiwillig Mehrarbeit leisten und muss<br />

diese bezahlt bekommen. Aber: Bei<br />

Überschreitung ab 10 Prozent kann das<br />

Wiedereingliederungsgeld entzogen werden.Wenn<br />

sich der Arbeitnehmer früher<br />

als gedacht wieder voll einsatzfähig fühlt<br />

und auch medizinisch nichts mehr dagegen<br />

spricht, kann er eine vorzeitige<br />

Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit<br />

schriftlich verlangen – frühestens drei<br />

Wochen, nachdem er seinen Wunsch auf<br />

Teilzeitende bekannt gegeben hat.<br />

ECKDATEN ZUR WIETZ<br />

Seit 1. Juli <strong>2017</strong> gibt es die Wiedereingliederungsteilzeit<br />

(WIETZ)<br />

für einen sanften Wiedereinstieg<br />

nach längerer Krankheit.<br />

Wichtig: Es gibt keinen rechtlichen<br />

Anspruch darauf, die WIETZ<br />

beruht auf beiderseitiger<br />

Freiwilligkeit.<br />

Voraussetzungen: ein durchgehener<br />

Krankenstand von mehr<br />

als sechs Wochen. Zudem muss<br />

der Arbeitnehmer voll arbeitsfähig<br />

sein (ärztliches Attest). Die<br />

Arbeitszeit in der Teilzeit muss<br />

zwischen 50 und 75 Prozent der<br />

Vollarbeitszeit betragen.<br />

GESUNDE WEGE ZUR<br />

PRODUKTIVITÄT<br />

FAKTEN<br />

ANZEIGE / Fotos: Shutterstock<br />

UNTERNEHMERISCHER ERFOLG BRAUCHT<br />

GESUNDE MENSCHEN. BEWUSSTES GESUND-<br />

HEITSMANAGEMENT IN UNTERNEHMEN IST<br />

EIN GARANT FÜR BESSERE PRODUKTIVITÄT.<br />

Erfahrung und Studien aus 22-jähriger<br />

IBG-Geschichte unterstreichen, dass sich der<br />

Output eines Unternehmens erhöht, wenn<br />

das Arbeitsumfeld von Streitereien, Sinnlosigkeiten,<br />

Widersprüchen und Chaos befreit<br />

wird. Dann nutzen MitarbeiterInnen ihre<br />

Energie für ihre Aufgaben. Die beruflichen<br />

Kompetenzen, psychischen, emotionalen und<br />

biologischen Kapazitäten werden trainiert und<br />

die Gesundheit behütet. Dies ist das Ergebnis<br />

einer „gesunden“ Unternehmenskultur. Sie<br />

besteht aus Führungsqualität, Kollegialität,<br />

Anerkennung, Zusammengehörigkeit.<br />

Gesundheit braucht aber auch Anforderungen,<br />

sonst sinken die Kapazitäten und selbst<br />

kleine Anforderungen werden zu viel. Nur<br />

Anstrengung macht krank – keine Anstrengung<br />

auch. Entscheidend ist der Wechsel von Anstrengung<br />

und Regeneration. Biologisch brauchen wir<br />

für die beste Leistung optimale Anforderungen.<br />

Leistungsdruck unterwandert die Leistung und<br />

ist damit betriebswirtschaftlich verlustbringend.<br />

In unseren Untersuchungen sehen wir, dass<br />

Menschen mit Sinnerfüllung in Beruf UND<br />

Privatleben die weitaus beste körperliche und<br />

psychische Gesundheit, die geringsten Krankenstände<br />

und den längsten Verbleib haben.<br />

IBG ist mit über 165<br />

MitarbeiterInnen, 70<br />

davon ArbeitsmedizinerInnen,<br />

Österreichs größte<br />

Unternehmensberatung<br />

im Bereich<br />

des Betrieblichen<br />

<strong>Gesundheitsmanagement</strong>s.<br />

IBG ist in ganz<br />

Österreich<br />

vertreten.<br />

Ihr Partner für<br />

nachhaltiges<br />

Arbeitsvermögen.<br />

www.ibg.co.at<br />

BGM<br />

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