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ImmoCompact 02/2018

Das Fachmagazin für die Immobilienwirtschaft

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Baufinanzierung<br />

© Stockwerk-Fotodesign – Fotolia.com<br />

Die Vorteile von Wohn-Riester<br />

Regelmäßig ist in den Medien über Wohn-Riester zu lesen. In sozialen Netzwerken diskutieren Verbraucher wie Fachleute<br />

über die Frage, ob Wohn-Riester sinnvoll ist. Nur, was eigentlich ist Wohn-Riester und welche Konsequenzen und<br />

Vorteile ergeben sich daraus für den Finanzierungskunden? Und welche Aspekte sind außerdem von Vermittlern bezüglich<br />

der Beratungsdokumentation zu berücksichtigen?<br />

Zunächst einmal sollte klargestellt werden, dass es den<br />

Wohn-Riester nicht gibt. Die Bezeichnung ist eine umgangssprachliche<br />

Zusammenfassung all der Möglichkeiten,<br />

die sich aus dem Eigenheimrentengesetz (EigRentG) ergeben,<br />

welches am 01.01.2008 in Kraft trat. Folgende Möglichkeiten<br />

sind hier geregelt, die alle unter den Sammelbegriff<br />

Wohn-Riester fallen:<br />

W Riester-Darlehensverträge<br />

W Riester-Bausparverträge<br />

W Guthabenentnahme aus bestehenden Riester-Verträgen<br />

(z. B. Riester-Rentenversicherungen) bei Anschaffung/<br />

Herstellung der selbst genutzten Immobilie<br />

W Endfällige Guthabenentnahme aus bestehenden Riester-<br />

Verträgen zur Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie<br />

W Förderung des Erwerbs einer selbst genutzten Genossenschaftswohnung<br />

bzw. der damit verbundenen Pflichtanteile<br />

W Finanzierung von Umbaumaßnahmen mit engen Vorgaben<br />

Da diese sechs Punkte alle in den Bereich Wohn-Riester fallen,<br />

ergibt sich, dass die Frage, ob diese Förderung der eigen -<br />

genutzten Immobilie sinnvoll ist oder nicht, pauschal nicht<br />

beantwortet werden kann. Es muss im Einzelfall geprüft werden<br />

und hängt auch davon ab, welche dieser Möglichkeiten<br />

genutzt werden sollen.<br />

Voraussetzungen<br />

Möchte man die Riester-Förderung im Immobilienbereich<br />

einsetzen, so ist zu beachten, dass dies lediglich für die Anschaffung<br />

bzw. die Herstellung (Bau) einer<br />

selbst genutzten Immobilie möglich<br />

ist. Diese muss sich innerhalb der EU<br />

oder einem Land, welches zum europäischen<br />

Wirtschaftsraum zählt, befinden<br />

und der Lebensmittelpunkt sein. Um eine<br />

Doppelförderung zu vermeiden, sind<br />

übrigens nur Immobilien förderfähig,<br />

welche nach dem 31.12.2007 angeschafft<br />

oder hergestellt wurden (§ 82<br />

Abs. 1 Nr. 2 EStG).<br />

Was wird gefördert?<br />

Wie hoch und von welcher Art ist nun<br />

aber die Riester-Förderung? Das hängt<br />

wieder davon ab, welche der genannten<br />

Wege genutzt werden sollen. Wählt man<br />

beispielsweise ein Riester-Darlehen über<br />

eine Bank oder Bausparkasse – hierbei<br />

handelt es sich dann um spezielle, zertifizierte<br />

Darlehen –, so können die Tilgungsleistungen<br />

im Rahmen der Riester-<br />

Spielregeln gefördert werden. Das bedeutet,<br />

bis aktuell max. 2.100 Euro p. a. erhält<br />

man für Tilgungsleistungen Zulagen wie<br />

bei einem Riester-Vertrag auch und kann<br />

die Tilgungsleistung zusätzlich steuerlich<br />

zum Abzug bringen. Beim Steuerabzug<br />

gilt die gleiche Günstigerprüfung seitens<br />

des Finanzamtes wie beim Altersvorsorge-Riestervertrag.<br />

Zulagen fließen als<br />

Sondertilgungen in die Finanzierung ein.<br />

Beträgt der Tilgungsbetrag im Jahr z. B.<br />

4.000 Euro, können davon lediglich 2.100<br />

Euro fördertechnisch berücksichtigt werden.<br />

Bei Ehepaaren, die beide unmittelbar<br />

förderberechtigt sind, könnte das<br />

Darlehen so aufgeteilt werden, dass der<br />

nun zweimal à maximal 2.100 Euro p. a.<br />

zur Verfügung stehende geförderte Tilgungsanteil<br />

optimal genutzt werden kann.<br />

Zu berücksichtigen ist, dass das Riester-<br />

Darlehen spätestens bis zur Vollendung<br />

des 68. Lebensjahres getilgt sein muss.<br />

Welche Vorteile können sich aus<br />

„Wohnriester“ ergeben?<br />

Beim oben genannten Riester-Darlehen<br />

fließen, wie bereits erwähnt, die Zulagen<br />

als Sondertilgung in die Finanzierung<br />

ein. Nutzt man die sich in der Regel<br />

ergebenden Steuervorteile ebenfalls<br />

für Sondertilgungen, so kann das Darlehen<br />

deutlich schneller getilgt werden.<br />

Entnimmt man bei Anschaffung bzw.<br />

Herstellung der Immobilie Guthaben<br />

aus einem bestehenden Riester-Vertrag,<br />

zum Beispiel 20.000 Euro, so muss ein<br />

entsprechend geringeres Darlehen aufgenommen<br />

werden. Dadurch kann außerdem<br />

die Beleihungsgrenze sinken,<br />

was ein günstigeres Zinsangebot zur Folge<br />

haben kann. In beiden Fällen spart<br />

man Geld im Laufe der Finanzierung<br />

ein. Zu berücksichtigen ist, dass die<br />

meisten Anbieter lediglich eine vollständige Entnahme des Guthabens<br />

zulassen. Andernfalls müsste das WFK geführt werden,<br />

was einen erheblichen Verwaltungsaufwand zur Folge hätte.<br />

Gibt es auch Nachteile?<br />

Wo Licht ist, da ist auch Schatten – das gilt auch für das Thema<br />

Wohn-Riester. Da der Staat bei einer riestergeförderten<br />

Immobilie, anders als bei einem Altersvorsorge-Riestervertrag,<br />

keine Rentenleistungen nachgelagert versteuern kann, wurde<br />

das Wohnförderkonto (WFK) eingeführt. Darauf fließen alle<br />

Entnahmen aus bestehenden Riester-Verträgen im Zusammenhang<br />

mit der Anschaffung/Herstellung einer eigengenutzten<br />

Immobilie als auch alle geförderten Tilgungsleistungen. Das<br />

WFK ist mit 2% p. a. fiktiv zu verzinsen. Der Stand des WFK<br />

bei Rentenbeginn ist die Basis für die Ermittlung der Steuerlast<br />

auf die eigengenutzte Immobilie. Diese kann entweder<br />

einmalig getilgt werden, dann erhält man einen Nachlass in<br />

Höhe von 30%, oder ratierlich bis zum 85. Lebensjahr. W<br />

Von Joachim Haid, Geschäftsführer von SOFTFIN<br />

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38 2 / <strong>2018</strong><br />

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