Denkstoff_No3_de
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KANTONALES GLOBALBUDGET<br />
• Das elektronische Patientendossier ist für Leistungserbringer<br />
wie die Bevölkerung Pflicht. Damit es<br />
alle Menschen anwen<strong>de</strong>n können, bestehen spezielle<br />
Unterstützungsangebote.<br />
• Das jährlich festgelegte Globalbudget regt zwar<br />
zu Rationalisierungen an, verstärkt aber die Gefahr<br />
von Rationierungen (notwendige Leistungen<br />
wer<strong>de</strong>n vorenthalten). Um diese Gefahr zu minimieren,<br />
sind die Leistungserbringer verpflichtet, ein differenziertes<br />
Monitoring für Wartezeiten zu betreiben<br />
(zum Beispiel für operative Eingriffe).<br />
HERAUSFORDERUNGEN<br />
Die grösste Herausfor<strong>de</strong>rung für Globalbudgets ist <strong>de</strong>ren<br />
Obergrenze, verbun<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r Gefahr, dass Patienten<br />
notwendige medizinisch-pflegerische Leistungen vorenthalten<br />
wer<strong>de</strong>n (Rationierung). Dies vor allem, weil sich<br />
die Häufigkeit und Ausprägung von schweren Erkrankungen<br />
bzw. aufwendigen Behandlungen innerhalb<br />
einer Budgetperio<strong>de</strong> erheblich än<strong>de</strong>rn können. Diese<br />
Risiken müssen durch Rückstellungen und entsprechen<strong>de</strong><br />
Mechanismen aufgefangen wer<strong>de</strong>n.<br />
Kanton<br />
• Der Kanton knüpft die Vergabe <strong>de</strong>r Versorgungsbudgets<br />
an Rahmenbedingungen wie <strong>de</strong>n Zugang<br />
zu Versorgungsleistungen o<strong>de</strong>r die Performance<br />
<strong>de</strong>r Versorgung. Diese Bedingungen sind Teil <strong>de</strong>r<br />
Verträge zwischen <strong>de</strong>m Kanton und <strong>de</strong>n Krankenversicherern.<br />
• In<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Kanton das jeweilige Globalbudget<br />
festlegt, ist er auch dafür verantwortlich, dass die<br />
gesamte Bevölkerung in seinem Hoheitsgebiet<br />
Zugang zu <strong>de</strong>n benötigten Versorgungsleistungen<br />
hat (sei es innerhalb o<strong>de</strong>r ausserhalb <strong>de</strong>s Kantons).<br />
Er regelt und steuert ausser<strong>de</strong>m Weiter bildung<br />
und Berufsausübung <strong>de</strong>r Gesundheits fach personen<br />
(nicht-universitäre und universitäre Berufe).<br />
• Analog zu <strong>de</strong>n heutigen Spitallisten legt <strong>de</strong>r Kanton<br />
im Grundsatz fest, welche Versorgungsleistungsgruppen<br />
<strong>de</strong>zentral bzw. zentral (Universitäts- o<strong>de</strong>r<br />
Zentrumsspital) anzubieten sind.<br />
Um mögliche Rationierungen zu verhin<strong>de</strong>rn, ist ein kantonales<br />
Globalbudget mit einer Performance-Bemessung<br />
für die gesamte Population bzw. für Subpopulationen zu<br />
begleiten (z.B. Menschen mit bestimmten chronischen Krankheiten).<br />
Allerdings hat man damit – gleich wie bei Population-based<br />
Payment – weltweit kaum Er fahrungen. Entsprechend<br />
viel Entwicklungsarbeit wird hier zu leisten sein.<br />
Versicherte/Patienten<br />
• Versicherte und Patienten nehmen wahr, dass die<br />
verschie<strong>de</strong>nen Akteure (Kanton, Versicherer, Leistungserbringer)<br />
enger und gezielter zusammenarbeiten<br />
und erleben <strong>de</strong>shalb weniger Anreizformen und<br />
Massnahmen, die sich wi<strong>de</strong>rsprechen.<br />
• Die Bevölkerung profitiert in allen Lebensphasen<br />
von Programmen zu Gesundheitsför<strong>de</strong>rung und<br />
Prävention. Patienten mit (mehreren) chronischen<br />
Erkrankungen nutzen spezielle Betreuungsprogramme<br />
im Sinne <strong>de</strong>s Chronic-Care-Mo<strong>de</strong>lls. 6<br />
Nicht vereinbar mit <strong>de</strong>m KVG<br />
Gemäss Markus Moser (siehe Seite 14) ist dieses<br />
Vergütungsmo<strong>de</strong>ll nicht vereinbar mit <strong>de</strong>m Grundsatz<br />
<strong>de</strong>r Tarifautonomie gemäss KVG : « Tarifautonomie<br />
be<strong>de</strong>utet (auch), dass die Behör<strong>de</strong>n von Bund und<br />
Kantonen nur dann selber Tarife festlegen können,<br />
wenn kein Tarifvertrag zustan<strong>de</strong> kommt (Art. 47 KVG)<br />
o<strong>de</strong>r sich die Tarifpartner nicht auf eine vorgeschriebene<br />
Tarifstruktur einigen können (Art. 43 Abs.<br />
5 und Art. 49 Abs. 2 KVG). Die Kantone können<br />
daher kein Globalbudget einführen, das für die ganze<br />
o<strong>de</strong>r einen Teil <strong>de</strong>r Bevölkerung eine Performanceorientierte<br />
Vergütung <strong>de</strong>r OKP-Leistungen gewährleisten<br />
wür<strong>de</strong>. Kantonale Globalbudgets sind nur für die<br />
Finanzierung <strong>de</strong>r Spitäler und Pflegeheime zulässig<br />
(Art. 51 KVG). »<br />
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