30.04.2018 Aufrufe

RA 05/2018 - Entscheidung des Monats

als Leseprobe

als Leseprobe

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>RA</strong> <strong>05</strong>/<strong>2018</strong><br />

Öffentliches Recht<br />

263<br />

Vorteil aus der überdurchschnittlichen Beanspruchung <strong>des</strong> staatlichen<br />

Sicherheitsapparats erwächst.<br />

Damit verstößt § 4 IV BremGebBeitrG nicht gegen Art. 3 I GG und ist somit<br />

insgesamt verfassungsgemäß.<br />

Eingriff in Art. 12 I GG ist aufgrund<br />

ähnlicher Erwägungen gerechtfertigt;<br />

bei Art. 14 I 1 GG ist hingegen<br />

schon der Schutzbereich gar nicht<br />

eröffnet (vgl. juris Rn 71-78).<br />

FAZIT<br />

Das OVG hat die Revision zugelassen, die die DFL auch schon angekündigt<br />

hat. Das letzte (juristische) Wort ist also noch nicht gesprochen, sodass abzuwarten<br />

bleibt, ob die <strong>Entscheidung</strong> <strong>des</strong> OVG Bremen dauerhaft Bestand hat.<br />

Die prüfungsrelevanten Schwerpunkte <strong>des</strong> Falles sind:<br />

• Abgrenzung Gebühr •• Steuer und daran anknüpfend die Gesetzgebungsbefugnis,<br />

die für Gebühren nicht ausdrücklich normiert ist.<br />

• Gesteigerte Rechtfertigungsanforderungen bei Gebühren, weil sie vom sog.<br />

Prinzip <strong>des</strong> Steuerstaates abweichen.<br />

• Bestimmtheit <strong>des</strong> § 4 IV BremGebBeitrG. Beim Lesen der entsprechenden<br />

Passage <strong>des</strong> Urteils sollte besonders auf die Anwendung der juristischen<br />

Auslegungsmethodik geachtet werden.<br />

• Mehrfache Ungleichbehandlung i.R.d. Art. 3 I GG. Das ist für Examensaufgaben<br />

typisch, d.h. es müssen die verschiedenen Differenzierungskriterien<br />

erkannt werden. Daran anknüpfend ist auch die Rechtfertigung der Ungleichbehandlung<br />

mehrfach zu prüfen.<br />

© Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!