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E_1930_Zeitung_Nr.004

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2 AUTOMOBIL-REVUE <strong>1930</strong> — N» 4<br />

serrei'hen hindurch, und da zufällig rechts<br />

ein Gasthaus steht, vor dem gewöhnlich ein<br />

grasser Wagenpark stationiert und links ein<br />

Wagenschmied mit Vehikeln aller Art die<br />

Fahrbahn verstellt, muss der Automobilist<br />

froh sein, wenn er sich im Schneckentempo<br />

mit Mühe und Not, und ohne Gefährdung der<br />

Fussgänger, hindurchschlängeln kann.<br />

Wer alsdann den schmalen Dorfplatzausgang<br />

glücklich hinter sich hat und glaubt,<br />

alle Schwierigkeiten überwunden zu haben,<br />

nähert sich der Tramhaltestelte. Auf zwei<br />

Tramgeleisen, die fast die ganze Strassenbreite<br />

in Anspruch nehmen, manöverieren die<br />

Wagen und versperren zusammen mit den<br />

ein- und aussteigenden Leuten den Durchgang,<br />

dass es, während den Haltezeiten besonders,<br />

kaum möglich ist, die Stelle zu passieren,<br />

ohne mit dem Publikum in Konflikt<br />

zu geraten.<br />

Die Strassenstrecke zwischen Aesch und<br />

Dornach bildet eine Gerade und ist in gutem<br />

Zustande, aber das die Strasse entlangführende<br />

Bahntrasse bildet eine stete Gefahrenquelle.<br />

Ich habe beobachtet, dass alle<br />

jene, die zu ihrer Rechten das Tramgeleise<br />

haben, seien es nun Fussgänger, Wagen oder<br />

Autos, beim Kreuzen weniger nach rechts<br />

ausweichen als anderswo oder als die in umgekehrter<br />

Richtung Fahrenden, weil sie sich<br />

aus psychologisch leicht erklärlichen Gründen<br />

sträuben, dem Bahnunterbaue zu nahe<br />

zu kommen.<br />

Beim Eingang ins Dorf Reinach führt das<br />

Tramgeleise in langem, schleifendem Schnitt<br />

von einer Strassenseite auf die andere,<br />

trennt sich in zwei verschiedene Stränge und<br />

bildet für den aus Basel kommenden Automobilisten<br />

eine stete Gefahr, da er beim<br />

Herannahen eines Tramwagens bis im letzten<br />

Augenblick nicht wissen kann, auf welcher<br />

Schiene der Wagen ins Dorf einfahren<br />

wird. Mitten im Dorf© macht die Strasse eine<br />

fast rechtwinklige Biegung und ausgerechnet<br />

in dieser vollständig unübersichtlichen<br />

Kurve befindet sich die Tramhaltestelle.<br />

Bald nach Reinach fängt sozusagen schon<br />

ein Vorort Basels an, jene Gegend, die vor<br />

15 Jahren nur einige alleinstehende Häuser<br />

aufwies, wo sich heute Neubau an Neubau<br />

reiht, meistens Einfamilienhäuser von Leuten,<br />

die ihrem Verdienst in der Stadt nachgehen<br />

müssen und so die Strecke mehrmals<br />

im Tage zurücklegen. Der Verkehr auf diesem<br />

letzten Strassenstücke hat denn auch in<br />

letzter Zeit gewaltig zugenommen, aber die<br />

Strasse ist dieser erhöhten Inanspruchnahme<br />

nicht genügend angepasst* worden, so dass<br />

Iheute diese Zufahrt die weitaus schlechteste<br />

ist, die Basel besitzt.., Di© Strasse »ist^ztt<br />

schmal, die Kurven sind nicht, überhöht und<br />

sind auch in den letzten Jahren nirgends korrigiert<br />

worden. Trottoiranlagen, die dem oft<br />

sehr intensiven Fussgängerverkehr sehr zu<br />

statten kämen, sind keine vorhanden, so dass<br />

sich der auf der rechten Strassenseite landwärts<br />

gehende Fussgänger, besonders<br />

abends, beim Kreuzen zweier Automobile,<br />

auf den Schienenstrang der Ueberlandbahn<br />

begeben muss, um die nicht sehr breite<br />

Strasse den kreuzenden Autos zu überlassen.<br />

Man wundert sich und es ist ein glücklicher<br />

Zufall, dass unter diesen Umständen nur selten<br />

ein Unglück passiert.<br />

In einem unglaublichen Zustande befindet<br />

sich das letzte Strassenstück zwischen Gartenstadt<br />

und Zollfreilager, denn hier ist faktisch<br />

die grosse Zufahrtsstrasse zunächst<br />

der Stadt am schmälsten, da wo sie am breitesten<br />

sein sollte. Daneben ist der Strassenkörper<br />

überall stark beschädigt und voller<br />

Löcher, das Profil ist zu überhöht, so dass<br />

bei nassem Wetter — besonders in den zwei<br />

starken Kurven der «Neuen Welt», wo der<br />

äussere Kurvenrand bedeutend tiefer liegt<br />

als der innere — jedes Ausweichen eine<br />

grosse Gefahr bedeutet. Auch das Trottoir,<br />

das keine Randsteine aufweist, ist in einem<br />

liederlichen Zustande.<br />

Wenn wir verlangen, dass wenigstens die<br />

grossen Verkehrs- und Durchgangsstrassen<br />

in kürzester Zeit den Anforderungen des modernen<br />

Verkehrs angepasst werden, so ist<br />

dies nicht nur im Interesse der Automobilisten,<br />

sondern im Interesse aller Strassenbenützer.<br />

Solange aber diese Forderung<br />

nicht erfüllt wird, werden wir immer und<br />

immer wieder von Verkehrsunfällen hören,<br />

die auf den schlechten Zustand einzelner<br />

Strassen zurückzuführen sind. Die Verantwortung<br />

für diese Unfälle aber tragen jene<br />

Instanzen, die aus Nachlässigkeit oder aus<br />

Interesselosigkeit die Forderungen der Neuzeit<br />

nicht genügend berücksichtigen. Kann es<br />

etwas anderes sein als Interesselosigkeit,<br />

wenn der Kanton Baselland, der im allgemeinen<br />

über ein sehr gut ausgebautes Strassennetz<br />

verfügt, ein kurzes Strassenstück, das<br />

an der Grenze seines Gebietes als Durchgangsstrasse<br />

vornehmlich anderen Kantonen<br />

dient, auf diese Art und Weise vernachlässigt.<br />

Wie gut wäre es möglich, von der Gartenstadt<br />

aus die Strasse als Automobilstrasse<br />

direkt hinter dem Zollfreilager in die Stadt<br />

einmünden zu lassen, unter Umsrehune der<br />

Der Ausbau der Zuger Kantonsstrassen<br />

Der kleine Kanton Zug besitzt einige sehr<br />

wichtige Durchgangsstrassen, welche den<br />

Verkehr zwischen Zürich und Luzern einerseits<br />

und Zürich-Gotthard-Bellinzona anderseits<br />

vermitteln. Während die erste Verbindungsstrasse<br />

zum grössten Teil fertig ausgebaut<br />

ist, harrt das zweite Stück von Zug<br />

bis zur Kantonsgrenze in St. Adrian noch des<br />

Ausbaues. Es ist dies ein Teilstück der wichtigen<br />

Verbindungsstrasse Zug-Altdorf.<br />

Am 26. Dezember 1929 wurde dem Kantonsrat<br />

ein Gesetz betreffend die Korrektion und<br />

den Ausbau der Kantonsstrassen vorgelegt.<br />

Dieses Gesetz beschliesst in neun Paragraphen<br />

den Ausbau der wichtigsten Strassen,<br />

sowie die Pflasterung der Strassen in den<br />

Ortschaften ObeTägeri, Unterägeri, Menzingen,<br />

Cham, Hünenberg, Steinhausen, Risch<br />

und Neuheim. Im Berichte des Regierungsrates<br />

an den Kantonsrat wird für die Strasse<br />

am Ostufer des Zugersees von Zug bis St.<br />

Adrian eine Verbreiterung bis Oberwil auf<br />

8 Meter und von Oberwil bis St. Adrian auf<br />

6 Meter vorgesehen. Als Belag wird Kleinsteinpflaster<br />

vorgeschlagen. Diese Pflasterung<br />

ist wohl teurer, aber auch bedeutend<br />

haltbarer als jede andere. Besonders ist sie<br />

im vorliegenden Fall angebracht, da sich an<br />

der Strasse St. Adrian-Zug Kurve an Kurve<br />

reiht. Die Kosten der Pflasterung betragen<br />

für diese Strasse 17 Franken für den Quadratmeter<br />

oder im ganzen 1038 190 Franken.<br />

In seinem Bericht nimmt der Regierungsrat<br />

auch Stellung zu der Frage einer Betonstrasse.<br />

Er kommt zum Schluss, dass man<br />

in der Schweiz noch nicht genügende Erfahrungen<br />

über Betonstrassen habe. Die Versuche<br />

damit will der Kanton Zug lieber jenen<br />

Kantonen überlassen, bei denen das Strassenbudget<br />

weniger ins Gewicht fällt.<br />

Die übrigen Strassenbeläge: Walzasphalte,<br />

Hartgussasphalt, Aeberli-Makadam und Schot-,<br />

terdecken mit Tränkungen werden ebenfalls<br />

einer Prüfung unterzogen, wobei aber der<br />

Kleinsteinpflästerung von allen Belägen der 1<br />

Vorzug gegeben wird. *;<br />

Auch das Strassenstück Cham-Honau alsi<br />

Teilstück der wichtigen Durchgangsstrasse,<br />

Luzern-Zürich soll von 4,5 Meter Breite auf*<br />

6 Meter Breite gepflastert werden, da bei dem,<br />

heutigen Zustand die Fahrzeuge immer mit;<br />

zwei Rädern ausserhalb der Pflasterung fah- ;<br />

ren müssen. Dieser Zustand ist besonders::für<br />

den Radfahrerverkehr unhaltbar. Der Fnss-;<br />

\faeg längs dieser Strasse soll; mit einem Teer^,<br />

kiesbelag versehen werden.- ; ?-:<br />

Paragraph 2 des kleinen Gesetzes sieht vor,<br />

dass an der Strasse nach Oberwil ein Trottoir<br />

von 4 Meter Breite erstellt werden soll.,<br />

Das Trottoir soll bis Oberwil seeseitig geführt<br />

werden.<br />

Der Kostenbetrag dieser Arbeiten beläuft i<br />

Wohnquartiere in der «Neuen Welt». Heute,<br />

da dieses hintere Gebiet noch wenig überbaut<br />

ist, wäre es möglich, eine grosszügige<br />

Lösung zu finden, aber es sollte nicht zugewartet<br />

werden,, bis eine intensive Bebauung<br />

jede vernünftige Strassenverlegung verunmöglicht.<br />

In wahrhaft grosszügiger Weise haben die<br />

Zürcher die Strasse Baden-Zürich von Dietikon<br />

aus, unter Umgehung sämtlicher Vororte<br />

über das rechte Limmatufer in das Herz<br />

der Stadt eingeführt. Mustergültig ist die<br />

Anlage der Strasse, die Breite und die Markierung.<br />

Mit Verkehrsvorschriften und Gesetzen allein<br />

sind, das steht nun einmal fest, die Verkehrsunfälle<br />

nicht aus der Welt zu schaffen.<br />

Erst dann wird eine wirkungsvoll© Beschränkung<br />

dieser Unfälle möglich sein,<br />

wenn die Strassen allen Strassenbenützern,<br />

was Anlage und Unterhalt anbelangt, ein sicheres<br />

Zirkulieren gewährleisten.<br />

Unsere Strassen müssen den Bedürfnissen<br />

des modernen Verkehrs angepasst werden<br />

und da sollte man füglich mit den verkehrsreichsten<br />

Zufahrten zu unseren Städten den<br />

Anfang machen. G.<br />

O weh..<br />

Der Berner Polizei ist ein Malheurchen<br />

passiert. Offen gestanden, wir müssen eine<br />

gewisse Schadenfreude, die sich über unser<br />

Gesicht legen will, mit» ziemlicher Anstrengung<br />

unterdrücken. Der Vorsteher des stadtbernischen<br />

Polizeiwesens wird es uns-jedoch;<br />

nicht verübeln können, wenn wir mit wenigen<br />

Sätzen und ganz sachlich auf das Malheurchen<br />

eines Berner Polizeigefreiten zu sprechen<br />

kommen. Vom Verkehrsunfall, der dem<br />

betreffenden Funktionär zugestossen ist, war<br />

in der Tagespresse nichts zu lesen, trotzdem<br />

die städtische Polizei in minutiöser Kleinarbeit<br />

sämtliche Verkehrsunfälle zusammenstellt<br />

und sie jeweils der Tagespresse zur<br />

Veröffentlichung übergibt.<br />

Ueber den Zusammenstoss des polizeilichen<br />

Kontrollautos 1300 A mit einem Baume,<br />

der leider auch vor der polizeilichen Autorität<br />

stehen blieb und nicht ins Wanken kam,<br />

sich auf 3 050 000 Franken und setzt sich aus<br />

folgenden Einzelposten zusammen:<br />

Franken<br />

Strassenerweiterung vom Rost bis Südausgang<br />

Oberwil 398 250.—<br />

Pflasterung vom Kasino Zug bis Südausgang<br />

Oberwil 262 990.—<br />

Trottoir vom Rost bis Südausgang<br />

Oberwil 86 560.—<br />

Strassenerweiterung Südausgang Oberwil<br />

bis St. Adrian, einschliesslich<br />

Tieferlegung der Sagenbrücke 852 000.—<br />

Pflasterung Oberwil bis St. Adrian auf<br />

6 Meter Breite 775 200.—<br />

Pflasterung der Kantonsstrasse in:<br />

Oberägeri Fr. 96 000.—<br />

Unterägeri » 36 000.—<br />

Menzingen ;> 60 000.—<br />

Hünenberg > 60 000.—<br />

Steinhausen :• 58 000.—<br />

Risch >• 26 000.—<br />

Neuheim » 24000.— 360 000.—<br />

Ersatz der Grosssteinpflästerung im<br />

Dorfe Cham durch Kleinsteinpflästerunsr 60 000.—<br />

Ausbau der Pflasterung Cham-Honau,<br />

Stellsteine, Teerkiesbelag auf<br />

dem<br />

Trottoir Total 3 255 050000.— 000.—<br />

Die Verzinsung dieser Summe ist wie folgt<br />

gedacht: In erster Linie sollen die Fahrbewil-<br />

. ligungsgebühren für Motorfahrzeuge und<br />

Fahrräder Verwendung finden; es wird dafür<br />

eine jährliche Nettoeinnahme von 180 000 Fr.<br />

ins Budget eingesetzt. Ferner soll das ganze<br />

Benzinzollbetreffnis für diesen Zweck verwendet<br />

werden; der Regierungsrat rechnet<br />

mit einer jährlichen Einnahme von 70 000 Fr.<br />

Weiter soll aus der Verkehrsrechnung ein<br />

jährlicher Beitrag von 50 000 Franken genommen<br />

werden. Damit steht im ganzen ein Betrag<br />

von 300 000 Fr. zur Verfügung für die<br />

Verzinsung und Abzahlung der Bauschuld.<br />

Der Amortisationsplan sieht auf dieser<br />

Grundlage eine Amortisation der gesamten<br />

Strassenbauschuld bis zum Jahre 1947 vor.<br />

Die Bauarbeiten sollen innerhalb drei Jahren<br />

ausgeführt werden. Zuerst sollen die<br />

Korrektionsarbeiten an der Strasse Rost-<br />

St. Adrian vorgenommen werden. Im zweiten<br />

Jahr ist auf dieser Strecke der Belag zu erstellen;<br />

im dritten Jahr der Belag in den<br />

;Gemeinden und die Erweiterung der Strecke<br />

Cham-Honau.<br />

Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass<br />

die Vorlage eine ausserordentliche Belastung<br />

ides Kantons bedeutet. Aber mit Rücksicht auf<br />

die zentrale Verkehrslage des Kantons und<br />

den im Steigen begriffenen Motorfahrzeugverkehr<br />

werden diese Ausgaben zu einer<br />

Notwendigkeit. Der Regierungsrat hofft, dass<br />

mit der Unterstützung aller Kreise die<br />

schwere. Last für den .Kanton tragbar werde.<br />

Die Automobilisten werden mit Freude und<br />

Anerkennung von den Anstrengungen des<br />

Kantons Zug vernehmen. Es besteht kein<br />

Zweifel, dass sich diese Ausgaben in jeder<br />

Beziehung rechtfertigen.<br />

Gr.<br />

wurde, wie erwähnt, nichts gemeldet. Wir<br />

begreifen dies menschlich sehr wohl, auch<br />

wir muten der Polizei nicht zu, übeT eigene<br />

Schwächen zu berichten. Dagegen sehen wir<br />

uns verpflichtet, diese Unterlassungssünde<br />

gutzumachen. Wir wollen dabei absolut und<br />

in keiner Weise den betreffenden Polizisten,<br />

dem das Unglück zugestossen ist, ans Kreuz<br />

schlagen, sondern möchten im Gegenteil über<br />

ihn den Mantel christlicher Nächstenliebe<br />

werfen und ihn dem Wohlwollen des obersten<br />

Polizeigewaltigen, Herrn Schneeberger,<br />

anempfehlen. Wir wissen auch, dass der sozialistische<br />

Herr Gemeinderat, der je und je<br />

für Geistesfreiheit und damit auch für die<br />

Pressfreiheit eingetreten ist, nichts gegen<br />

unser© Bekanntgabe wird einzuwenden haben.<br />

Wenn auch eventuell die Behandlung<br />

dieser Angelegenheit in der Presse für die<br />

städtische Polizei'direktion aus begreiflichen<br />

Gründen äusserst unangenehm sein könnte,<br />

so wird Herr Schneeberger uns doch auch<br />

in diesem Fall© das Recht der Pressfreiheit<br />

einräumen wollen, sintemal seine eigene<br />

Presse nach Massgabe ihres zur Verfügung<br />

stehenden Raumes stets reichlich davon Gebrauch<br />

macht.<br />

Nun, was ist denn geschehen?, Freitag,<br />

den 3. Januar fuhr ein neu ernannter Polizeigefreiter,<br />

der früher der Verkehrskontrolle<br />

zugeteilt war, gegenwärtig als Chauffeur den<br />

Dienst versah und der wieder der Verkehrspolizei<br />

zugeteilt werden sollte, abends um<br />

23 Uhr dem Burgernziel bei Bern zu. Da er<br />

in ziemlich gutem' Tempo — wir wollen vorläufig<br />

das schöne Stundenmittel nicht verraten<br />

-*- mit seinem schweren Wagen die<br />

Kurve gegen die Thunstrasse nicht nehmen<br />

konnte, schleuderte es ihn mit ziemlicher<br />

Wucht gegen einen Baum. Glücklicherweise<br />

kam der Polizeigefreite ohne Verletzungen<br />

davon, wogegen das Automobil sich leider<br />

in einen bessern Trümmerhaufen verwandelte<br />

und zwecks polizeilicher Automobilkontrolle<br />

für die nächsten Wochen nicht mehr<br />

in Betracht fallen dürfte. Es wird sich dabei<br />

seine eigenen Gedanken machen<br />

Der Herr Polizeigefreite und Ausüber der<br />

polizeilichen Gewalt des Herrn Schneeberger<br />

wird die Uehertretung der 18-Kilometer-<br />

Vorschrift zu verantworten haben. Strafanzeige<br />

soll erfolgt sein, an einem disziplinarischen<br />

Nachspiel wird es nicht fehlen.<br />

Wie uns mitgeteilt wurde, hatte der betreffende<br />

polizeilich© Funktionär wohl nicht nur<br />

als « Chauffeur», sondern in seiner Eigenschaft<br />

als Polizeigefreiter einen dienstlichen<br />

Auftrag, nämlich einen Irrsinnigen ins Oberland<br />

zu verbringen. Dabei muss er sich irgendwo<br />

verspätet haben. Um die verlorene<br />

Zeit einzuholen, setzte er sein Tempo auf<br />

über 18 Kilometer.<br />

Wir möchten zum Schlüsse mit aller Deutlichkeit<br />

betonen, dass es sich um den Fehler<br />

eines Einzelnen handelt, wofür selbstverständlicherweis©<br />

weder der Herr Polizeidirektor<br />

noch das städtische Polizeikorps<br />

an und für sich verantwortlich gemacht<br />

werden können. Dass der Fehler dieses<br />

Einzelnen das Ansehen des städtischen Polizeikorps<br />

schmälern wird, glauben wir nicht.<br />

Wir unsererseits plädieren auf Gnade. Ein<br />

Polizeigefreiter muss ein tüchtiger und braver<br />

Dienstbeflissener sein. Das Malheur ist<br />

geschehen, möge es ihn nicht so hart treffen.<br />

Dabei hoffen wir jedoch, dass aus diesem<br />

Vorfall auch die Polizeiorgane, und besonders<br />

die Funktionäre der Verkehrskontrolle, ihr©<br />

Lehren ziehen werden.<br />

D<br />

Das englische Strassenwesen.<br />

London, Januar <strong>1930</strong>.<br />

Das Transportministerium, als Verwalter<br />

des Strassenfonds, legt in einem umfangreichen<br />

Bericht Rechenschaft über die Verwendung<br />

der aus der Besteuerung der Motorfahrzeuge<br />

erzielten Einnahmen. Es konnten dem<br />

Fonds aus dieser Einnahmequelle im abgelaufenen<br />

Jahre 21,29 Millionen Pfund oder die<br />

stattliche Summe von 632,25 Millionen<br />

Schweizerfranken überwiesen werden, was<br />

gegenüber dem Vorjahre ein Mehr von 949 897<br />

Pfund Sterling ergibt. Für das Strassenwesen<br />

wurden dem Fonds nicht weniger als 17,56<br />

Millionen Pfund entnommen. 1927 wurden ihm<br />

zwar 31 Millionen entnommen, allein damals<br />

machte der Finanzminister Churchill seinen<br />

vielkritisierten Beutezug auf den Strassenfonds<br />

und verwendete bare 12 Millionen<br />

Pfund für allgemeine Staatszwecke, obwohl<br />

der Fonds eine ganz besondere Zweckbestimmung<br />

kennt.<br />

Es stehen in England dank diesem Fonds<br />

nun ganz gewaltige Mittel für das Strassenwesen<br />

zur Verfügung; die Leistungen halten<br />

ihnen aber auch die Waage. Nach Kriegsschluss<br />

verfügte Grossbritannien über ein<br />

Netz von Staatsstrassen, sogenannten- public<br />

highways, von rund 177000 Meilen. In den<br />

vergangenen zehn Jahren sind nun 2100 Meilen<br />

an neuen, modernen Strassen erstellt<br />

worden. Es entfallen demnach heute in England<br />

auf je eine Quadratmeile an Fläche<br />

etwas über 2 Meilen an für den Autoverkehr<br />

geeigneten Strassen zur Verfügung. Neben<br />

der Neukonstruktion wurden Hunderte von<br />

bereits bestehenden Strassenzügen verbreitert<br />

und mit neuen Belägen versehen. 408<br />

Projekte für Brückenneubauten und Erweiterungen<br />

von vorhandenen Brücken wurden im<br />

abgelaufenen Geschäftsjahr genehmigt und<br />

die für den Bau notwendigen Mittel aus dem<br />

Fonds zur Verfügung gestellt. Unter den<br />

letztes Jahr dem Verkehr übergebenen Brükken<br />

finden sich zwei imposante Bauwerke,<br />

welche die Verbindung von Südengland mit<br />

Schottland durch die bekannte Great North<br />

Road erleichtern und wovon die eine die<br />

Newcastle-Cateshead-Brücke, die grösste<br />

Spannweite aller englischen Brücken aufweist.<br />

Ferner wurden beträchtliche Mittel dem<br />

nationalen Physikalischen Laboratorium zur<br />

Verfügung gestellt, das gemeinsam mit dem<br />

Transportministerium sorgfältige und weitverzweigte<br />

Versuche über die geeignetsten<br />

Baustoffe für Strassenoberflächen und über<br />

die Schleudergefahr der verschiedenen Strassendecken<br />

unternimmt.<br />

Die dem Strassenfonds zugewiesenen Mittel<br />

ergaben sich aus den Steuern für 2,036<br />

Millionen Motorfahrzeuge und 2,527 Millionen<br />

Verkehrsbewilligungen. Es entfällt demnach<br />

heute auf jeden 22. Einwohner Grossbritanniens<br />

ein Motorfahrzeug und auf jede 18.<br />

Person eine Verkehrsbewilligung. bi.<br />

Motoriastwagentaxen<br />

Erhöhung dpr Gebühren für Motorlasffahrzeuge<br />

ist geplant. Für Lastwagen mit<br />

Pneus sind 10% Erhöhung, mit Hohlgummi<br />

30%, mit Vollgummi 40% vorgesehen.<br />

Diese Abstufung ergäbe einen Zuschlag<br />

zur Luftbereifungsgebühr von rund<br />

18% für Luftkammerbereifung und rund<br />

27% für Vollgummibereifung. Die aargauische<br />

Handelskammer, in allen Teilen<br />

unterstützt von der Sektion Aargau des<br />

Verbandes schweizerischer Motorlastwaganbesitzer,<br />

unterbreitet dem Grossen Rat ablehnende<br />

Erwägungen.<br />

Vom Standpunkt des Strassenschutzes<br />

aus ist deshalb die Erschwerung des Verkehrs<br />

vor allem mit Vollgummireifen und<br />

auch mit Luftkammerreifen durch stärkere<br />

finanzielle Belastung dieser Bereifungs-

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