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Auszug aus dem PSA-Handbuch 2017/2018

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MESSTECHNIK<br />

1. Allgemeines<br />

Die Messtechnik dient <strong>dem</strong> Erkennen von und Warnen vor explosiblen, toxischen und radioaktiven<br />

Gefahren sowie der Messung von Stäuben und Lärm. Eine Vielzahl von Gas-/Luft- und<br />

Dampf-/ Luftgemischen sowohl im industriellen und kommunalen als auch im privaten Bereich<br />

sind als „gefährlich“ zu bezeichnen.<br />

2. Gesundheitliche Risiken<br />

Die Gefährlichkeit dieser Stoffe kann sich auf eine Explosionsgefahr und/oder eine Gesundheitsschädigung<br />

des Menschen durch Vergiftung oder Sauerstoffmangel beziehen. Es kann nie mit<br />

Sicherheit vermieden werden, dass diese Stoffe nicht doch durch Fehlbedienung, Anlagendefekte,<br />

Transportunfälle, falsche Lagerung etc. an die umgebende Luft gelangen und dort eine<br />

Gefahr für Mensch und Anlage darstellen. Auch beim Einstieg in Gruben, Schächte und Kanäle<br />

ist die Gefahr groß, mit gefährlichen Gasen in Kontakt zu kommen.<br />

Objektive Gefahrenbeurteilung<br />

Um aber das Ausmaß einer Gefahr durch gefährliche Stoffe nachweisen und erfassen zu können,<br />

reicht der angeborene Spürsinn, die Nase, nicht <strong>aus</strong>. Auch einer „geübten Nase“ ist es nicht<br />

möglich, jeden Stoff zu erkennen oder gar die vorhandene Konzentration zu bestimmen.<br />

Allein das Hommel-<strong>Handbuch</strong> der gefährlichen Güter<br />

umfasst mittlerweile ca. 3.000 verschiedene<br />

Stoffe. In der Grenzwerteverordnung 2011 (GKV 2011) sind über 600 Stoffe enthalten. Bei<br />

einer Vielzahl von Stoffen liegt die Geruchsschwelle über <strong>dem</strong> Grenzwert, Strahlungsquellen<br />

sind überhaupt geruchlos. Zur objektiven Gefahrenbeurteilung, wie z. B. Spüren, Messen und<br />

Warnen, sind somit technische Hilfsmittel, also „Warngeräte“ notwendig.<br />

3. Normen und Kennzeichnung<br />

Als Produkte der Sicherheitstechnik müssen Gasmessgeräte für den industriellen Einsatz neben<br />

den gesetzlichen Auflagen (Explosionsschutz, elektromagnetische Verträglichkeit) weitere Anforderungen<br />

erfüllen, sodass auch unter harten Einsatzbedingungen die Produktqualität und die<br />

Zuverlässigkeit der Gasmessgeräte gewährleistet bleiben.<br />

Explosionsschutz<br />

Bei industriellen Prozessen sind sehr häufig brennbare Substanzen, möglicherweise auch brennbare<br />

Stäube beteiligt. In diesen Bereichen können brennbare Gase und Dämpfe prozessbedingt<br />

(z. B. durch Entlastungsventile) oder auch durch unvorhersehbare Vorgänge (Störfälle) freigesetzt<br />

werden. Präventiv werden solche Gefährdungsbereiche zu Ex-Bereichen („Zonen“) dekla-<br />

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