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Denkstoff_No3_de

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PERFORMANCE UND DAS KVG<br />

« Je<strong>de</strong>r Tarif setzt eine qualitativ<br />

hochstehen<strong>de</strong> Versorgung voraus »<br />

Im Tarifvertrag vereinbarte Vermin<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Vergütung<br />

sind zulässig, falls die vereinbarte Performance nicht<br />

erreicht wor<strong>de</strong>n ist. Sie <strong>de</strong>cken sich mit <strong>de</strong>m genannten<br />

Grundsatz gemäss Art. 43 Abs. 6 KVG. Hingegen sind<br />

zielbasierte Zusatzvergütungen (Add-on Payment) <strong>de</strong>r<br />

Versicherer schwer mit diesem Grundsatz zu verein baren,<br />

weil je<strong>de</strong>r Tarif eine qualitativ hochstehen<strong>de</strong> Versorgung<br />

voraussetzt. Übertrifft ein Leistungserbringer die verlangte<br />

Qualität, ist dies – aus Sicht <strong>de</strong>s KVG – kein Grund für<br />

eine höhere Vergütung. Mit <strong>de</strong>m KVG vereinbar ist es<br />

dagegen, wenn die zwischen einem Versorgungsmo<strong>de</strong>ll<br />

und <strong>de</strong>n Versicherern festgelegte Vergütung unter <strong>de</strong>n<br />

daran beteiligten Leistungserbringern Performanceorientiert<br />

aufgeteilt wird.<br />

eVoting fmc-Symposium 2016<br />

Am fmc-Symposium 2016 beantworteten<br />

die 340 Teilnehmen<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Fragen :<br />

Wür<strong>de</strong>n Sie ein Vergütungssystem, welches<br />

auch Performance-Aspekte integriert hat, grundsätzlich<br />

begrüssen ?<br />

Weiss nicht<br />

Auf gar<br />

keinen Fall<br />

Voll und ganz<br />

Unter Vorbehalt<br />

Versorgungsmo<strong>de</strong>lle regeln die Zusammenarbeit zwischen<br />

Leistungserbringern bei <strong>de</strong>r Behandlung von Patienten.<br />

Sie beruhen also auf Vereinbarungen zwischen Leistungserbringern.<br />

Das KVG ist dann relevant, wenn in Vereinbarungen<br />

mit Versicherern – insbeson<strong>de</strong>re in Tarifverträgen –<br />

darauf Bezug genommen wird. »<br />

Wie hoch sollte <strong>de</strong>r Qualitäts/Performance-abhängige<br />

Anteil <strong>de</strong>r Vergütung sein (in Prozent) ?<br />

50 %<br />

* Dr. Markus Moser ist juristischer Berater im Gesundheitswesen.<br />

Er war von 1987 bis 1997 Vizedirektor im Bun<strong>de</strong>samt<br />

für Sozialver sicherungen und prägte das Bun<strong>de</strong>sgesetz über die<br />

Krankenver sicherung (KVG) massgeblich mit.<br />

100 %<br />

0 %<br />

25 %<br />

Wer müsste die Initiative ergreifen, um ein Performancebasiertes<br />

Vergütungssystem zu etablieren ?<br />

Politik<br />

Bund/Kantone<br />

Ambulante<br />

und stationäre<br />

Leistungserbringer<br />

Versicherer<br />

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