Auszug aus dem PSA-Handbuch 2017/2018
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MESSTECHNIK<br />
1. Allgemeines<br />
Die Messtechnik dient <strong>dem</strong> Erkennen von und Warnen vor explosiblen, toxischen und radioaktiven<br />
Gefahren sowie der Messung von Stäuben und Lärm. Eine Vielzahl von Gas-/Luft- und<br />
Dampf-/ Luftgemischen sowohl im industriellen und kommunalen als auch im privaten Bereich<br />
sind als „gefährlich“ zu bezeichnen.<br />
2. Gesundheitliche Risiken<br />
Die Gefährlichkeit dieser Stoffe kann sich auf eine Explosionsgefahr und/oder eine Gesundheitsschädigung<br />
des Menschen durch Vergiftung oder Sauerstoffmangel beziehen. Es kann nie mit<br />
Sicherheit vermieden werden, dass diese Stoffe nicht doch durch Fehlbedienung, Anlagendefekte,<br />
Transportunfälle, falsche Lagerung etc. an die umgebende Luft gelangen und dort eine<br />
Gefahr für Mensch und Anlage darstellen. Auch beim Einstieg in Gruben, Schächte und Kanäle<br />
ist die Gefahr groß, mit gefährlichen Gasen in Kontakt zu kommen.<br />
Objektive Gefahrenbeurteilung<br />
Um aber das Ausmaß einer Gefahr durch gefährliche Stoffe nachweisen und erfassen zu können,<br />
reicht der angeborene Spürsinn, die Nase, nicht <strong>aus</strong>. Auch einer „geübten Nase“ ist es nicht<br />
möglich, jeden Stoff zu erkennen oder gar die vorhandene Konzentration zu bestimmen.<br />
Allein das Hommel-<strong>Handbuch</strong> der gefährlichen Güter<br />
umfasst mittlerweile ca. 3.000 verschiedene<br />
Stoffe. In der Grenzwerteverordnung 2011 (GKV 2011) sind über 600 Stoffe enthalten. Bei<br />
einer Vielzahl von Stoffen liegt die Geruchsschwelle über <strong>dem</strong> Grenzwert, Strahlungsquellen<br />
sind überhaupt geruchlos. Zur objektiven Gefahrenbeurteilung, wie z. B. Spüren, Messen und<br />
Warnen, sind somit technische Hilfsmittel, also „Warngeräte“ notwendig.<br />
3. Normen und Kennzeichnung<br />
Als Produkte der Sicherheitstechnik müssen Gasmessgeräte für den industriellen Einsatz neben<br />
den gesetzlichen Auflagen (Explosionsschutz, elektromagnetische Verträglichkeit) weitere Anforderungen<br />
erfüllen, sodass auch unter harten Einsatzbedingungen die Produktqualität und die<br />
Zuverlässigkeit der Gasmessgeräte gewährleistet bleiben.<br />
Explosionsschutz<br />
Bei industriellen Prozessen sind sehr häufig brennbare Substanzen, möglicherweise auch brennbare<br />
Stäube beteiligt. In diesen Bereichen können brennbare Gase und Dämpfe prozessbedingt<br />
(z. B. durch Entlastungsventile) oder auch durch unvorhersehbare Vorgänge (Störfälle) freigesetzt<br />
werden. Präventiv werden solche Gefährdungsbereiche zu Ex-Bereichen („Zonen“) dekla-<br />
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