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Auszug aus dem PSA-Handbuch 2017/2018

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VORWORT<br />

Das <strong>Handbuch</strong> „Persönliche Schutz<strong>aus</strong>rüstung“ des Österreichischen Verbandes zur Förderung<br />

der Arbeitssicherheit in seiner nunmehr schon 9. Auflage ist für Arbeitgeber/innen,<br />

Arbeitnehmer/innen, Betriebsräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsmediziner/innen<br />

und Sicherheitsvertrauenspersonen wieder das wertvolle Instrument für die im Gesetz vorgesehene<br />

gemeinsame Entscheidungsfindung bei der Auswahl geeigneter Persönlicher Schutz<strong>aus</strong>rüstung<br />

geworden. Das <strong>Handbuch</strong> bietet aber nicht nur wichtige Entscheidungshilfen für die Auswahl<br />

von für die jeweilige betriebliche Situation geeigneter <strong>PSA</strong>, sondern informiert auch<br />

umfassend und praxisgerecht über die zweckentsprechende und ordnungsgemäße Verwendung.<br />

VORWORT<br />

Im betrieblichen Geschehen hat Persönliche Schutz<strong>aus</strong>rüstung eine große Bedeutung. Nach den<br />

Grundsätzen der Gefahrenverhütung ist <strong>dem</strong> kollektiven Gefahrenschutz der Vorrang vor individuellem<br />

Gefahrenschutz zu geben, wobei allerdings klar ist, dass in der betrieblichen Praxis<br />

trotz<strong>dem</strong> ein gewisses Restrisiko bleiben kann. In diesen Fällen haben Arbeitgeber/innen Persönliche<br />

Schutz<strong>aus</strong>rüstung zur Verfügung zu stellen und für die Benutzung durch die Arbeitnehmer/innen<br />

zu sorgen. Die 2014 in Kraft getretene Verordnung Persönliche Schutz<strong>aus</strong>rüstung<br />

(<strong>PSA</strong>-V) konkretisiert die ASchG-Vorgaben zur betrieblichen Gefahrenevaluierung betreffend<br />

Persönliche Schutz<strong>aus</strong>rüstung sowie zur Auswahl und Bewertung von Persönlicher Schutz<strong>aus</strong>rüstung.<br />

Neben diesen grundlegenden Bestimmungen wird auch der Information und Unterweisung<br />

sowie der Beteiligung der Arbeitnehmer/innen breiter Raum gegeben.<br />

Zunehmend von Bedeutung wird auch die Bewertung von <strong>PSA</strong> gesehen, die mit der <strong>PSA</strong>-V neu<br />

etabliert wurde. Die Bewertung der <strong>PSA</strong> ist der wichtige Schritt zwischen der Arbeitsplatzevaluierung<br />

(Gefahren und Belastungen) und der Auswahl bzw. <strong>dem</strong> Übergeben der <strong>PSA</strong> an die ArbeitnehmerInnen.<br />

Die Bewertung von <strong>PSA</strong> kann als erweiterter „Soll“-“Ist“-Vergleich angesehen<br />

werden. Im „Soll“ sind alle Gefahren im engeren Sinn (z.B. Gefahr einer Verletzung, Überschreitung<br />

eines Grenzwertes, einer Exposition) enthalten, gegen die die <strong>PSA</strong> schützen soll, aber auch<br />

die Belastungen und Beanspruchungen, die am Einsatzort vorherrschen (bspw. Arbeitsschwere,<br />

klimatische Bedingungen) oder auch von der <strong>PSA</strong> hervorgerufen werden können (eingeschränkte<br />

Beweglichkeit, eingeschränkte Wahrnehmung von Gefahren, erhöhte körperliche Beanspruchung).<br />

Das „Ist“ sind die spezifischen Leistungsmerkmale und Eigenschaften der <strong>PSA</strong>.<br />

Der Österreichische Verband zur Förderung der Arbeitssicherheit hat durch die Mitwirkung und<br />

Erfahrung seiner Mitglieder wiederum eine wertvolle Unterstützung der betrieblichen Umsetzung<br />

eines modernen, präventiven Arbeitnehmer/innenschutzes geschaffen, die <strong>aus</strong> der „Landschaft“<br />

des Arbeitnehmer/innenschutzes nicht mehr wegzudenken ist.<br />

Sektionschefin Dr. in Anna Ritzberger Moser<br />

Leiterin der Sektion Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat<br />

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz<br />

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