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Als Anwälte und Fachanwälte verschiedener Spezialisierungen<br />

bieten wir Ihnen kompetente Rechtsberatung rund um Bauen<br />

& Wohnen, Verkehr, Steuern & Wirtschaft, Verwaltungsrecht &<br />

loser Übertragung der Immobilie die Zehn-Jahres-Frist für die<br />

Reduzierung der Pflichtteilsansprüche der übr<strong>ig</strong>en Kinder zu<br />

laufen beginnt. Ebenso läuft diese Frist, wenn led<strong>ig</strong>lich ein<br />

Wohnungsrecht für mehrere im Haus befindliche Wohnungen<br />

<br />

vorbehalten bleibt. Hier ist eine sorgfält<strong>ig</strong>e Abwägung vorzunehmen.<br />

<br />

<br />

Steuerliche Aspekte<br />

Grundsätzlich besteht zwischen der Steuer, die im Falle einer<br />

Schenkung erhoben wird, und der Erbschaftsteuer kein Unterschied.<br />

Durch frühzeit<strong>ig</strong>e Schenkungen können jedoch auch<br />

größere Vermögen steuerfrei übertragen werden, da ein ausgenutzter<br />

Steuerfreibetrag nach zehn Jahren erneut in voller Höhe<br />

zur Verfügung steht.<br />

Der Freibetrag eines Kindes gegenüber jedem Elternteil beträgt<br />

nach gegenwärt<strong>ig</strong>er Rechtslage 400.000,00 Euro, sodass selbst<br />

größere Immobilien oder sonst<strong>ig</strong>e Vermögenswerte im Eltern-<br />

Kind-Verhältnis steuerfrei übertragen werden können.<br />

Während auch die Freibeträge für Schenkungen an Enkelkinder<br />

nach gegenwärt<strong>ig</strong>er Rechtslage recht großzüg<strong>ig</strong> bemessen<br />

sind (200.000,00 Euro), haben entferntere Verwandte nur einen<br />

Freibetrag von 20.000,00 Euro.<br />

Unser starkes Team für Ihr Recht.<br />

Weitreichende Folgen<br />

Oftmals werden lebzeit<strong>ig</strong>e Schenkungen auch als Mittel zur<br />

Bevorzugung eines Kindes gegenüber den Geschwistern eingesetzt,<br />

oder ein Kind soll bereits vorab etwas bekommen, um Hilfestellung<br />

beim Erwerb einer Immobilie oder bei der Gründung<br />

einer Existenz zu geben. In diesen Fällen muss sich der Schenkende<br />

überlegen, welche Auswirkungen diese Schenkung später<br />

im Erbfall haben soll. Grundsätzlich sieht das Gesetz für solche<br />

Schenkungen Ausgleichs- und Anrechnungsbestimmungen<br />

vor. Dies kann der Schenkende durch entsprechende Erklärungen,<br />

die zum Zeitpunkt der Schenkung dokumentiert werden<br />

müssen, beeinflussen.<br />

Eine Schenkung kann nur unter sehr engen Voraussetzungen<br />

wieder rückgäng<strong>ig</strong> gemacht werden. So kann die Schenkung<br />

zurückgefordert werden, wenn der Schenkende in wirtschaftliche<br />

Not gerät. Sind allerdings seit der Schenkung mehr als<br />

zehn Jahre vergangen, besteht der Rückforderungsanspruch<br />

nicht mehr.<br />

Ein Widerruf der Schenkung kann nur dann erfolgen, wenn der<br />

Beschenkte sich schwerer Verfehlungen gegen den Schenker<br />

oder einen nahen Angehör<strong>ig</strong>en des Schenkers oder eines groben<br />

Undanks schuld<strong>ig</strong> gemacht hat oder ein Widerrufsrecht<br />

vorbehalten Rechtsanwalt wurde. & Notar<br />

Die Schenkung setzt eine Vielzahl von Überlegungen voraus,<br />

für die unbedingt<br />

Fachanwalt<br />

fachliche Hilfe<br />

für<br />

in Anspruch<br />

Erbrecht<br />

genommen werden<br />

sollte.<br />

Foto:EF<br />

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