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Denkstoff_No3_de

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KANTONALES GLOBALBUDGET<br />

• Das elektronische Patientendossier ist für Leistungserbringer<br />

wie die Bevölkerung Pflicht. Damit es<br />

alle Menschen anwen<strong>de</strong>n können, bestehen spezielle<br />

Unterstützungsangebote.<br />

• Das jährlich festgelegte Globalbudget regt zwar<br />

zu Rationalisierungen an, verstärkt aber die Gefahr<br />

von Rationierungen (notwendige Leistungen<br />

wer<strong>de</strong>n vorenthalten). Um diese Gefahr zu minimieren,<br />

sind die Leistungserbringer verpflichtet, ein differenziertes<br />

Monitoring für Wartezeiten zu betreiben<br />

(zum Beispiel für operative Eingriffe).<br />

HERAUSFORDERUNGEN<br />

Die grösste Herausfor<strong>de</strong>rung für Globalbudgets ist <strong>de</strong>ren<br />

Obergrenze, verbun<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r Gefahr, dass Patienten<br />

notwendige medizinisch-pflegerische Leistungen vorenthalten<br />

wer<strong>de</strong>n (Rationierung). Dies vor allem, weil sich<br />

die Häufigkeit und Ausprägung von schweren Erkrankungen<br />

bzw. aufwendigen Behandlungen innerhalb<br />

einer Budgetperio<strong>de</strong> erheblich än<strong>de</strong>rn können. Diese<br />

Risiken müssen durch Rückstellungen und entsprechen<strong>de</strong><br />

Mechanismen aufgefangen wer<strong>de</strong>n.<br />

Kanton<br />

• Der Kanton knüpft die Vergabe <strong>de</strong>r Versorgungsbudgets<br />

an Rahmenbedingungen wie <strong>de</strong>n Zugang<br />

zu Versorgungsleistungen o<strong>de</strong>r die Performance<br />

<strong>de</strong>r Versorgung. Diese Bedingungen sind Teil <strong>de</strong>r<br />

Verträge zwischen <strong>de</strong>m Kanton und <strong>de</strong>n Krankenversicherern.<br />

• In<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Kanton das jeweilige Globalbudget<br />

festlegt, ist er auch dafür verantwortlich, dass die<br />

gesamte Bevölkerung in seinem Hoheitsgebiet<br />

Zugang zu <strong>de</strong>n benötigten Versorgungsleistungen<br />

hat (sei es innerhalb o<strong>de</strong>r ausserhalb <strong>de</strong>s Kantons).<br />

Er regelt und steuert ausser<strong>de</strong>m Weiter bildung<br />

und Berufsausübung <strong>de</strong>r Gesundheits fach personen<br />

(nicht-universitäre und universitäre Berufe).<br />

• Analog zu <strong>de</strong>n heutigen Spitallisten legt <strong>de</strong>r Kanton<br />

im Grundsatz fest, welche Versorgungsleistungsgruppen<br />

<strong>de</strong>zentral bzw. zentral (Universitäts- o<strong>de</strong>r<br />

Zentrumsspital) anzubieten sind.<br />

Um mögliche Rationierungen zu verhin<strong>de</strong>rn, ist ein kantonales<br />

Globalbudget mit einer Performance-Bemessung<br />

für die gesamte Population bzw. für Subpopulationen zu<br />

begleiten (z.B. Menschen mit bestimmten chronischen Krankheiten).<br />

Allerdings hat man damit – gleich wie bei Population-based<br />

Payment – weltweit kaum Er fahrungen. Entsprechend<br />

viel Entwicklungsarbeit wird hier zu leisten sein.<br />

Versicherte/Patienten<br />

• Versicherte und Patienten nehmen wahr, dass die<br />

verschie<strong>de</strong>nen Akteure (Kanton, Versicherer, Leistungserbringer)<br />

enger und gezielter zusammenarbeiten<br />

und erleben <strong>de</strong>shalb weniger Anreizformen und<br />

Massnahmen, die sich wi<strong>de</strong>rsprechen.<br />

• Die Bevölkerung profitiert in allen Lebensphasen<br />

von Programmen zu Gesundheitsför<strong>de</strong>rung und<br />

Prävention. Patienten mit (mehreren) chronischen<br />

Erkrankungen nutzen spezielle Betreuungsprogramme<br />

im Sinne <strong>de</strong>s Chronic-Care-Mo<strong>de</strong>lls. 6<br />

Nicht vereinbar mit <strong>de</strong>m KVG<br />

Gemäss Markus Moser (siehe Seite 14) ist dieses<br />

Vergütungsmo<strong>de</strong>ll nicht vereinbar mit <strong>de</strong>m Grundsatz<br />

<strong>de</strong>r Tarifautonomie gemäss KVG : « Tarifautonomie<br />

be<strong>de</strong>utet (auch), dass die Behör<strong>de</strong>n von Bund und<br />

Kantonen nur dann selber Tarife festlegen können,<br />

wenn kein Tarifvertrag zustan<strong>de</strong> kommt (Art. 47 KVG)<br />

o<strong>de</strong>r sich die Tarifpartner nicht auf eine vorgeschriebene<br />

Tarifstruktur einigen können (Art. 43 Abs.<br />

5 und Art. 49 Abs. 2 KVG). Die Kantone können<br />

daher kein Globalbudget einführen, das für die ganze<br />

o<strong>de</strong>r einen Teil <strong>de</strong>r Bevölkerung eine Performanceorientierte<br />

Vergütung <strong>de</strong>r OKP-Leistungen gewährleisten<br />

wür<strong>de</strong>. Kantonale Globalbudgets sind nur für die<br />

Finanzierung <strong>de</strong>r Spitäler und Pflegeheime zulässig<br />

(Art. 51 KVG). »<br />

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