15.12.2017 Aufrufe

171215_ig_4-2017

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

BAUEN + WOHNEN [ IMMOBILIEN ]<br />

Fotos:iStock, privat<br />

TEIL 2: Bieterverfahren<br />

TEXT: MARION TALMEIER<br />

Alternativen beim Immobilien(ver)kauf<br />

Ein Immobilien(ver)kauf muss nicht immer klassisch ablaufen. Die Göttinger Immobilienexpertin<br />

Marion Talmeier widmet sich in der zweiten Folge ihrer Miniserie dem Bieterverfahren.<br />

Entscheiden sich E<strong>ig</strong>entümer für den<br />

Verkauf ihrer Immobilie, gehen sie oftmals<br />

„klassisch“ vor: Es wird eine Einschätzung<br />

des Objektes vorgenommen,<br />

und unter Hinzunahme eines Aufschlages<br />

ergibt sich der Angebotspreis.<br />

In diversen Immobilienportalen werden<br />

hierfür günst<strong>ig</strong>e Online-Werteinschätzungen<br />

angeboten; dabei sollte allerdings unbedingt<br />

berücksicht<strong>ig</strong>t werden, dass diese<br />

„Schnellbewertungen“ nicht mit einem<br />

sogenannten Verkehrswertgutachten zu<br />

vergleichen sind, da für die Wertermittlung<br />

mithilfe eines Vergleichs mit anderen<br />

(ähnlichen) Immobilien meist nur Angebotspreise<br />

des Immobilienportals verwendet<br />

werden. Wie hoch oder niedr<strong>ig</strong> der<br />

tatsächliche Verkaufspreis entsprechender<br />

Vergleichsimmobilien liegt, kann ausschließlich<br />

über die Grundstücksmarktberichte<br />

der Gutachterausschüsse im jeweil<strong>ig</strong>en<br />

Bundesland in Erfahrung gebracht<br />

werden. Dementsprechend unterscheiden<br />

sich Online-Werteinschätzungen und die<br />

Bewertung, wie sie ein Gutachter in einem<br />

Verkehrswertgutachten vornimmt, sowohl<br />

hinsichtlich der für sie fäll<strong>ig</strong>en Gebühren<br />

als auch in puncto Aussagefäh<strong>ig</strong>keit.<br />

Sobald die Immobilie angeboten wird<br />

und erste Besicht<strong>ig</strong>ungen stattgefunden<br />

haben, starten die Verhandlungen.<br />

Meistens wird von den Interessenten ein<br />

niedr<strong>ig</strong>erer Preis geboten, und oftmals<br />

treffen sich Käufer und Verkäufer am<br />

Ende in der Mitte. Dieser Prozess zur<br />

Erzielung des sogenannten Marktpreises<br />

ist nicht selten zäh und langwier<strong>ig</strong>. Außerdem<br />

fühlen sich Verkäufer oft in der<br />

Rolle des „Nachgebenden“, weil der gewünschte<br />

Preis nicht erzielt wurde. Aus<br />

ihrer Sicht wäre es viel angenehmer, den<br />

Preis „nach oben zu verhandeln“.<br />

Bieterverfahren<br />

Beim sogenannten Bieterverfahren, das<br />

am besten gemeinsam mit einem Makler<br />

durchgeführt werden sollte, wird<br />

zunächst der aktuelle Verkehrswert in<br />

einem Verkehrswertgutachten durch einen<br />

Gutachter ermittelt. Je nach Immobilienart<br />

wird nach dem sogenannten<br />

Sachwert-, Vergleichswert- oder Ertragswertverfahren<br />

der Verkehrswert der<br />

Immobilie ermittelt. Auf dieser Basis legen<br />

Verkäufer und Makler den Preis für<br />

das gewünschte Mindestgebot und die<br />

Laufzeit des Bieterverfahrens fest. Innerhalb<br />

einer bestimmten Frist können<br />

Interessenten dann Angebote abgeben.<br />

Vorteile für den Verkäufer<br />

Bei attraktiven Objekten besteht die<br />

Chance, den bestmöglichen Preis in einer<br />

relativ kurzen Zeit zu erreichen. Es<br />

entsteht ein Bietergefecht wie bei einer<br />

Grundstücksauktion. Ein mit Unterzeichnung<br />

des Kaufvertrages höher erzielter<br />

Preis als erwartet beendet außerdem<br />

den für Verkäufer oft emotionalen<br />

Verkaufsprozess mit einem positiven<br />

Gefühl.<br />

Für den Fall, dass das gewünschte<br />

Höchstgebot unterschritten wird, hat der<br />

E<strong>ig</strong>entümer, anders als bei einer Grundstücksauktion<br />

mit ihrem rechtlich festgelegten<br />

Ablauf die Wahl, ob er zu diesem<br />

geringeren Preis verkaufen möchte<br />

oder nicht.<br />

Vorteile für den Käufer<br />

Anders als bei einer Grundstücksauktion<br />

hat der Verkäufer bei einem Bieterverfahren<br />

die Chance, auch unter einem<br />

festgelegten Mindestgebot einen Kaufvertrag<br />

abzuschließen, sollte kein anderer<br />

Interessent ein Angebot abgeben<br />

und der Verkäufer diesen niedr<strong>ig</strong>eren<br />

Preis akzeptieren. Dies ist möglich, da<br />

das Bieterverfahren, wie bereits geschildert,<br />

keinem rechtlich starr festgelegten<br />

Ablauf folgt.<br />

Die Autorin berät mit ihrem Unternehmen<br />

ImmoRentabel Immobiliene<strong>ig</strong>entümer zu<br />

kaufmännischen Fragen rund um die Immobilie<br />

und zu deren Vermarktung, auch im<br />

Rahmen eines Bieterverfahrens.<br />

Tel. 0551.79 75 53 51<br />

www.ImmoRentabel.de<br />

Den ersten Teil der Miniserie, der sich mit<br />

Auktionen beschäft<strong>ig</strong>t, können Sie kostenlos<br />

als PDF unter www.ImmoRentabel.de<br />

herunterladen.<br />

in<br />

23

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!