E_1930_Zeitung_Nr.036
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echliche Leute und auf Kinder besonders<br />
Rücksicht zu nehmen.<br />
Auf der Strasse soll ein Fahrzeug nur dann<br />
umgewendet werden, wenn dies ohne Störung<br />
oder Gefährdung des Verkehrs geschehen<br />
kann.<br />
Nur für Fussgänger, Reiter oder Radfahrer<br />
bestimmte Wege und Steige dürfen nicht<br />
mit Motorfahrzeugen und Fuhrwerken befahren<br />
werden. Die Bestimmung dieses Artikels<br />
wird selbstverständlich erst dann recht realisiert<br />
werden können, wenn wir einmal die<br />
schon lange geforderten und unbedingt notwendigen<br />
Radfahrwege besitzen.<br />
Art. 60 schreibt vor, dass in Ortschaften,<br />
auf Bergstrassen und an gefährlichen Stellen<br />
die Geschwindigkeit zu massigen und jede<br />
gebotene Vorsicht zu beachten ist.<br />
Als selbstverständlich darf Art. 62 gelten,<br />
der die Führer eines Fahrzeuges auf die<br />
rechte Seite der Fahrbahn verweist und das<br />
Linksüberholen vorschreibt. Ebenso Art. 63,<br />
der besagt, dass Strassenbiegungen nach<br />
rechts kurz und solche nach links weit genommen<br />
werden sollen.<br />
Art. 64 enthält diejenigen Bestimmungen,<br />
welche Kanton und Stadt Bern vor Bundesgericht<br />
führten. Zum Ausweichen wie zum<br />
Ueberholen von Strassenbahnen ist die vom<br />
Schienenfahrzeug nicht benützte Strassenseite<br />
zu befahren, sofern die Anlage der<br />
Schienen und die Strassenbreite nicht die<br />
Innehaltung der Regel des Rechtsausweichens<br />
gestattet. Die Strassenbahn soll aber in jedem<br />
Falle rechts überholt werden, wenn der<br />
Raum zwischen dem rechten Rande der<br />
Fahrbahn und der Strassenbahn hiefür ausreichend<br />
Platz gewährt.<br />
Das zweite Alinea dieses Artikels bestimmt,<br />
dass an Strassenbahnhaltestellen angebrachte<br />
Schutzinseln rechts umfahren werden<br />
müssen, sofern nicht die innerher der<br />
Schutzinsel gelegenen Geleise von der Strassenbahn<br />
völlig frei sind und auch kein Strassenbahnzug<br />
in Annäherung 'begriffen ist. Die<br />
Fassung scheint uns nicht recht klar zu sein<br />
und Kautschukcharakter zu besitzen. An haltenden<br />
Strassenbahnen darf rechts nicht vorgefahren<br />
werden, ausser wenn eine Schutzinsel<br />
rechts vorhanden ist. Dagegen darf an<br />
der haltenden Strassenbahn links im Schritttempo<br />
vorgefahren werden, sofern eventuelle<br />
Sicherheitslinien, durch die der Verkehr geteilt<br />
wird, nicht überfahren werden müssen.<br />
Was das Ueberholen anbetrifft, so ist es<br />
nur dann zulässig, wenn der hierzu dienliche<br />
Raum nicht durch ein entgegenkommendes<br />
Fahrzeug gleichzeitig beansprucht wird. Nach<br />
dem Ueberholen darf nicht eher wieder nach<br />
rechts eingebogen werden, als bis jede Gefährdung<br />
des überholten Strassenbenützers<br />
ausgeschlossen ist. Das Ueberholen an Strassenkreuzungen,<br />
in Kurven, an unübersichtlichen<br />
oder durch andere Strassenbenützer<br />
oder sonst beengten Stellen ist verboten. Dagegen<br />
wird auch einem langsamer fahrenden<br />
Fahrzeug vorgeschrieben, einem schneller<br />
fahrenden Fahrzeug nach rechts genügend<br />
Platz zu machen, sofern das erstere hieran<br />
nicht selbst verhindert ist oder dadurch gefährdet<br />
würde.<br />
(Schlass folgt.)<br />
Motorfahrzeugverkehr<br />
und Zürcher Kantonsrat.<br />
Wie in Nummer 34 bereits kurz gemeldet<br />
wurde, ist der Versuch des Postulanten Kägi,<br />
eine Revision der Motorfahrzeuggesetzgebung<br />
auf kantonalem Boden herbeizuführen und<br />
bei' dieser Gelegenheit ein Nachtfahrverbot<br />
für Motorvelos und Lastfahrzeuge unter Dach<br />
zu bringen, missglückt, indem der Rat mit<br />
17 Stimmen Mehrheit das Postulat abgeschrieben<br />
hat, ohne ihm Folge zu leisten.<br />
Die Diskussion über das Thema Nachtiahrverbot<br />
hat den Rat während mehreren<br />
Sitzungen beschäftigt Das Traktandum<br />
hätte bereits früher abgeschrieben werden<br />
können, wenn der Postulant, nach dem sein<br />
Antrag ausserhalb seiner Fraktionskollegen<br />
keine Gegenliebe fand, nicht mit starrer<br />
Zähigkeit an seinem Versuche festgehalten<br />
hätte und zuguterletzt noch versuchte, wenigstens<br />
in Form einer Vernehmlassung an<br />
den Bundesrat etwas für sich zu retten. Die<br />
Diskussion eröffnete in der letzten Sitzung<br />
Herr M. Gassmann, der als Präsident der<br />
kantonsrätlichen Kommission fungierte und<br />
bererts in einem frühern Votum in sachlicher<br />
und zutreffender Weise die Ablehnung des<br />
Postulates begründet hatte. Er wies mit<br />
Recht erneut darauf hin, dass es Kägi gar<br />
nicht so sehr um die Nachtruhe seiner Mitbürger<br />
zu tun ist (welches Argument tatsächlich<br />
in den Ausführungen des Postulanten<br />
nur eine nebensächliche Rolle spielte.<br />
Die Red.), sondern dass der ganze Vorstoss<br />
das Automobiltransportgewerbe treffen soll,<br />
um die Herrn Kägi unbequeme Konkurrenz<br />
des Automobils zu schädigen. Als Sekretär<br />
eines Eisenbahnerverbandes wird Herr Kägi<br />
wohl kaum Unparteilichkeit oder gar Unvoreingenommenheit<br />
dem Automobil gegenüber<br />
vorschützen wollen! Der ihm gemachte Vorwurf,<br />
er treibe Interessenpolitik, war deshalb<br />
wohl gerechtfertigt. Glücklicherweise verfing<br />
bei den Vertretern der Bauersame der<br />
Köder nicht, den der Eisenbahnersekretär<br />
Der zürcherische Automobilmarkt, der nun<br />
bald seit zehn Jahren jeden Freitag auf dem<br />
Beatenplatz unter der Obhut der Marktpolizei<br />
abgehalten wird, beginnt ein vielseitiges<br />
Sorgenkind zu werden. Die Verkehrspolizei<br />
sah mit wachsender Besorgnis die Ueberlastung<br />
der Zufahrtsstrassen durch parkierende<br />
Autos und die durch die Absperrung<br />
des Platzes bedingte erschwerte Verkehrsregelung<br />
im Bereich des Platzes. Seit Monaten<br />
befasst sich die Behörde mit dem Problem,<br />
wie eine Besserung der bestehenden<br />
Verhältnisse erreicht werden könne, ohnö<br />
jedoch zu einem definitiven Beschluss gekommen<br />
zu sein, da keine der vorgeschlagenen<br />
Lösungen zu genügen vermochte. Mit<br />
der Gründung der Auto-Occasions A.-G. und<br />
dem Bau der für diese Gesellschaft bestimmten<br />
geräumigen Ausstellungs- und Verkaufshalle'<br />
auf Boden der Gemeinde Altstetten,<br />
tauchte nun auch die Idee auf, den Automarkt<br />
in diese Räumlichkeiten zu verlegen,<br />
Die Eigentümerin derselben, welche durch<br />
ihre Verkaufsorganisation zur Sanierung und<br />
Regelung des Occasionswagenhandels beitragen<br />
will, begrüsst natürlich diesen Vorschlag,<br />
dessen Verwirklichung ihr eine beträchtliche<br />
Frequenz ihres privaten Marktes<br />
bringen konnte. Allein in Kreisen der freien<br />
Händlerschaft machten sich von Anfang an<br />
Strömungen gegen die projektierte Verlegung<br />
des Marktes und dessen Unterbringung<br />
in den Gebäulichkeiten der Occasion A. G.<br />
geltend. Die Gruppe der Händler, die für<br />
die Beibehaltung des öffentlichen Marktes<br />
auf dem Beatenplatz eintritt, ist zahlenmässig<br />
recht stattlich und stützt sich anderseits<br />
bei ihrer Opposition auf eine Reihe von<br />
Gründen, deren Berechtigung nicht in Frage<br />
gestellt werden kann.<br />
Zur Abklärung der Sachlage und zur Ermittlung<br />
der herrschenden Meinungen fanden<br />
nun Besprechungen mit dem Polizeikommissariat<br />
des Kreises 1 statt, denen eine<br />
weitere Aussprache letzten Dienstag folgte.<br />
Die Diskussion wurde von Seiten der Händler<br />
durchwegs nur im Sinne der Beibehaltung<br />
des jetzigen Marktplatzes benutzt. Der<br />
Freitagsmarkt ist zu einer allerdings ungeschriebenen,<br />
aber umso gewohnheitsmässigeren<br />
Praxis geworden und spielt für die<br />
Händlerschaft die wichtige Rolle einer preisregulierenden<br />
Börse. Welchem Bedürfnis<br />
die Institution entspricht, geht schon aus der<br />
Tatsache hervor, dass im Jahre 1928 zirka<br />
1650 Wagen, und im letzten Jahre 3000<br />
Fahrzeuge zum Verkauf dort aufgestellt<br />
worden sind. Die Bedeutung des Zürcher<br />
Marktes geht weit über lokale Grenzen hinaus,<br />
denn regelmässig finden sich Käufer und<br />
Verkäufer aus andern Kantonen und Städten,<br />
ja sogar von Genf her, ein. Die mit der<br />
Produktenbörse zusammenhängenden Geschäfte<br />
werden alle im Bahnhofquartier erledigt<br />
und bringt der Besuch dieser Börse<br />
zu einem grossen Teil auch die Interessenten<br />
für den Automarkt. Bei einer Verlegung<br />
an die Peripherie wäre der marktmässig betriebene<br />
Autohandel beträchtlich gefährdet,<br />
da mit sehr geringem Besuche gerechnet<br />
werden müsste. Zudem hegen eine Reihe<br />
AUTOMOBIL-REVUE <strong>1930</strong> - N° 36<br />
auslegte durch eine rührselige und gemimte<br />
Darstellung der Nöte des Bauern als Fussgänger<br />
und Fuhrwerkshalter<br />
Dass auch eine Botschaft des Kantonsrates<br />
an de'n Bundesrat überflüssig sei, bewies<br />
Gassmann durch die Bekanntgabe der Zuschrift<br />
der Regierung des Kantons Zürich an<br />
den Bundesrat. In dieser Zuschrift wurden<br />
sämtliche Punkte im Postulat Kägi behandelt,<br />
bevor Kägi nur daran dachte, eine solche<br />
Botschaft an den Bundesrat zu erlassen.<br />
Nachdem somit die Regierung des Kantons<br />
ihre Auffassung in der Motorfahrzeuggesetzgebung<br />
bereits kundgegeben hat, erscheint<br />
eine weitere Botschaft des Kantonsrates als<br />
deplaciert<br />
Die Ausführungen des Kommissionspräsidenten<br />
wurden noch durch Voten der Herren<br />
Dr. Stalder, Uster, Dr. Maag, Zürich, und den<br />
Sprecher der Bauernfraktion, Günthard, Adliswil,<br />
unterstützt und ergänzt. Es darf an<br />
dieser Stelle wohl hervorgehoben werden,<br />
dass der Vertreter der Bauernpartei erklärte,<br />
er müsste die Einfühung eines Nachtfahrverbotes<br />
als bedauerlichen Rückschritt betrachten.<br />
Dr. Maag geisselte das von den sozialistischen<br />
Rednern so oft verwandte Mätzchen,<br />
nach welchem die Automobilinteressen<br />
immer durch den reichen Kapitalisten personifiziert<br />
und in Gegensatz zu dem armen<br />
ausgebeuteten Arbeiter und Kleinbauern als<br />
Fussgänger gestellt werden. Die Zeit, wo<br />
das Auto das exklusive Fahrzeug der bestsituierten<br />
Klasse waren, ist längst vorbei.<br />
Dr. Stadler kritisierte u. a. sehr zutreffend<br />
die vom Postulanten verwendeten Statistiken,<br />
mit denen er vorab die überragende<br />
Verkehrssicherheit der Eisenbahnen gegenüber<br />
dem Auto illustrieren wollte. Einmal hat<br />
dieser Vergleich mit der Notwendigkeit eines<br />
Nachtfahrverbotes nichts zu tun und zum andern<br />
würden die Strassenverkehrsunfälle<br />
auch bedeutend reduziert, wenn dem Auto<br />
wie der Bahn eigene Fährstrasse, Barrieren<br />
und allerlei Verkehrsvorrechte eingeräumt<br />
würden,<br />
Ueberhaupt musste anlässlich der Diskussion<br />
festgestellt werden, wie gerade auf Seite<br />
der Sozialisten immer wieder Argumente ins<br />
Feld geführt wurden, die nun nachgerade als<br />
abgedroschen bezeichnet werden müssen und<br />
übrigens durch die Praxis vollständig wiederlegt<br />
worden sind. Der Automobilist, der<br />
sich auf den vom armen und geplagten<br />
Steuerzahler unterhaltenen Strassen breit<br />
macht, wurde beispielsweise immer wieder<br />
zitiert. Es fehlte sogar nicht an Stimmen,<br />
welche neben dem Nachtfahrverbot noch eine<br />
verschärfte Neuauflage des Sonntagsfahrverbotes<br />
wünschten. Ferner wurde verschiedentlich<br />
mit einer Volksinitiative gedroht, welche<br />
in dieser Sache von den Sozialisten lanciert<br />
werden könnte und die einen glänzenden<br />
Sieg davontragen müsste (!). Wie wenig<br />
aber die sozialistischen Argumente gegen das<br />
Auto verfangen, hat am besten die geschlossene<br />
Haltung der verschiedenen bürgerlichen<br />
Fraktionen gezeigt, die sich nichts weniger<br />
als ausschliesslich aus Automobilisten zusammensetzen.<br />
Wir können unsere frühere Kritik,<br />
dass Verkehrsfragen einfach nicht politisch<br />
eingefärbt werden sollen, nur wiederholen<br />
und freuen uns, dass im zürcherischen<br />
Kantonsrat neuerdings das vernünftige Verständnis<br />
für Verkehrsbedürfnisse den Ausschlag<br />
gegeben hat. Hoffentlich konzentriert<br />
sich Herr Kägi nach dieser Lektion wieder<br />
ausschliesslich auf seine internen Verbandsangelegenheiten<br />
und überlässt die Exkursionen<br />
auf automobilistisches Gebiet all jenen,<br />
welche den Fragen mit mehr Objektivität und<br />
besserer Sachkenntnis gegenübertreten! b.<br />
Vom Zürcher Automobilmarkt<br />
von Händlern prinzipielle Bedenken dagegen,<br />
dass der Markt unter der Aegide einer privaten<br />
Gesellschaft mit privaten Interessen<br />
stehen soll, währenddem der öffentliche<br />
Markt eine bessere Gewähr für unbehinderten<br />
Handel und grösste Bewegungsfreiheit<br />
für Käufer und Verkäufer bietet.<br />
Die Bedenken verkehrspoli'zeilicher Natur,<br />
welche von der Behörde geäussert werden,<br />
finden bei der Händlerschaft nicht das gewünschte<br />
Echo, weil diese mehrheitlich der<br />
Auffassung ist dass der zeitlich auf einen<br />
einzigen Nachmittag pro Woche- beschränkte<br />
Markt kaum derartige Verkehrsschwierigkeiten<br />
bringen könne, dass gleich die Abschaffung,<br />
respektive Verlegung des Marktes<br />
ausserhalb des Stadtbannes notwendig<br />
werde. Zudem ist die Meinung vorherrschend,<br />
es sei durch besondere Massnahmen,<br />
wie Durchführung eines auf die Marktdauer<br />
beschränkten Einbahnverkehrs in den das<br />
Marktareal umgebenden Strassen, Verweisung<br />
der privaten parkierenden Autos auf besondere<br />
Parkplätze etc. möglich, den bestehenden<br />
Verkehrsschwierigkeiten abzuhelfen.<br />
Obwohl der Automarkt der Stadtkasse in<br />
den letzten Jahren durchschnittlich 8—10,000<br />
Franken eingebracht hat, so sieht sich, wie<br />
den Ausführungen des Poläzeikommissärs zu<br />
entnehmen war, die Behörde doch gezwungen,<br />
den allgemeinen verkehrspolizeilichen<br />
Rücksichten vermehrte Rechnung zu tragen,<br />
weswegen an eine Verlegung des Marktes<br />
gedacht wurde. Di© Besprechungen, welche<br />
orientierenden Charakter haben, sollen aber<br />
die Möglichkeit geben, alle in Frage kommenden<br />
Lösungen zu studieren. Entscheiden<br />
wird in letzter Linie der Stadtrat auf Antrag<br />
des Polizeivorstandes. Auf Grund der gefallenen<br />
Vorschläge wird die Polizei die<br />
Frage erneut prüfen, will aber doch in absehbarer<br />
Zeit zu einem definitiven Entschluss<br />
kommen.<br />
Die letzte Besprechung förderte nun keine<br />
Vermittlungsvorschläge, welche als weitere<br />
Verhandlungsbasis von beiden Seiten akzeptiert<br />
worden wären. Dagegen kam durchwegs<br />
von der Händlerschaft die Auffassung<br />
zum Ausdruck, dass eine Verlegung des<br />
Marktes der Stadt zum Nachteil gereichen<br />
könne, den Händlern und Kaufsinteressenten<br />
ebenfalls nicht geholfen sei und es ganz allgemein<br />
zu bedauern wäre, wenn eine Stadt<br />
vom Ausmasse Zürichs keine eigene Automobilbörse<br />
mehr hätte. Bevor der Stab übei<br />
dem bisherigen Automarkt gebrochen werde,<br />
soll abgwartet werden, bis die Occasions<br />
A.-G. wenigstens ein Geschäftsjahr hinter<br />
sich habe, worauf man am ehesten in der<br />
Lage sei, über Vor- und Nachteile einer<br />
Aenderung zu entscheiden.<br />
Obwohl die bisherigen Besprechungen<br />
keine positiven Ergebnisse gezeitigt haben,<br />
so brachten doch viele der Voten auf beiden<br />
Seiten Gedanken und Vorschläge, die einer<br />
sorgfältigen Prüfung wert sind und bei gegenseitigem<br />
guten Willen zu einer Verständigung<br />
führen könnten. Ideal werden ja die<br />
Automarktverhältnisse keineswegs, ob nun<br />
so oder so entschieden wird; das ist nun einmal<br />
in den knappen Raumverhältnissen, dem<br />
Mangel an Plätzen und geeigneten Parkierungsangelegenheiten<br />
im Kreis 1 bedingt.<br />
Wie wärs, wenn das Tonhalleareal, das, alu<br />
gesehen von einigen Ausstellungs- und Zirkuswochen,<br />
fast das ganze Jahr unbenutzt<br />
bleibt, mit in die Traktanden der Diskussion<br />
eingeschlossen würde ? b.<br />
AUSLAND<br />
Kongresse für Autonormalisierung. Der<br />
dritte Kongress für Autonormalisierung findet<br />
vom 23.-26. April in Mailand gelegentlich<br />
der Internationalen Messe statt. Zweck<br />
dieses hier auch schon erwähnten Kongresses<br />
ist bekanntlich die Vereinheitlichung der<br />
Einzelteile des Automobiles, was im Interesse<br />
der Konstrukteure, Händler und Automobilisten<br />
selber liegt..<br />
mb.<br />
Belgiens Automobilfabrikanten wehren<br />
sich. Die Automobilproduzenten von Belgien<br />
haben sich zusammengeschlossen und in einer<br />
Zuschrift an die Regierung betont, dass<br />
alle öffentlichen belgischen Dienststellen in<br />
Zukunft nur noch belgische Autos benutzen<br />
dürferu Auch auf neu einzurichtende Autobuslinien<br />
soll dieser Selbstschutz der belgischen<br />
Automobilfabrikanten ausgedehnt werden,<br />
mb.<br />
Auch ein Rekord. Die englische Automobile<br />
Association mit ihren über 400,000 Mitgliedern<br />
hat dieser Tage auch einen Rekord<br />
gemeldet. Bekanntlich werden an die Mitglieder<br />
Clubzeichen abgegeben, die am Fahrzeug<br />
festgemacht werden. Die ersten wurden<br />
im Jahre 1905 ausgegeben und nunmehr<br />
ist die erste Million komplettiert worden.<br />
Diese Tatsache allein gibt schon ein gutes<br />
Bild von der gewaltigen Entwicklung, welche<br />
dieser massgebende Automobilisten-Verband<br />
seit seiner Gründung durchgemacht<br />
hat<br />
bi.<br />
Autolotsen in London. Di© Automobile Association,<br />
der grösst© europäische Landesverband,<br />
hat nunmehr für London einen<br />
Autolotsendienst organisiert, der ortsfremden<br />
Autotouristen in dem Gewimmel der<br />
Riesenstadt wertvolle Dienste zu leisten imstande<br />
sein wird. Diese ortskundigen Leute<br />
sind durch besondere Abzeichen mit der Inschrift<br />
« A. A. Pilot» gekennzeichnet und<br />
sind auf sechs verschiedene Posten verteilt,<br />
die alle an den Hauptzufahrtsstrassen etabliert<br />
sind. Da die Nachfrage nach solchen<br />
Wegweisern bereits eine sehr beträchtliche<br />
ist empfiehlt der Verband, sich bei Bedarf<br />
jeweilen einen Tag zum voraus beim Generalsekretariat<br />
anzumelden, unter Angabe der<br />
Anfahrtsrichtung.<br />
bi.<br />
Der deutsche Reichspost-Antobusbetrieb<br />
unwirtschaftlich? In Berlin finden seit einigen<br />
Tagen im Polizei-Institut Vorträge statt,<br />
die aktuelle Themen aus dem ganzen Gebiet<br />
des Automobilismus behandeln. Dabei wurden<br />
n. a. auch nähere Angaben über die<br />
Wirtschaftlichkeit des Autobusbetriebes der<br />
deutschen Reichspost gemacht und es wurde<br />
dargelegt, dass der ganze Betrieb, selbst unter<br />
Zugrundelegung vorsichtig gewählter Ziffern,<br />
nicht ökonomisch arbeite. Bei 40 Prozent<br />
der Postlinien würden die Einnähmen<br />
die Unkosten nicht decken. Als Grund der<br />
Unwirtschaftlichkeit wurde vor allem angegeben:<br />
Starke Zersplitterung, mangelnde<br />
Verkehrsdichte, ungenügende Ausnützung<br />
des Wagenparkes (39 Prozent sind besetzt,<br />
während für Automobilgesellschaften 52Prrzent<br />
in Frage kämen). Sehr unklug hätte die<br />
Post damals gehandelt, als sie Post- und<br />
Personenbeförderung zusammenlegte. Als<br />
Ansätze zur Trennung der Beförderung benutze<br />
man für die Landpost nun kleine Automobile.<br />
Mit dieser Einführung schädige man<br />
aber die Kleinbahnen, die bisher diesen<br />
Dienst erledigt hätten. Darüber hinaus schädige<br />
man auch die Bahnen durch den Entzug<br />
von Personen, da die Landposten auch möglichst<br />
Passagiere transportieren. Deshalb sollten<br />
die Landposten auch unter das Automobilgesetz<br />
fallen. Es sei im übrigen geplant,<br />
den privaten Automobilgesellschaften den<br />
Güterverkehr nur über einen Radius von<br />
25 km zu gestatten, und man erwäge die Einführung<br />
einer Monopolabgabe an die Reichsbahnen.<br />
Man wandte sich aber in interessierten<br />
Kreisen scharf gegen jede Monopolbestrebung;<br />
die Linien der Reichspost raüssten<br />
genau so zu Steuern herangezogen wer-,<br />
den wie die privaten Betriebe. mb.<br />
Demnächst beginnt unser neuer Roman:<br />
« Die blaue Wand »<br />
von Richard Washburn Child in der autorisierten<br />
Uebersetzung aus dem Amerikanischen<br />
von Lise Landau. In diesem Werk<br />
werden die Probleme der Vererbung, der<br />
Suggestion und der Telepathie kunstvoll im<br />
Rahmen einer spannenden Erzählung behandelt.