171215_ig_4-2017
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Als Anwälte und Fachanwälte verschiedener Spezialisierungen<br />
bieten wir Ihnen kompetente Rechtsberatung rund um Bauen<br />
& Wohnen, Verkehr, Steuern & Wirtschaft, Verwaltungsrecht &<br />
loser Übertragung der Immobilie die Zehn-Jahres-Frist für die<br />
Reduzierung der Pflichtteilsansprüche der übr<strong>ig</strong>en Kinder zu<br />
laufen beginnt. Ebenso läuft diese Frist, wenn led<strong>ig</strong>lich ein<br />
Wohnungsrecht für mehrere im Haus befindliche Wohnungen<br />
<br />
vorbehalten bleibt. Hier ist eine sorgfält<strong>ig</strong>e Abwägung vorzunehmen.<br />
<br />
<br />
Steuerliche Aspekte<br />
Grundsätzlich besteht zwischen der Steuer, die im Falle einer<br />
Schenkung erhoben wird, und der Erbschaftsteuer kein Unterschied.<br />
Durch frühzeit<strong>ig</strong>e Schenkungen können jedoch auch<br />
größere Vermögen steuerfrei übertragen werden, da ein ausgenutzter<br />
Steuerfreibetrag nach zehn Jahren erneut in voller Höhe<br />
zur Verfügung steht.<br />
Der Freibetrag eines Kindes gegenüber jedem Elternteil beträgt<br />
nach gegenwärt<strong>ig</strong>er Rechtslage 400.000,00 Euro, sodass selbst<br />
größere Immobilien oder sonst<strong>ig</strong>e Vermögenswerte im Eltern-<br />
Kind-Verhältnis steuerfrei übertragen werden können.<br />
Während auch die Freibeträge für Schenkungen an Enkelkinder<br />
nach gegenwärt<strong>ig</strong>er Rechtslage recht großzüg<strong>ig</strong> bemessen<br />
sind (200.000,00 Euro), haben entferntere Verwandte nur einen<br />
Freibetrag von 20.000,00 Euro.<br />
Unser starkes Team für Ihr Recht.<br />
Weitreichende Folgen<br />
Oftmals werden lebzeit<strong>ig</strong>e Schenkungen auch als Mittel zur<br />
Bevorzugung eines Kindes gegenüber den Geschwistern eingesetzt,<br />
oder ein Kind soll bereits vorab etwas bekommen, um Hilfestellung<br />
beim Erwerb einer Immobilie oder bei der Gründung<br />
einer Existenz zu geben. In diesen Fällen muss sich der Schenkende<br />
überlegen, welche Auswirkungen diese Schenkung später<br />
im Erbfall haben soll. Grundsätzlich sieht das Gesetz für solche<br />
Schenkungen Ausgleichs- und Anrechnungsbestimmungen<br />
vor. Dies kann der Schenkende durch entsprechende Erklärungen,<br />
die zum Zeitpunkt der Schenkung dokumentiert werden<br />
müssen, beeinflussen.<br />
Eine Schenkung kann nur unter sehr engen Voraussetzungen<br />
wieder rückgäng<strong>ig</strong> gemacht werden. So kann die Schenkung<br />
zurückgefordert werden, wenn der Schenkende in wirtschaftliche<br />
Not gerät. Sind allerdings seit der Schenkung mehr als<br />
zehn Jahre vergangen, besteht der Rückforderungsanspruch<br />
nicht mehr.<br />
Ein Widerruf der Schenkung kann nur dann erfolgen, wenn der<br />
Beschenkte sich schwerer Verfehlungen gegen den Schenker<br />
oder einen nahen Angehör<strong>ig</strong>en des Schenkers oder eines groben<br />
Undanks schuld<strong>ig</strong> gemacht hat oder ein Widerrufsrecht<br />
vorbehalten Rechtsanwalt wurde. & Notar<br />
Die Schenkung setzt eine Vielzahl von Überlegungen voraus,<br />
für die unbedingt<br />
Fachanwalt<br />
fachliche Hilfe<br />
für<br />
in Anspruch<br />
Erbrecht<br />
genommen werden<br />
sollte.<br />
Foto:EF<br />
Testamentsberatung<br />
Testamentsvollstreckung Patientenverfügung<br />
Ihr Spezialist für alle Fragen des<br />
Erbrechts und der Nachfolgeplanung. Telefon (05 51) 48 60 31<br />
Seit über 30 Jahren in Göttingen. www.langmack-erbrecht.de<br />
E-Mail: kontakt@langmack-erbrecht.de<br />
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.<br />
Wolfgang Langmack ist<br />
Fachanwalt für Erbrecht<br />
mit e<strong>ig</strong>ener Kanzlei in Göttingen.<br />
Nachlassauseinandersetzung<br />
Kanzlei Dr. Reichart, Kriesten, Mügge<br />
Rechtsanwälte – Notar – Fachanwälte<br />
Bertha-von-Suttner-Straße 9 • 37085 Göttingen<br />
Tel. 05 51 / 70 72 80 • www.rkm-goettingen.de<br />
Kanzlei für<br />
Erb– und Familienrecht<br />
in Bürogemeinschaft<br />
Testamentsberatung<br />
Erbfolgeplanung<br />
Erbschaftssteuer<br />
Übergabeverträge<br />
Telelefon (05 51) 3 70 61 62<br />
www.anwalt-wanke.de<br />
E-Mail: info@anwalt-wanke.de<br />
Wolfgang Langmack<br />
Rechtsanwalt & Notar<br />
Fachanwalt für Erbrecht<br />
Christian Wanke<br />
Rechtsanwalt<br />
Fachanwalt für Familienrecht<br />
Fachanwalt für Erbrecht<br />
Mediation in Erbschaftsangelegenheiten<br />
Pflichtteilsansprüche<br />
Vorsorgevollmacht<br />
Weender Landstrasse 6 | 37073 Göttingen