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KOMPLEXPAUSCHALEN<br />
• Die Versicherer sind bereit, für die Behandlung und<br />
Betreuung von chronisch kranken Menschen<br />
Mehrjahresverträge abzuschliessen, im Wissen, dass<br />
Behandlungserfolge und Verhaltensän<strong>de</strong>rungen<br />
oft längere Zeit benötigen.<br />
Versicherte/Patienten<br />
• Die Versicherten erhalten einen Anreiz, wenn sie<br />
freiwillig auf die Möglichkeit verzichten, die Kasse<br />
je<strong>de</strong>s Jahr zu wechseln (z.B. eine fixe Prämie<br />
über mehrere Jahre o<strong>de</strong>r die Streichung <strong>de</strong>s Selbstbehalts).<br />
Dadurch sind die Versicherer bereit, in<br />
diese Kun<strong>de</strong>n/Patienten zu investieren.<br />
• Die Versicherten sind bereit, die Weiterbehandlung<br />
dort fortzusetzen, wo es ihnen die erstbehan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong><br />
Fachperson empfiehlt. Damit haben sie eine<br />
höhere Gewissheit, dass die Abläufe optimal aufeinan<strong>de</strong>r<br />
abgestimmt sind und sich keine unnötigen<br />
Wartetage ergeben.<br />
• Die Patienten sind motiviert, ein elektronisches<br />
Patientendossier zu eröffnen. Sie können nachvollziehen,<br />
dass es ihnen nützt, wenn alle beteiligten<br />
Leistungserbringer alle behandlungsrelevanten<br />
Daten sehen und auf dieser Basis diagnostische<br />
o<strong>de</strong>r therapeutische Entschei<strong>de</strong> treffen.<br />
HERAUSFORDERUNGEN<br />
Zusatzaufwand : Grösste Herausfor<strong>de</strong>rung ist – vor allem<br />
zu Beginn – das zwangsläufige Nebeneinan<strong>de</strong>r von<br />
bisheriger Versorgung und Vergütung und <strong>de</strong>n neuen<br />
Komplexpauschalen. Zur Illustration : In <strong>de</strong>n USA umfasst<br />
das 2011 von Medicare initiierte Bundled-Payment-<br />
Programm rund 14’000 Bundles für je 24 internistische<br />
und chirurgische Krankheitsgruppen. Damit ist auch<br />
eine Hauptkritik an diesem Vergütungsmo<strong>de</strong>ll illustriert :<br />
Es droht ein hoher (zusätzlicher) Aufwand für die Einführung<br />
und Administration. Ausser<strong>de</strong>m müssen – je<br />
nach Krankheitsgruppen, für die Bundles implementiert<br />
wer<strong>de</strong>n sollen – unterschiedliche Kooperationspartner<br />
zusammenfin<strong>de</strong>n.<br />
Das beschriebene Nebeneinan<strong>de</strong>r ist allerdings nicht<br />
zwingend nachteilig : Es kann auch als Grundlage für<br />
einen stärkeren Qualitäts- und Performance-Wettbewerb<br />
zwischen Leistungserbringern gesehen wer<strong>de</strong>n. Deshalb<br />
setzen sich vor allem Personen, welche die Gesundheitsversorgung<br />
vermehrt wettbewerblich steuern wollen, für<br />
Komplexpauschalen ein.<br />
Bedingt vereinbar mit <strong>de</strong>m KVG<br />
Markus Moser (siehe Seite 14) beurteilt Bundled Payment<br />
wie folgt : « Nach<strong>de</strong>m das KVG offen lässt, wie Patientenpauschalen<br />
umschrieben wer<strong>de</strong>n, kommen grundsätzlich<br />
alle für dieses Mo<strong>de</strong>ll beschriebenen Varianten von<br />
Komplexpauschalen infrage, sofern die allge meinen Grund -<br />
sätze <strong>de</strong>s KVG beachtet wer<strong>de</strong>n (sachgerechte Tarifstruktur,<br />
Beachtung betriebswirtschaftlicher Grundsätze,<br />
zweckmässige und kostengünstige gesundheitliche<br />
Ver sorgung). Die Vergütung <strong>de</strong>r Leistungen erfolgt zu nächst<br />
nach <strong>de</strong>m normalen Tarifvertrag. Die Komplexpauschale<br />
soll erst nachträglich zur Anwendung gelangen.<br />
Regulierung : Die heutige duale Finanzierung <strong>de</strong>r stationären<br />
Leistungen in <strong>de</strong>n Spitälern durch Krankenkassen<br />
(45 %) und Kantone (55 %) ist mit diesem Vergütungsmo<strong>de</strong>ll<br />
kaum kompatibel. Deshalb gilt für Komplexpauschalen<br />
im Prinzip dasselbe wie für Kopfpauschalen :<br />
Die Kantonsbeiträge sollten – im Sinne <strong>de</strong>r monistischen<br />
Finanzierung – direkt an die Krankenversicherer gehen,<br />
zum Beispiel durch die Festlegung eines Min<strong>de</strong>stprozentsatzes<br />
an <strong>de</strong>n OKP-Kosten im jeweiligen Kanton<br />
(vergleiche Seite 16).<br />
Wer<strong>de</strong>n – gestützt auf die Vereinbarung zwischen<br />
Versicherern und Versorgungsmo<strong>de</strong>ll – Ausgleichszahlungen<br />
geleistet (z.B. Rückzahlungen an die Versicherer<br />
o<strong>de</strong>r Zahlungen an das Versorgungsmo<strong>de</strong>ll),<br />
ist dies kein Wi<strong>de</strong>rspruch zum KVG. Dies gilt auch für<br />
einen allfälligen Bonus zugunsten einer Leistungserbringergruppe,<br />
sofern dieser aus <strong>de</strong>r vereinbarten<br />
Komplexpauschale finanziert wird. »<br />
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