ImmoCompact 02/2018
Das Fachmagazin für die Immobilienwirtschaft
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Baufinanzierung<br />
© Stockwerk-Fotodesign – Fotolia.com<br />
Die Vorteile von Wohn-Riester<br />
Regelmäßig ist in den Medien über Wohn-Riester zu lesen. In sozialen Netzwerken diskutieren Verbraucher wie Fachleute<br />
über die Frage, ob Wohn-Riester sinnvoll ist. Nur, was eigentlich ist Wohn-Riester und welche Konsequenzen und<br />
Vorteile ergeben sich daraus für den Finanzierungskunden? Und welche Aspekte sind außerdem von Vermittlern bezüglich<br />
der Beratungsdokumentation zu berücksichtigen?<br />
Zunächst einmal sollte klargestellt werden, dass es den<br />
Wohn-Riester nicht gibt. Die Bezeichnung ist eine umgangssprachliche<br />
Zusammenfassung all der Möglichkeiten,<br />
die sich aus dem Eigenheimrentengesetz (EigRentG) ergeben,<br />
welches am 01.01.2008 in Kraft trat. Folgende Möglichkeiten<br />
sind hier geregelt, die alle unter den Sammelbegriff<br />
Wohn-Riester fallen:<br />
W Riester-Darlehensverträge<br />
W Riester-Bausparverträge<br />
W Guthabenentnahme aus bestehenden Riester-Verträgen<br />
(z. B. Riester-Rentenversicherungen) bei Anschaffung/<br />
Herstellung der selbst genutzten Immobilie<br />
W Endfällige Guthabenentnahme aus bestehenden Riester-<br />
Verträgen zur Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie<br />
W Förderung des Erwerbs einer selbst genutzten Genossenschaftswohnung<br />
bzw. der damit verbundenen Pflichtanteile<br />
W Finanzierung von Umbaumaßnahmen mit engen Vorgaben<br />
Da diese sechs Punkte alle in den Bereich Wohn-Riester fallen,<br />
ergibt sich, dass die Frage, ob diese Förderung der eigen -<br />
genutzten Immobilie sinnvoll ist oder nicht, pauschal nicht<br />
beantwortet werden kann. Es muss im Einzelfall geprüft werden<br />
und hängt auch davon ab, welche dieser Möglichkeiten<br />
genutzt werden sollen.<br />
Voraussetzungen<br />
Möchte man die Riester-Förderung im Immobilienbereich<br />
einsetzen, so ist zu beachten, dass dies lediglich für die Anschaffung<br />
bzw. die Herstellung (Bau) einer<br />
selbst genutzten Immobilie möglich<br />
ist. Diese muss sich innerhalb der EU<br />
oder einem Land, welches zum europäischen<br />
Wirtschaftsraum zählt, befinden<br />
und der Lebensmittelpunkt sein. Um eine<br />
Doppelförderung zu vermeiden, sind<br />
übrigens nur Immobilien förderfähig,<br />
welche nach dem 31.12.2007 angeschafft<br />
oder hergestellt wurden (§ 82<br />
Abs. 1 Nr. 2 EStG).<br />
Was wird gefördert?<br />
Wie hoch und von welcher Art ist nun<br />
aber die Riester-Förderung? Das hängt<br />
wieder davon ab, welche der genannten<br />
Wege genutzt werden sollen. Wählt man<br />
beispielsweise ein Riester-Darlehen über<br />
eine Bank oder Bausparkasse – hierbei<br />
handelt es sich dann um spezielle, zertifizierte<br />
Darlehen –, so können die Tilgungsleistungen<br />
im Rahmen der Riester-<br />
Spielregeln gefördert werden. Das bedeutet,<br />
bis aktuell max. 2.100 Euro p. a. erhält<br />
man für Tilgungsleistungen Zulagen wie<br />
bei einem Riester-Vertrag auch und kann<br />
die Tilgungsleistung zusätzlich steuerlich<br />
zum Abzug bringen. Beim Steuerabzug<br />
gilt die gleiche Günstigerprüfung seitens<br />
des Finanzamtes wie beim Altersvorsorge-Riestervertrag.<br />
Zulagen fließen als<br />
Sondertilgungen in die Finanzierung ein.<br />
Beträgt der Tilgungsbetrag im Jahr z. B.<br />
4.000 Euro, können davon lediglich 2.100<br />
Euro fördertechnisch berücksichtigt werden.<br />
Bei Ehepaaren, die beide unmittelbar<br />
förderberechtigt sind, könnte das<br />
Darlehen so aufgeteilt werden, dass der<br />
nun zweimal à maximal 2.100 Euro p. a.<br />
zur Verfügung stehende geförderte Tilgungsanteil<br />
optimal genutzt werden kann.<br />
Zu berücksichtigen ist, dass das Riester-<br />
Darlehen spätestens bis zur Vollendung<br />
des 68. Lebensjahres getilgt sein muss.<br />
Welche Vorteile können sich aus<br />
„Wohnriester“ ergeben?<br />
Beim oben genannten Riester-Darlehen<br />
fließen, wie bereits erwähnt, die Zulagen<br />
als Sondertilgung in die Finanzierung<br />
ein. Nutzt man die sich in der Regel<br />
ergebenden Steuervorteile ebenfalls<br />
für Sondertilgungen, so kann das Darlehen<br />
deutlich schneller getilgt werden.<br />
Entnimmt man bei Anschaffung bzw.<br />
Herstellung der Immobilie Guthaben<br />
aus einem bestehenden Riester-Vertrag,<br />
zum Beispiel 20.000 Euro, so muss ein<br />
entsprechend geringeres Darlehen aufgenommen<br />
werden. Dadurch kann außerdem<br />
die Beleihungsgrenze sinken,<br />
was ein günstigeres Zinsangebot zur Folge<br />
haben kann. In beiden Fällen spart<br />
man Geld im Laufe der Finanzierung<br />
ein. Zu berücksichtigen ist, dass die<br />
meisten Anbieter lediglich eine vollständige Entnahme des Guthabens<br />
zulassen. Andernfalls müsste das WFK geführt werden,<br />
was einen erheblichen Verwaltungsaufwand zur Folge hätte.<br />
Gibt es auch Nachteile?<br />
Wo Licht ist, da ist auch Schatten – das gilt auch für das Thema<br />
Wohn-Riester. Da der Staat bei einer riestergeförderten<br />
Immobilie, anders als bei einem Altersvorsorge-Riestervertrag,<br />
keine Rentenleistungen nachgelagert versteuern kann, wurde<br />
das Wohnförderkonto (WFK) eingeführt. Darauf fließen alle<br />
Entnahmen aus bestehenden Riester-Verträgen im Zusammenhang<br />
mit der Anschaffung/Herstellung einer eigengenutzten<br />
Immobilie als auch alle geförderten Tilgungsleistungen. Das<br />
WFK ist mit 2% p. a. fiktiv zu verzinsen. Der Stand des WFK<br />
bei Rentenbeginn ist die Basis für die Ermittlung der Steuerlast<br />
auf die eigengenutzte Immobilie. Diese kann entweder<br />
einmalig getilgt werden, dann erhält man einen Nachlass in<br />
Höhe von 30%, oder ratierlich bis zum 85. Lebensjahr. W<br />
Von Joachim Haid, Geschäftsführer von SOFTFIN<br />
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38 2 / <strong>2018</strong><br />
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