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BAUEN + WOHNEN [ IMMOBILIEN ]<br />
Fotos:iStock, privat<br />
TEIL 2: Bieterverfahren<br />
TEXT: MARION TALMEIER<br />
Alternativen beim Immobilien(ver)kauf<br />
Ein Immobilien(ver)kauf muss nicht immer klassisch ablaufen. Die Göttinger Immobilienexpertin<br />
Marion Talmeier widmet sich in der zweiten Folge ihrer Miniserie dem Bieterverfahren.<br />
Entscheiden sich E<strong>ig</strong>entümer für den<br />
Verkauf ihrer Immobilie, gehen sie oftmals<br />
„klassisch“ vor: Es wird eine Einschätzung<br />
des Objektes vorgenommen,<br />
und unter Hinzunahme eines Aufschlages<br />
ergibt sich der Angebotspreis.<br />
In diversen Immobilienportalen werden<br />
hierfür günst<strong>ig</strong>e Online-Werteinschätzungen<br />
angeboten; dabei sollte allerdings unbedingt<br />
berücksicht<strong>ig</strong>t werden, dass diese<br />
„Schnellbewertungen“ nicht mit einem<br />
sogenannten Verkehrswertgutachten zu<br />
vergleichen sind, da für die Wertermittlung<br />
mithilfe eines Vergleichs mit anderen<br />
(ähnlichen) Immobilien meist nur Angebotspreise<br />
des Immobilienportals verwendet<br />
werden. Wie hoch oder niedr<strong>ig</strong> der<br />
tatsächliche Verkaufspreis entsprechender<br />
Vergleichsimmobilien liegt, kann ausschließlich<br />
über die Grundstücksmarktberichte<br />
der Gutachterausschüsse im jeweil<strong>ig</strong>en<br />
Bundesland in Erfahrung gebracht<br />
werden. Dementsprechend unterscheiden<br />
sich Online-Werteinschätzungen und die<br />
Bewertung, wie sie ein Gutachter in einem<br />
Verkehrswertgutachten vornimmt, sowohl<br />
hinsichtlich der für sie fäll<strong>ig</strong>en Gebühren<br />
als auch in puncto Aussagefäh<strong>ig</strong>keit.<br />
Sobald die Immobilie angeboten wird<br />
und erste Besicht<strong>ig</strong>ungen stattgefunden<br />
haben, starten die Verhandlungen.<br />
Meistens wird von den Interessenten ein<br />
niedr<strong>ig</strong>erer Preis geboten, und oftmals<br />
treffen sich Käufer und Verkäufer am<br />
Ende in der Mitte. Dieser Prozess zur<br />
Erzielung des sogenannten Marktpreises<br />
ist nicht selten zäh und langwier<strong>ig</strong>. Außerdem<br />
fühlen sich Verkäufer oft in der<br />
Rolle des „Nachgebenden“, weil der gewünschte<br />
Preis nicht erzielt wurde. Aus<br />
ihrer Sicht wäre es viel angenehmer, den<br />
Preis „nach oben zu verhandeln“.<br />
Bieterverfahren<br />
Beim sogenannten Bieterverfahren, das<br />
am besten gemeinsam mit einem Makler<br />
durchgeführt werden sollte, wird<br />
zunächst der aktuelle Verkehrswert in<br />
einem Verkehrswertgutachten durch einen<br />
Gutachter ermittelt. Je nach Immobilienart<br />
wird nach dem sogenannten<br />
Sachwert-, Vergleichswert- oder Ertragswertverfahren<br />
der Verkehrswert der<br />
Immobilie ermittelt. Auf dieser Basis legen<br />
Verkäufer und Makler den Preis für<br />
das gewünschte Mindestgebot und die<br />
Laufzeit des Bieterverfahrens fest. Innerhalb<br />
einer bestimmten Frist können<br />
Interessenten dann Angebote abgeben.<br />
Vorteile für den Verkäufer<br />
Bei attraktiven Objekten besteht die<br />
Chance, den bestmöglichen Preis in einer<br />
relativ kurzen Zeit zu erreichen. Es<br />
entsteht ein Bietergefecht wie bei einer<br />
Grundstücksauktion. Ein mit Unterzeichnung<br />
des Kaufvertrages höher erzielter<br />
Preis als erwartet beendet außerdem<br />
den für Verkäufer oft emotionalen<br />
Verkaufsprozess mit einem positiven<br />
Gefühl.<br />
Für den Fall, dass das gewünschte<br />
Höchstgebot unterschritten wird, hat der<br />
E<strong>ig</strong>entümer, anders als bei einer Grundstücksauktion<br />
mit ihrem rechtlich festgelegten<br />
Ablauf die Wahl, ob er zu diesem<br />
geringeren Preis verkaufen möchte<br />
oder nicht.<br />
Vorteile für den Käufer<br />
Anders als bei einer Grundstücksauktion<br />
hat der Verkäufer bei einem Bieterverfahren<br />
die Chance, auch unter einem<br />
festgelegten Mindestgebot einen Kaufvertrag<br />
abzuschließen, sollte kein anderer<br />
Interessent ein Angebot abgeben<br />
und der Verkäufer diesen niedr<strong>ig</strong>eren<br />
Preis akzeptieren. Dies ist möglich, da<br />
das Bieterverfahren, wie bereits geschildert,<br />
keinem rechtlich starr festgelegten<br />
Ablauf folgt.<br />
Die Autorin berät mit ihrem Unternehmen<br />
ImmoRentabel Immobiliene<strong>ig</strong>entümer zu<br />
kaufmännischen Fragen rund um die Immobilie<br />
und zu deren Vermarktung, auch im<br />
Rahmen eines Bieterverfahrens.<br />
Tel. 0551.79 75 53 51<br />
www.ImmoRentabel.de<br />
Den ersten Teil der Miniserie, der sich mit<br />
Auktionen beschäft<strong>ig</strong>t, können Sie kostenlos<br />
als PDF unter www.ImmoRentabel.de<br />
herunterladen.<br />
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