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Denkstoff_No3_de

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KOMPLEXPAUSCHALEN<br />

• Die Versicherer sind bereit, für die Behandlung und<br />

Betreuung von chronisch kranken Menschen<br />

Mehrjahresverträge abzuschliessen, im Wissen, dass<br />

Behandlungserfolge und Verhaltensän<strong>de</strong>rungen<br />

oft längere Zeit benötigen.<br />

Versicherte/Patienten<br />

• Die Versicherten erhalten einen Anreiz, wenn sie<br />

freiwillig auf die Möglichkeit verzichten, die Kasse<br />

je<strong>de</strong>s Jahr zu wechseln (z.B. eine fixe Prämie<br />

über mehrere Jahre o<strong>de</strong>r die Streichung <strong>de</strong>s Selbstbehalts).<br />

Dadurch sind die Versicherer bereit, in<br />

diese Kun<strong>de</strong>n/Patienten zu investieren.<br />

• Die Versicherten sind bereit, die Weiterbehandlung<br />

dort fortzusetzen, wo es ihnen die erstbehan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong><br />

Fachperson empfiehlt. Damit haben sie eine<br />

höhere Gewissheit, dass die Abläufe optimal aufeinan<strong>de</strong>r<br />

abgestimmt sind und sich keine unnötigen<br />

Wartetage ergeben.<br />

• Die Patienten sind motiviert, ein elektronisches<br />

Patientendossier zu eröffnen. Sie können nachvollziehen,<br />

dass es ihnen nützt, wenn alle beteiligten<br />

Leistungserbringer alle behandlungsrelevanten<br />

Daten sehen und auf dieser Basis diagnostische<br />

o<strong>de</strong>r therapeutische Entschei<strong>de</strong> treffen.<br />

HERAUSFORDERUNGEN<br />

Zusatzaufwand : Grösste Herausfor<strong>de</strong>rung ist – vor allem<br />

zu Beginn – das zwangsläufige Nebeneinan<strong>de</strong>r von<br />

bisheriger Versorgung und Vergütung und <strong>de</strong>n neuen<br />

Komplexpauschalen. Zur Illustration : In <strong>de</strong>n USA umfasst<br />

das 2011 von Medicare initiierte Bundled-Payment-<br />

Programm rund 14’000 Bundles für je 24 internistische<br />

und chirurgische Krankheitsgruppen. Damit ist auch<br />

eine Hauptkritik an diesem Vergütungsmo<strong>de</strong>ll illustriert :<br />

Es droht ein hoher (zusätzlicher) Aufwand für die Einführung<br />

und Administration. Ausser<strong>de</strong>m müssen – je<br />

nach Krankheitsgruppen, für die Bundles implementiert<br />

wer<strong>de</strong>n sollen – unterschiedliche Kooperationspartner<br />

zusammenfin<strong>de</strong>n.<br />

Das beschriebene Nebeneinan<strong>de</strong>r ist allerdings nicht<br />

zwingend nachteilig : Es kann auch als Grundlage für<br />

einen stärkeren Qualitäts- und Performance-Wettbewerb<br />

zwischen Leistungserbringern gesehen wer<strong>de</strong>n. Deshalb<br />

setzen sich vor allem Personen, welche die Gesundheitsversorgung<br />

vermehrt wettbewerblich steuern wollen, für<br />

Komplexpauschalen ein.<br />

Bedingt vereinbar mit <strong>de</strong>m KVG<br />

Markus Moser (siehe Seite 14) beurteilt Bundled Payment<br />

wie folgt : « Nach<strong>de</strong>m das KVG offen lässt, wie Patientenpauschalen<br />

umschrieben wer<strong>de</strong>n, kommen grundsätzlich<br />

alle für dieses Mo<strong>de</strong>ll beschriebenen Varianten von<br />

Komplexpauschalen infrage, sofern die allge meinen Grund -<br />

sätze <strong>de</strong>s KVG beachtet wer<strong>de</strong>n (sachgerechte Tarifstruktur,<br />

Beachtung betriebswirtschaftlicher Grundsätze,<br />

zweckmässige und kostengünstige gesundheitliche<br />

Ver sorgung). Die Vergütung <strong>de</strong>r Leistungen erfolgt zu nächst<br />

nach <strong>de</strong>m normalen Tarifvertrag. Die Komplexpauschale<br />

soll erst nachträglich zur Anwendung gelangen.<br />

Regulierung : Die heutige duale Finanzierung <strong>de</strong>r stationären<br />

Leistungen in <strong>de</strong>n Spitälern durch Krankenkassen<br />

(45 %) und Kantone (55 %) ist mit diesem Vergütungsmo<strong>de</strong>ll<br />

kaum kompatibel. Deshalb gilt für Komplexpauschalen<br />

im Prinzip dasselbe wie für Kopfpauschalen :<br />

Die Kantonsbeiträge sollten – im Sinne <strong>de</strong>r monistischen<br />

Finanzierung – direkt an die Krankenversicherer gehen,<br />

zum Beispiel durch die Festlegung eines Min<strong>de</strong>stprozentsatzes<br />

an <strong>de</strong>n OKP-Kosten im jeweiligen Kanton<br />

(vergleiche Seite 16).<br />

Wer<strong>de</strong>n – gestützt auf die Vereinbarung zwischen<br />

Versicherern und Versorgungsmo<strong>de</strong>ll – Ausgleichszahlungen<br />

geleistet (z.B. Rückzahlungen an die Versicherer<br />

o<strong>de</strong>r Zahlungen an das Versorgungsmo<strong>de</strong>ll),<br />

ist dies kein Wi<strong>de</strong>rspruch zum KVG. Dies gilt auch für<br />

einen allfälligen Bonus zugunsten einer Leistungserbringergruppe,<br />

sofern dieser aus <strong>de</strong>r vereinbarten<br />

Komplexpauschale finanziert wird. »<br />

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