Auszug aus dem PSA-Handbuch 2017/2018
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VORWORT<br />
Das <strong>Handbuch</strong> „Persönliche Schutz<strong>aus</strong>rüstung“ des Österreichischen Verbandes zur Förderung<br />
der Arbeitssicherheit in seiner nunmehr schon 9. Auflage ist für Arbeitgeber/innen,<br />
Arbeitnehmer/innen, Betriebsräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsmediziner/innen<br />
und Sicherheitsvertrauenspersonen wieder das wertvolle Instrument für die im Gesetz vorgesehene<br />
gemeinsame Entscheidungsfindung bei der Auswahl geeigneter Persönlicher Schutz<strong>aus</strong>rüstung<br />
geworden. Das <strong>Handbuch</strong> bietet aber nicht nur wichtige Entscheidungshilfen für die Auswahl<br />
von für die jeweilige betriebliche Situation geeigneter <strong>PSA</strong>, sondern informiert auch<br />
umfassend und praxisgerecht über die zweckentsprechende und ordnungsgemäße Verwendung.<br />
VORWORT<br />
Im betrieblichen Geschehen hat Persönliche Schutz<strong>aus</strong>rüstung eine große Bedeutung. Nach den<br />
Grundsätzen der Gefahrenverhütung ist <strong>dem</strong> kollektiven Gefahrenschutz der Vorrang vor individuellem<br />
Gefahrenschutz zu geben, wobei allerdings klar ist, dass in der betrieblichen Praxis<br />
trotz<strong>dem</strong> ein gewisses Restrisiko bleiben kann. In diesen Fällen haben Arbeitgeber/innen Persönliche<br />
Schutz<strong>aus</strong>rüstung zur Verfügung zu stellen und für die Benutzung durch die Arbeitnehmer/innen<br />
zu sorgen. Die 2014 in Kraft getretene Verordnung Persönliche Schutz<strong>aus</strong>rüstung<br />
(<strong>PSA</strong>-V) konkretisiert die ASchG-Vorgaben zur betrieblichen Gefahrenevaluierung betreffend<br />
Persönliche Schutz<strong>aus</strong>rüstung sowie zur Auswahl und Bewertung von Persönlicher Schutz<strong>aus</strong>rüstung.<br />
Neben diesen grundlegenden Bestimmungen wird auch der Information und Unterweisung<br />
sowie der Beteiligung der Arbeitnehmer/innen breiter Raum gegeben.<br />
Zunehmend von Bedeutung wird auch die Bewertung von <strong>PSA</strong> gesehen, die mit der <strong>PSA</strong>-V neu<br />
etabliert wurde. Die Bewertung der <strong>PSA</strong> ist der wichtige Schritt zwischen der Arbeitsplatzevaluierung<br />
(Gefahren und Belastungen) und der Auswahl bzw. <strong>dem</strong> Übergeben der <strong>PSA</strong> an die ArbeitnehmerInnen.<br />
Die Bewertung von <strong>PSA</strong> kann als erweiterter „Soll“-“Ist“-Vergleich angesehen<br />
werden. Im „Soll“ sind alle Gefahren im engeren Sinn (z.B. Gefahr einer Verletzung, Überschreitung<br />
eines Grenzwertes, einer Exposition) enthalten, gegen die die <strong>PSA</strong> schützen soll, aber auch<br />
die Belastungen und Beanspruchungen, die am Einsatzort vorherrschen (bspw. Arbeitsschwere,<br />
klimatische Bedingungen) oder auch von der <strong>PSA</strong> hervorgerufen werden können (eingeschränkte<br />
Beweglichkeit, eingeschränkte Wahrnehmung von Gefahren, erhöhte körperliche Beanspruchung).<br />
Das „Ist“ sind die spezifischen Leistungsmerkmale und Eigenschaften der <strong>PSA</strong>.<br />
Der Österreichische Verband zur Förderung der Arbeitssicherheit hat durch die Mitwirkung und<br />
Erfahrung seiner Mitglieder wiederum eine wertvolle Unterstützung der betrieblichen Umsetzung<br />
eines modernen, präventiven Arbeitnehmer/innenschutzes geschaffen, die <strong>aus</strong> der „Landschaft“<br />
des Arbeitnehmer/innenschutzes nicht mehr wegzudenken ist.<br />
Sektionschefin Dr. in Anna Ritzberger Moser<br />
Leiterin der Sektion Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat<br />
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz<br />
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